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Hat schon jemand seinen Citroen gewandelt?


accmjens

Empfohlene Beiträge

Liebe Mit-Citroenisten!

Hat jemand hier im Forum schon einmal erfolgreich eine Wandlung/Rückgabe eines Neuwagens unserer Marke erreicht?

Ich würde mich über kurze Berichterstattung/Kontaktaufnahme sehr freuen (bevorzugt als PN), damit ich meine Handlungsalternativen besser einschätzen kann.

Vielen Dank!

accmjens

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Liebe Leute!

Bislang haben sich zwei Forumsteilnehmer mit Erfahrungsberichten bei mir gemeldet, vielen Dank Euch beiden!

Ich freue mich über weitere Meldungen, Donnerstag habe ich Termin beim Händler!

LG, accmjens

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Liebe Leute!

Bislang haben sich zwei Forumsteilnehmer mit Erfahrungsberichten bei mir gemeldet, vielen Dank Euch beiden!

Ich freue mich über weitere Meldungen, Donnerstag habe ich Termin beim Händler!

LG, accmjens

Hallo,

Eventuell kannst Du mal hier nachfragen:icon9.gif

http://www.cisg-online.ch/cisg/urteile/1377.pdf

Gruss Franz

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@franz67: Danke für den sehr interessanten Link! Es ist auf jeden Fall lesenswert, wie bestimmte Fahrzeugeigenschaften (keine Betriebsbremse bei druckloser HP etc.) juristisch betrachtet werden.

>>

Dazu noch der Hinweis für HP-Novizen: Bei einem HP->> muß die Feststellbremse immer bestens gewartet sein!

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Danke für den Link - besonders interessant der Teil: "Neben anderen Mängeln wurde

behauptet, dass die Federung trotz des Austausches verschiedener Federungssteuerteile nach wie vor plötzlich hart werde. Die mehrfachen Verbesserungsversuche seien erfolglos gewesen. Die nun wiederum aufgetretenen Mängel hätten den Kläger veranlasst, aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug nicht mehr zu fahren und es durch ein anderes zu ersetzen." oder auch "Dennoch wird die Federung beim Klagsfahrzeug auch heute noch unvermutet hart. Dies kann beim Durchfahren von Kurven mit unebener Fahrbahnoberfläche die Fahrsicherheit und zwar die Spurstabilität des Fahrzeuges beeinträchtigen." - ja ist denn das nicht genau Sinn und Zweck eines Hydractive-Fahrwerks? Und ist es nachweisbar, dass bei einem plötzlich verhärteten Fahrwerk die Sicherheit leidet? (weiter gehts dort zum Thema HP ab Seite 13)

Da fragt man sich schon, ob es nicht einen Leitfaden für korrekte HP-Verwendung beim Kauf geben sollte, den man unterschreiben muss...

Das wird insbesondere auch bei Käufern des neuen C5 Probleme bereiten, die dann vielleicht oft nicht einmal wissen, dass ihr Wagen eine HP hat.

Der Kläger beklagt in diesem Fall im Grunde ja, dass der Wagen HP hat und dass dieses System von herkömmlichen Systemen abweicht - eben dass man zB die Feststellbremse braucht, wenn man beim Starten abschüssig steht.

Die anderen Probleme mögen ja ihre Berechtigung haben, aber bezüglich der HP muss man hier dem Kläger eindeutig vorwerfen, dass er sich scheinbar in keinster Weise darüber im Klaren war, wie man mit diesem Federungssystem umgeht. Und das kann man ja wohl kaum Citroen vorwerfen - das Auto ist immerhin behördlich geprüft und für den Straßenverkehr zugelassen.

Dass die Funktionsweise nicht von einer Stahlfederung abweichen darf, kann man ja hoffentlich doch noch nicht gerichtlich einklagen!? Seltsame Welt.

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Boah, unglaubliche 40 Seiten Gerichtsurteil zu einem Streit um ein Mängelauto!

>>Jürgen

Hallo,

Der Gerichtsschreiber nahm es auch nicht so genau mit dem Datum des Kaufvertrages.

Zuerst schreibt er 12.03.2003 danach ist wieder 12.03.2002.

