Zum Inhalt springen

Tempolimit


accmrap

Empfohlene Beiträge

vor 4 Minuten schrieb schwinge:

"Rechts auf dem Standstreifen ueberholt" habe ich schon oefters. Was will man anderes machen bei kurzem Beschleunigungsstreifen und/oder hohem Verkehrsaufkommen und mit ohne Tesla, stattdessen mit popeligem Citroen?

Das Selbe wie bei popeligen Japanern mit noch weniger PS. Nicht rechts überholen. Warum man das zum Einfädeln müssen sollte, muss man mir erst erklären. Man kann doch einfach beschleunigen und sehen, dass man dann eine Lücke nimmt, die man ohne Rechtsüberholen erreichen kann. Im Zweifel hinter einen LKW einordnen. Von da aus sucht man sich dann bei Bedarf eine Lücke in der mittleren, bzw. Linken Spur. Auch das kann man ohne rechts überholen machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 hour ago, bluedog said:

Man kann doch einfach beschleunigen und sehen, dass man dann eine Lücke nimmt, die man ohne Rechtsüberholen erreichen kann.

Auf dem Beschleunigungsstreifen darf schneller gefahren werden, als auf der Autobahn. Man kann dort also nicht "Rechtsueberholen", auch wenn man sich noch so anstrengen mag. Ich hab da auch schon Pantoffeln "rechts ueberholt", die urspruenglich vor mir aufgefahren sind, auf die BAB gewechselt sind, aber dann irgendwie das Gaspedal nicht gefunden haben. Schau dir mal den Kollegen an: https://www.dropbox.com/s/tv0r1e9f9c0kpww/AMBA4455_Trim.mp4?dl=0 So langsam kann man dahinter nicht auf die Autobahn auffahren, das ist lebensgefaehrlich. Da gehts also logischerweise rechts vorbei.
Obacht, Musi laut. Vielleicht bissel runterdrehen vor dem Klicken.
Disclaimer: Ich hab keine Ahnung, wer dieses Video aufgezeichnet haben koennte und wieso das auf meiner Dropbox gelandet ist. Ich weiss nur, dass der Fahrer mit einem popeligen Citroen Dieselkombi unterwegs gewesen sein koennte. Vielleicht.

Du hast mein "Standstreifen" zitiert. Wenn der Beschleunigungsstreifen zu Ende ist, befindet man sich auf dem Standstreifen. Und ja, das kommt in den besten Familien schonmal vor, dass man es nicht innerhalb des verfuegbaren Beschleunigungssteifens auf die Autobahn schafft.
Manche sind uebel kurz und/oder Verkehr schlecht einsehbar.
Manchmal sind die LKW wie an der Perlenschnur aufgereiht. Ich bin nicht mehr so verrueckt, mich zwischen zwei LKW reinzufaedeln, 2s spaeter vielleicht platt wie eine Flunder.
Manchmal hat man 2.000kg Anhaenger im Schlepptau.
Manchmal ist man mit weniger als 500 PS unterwegs. Fuer mich als Auffahrender hat der Verkehr auf der BAB absoluten Vorrang. Notfalls fuehre ich auch 500m auf dem Standstreifen bis ich mich einfaedeln kann.

Bearbeitet von schwinge
  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb schwinge:


Obacht, Musi laut. Vielleicht bissel runterdrehen vor dem Klicken.

Wieso? Ist doch Anne Clark :)!

Wer hat denn gehupt? 

  • Like 2
  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb schwinge:

Schau dir mal den Kollegen an

Da sieht man ganz deutlich das so ab 100km/h der Lotoseffekt einsetzt. Muß auch mal wieder ein Fläschchen kaufen.

vor 6 Stunden schrieb schwinge:

Auf dem Beschleunigungsstreifen darf schneller gefahren werden, als auf der Autobahn.

Laut ADAC ist das ja der Einfädelungsstreifen. Und bis zu dem schönen Sommertag an dem eine ältere Dame im frisurhalber geschlossenen flotten  Käfercabrio vor mir am (fast) Ende des Streifens abrupt stehengeblieben ist obwohl die Lücken zum Einfädeln vermutlich sogar für einen A380 gereicht hätten war ich auch der felsenfesten Überzeugung das man da nicht stehenbleiben darf. War knapp, ich war nämlich am derbst beschleunigen und Schulterblick nach hinten. Und dann stand da plötzlich der Käfer vor mir.
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/unterwegs/einfaedelungsstreifen/
 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 hour ago, MatthiasM said:

Wer hat denn gehupt? 

Die Kamera. Einmal laesst sie sich nerven, aber beim zweiten Mal sagt se auch mal was.

4 minutes ago, SeppCx said:

[...] Lotoseffekt [...]

