17. April 200323 J. @ Milan und Peter V Milan kennt mich und Peter V sei hiermit gegrüßt! Hier ist im übrigen der besagte Kaufvertrag: http://www.adac.de/images/8_17370.pdf Besagter Wagen, den ich leider gekauft habe, ist nicht nur an einem Teil lackiert worden, sondern an Motorhaube, beiden Kotflügeln und weiteren Seitenteilen im Heckbereich! Der Klarlack ist bereits an einer Stelle abgeplatzt und die Motorhaube ist zu 100% gespachtelt worden. Die Lackstärke beträgt auf der Motorhaube zwischen 0,1 und 0,8 mm - womit bewiesen wäre, dass gespachtelt wurde. Den Beweits kann ich somit jederzeit! führen. Spannend ist nun natürlich die Frage, inwiefern der "Vorbesitzer" den Vorschaden gekannt haben mag - aber einiges spricht für ein "Wissen". Auf alle Fälle beträgt der ehemalige Schaden 1.500 - 2.000 EUR und dürfte somit kein! Bagatellschaden sein und mitteilungspflichtig sein. Sicherlich ist die Anfechtung eines Kaufvertrages schwierig, aber ich meine eindeutig im Recht zu sein! Fraglich ist nur, von wem ich die Wandlung verlangen kann. Durch den Kaufvetrag sind mir ja auch die Rechte gegenüber Dritten übertragen worden. Auf alle Fälle werde ich den Xantia nicht behalten und meine Enttäuschung ist maßlos... Aber zum Glück gibt es ja den Rechtsschutz ;-) Viele Grüsse aus dem sonnigen Ostfriesland, Stephan
17. April 200323 J. Hi Stephan, Dein Vertragspartner ist Dein zentraler Ansprechpartner. Gesetzt den Fall, er wusste tatsächlich nichts von einem Unfall, lässt jedoch das Ausmaß der Reparatur, die zudem unsachgemäß ist, eine Rückgabe des Fahrzeugs jederzeit zu. Unwissenheit schützt nicht !!! Dein Verkäufer mag in gutem Glauben das Auto als unfallfrei gekauft haben, und mag das auch jetzt noch glauben. Der Umstand, dass der Schaden NICHT aufgeführt ist, verletzt das Vorhandensein einer wesentlichen Eigenschaft. Also Rückgabe. Ist der Schaden angegeben, aber nicht in seinem gesamten Ausmaß, isses etwas schwieriger, vor allem dann, wenn auch noch zusätzlich handwerkliche Fehler vorliegen. Falls er von dem Unfallschaden wusste (den Beweis musst Du erbringen, bzw. möglicherweise ein Staatsanwalt, falls ein Betrugsdelikt zu vermuten ist), isses noch einfacher. Ein guter Rechtsanwalt wittert hier bestimmt leichte Beute für seine Tröfäensammlung. (Mann sieht das Wort Sch... aus :-)))) Gruß von P.
17. April 200323 J. Das "Wissen" der Lackierung muß eigentlich sogar bejaht werden, da telefonisch indirekt bestätigt! Und damit ist für mich der Fall eigentlich sehr klar gelagert! Aber was soll´s, von mir aus sollen die Rechtsanwälte an der Anfechtung verdienen.... Greetings, Stephan
17. April 200323 J. Hi Peter, ärgerlich ist aber die Lauferei und die große Enttäuschung über einen zuvor schönen Kombi! Und dann stellt man den "Schaden" auch noch eine Woche später beim polieren fest und das Herz bleibt einem fast stehen! Die Lackierung ist zwar anständig, aber an einigen Stellen ist die Grundierung wohl leicht angeschliffen worden und man sieht jetzt - insbesondere im Sonnenlicht - großflächige Unebenheiten! Im übrigen sind die Kotflügel lackiert worden, ohne dass die Blinker ausgebaut wurden, da umzu kleine Luftblasen zu sehen sind. Zwar gut lackiert aber im Detail hat nicht so toll.... Aber was soll´s! Werde dann wohl besser beim nächsten Mal ein Vollgutachten verlangen ;-)
17. April 200323 J. Bei meinem Xantia wurde eine schwere spontane Kaltverformung durchgeführt im zarten Alter von wenigen Monaten (hinten einen Meter kürzer, vorne 30 cm kürzer). Als ich mir den Wagen ansah, hatte der Verkäufer (eine C-NL) etwas verschüchtert davon erzählt. Ich also nach der damligen Reprechnung verlangt, im Stechschritt auf das Auto zu, und alle Stellen, an denen gearbeitet wurde bis aufs Blech zerlegt (wusste gar nicht, dass man einen Xantia derart behende auseinandernehmen kann :-))). Tja, dann zwei Stellen mit minderer Qualität gefunden. Ein Kotflügel wurde nochmals lackiert. Und das Unfallschmerzensgeld habe ich vom gewünschten Kaufpreis wegverhandelt. Jetzt fahre ich zwar einen massiven Unfallschaden spazieren. Der ist aber überwiegend und wesentlich sehr gut gearbeitet. Die zwei Stellen, an denen es hakte, waren zum einen die linke senkrechte Traverse neben dem linken Radhaus hinten (an einer Stelle gebatzt anstatt geschweißt), zum zweiten ist das Kofferraumbodenblech knapp hinter der Rücksitzbank etwas wellig. Das erzähl ich jedem, der Angst vor Unfallwagen hat und mitfahren muss :-))). Anhand der Reprechnung konnte ich zweifelsfrei erkennen, dass nur originale Ersatzteile eingesetzt wurden. Diese Teile habe ich auch alle gefunden. So what ?!?!?!? Gruß von P.
17. April 200323 J. Tja, wenn man vorher weiß, dass es ein Unfallwagen war/ist und entsprechend den Wert mindert, kann man sicherlich sehr günstig fahren! Nur wer nachher den Mangel findet, hat dann ein teures Auto und beim Wiederverkauf wäre der Wertverlust noch höher - also gibt es für mich nur eine Alternative: Wandlung oder "angemessene" Wertminderung! Gruß, Stephan
21. April 200323 J. Ersteller Ich habe mir beim Xsara den Vorbau auf der Bühne genau angeschaut. Ich konnte eigentlich keine Scheißnähte, sondern nur die kleinen Schweißpunkte feststellen. Das deuted doch darauf hin, dass er keinen großen Schaden hatte, oder täusche ich mich dar und mann kann das als Werkstatt so geschickt reparieren? Trotzdem verwundert es mich, dass am rechten Scheinwerfer das Glas eine richtig tiefe Riefe aufweist, die bestimmt nicht von Ästen oder Sträuchern auf Scheinwerferhöhe stammt. Zum anderen ist ja die Plasteabdeckung des Kühlers an den Schweinwerfern herausgebrochen und die Schrauben an der ersten Querstrebe sind nicht alle original. Was meint ihr dazu? Mfg Michael Ps: Ich habe das Auto mit der Rechnung und allen Schlüssenln bei meinem Verkäufer abgestellt - der merkt hoffentlich, dass ich es ernst meine. Was kostet eigentlich ein Gutachten (Dekra) und wer muß das im Streifall bezahlen?
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