Lohnt sich fuer mich eindeutig, man braucht garkeine Scheibenwischer mehr. Vor allem wenn man auch mal deutlich jenseits der Richtgeschwindigkeit unterwegs ist eine absolut geniale Sache. Hier war die Behandlung der Scheibe schon 4-5 Monate her.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb bluedog:

Das Selbe wie bei popeligen Japanern mit noch weniger PS. Nicht rechts überholen. Warum man das zum Einfädeln müssen sollte, muss man mir erst erklären. Man kann doch einfach beschleunigen und sehen, dass man dann eine Lücke nimmt

Mein Geheimnis ist, dass ich einige hundert Meter vor dem Beginn des Einfädelungsstreifens extra viel Abstand zu den Vorderleuten halte, um beim Auffahren Spielraum zu haben. Selten "überhole" ich dann rechts, auch wenn das, wie @schwingeschreibt, erlaubt ist.

Dies erfordert allerdings die mentale Fähigkeit, mehr als 4 Sekunden in die Zukunft zu blicken. Obwohl ich mich nicht für überdurchschnittlich intelligent halte, scheine ich zu einer Minderheit zu gehören, die das kann.

Grüße
Andreas

Bearbeitet von AndreasRS
  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb schwinge:

Du hast mein "Standstreifen" zitiert. Wenn der Beschleunigungsstreifen zu Ende ist, befindet man sich auf dem Standstreifen. Und ja, das kommt in den besten Familien schonmal vor, dass man es nicht innerhalb des verfuegbaren Beschleunigungssteifens auf die Autobahn schafft.
Manche sind uebel kurz und/oder Verkehr schlecht einsehbar.
Manchmal sind die LKW wie an der Perlenschnur aufgereiht. Ich bin nicht mehr so verrueckt, mich zwischen zwei LKW reinzufaedeln, 2s spaeter vielleicht platt wie eine Flunder.
Manchmal hat man 2.000kg Anhaenger im Schlepptau.
Manchmal ist man mit weniger als 500 PS unterwegs. Fuer mich als Auffahrender hat der Verkehr auf der BAB absoluten Vorrang. Notfalls fuehre ich auch 500m auf dem Standstreifen bis ich mich einfaedeln kann.

Das kenne ich auch. Bis auf den Anhänger. Ich käme trotzdem nicht im Traum auf die Idee, dabei auch noch rechts zu überholen. Und das ist die Frage, die ich Dir stellte, und die nicht beantwortet ist. Dass man, wenn der Beschleunigungsstreifen zu kurz ist, auf dem Standstreifen weiterfährt ist schlich die sicherste Variante. Wenn er denn frei ist. Das macht man aber nicht so, dass man dann rechts an anderen vorbeifährt, sondern nur so lange, bis man die Gesdchwindigkeit angeglichen hat, so dass man sich einfädeln kann - und das nicht vor denen auf der regulären Spur. man richtet das so ein, dass man niemanden rechts überholen muss. Pro forma ist das verboten, aber viel sicherer, als jede Alternative. Das geht so weit, dass mir mein Fahrlehrer das extra so beibrachte (Es macht halt nicht jeder den Führerschein im eigenen Auto, und das hat dann nur 58PS mit Automatik, und damit auf mancher Autobahneinfahrt naturgemäss zu kämpfen, so dass absehbar ist, dass irgendwann mal eine Beschleunigungsspur zu kurz sein wird...)

Das ist dann aber immer noch nicht überholen auf dem Standstreifen.

Das mit dem Rechtsüberholen auf dem Beschleunigungsstreifen ist in CH, wo ich lebe und fahren lernte, auch ein wenig präziser geregelt, als in D, wo die Markierungen da anders sind.

Da gibts, wie auf dem Video gut zu sehen, nur eine durchbrochene Linie.

In CH ist da anfangs immer eine Durchbrochene Linie seitens der einfahrenden, und eine Durchgezogene daneben, bevor daraus eine einfache durchbrochene wird. Wenn Du da noch rechts an jemandem vorbeifährst, nachdem der Durchgezogene Teil der Linie Autobahnseits geendet hat, lässt Dich jeder Prüfexperte in der Fahrprüfung gnadenlos durchfallen.

Solche Schleicher auf der Beschleunigungsspur gibts regelmässig. Wie auf dem Video zu sehen, war aber schon beim Linksabbiegen vor der Autobahnauffahrt die - um es mal neutral-nett zu sagen - zögerliche Fahrweise des Vorausfahrenden offensichtlich. Man weiss also da schon, dass der (zu) langsam unterwegs ist, und kann sich drauf einstellen. Es ist nicht so, dass man da aus Sicherheitsgünden rechts vorbei muss. Da ist es dann auch egal, ob das erlaubt wäre oder nicht. Es ist schlicht nicht nötig, und es ist, wenn man das trotzdem macht, weit ab von guten Manieren; selbst falls erlaubt. In dem Videobeispiel hätte man z.B. schon beim Linksabbiegen ein paar Sekunden Warten können, und danach auf dem Zubringer hetzt in der Kurve auch keiner. Wenn man das passend timte, dann hätte man am Ende der Kurve einen leeren Beschleunigungsstreifen vor sich gehabt.

Der sprichwörtliche "swiss way" mit so einer Situation umzugehen ist, dem Vorausfahrenden Raum zu lassen. So viel, dass der gar keine andere Wahl hat, als auf die Autobahn einzufädeln, bevor es für Dich dahinter, egal was dem vorne einfällt, auch nur kritisch werden könnte. Wenn es gar nicht anders geht, verzögert man vor dem Beginn der Beschleunigungsspur auf Schrittempo, oder hält da notfalls an, und latscht erst wieder aufs Gas, wenn der Träumer vorne eingefädelt hat. Auf die Art weisst Du schon bevor Du überhaupt den Bschleunigungsstreifen befährst, ob der am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen bleibt oder nicht. Wenn er stehen bleibt, und Du siehst, dass die Lücken gross genug zum Einfädeln sind, und der Beschleunigungsstreifen hinter dem stehenden Fahrzeug mit Reserve lang genug, kannst Du ja dann immer noch los und einfädeln. Wenn es nicht reicht, kannst Du locker stehen bleiben und abwarten, bis die Gelegenheit günstiger wird, und kommst nicht in die Verlegenheit auf dem Standstreifen rechts an dem sowieso schon völlig verunsicherten Träumer am Ende des Beschleunigungsstreifens vorbei zu müssen oder hinter ihm eine Notbremsung hinlegen zu müssen, und dann selber am Ende des Beschleunigungsstreifens zu stehen.

Ausserdem ist das die einzige einigermassen sichere Möglichkeit, für den Fall, dass nicht nur der Beschleunigungsstreifen (zu) kurz sein sollte, sondern danach der Standstreifen mal nicht frei sein sollte. Sei es, weil da ein Fahrzeug steht, oder weil der Standstreifen etwa wegen einer Tunneleinfahrt endet, oder es so einen gar nicht gibt, weil die Einfahrt selber im Tunnel liegt, oder zumindest deren Ende.

Es gibt in CH mehrere solche Beispiele. Etwa in der Verzweigung Lopper, auf der A2 in beiden Richtungen. Die besagte Autobahnverzweigung (D: Dreieck) liegt im Tunnel. Am Ende der Einfädelspur kommt die Tunnelwand. Oder bei der Einfahrt Eptingen Richtung Süden. Da geht es erstens auf dem Zubringer mordsmässig bergauf, und zweitens endet die ebenfalls in einer (diesmal autobahngerechten) Steigung gelegene Beschleunigungsspur direkt vor einem Tunnelportal, und der Tunnel hat keinen Standstreifen. Das Dritte ist die Autobahneinfahrt Kriens, Richtung Norden auf der A2. Da liegt die Beschleunigungsspur teils vor und mit dem Ende im Tunnel. Am Ende der Beschleunigungsspur kommt die Tunnelwand. Da hat schon mancher, der eben keine 4s. vorausdachte, sein Auto definiziv abgestellt, und war dann auch nicht mehr in der Lage auszusteigen.

vor einer Stunde schrieb AndreasRS:

Mein Geheimnis ist, dass ich einige hundert Meter vor dem Beginn des Einfädelungsstreifens extra viel Abstand zu den Vorderleuten halte, um beim Auffahren Spielraum zu haben.

Ich sehe, es gibt auch in D Autofahrer, die sicher fahren können und wollen. Ist also doch nicht so schwer.

p.s: Ganz genau genommen ist das auf dem Video gezeigte nämlich nicht erlaubt. Der Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden ist nämlich deutlich zu kurz, und das in einer Situation, in der man grundsätzlich damit rechnen muss, dass der Bremst. Eben weil es eigentlich nicht erlaubt ist, auf dem Standstreifen zu fahren, und man auf dem Beschleunigungsstreifen zwar vielleicht rechts vorbei darf, aber keine Vorfahrt beim Einfädeln hat.

Bearbeitet von bluedog
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

6 minutes ago, bluedog said:

[...] Wie auf dem Video zu sehen, war aber schon beim Linksabbiegen vor der Autobahnauffahrt die - um es mal neutral-nett zu sagen - zögerliche Fahrweise des Vorausfahrenden offensichtlich. Man weiss also da schon, dass der (zu) langsam unterwegs ist, und kann sich drauf einstellen. [...]

Leider besitze ich auch nach rund 500.000 Autobahn-Kilometern keine hellseherischen Faehigkeiten, wie andere Forenteilnehmer dies nach eigenem Bekunden tun. Dass da praktisch nicht beschleunigt wurde, und ohne den Beschleunigungsstreifen auch nur annaehernd auszunutzen bei der fruehestsmoeglichen zulaessigen Moeglichkeit mit ca. 45 km/h (!!!) auf die Autobahn gewechselt werden wuerde befand sich zwar auf der Liste der potentiellen Eintrittsmoeglichkeiten (solche Deppen gibts ja immer wieder), wurde aber als gering wahrscheinlich bewertet. Aber gut, was besseres als einen leeren Beschleunigungsstreifen gibts nicht, umso eher konnte es wieder auf Reisegeschwindigkeit gehen.

Vor einem Verkehrskollegen musste ich allerdings mal den Hut ziehen. Der hat beim Abbiegen auf die Autobahnauffahrt (an ebenselber Stelle) die kurze Linie genommen (vor der Verkehrsinsel, also ueber die Gegenspur/Autobahnausfahrt) und mich so ueberholt. Hatte wohl Angst, er muesse mir ebenso hinterherschleichen. Obwohl ich ihn natuerlich auch gerne auf der Spur vorbeigelassen haette, wenn er mir dicht genug aufgefahren waere. Die Fahrbahn ist breit genug dafuer. Aber das konnte er natuerlich nicht wissen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb schwinge:

Leider besitze ich auch nach rund 500.000 Autobahn-Kilometern keine hellseherischen Faehigkeiten, wie andere Forenteilnehmer dies nach eigenem Bekunden tun.

Ich habe Dir beschrieben, wie ich da gehandelt hätte. Ich habe noch keine 500'000km drauf, und trotzdem hätte ich da durchaus mit allem Möglichen gerechnet. Du nicht. Das dazu.

Du musst mir ja nicht Recht geben, wenn Du das nicht zu stande bringst. Das ist dann Ok.

Aufgrund zu geringen Sicherheitsabstands hätte es da aber im dümmsten Fall geknallt, und der Staatsanwalt und ggf. der Richter hätten Dir dann erklärt, dass Du Schuld gehabt hättest. Weil, unabhängig davon, was andere tun und lassen, Du den Sicherheitsabstand nicht einhieltest und es deshalb - wenns eben dumm gelaufen wäre - geknallt hätte.

Da hätte man mit Verkehrsregeln argumentiert, die auch ohne hellseherische Fähigkeiten mühelos einzuhalten gewesen wären.

p.s.: Man kann dazu lernen, oder auch nach 500'000km noch immer nicht merken, wie mutig man manchmal ist.

Mir hats gereicht, bereits während der Fahrschule mehr als einmal gesehen zu haben, dass da ein Auto am Ende der Beschleunigungsspur stand. Ich fand noch vor der praktischen Fahrprüfung eine sichere und rechtskonforme Lösung, damit umzugehen.

Andere überholen da halt rechts, und überlegen nicht eine Sekunde, was sie machen würden, wenn dem sowieso überforderten Autosteher vor ihnen was noch gefährlicheres einfällt, als einfach nur stehen zu bleiben. Etwa, in der Verzweiflung auf den Standstreifen zu wechseln. Da schon andere dooofe Fahrfehler passiert sind, spricht nichts dagegen, dass dabei nicht erst geblinkt oder in den rechten Aussenspiegel geguckt wird. Die Verzweiflung kommt ja wahrscheinlich genau daher, dass man wie das Kaninchen vor der Schlange in den linken Aussenspiegel starrt, nachdem man sich in die Bredoullie gebracht hat.

Man kann da auch >500'000km lang einfach Glück haben. Das muss man nicht mal bemerken und als solches zur Kenntnis nehmen. Kann trotzdem so sein.

Bearbeitet von bluedog
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Achnee, jetzt hab ich den Post drueber doch nochmal durchgelesen.

On 3/20/2022 at 1:44 PM, bluedog said:

Aufgrund zu geringen Sicherheitsabstands hätte es da aber im dümmsten Fall geknallt, und der Staatsanwalt und ggf. der Richter hätten Dir dann erklärt, dass Du Schuld gehabt hättest. Weil, unabhängig davon, was andere tun und lassen, Du den Sicherheitsabstand nicht einhieltest und es deshalb - wenns eben dumm gelaufen wäre - geknallt hätte.

Haeltst du den Sicherheitsabstand immer ein?
Wir befinden uns auf einem Beschleunigungsstreifen. Und zwar ganz alleine zu zweit. Da gibts nix zu bremsen. Ausserdem musste der Vorausfahrende mitbekommen haben, dass ihm einer hinterherschleicht. Ich weiss ja nicht wie du so unterwegs bist, aber ich guck beim Bremsen schon drauf, dass mir keiner hinten reindonnert (ausser es geht um die Wurst). Deswegen hab ich letztes Jahr einen Blitzer bezahlt. Natuerlich zu schnell, spaet gesehen, nicht 100% sicher ob nicht doch jemand hintendranhaengt (letzter Spiegelblick ein paar Sekunden her), konnte also keine Vollbremsung hinlegen.

Wenns knallt, ist klar dass der Auffahrende Hauptschuldiger ist.
Noch was zum Triggern:
Man kann sich immer mal ein Auto verschrotten, deswegen hab ich in den letzten Jahren mehr als genug gesammelt.
Meine Versicherung (keine Kasko, nur Haftpflicht) ist mit Rabattschutz.

:ph34r::D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb schwinge:

Haeltst du den Sicherheitsabstand immer ein?

Ich bemühe mich. Auf dem Beschleunigungsstreifen immer. Ohne Ausnahme. Wie ich das mache, hab ich Dir schon erklärt.

 

vor 35 Minuten schrieb schwinge:

Ich weiss ja nicht wie du so unterwegs bist, aber ich guck beim Bremsen schon drauf, dass mir keiner hinten reindonnert (ausser es geht um die Wurst).

Wenn ich Zeit habe, nachzugucken, mache ich das auch. Nur ist es so, dass ich nicht dafür verantwortlich bin, ob der hinten den Sicherheitsabstand einhält. Ich lasse den nicht absichtlich auflaufen, weil ich an Auto und Leben hänge. Aber so ein Hybrid hat echt gute Bremsen, und ich latsche da im Bedarfsfall voll drauf. Die hinter mir müssen sich dann halt vorher überlegen, was sie machen, wenn ich bremsen muss, das ist rechtlich und tatsächlich nicht mein Problem, und ich werde den Teufel tun, und zu Gunsten eines Verfolgers, dem elementare Verkehrsregeln, sein und mein Leben egal sind, gegen Verkehrsregeln verstossen. Ich bin in der Regel kein zögerlicher Fahrer, und entscheide mich sehr klar und zügig, ob ich fahre oder Bremse. Das muss reichen. Ich lasse mich lieber überholen als bedrängen. Das gebe ich klar zu erkennen, und das muss dann reichen. Letzthin hat mal ein Motorradfahrer geflucht, als ich zugunsten eines Fussgängers ein paar Meter vor einem Stopp-Balken anhielt. Dazu wäre kein Grund gewesen, wenn der Mann auch nur den halben Sicherheitsabstand gehabt hätte, denn ich habe nicht scharf gebremst. Absicht wars nicht, ich hab den schlicht nicht gesehen. So richtig gekümmert hats mich aber auch nicht. Ist generell nicht mein Problem, wenn andere riskant fahren.

Ich kenne die Regeln und habe in der Regel auch schon voraus durchdacht, wo es rechtlich (Hauptschuld oder Mitschuld im Unfallfall) besonders wichtig ist, Vorsicht walten zu lassen. Ein zu dicht auffahrender Hintermann gehört nicht dazu.

Besser, man passt eben auf, dass man genug Abstand hat. So ein zögerlicher Vordermann, der dann auch genau dann bremst, wenn Du hinten kaum Abstand hältst, kann nämlich auch gut mal ein Versicherungsbetrüger sein. Je unberechenbarer oder zögerlicher einer fährt, umso mehr lohnt sich Sicherheitsabstand und allgemeine Vorsicht, insbesondere, wenn an so einem Auto auch noch eine AHK dran ist, und/oder ne Beule oder schlecht nachlackierte Stellen.

Wenn Dir sowas egal ist, ist das nicht mein Problem.

Ich kann und will nicht mal eben so mein Auto schrotten. Ich kriege nur alle sieben Jahre den für mich notwendigen Umbau bezahlt, und müsste dann sehen, wie ich das mit der Versicherung regle. Klar ist das als Zubehör mitversichert, aber fürs Fahrzeug kriege ich nur den Zeitwert, und dann muss man, mit Glück, nicht nur einen Ersatz finden, sondern dann auch noch zwei bis vier Wochen auf den Umbau warten. Länger, wenn die Firma gut zu tun hat. Solange hab ich dann nur Gestöcke oder Handrollstuhl mit Rucksack. Darauf hab ich keinen Bock. Nicht im geringsten. Obwohl auch meine Versicherung Bonusschutz hat.

Zudem krieg ich mittlerweilen keinen Prius mehr in dem Zustand mit so wenig km zu so einem Kurs. Das ist ein wirklich bequemer Wagen, den ich nicht so eilig loswerden will. Das hab ich beim C1 zuletzt lockerer gesehen, und bin trotzdem nicht fahrlässig geworden. Weil, so ein Unfall zieht ja meist auch noch ein Bussgeld nach sich, und das brauch ich zusätzlich zum Schrotthaufen dann wirklich nicht. Ne Anzeige wegen "Nichtbeherrschen des Fahrzeugs" kriegt man hier eigentlich immer, wenn man irgendwas falsch gemacht hat. Und dann kann man froh sein, wenn man den Führerschein behält. Und spätestens da verstehe ich dann keinen Spass mehr! Den brauch ich mehr als andere.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe die laengeren Referate jetzt nicht alle gelesen. Ich fahre nicht selten auf die Autobahn so auf wie Micha, dass ich dabei an jemand vorbei fahre der gerade erst aufgefahren ist, ist aber, wie wohl auch bei ihm, sehr selten.. Meist vermeide ich damit, langsam hinter einem LKW zu sitzen. Fahre ich auf dem Beschleunigungsstreifen rechts an ihm vorbei, komme ich mit Schwung auf die Autobahn und muss auch nicht hinter dem LKW rausziehen, wovon sich vielleicht ein Schnellfahrer beeintraechtigt sieht, weil er den Fuss vom Gas nehmen muss. 

Seit ich fuer den Frieden schleiche (3,6l/100km :)), also etwa mit LKW-Geschwindigkeit fahre, merke ich erst, wieviele Leute zu dumm sind auf die Autobahn aufzufahren. Ich fahre mit knappen Sicherheitsabstand hinter einem zuegigen LKW her. An den Einfahrten gibt es nicht wenige, die eben nicht Gas geben und vor dem LKW einscheren, obwohl dort Platz ist, nein sie erwarten dass ich die Spur wechsele, um sie einscheren zu lassen, oder draengen sich rein und erwarten das ich bremse. Die gleichen Leute wuerden sich aber aufregen wenn ich eben mit 85 auf die mittlere Spur wechsele um jemand auffahren zu lassen. 

Das gaengige rechts Vorbeifahren auf Abfaedelunsspuren ist uebrigens, nicht zu unrecht, verboten. Da hat aber kaum einer Hemmungen. An den Abfahrten am Frankfurter Kreuz ist die Quote der Verkehrsregeltreuen etwa 1%.

Bearbeitet von MatthiasM
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

vor 4 Minuten schrieb MatthiasM:

Ich fahre nicht selten auf die Autobahn so auf wie Micha, dass ich dabei an jemand vorbei fahre der gerade erst aufgefahren ist, ist aber, wie wohl auch bei ihm, sehr selten.. Meist vermeide ich damit, langsam hinter einem LKW zu sitzen.

Was ist so unangenehm daran? Erst gemütlich hinter dem LKW einscheren, dann die Situation beobachten und auf die Überholspur wechseln. ist auch besser für den Motor, wenn man nah an der Autobahn wohnt und die Kiste noch kalt ist.

Beim Vorbeiziehen am LKW auf der Beschleunigungsspur hat man immer das Risiko, dass während des Auffahrens auf den rechten Fahrstreifen jemand vom Überholstreifen kommt, den man vorher wegen des LKW nicht sehen konnte.

vor 7 Minuten schrieb MatthiasM:

An den Einfahrten gibt es nicht wenige, die eben nicht Gas geben und vor dem LKW einscheren, obwohl dort Platz ist, nein sie erwarten dass ich die Spur wechsele, um sie einscheren zu lassen, oder draengen sich rein und erwarten das ich bremse.

Die Erfahrungen habe ich auch gemacht, als ich einen VW-Bus mit 50 PS fuhr. Selbst Sportwagenfahrer haben das Gaspedal oft nicht gefunden.

Grüße
Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb MatthiasM:

Das gaengige rechts Vorbeifahren auf Abfaedelunsspuren ist uebrigens, nicht zu unrecht, verboten.

Nein, wenn der Streifen "dick" ist.

Markierung.jpg

Zitat

Für die Zulässigkeit des schnelleren Fahrens auch auf Verzögerungsstreifen haben sich u. a. ausgesprochen: OLG Düsseldorf VRS 107, 109; OLG Hamm DAR 1975, 277; Mersson DAR 1983, 283; Janiszewski DAR 1989, 410.

https://verkehrslexikon.de/TexteA/Rechtsueberholen03.php

Das folgende blabla der Rechtsverdreher habe ich nicht zu Ende gelesen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb AndreasRS:

Was ist so unangenehm daran? Erst gemütlich hinter dem LKW einscheren, dann die Situation beobachten und auf die Überholspur wechseln. ist auch besser für den Motor, wenn man nah an der Autobahn wohnt und die Kiste noch kalt ist.

Unser Fahrzeug ist bereits warm wenn ich auf die Autobahn fahre. Zudem fahre ich nicht "gemuetlich" :). Unser jetziges Experiment ist eine echte Zaesur, meiner Lebensgefaehrtin gefaellt es aber. Jetzt muss ich nur noch in den Abfahrten von der LKW-Geschwindigkeit runter 😂. Also der Normalen...

vor 1 Minute schrieb AndreasRS:

Beim Vorbeiziehen am LKW auf der Beschleunigungsspur hat man immer das Risiko, dass während des Auffahrens auf den rechten Fahrstreifen jemand vom Überholstreifen kommt, den man vorher wegen des LKW nicht sehen konnte.

Das hatte ich noch nie! Aus meiner Moppedzeit bin ich es gewohnt den Verkehr aufmerksam zu beachten. Bevor ich einfaedele, schaue ich natuerlich ob Platz ist. Das Risiko beim gaengigen rechts Vorbeifahren an Autobahnverzweigungen scheint mir auch erheblich hoeher. Nicht nur aus theoretischen Ueberlegungen! 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 24 Minuten schrieb Ronald:

Nein, wenn der Streifen "dick" ist.

Markierung.jpg

https://verkehrslexikon.de/TexteA/Rechtsueberholen03.php

Das folgende blabla der Rechtsverdreher habe ich nicht zu Ende gelesen.

Solltes Du aber, denn genau bei dem von Dir verinkten Foto ist es nicht erlaubt. Bei meinem Beispiel, an Autobahnverzweigungen, umstritten.  "Dicker Streifen" ist eben nicht das alleinige Kriterium. Man geht aber ein juristisches und ein gesundheitliches Risiko ein. Ich sehe regelmaessig Unfaelle die genau auf das zurueck zu fuehren sind, was am Ende deines verlinkten Textes als Problematik erwaehnt wird. 

Dagegen ist das rechts vorbeifahren beim Auffahren mindestenstens juristisch nicht zu beanstanden.

Bearbeitet von MatthiasM
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Ronald:

Was soll das sein?

Ich hatte erst "Autobahnkreuze" geschrieben, mich aber erinnert, dass man einwerfen koenne, dass es ja auch Autobahndreiecke gebe und es noch weiter Formen geben koennte, bei der man eben nicht auf eine Autobahn auf- oder abfaehrt, sondern sie nur wechselt. Da habe ich mich sprachlich ein wenig an der Schweiz orientiert* :).

War wohl nicht so hilfreich :lol:!

*Verzweigung, Schweizer Bezeichnung für Autobahndreieck und Autobahnkreuz

Bearbeitet von MatthiasM
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb bluedog:

Ich bemühe mich. Auf dem Beschleunigungsstreifen immer. Ohne Ausnahme. Wie ich das mache, hab ich Dir schon erklärt.

 

Wenn ich Zeit habe, nachzugucken, mache ich das auch. Nur ist es so, dass ich nicht dafür verantwortlich bin, ob der hinten den Sicherheitsabstand einhält. Ich lasse den nicht absichtlich auflaufen, weil ich an Auto und Leben hänge. Aber so ein Hybrid hat echt gute Bremsen, und ich latsche da im Bedarfsfall voll drauf. Die hinter mir müssen sich dann halt vorher überlegen, was sie machen, wenn ich bremsen muss, das ist rechtlich und tatsächlich nicht mein Problem, und ich werde den Teufel tun, und zu Gunsten eines Verfolgers, dem elementare Verkehrsregeln, sein und mein Leben egal sind, gegen Verkehrsregeln verstossen. Ich bin in der Regel kein zögerlicher Fahrer, und entscheide mich sehr klar und zügig, ob ich fahre oder Bremse. Das muss reichen. Ich lasse mich lieber überholen als bedrängen. Das gebe ich klar zu erkennen, und das muss dann reichen. Letzthin hat mal ein Motorradfahrer geflucht, als ich zugunsten eines Fussgängers ein paar Meter vor einem Stopp-Balken anhielt. Dazu wäre kein Grund gewesen, wenn der Mann auch nur den halben Sicherheitsabstand gehabt hätte, denn ich habe nicht scharf gebremst. Absicht wars nicht, ich hab den schlicht nicht gesehen. So richtig gekümmert hats mich aber auch nicht. Ist generell nicht mein Problem, wenn andere riskant fahren.

Ich kenne die Regeln und habe in der Regel auch schon voraus durchdacht, wo es rechtlich (Hauptschuld oder Mitschuld im Unfallfall) besonders wichtig ist, Vorsicht walten zu lassen. Ein zu dicht auffahrender Hintermann gehört nicht dazu.

Besser, man passt eben auf, dass man genug Abstand hat. So ein zögerlicher Vordermann, der dann auch genau dann bremst, wenn Du hinten kaum Abstand hältst, kann nämlich auch gut mal ein Versicherungsbetrüger sein. Je unberechenbarer oder zögerlicher einer fährt, umso mehr lohnt sich Sicherheitsabstand und allgemeine Vorsicht, insbesondere, wenn an so einem Auto auch noch eine AHK dran ist, und/oder ne Beule oder schlecht nachlackierte Stellen.

Wenn Dir sowas egal ist, ist das nicht mein Problem.

Ich kann und will nicht mal eben so mein Auto schrotten. Ich kriege nur alle sieben Jahre den für mich notwendigen Umbau bezahlt, und müsste dann sehen, wie ich das mit der Versicherung regle. Klar ist das als Zubehör mitversichert, aber fürs Fahrzeug kriege ich nur den Zeitwert, und dann muss man, mit Glück, nicht nur einen Ersatz finden, sondern dann auch noch zwei bis vier Wochen auf den Umbau warten. Länger, wenn die Firma gut zu tun hat. Solange hab ich dann nur Gestöcke oder Handrollstuhl mit Rucksack. Darauf hab ich keinen Bock. Nicht im geringsten. Obwohl auch meine Versicherung Bonusschutz hat.

Zudem krieg ich mittlerweilen keinen Prius mehr in dem Zustand mit so wenig km zu so einem Kurs. Das ist ein wirklich bequemer Wagen, den ich nicht so eilig loswerden will. Das hab ich beim C1 zuletzt lockerer gesehen, und bin trotzdem nicht fahrlässig geworden. Weil, so ein Unfall zieht ja meist auch noch ein Bussgeld nach sich, und das brauch ich zusätzlich zum Schrotthaufen dann wirklich nicht. Ne Anzeige wegen "Nichtbeherrschen des Fahrzeugs" kriegt man hier eigentlich immer, wenn man irgendwas falsch gemacht hat. Und dann kann man froh sein, wenn man den Führerschein behält. Und spätestens da verstehe ich dann keinen Spass mehr! Den brauch ich mehr als andere.

ich bin echt froh, dass Du in der Schweiz unterwegs bist und so das Risiko nahe Null ist, dass wir uns bei Deinem Fahrstil auf der Autobahn begegnen. 

Bevor mir zB einer hinten ins Auto kracht werde ich definitiv nötigenfalls immer wieder gegen Verkehrsregeln verstossen. Mit dogmatischem Pochen auf die Regeln kommt man ja wohl nicht wirklich weiter wenn es dann scheppert. So verstehe ich vorausschauendes Fahren, was mir ca 1 Mio unfallfreie Kilometer beschert hat. Das wird kaum nur was mit Glück zu tun haben. Fahren mit leistungsschwachen Fahrzeugen schult dabei übrigens ungemein, wenn ich in meiner vollgepackten Acadiane mit 30 PS in den Urlaub fahre (ja, das mache ich auch heute noch und nutze dazu auch die Autobahn) ist das Mitdenken und das aufmerksame Beobachten der anderen Verkehrsteilnehmer so ziemlich die wirksamste Lebensversicherung. Wenn ich da stur auf Regeln beharrt hätte, wäre ich schon mehrfach tot. 

Bearbeitet von AStrunk
  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb MatthiasM:

War wohl nicht so hilfreich :lol:!

Autobahnkreuz-Wismar-wird-wieder-gesperrt_big_teaser_article_webp.jpg

ak-koeln-ost-schild-jetzt.jpg

Dicke Linie, somit darf man rechts vorbeifahren.

Zitat

Zweigen ein oder mehrere Fahrstreifen nach rechts in eine andere Richtung ab, so ist es Abbiegern nach der neuen Vorschrift des § 42 VI Nr. 1 f nunmehr ausdrücklich erlaubt, dort ab Beginn einer breiten Leitlinie "schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn" zu fahren, also rechts zu überholen, s. dazu § 7 Rz. 15. 

https://verkehrslexikon.de/TexteA/Rechtsueberholen03.php

 

Bearbeitet von Ronald
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 54 Minuten schrieb Ronald:

Das folgende blabla der Rechtsverdreher habe ich nicht zu Ende gelesen.

Das juristische ist das Eine....

Das Problem das Andreas angesprochen hat, ist beim Aufffahren recht unkritisch. Derjenige der auffaehrt ist verpflichte dabei Sorgfalt zu ueben und eigentlich immer schuld wenn das nicht gelingt. Das potentielle Problem ist dabei seitlich links. Leicht zu erfassen! Bei dem Szenario "spaeter Spurwechsel nach rechts, um abzufahren" ist das Problem hinten rechts, dem Bereich den man beim Fahren am schlechtesten erfasst. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb Ronald:

Autobahnkreuz-Wismar-wird-wieder-gesperrt_big_teaser_article_webp.jpg

ak-koeln-ost-schild-jetzt.jpg

Dicke Linie, somit darf man rechts vorbeifahren.

Ja, aber die Fotos unterscheiden sich "etwas" von Ersterem!

Fuer das gilt naemlich:

Zitat

 Das gilt jedoch nach S 2 der Bestimmung nicht für Verzögerungsstreifen (Ausfahrstreifen). Danach dürfte auf ihnen, wenn die Voraussetzungen des § 7 IIa vorliegen, Bouska DAR 8, 163, anders als auf Einfahrstreifen, der durchgehende Verkehr grundsätzlich (Ausnahmen: § 7 II, IIa) nicht überholt werden, Seidenstecher DAR 89, 412 (krit. zu einer unterschiedlichen Behandlung von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen Felke DAR 88, 77, 89, 180). 

Aus deinem Link.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb MatthiasM:

Fuer das gilt naemlich:

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.

vor 3 Minuten schrieb MatthiasM:

Ja, aber die Fotos unterscheiden sich "etwas" von Ersterem!

Inwiefern? Es geht rechts zu einer anderen Autobahn.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb Ronald:

Inwiefern? Es geht rechts zu einer anderen Autobahn.

 

vor 1 Stunde schrieb Ronald:

 

Markierung.jpg

 

Dort? Wo soll das sein? Da geht es nach Kleinskleckersdorf!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...