Trotzdem, wenn das Datum stimmt mit 12.03.2002 wurde doch noch viel mit dem Fahrzeug gefahren, 112 000km bis zum Stillegen des Fahrzeuges, 09. September 2003.

Ich frage mich, wann denn das Auto noch in der Werkstatt stehen konnte, für Mängel behebung.

Gruss Franz

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Laut dem Urteil sind dem Kläger hohe "Unkosten" entstanden.

Unkosten sind "Nicht-Kosten" also Einnahmen, der Mann hat demnach doch gut an dem Auto verdient.

Schlamper, diese Österreicher.

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Der Held hat, wie es scheint, nicht nur das ordnungsgemäße funktionieren des Hydractiv-Fahrwerks bemängelt, sondern auch das ordnungsgemäße funktionieren der (zumindest in Deutschland bei Xenon-Scheinwerfern vorgeschriebenen) automatischen Leuchtweitenregulierung. Kenn ich von meines Vaters C5, das Flackern macht einen anfangs verrückt, aber man gewöhnt sich daran (wenn man weiß, wo's herkommt...).

Gruß

Jan

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Mag sein, dass das bei dem gewandelten der Fall war... Bei meines Vaters C5 ist es jedenfalls alles, wie es sein soll, wenn man Gas gibt, gehen die Scheinwerfer nach unten, wenn man vom Gas geht, gehen sie wieder nach oben, ähnliches passiert auch in Senken u.ä.. Nur ist leider die Regelung etwas langsam und nicht kontinuierlich, sondern mit festen Positionen, die ruckweise eingestellt werden. Das könnte Verwirrung stiften, zumal er manchmal auf gerader Strecke nicht weiß, welche von zwei Positionen nun besser ist und immer dazwischen hin- und herspringt.

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Der Held hat, wie es scheint, nicht nur das ordnungsgemäße funktionieren des Hydractiv-Fahrwerks bemängelt, sondern auch das ordnungsgemäße funktionieren der (zumindest in Deutschland bei Xenon-Scheinwerfern vorgeschriebenen) automatischen Leuchtweitenregulierung. Kenn ich von meines Vaters C5, das Flackern macht einen anfangs verrückt, aber man gewöhnt sich daran (wenn man weiß, wo's herkommt...).

Gruß

Jan

Der HDi "X" hatte mit Sicherheit kein Xenon.

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@franz67: Danke für den sehr interessanten Link! Es ist auf jeden Fall lesenswert, wie bestimmte Fahrzeugeigenschaften (keine Betriebsbremse bei druckloser HP etc.) juristisch betrachtet werden.

Auch wenn`s beim C5 nicht so ist...

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Auch wenn`s beim C5 nicht so ist...

An der Stelle liegst du richtig, aber die Bremse wurde geprüft und für in Ordnung befunden, bei anderen Autos sei das auch so. Ich vermute, dass die bei ausgeschaltetem Motor fehlende Unterstützung als Mangel betrachtet wurde. Da hat man schließlich das Gefühl, auf einen Betonklotz zu treten...

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Da fragt man sich schon, ob es nicht einen Leitfaden für korrekte HP-Verwendung beim Kauf geben sollte, den man unterschreiben muss...

Das wird insbesondere auch bei Käufern des neuen C5 Probleme bereiten, die dann vielleicht oft nicht einmal wissen, dass ihr Wagen eine HP hat.

Der Kläger beklagt in diesem Fall im Grunde ja, dass der Wagen HP hat und dass dieses System von herkömmlichen Systemen abweicht - eben dass man zB die Feststellbremse braucht, wenn man beim Starten abschüssig steht.

Hallo grojoh,

zum Leitfaden: Auf jeden Fall, zumindest solange es noch Menschen gibt die sich gerade mal "drunter legen" um was nach zu schauen! Ich habe eine ca. 15 Jahre alte Taschenlampe aus den USA - lebenslange Garantie -AUßER bei Hai- und Bärenattacken und Kindern unter 3 Jahren! Ich finde die USA und diese Aufsehen erregenden Klagen ala "ich hab mir den Mund an Kaffee von Starbucks verbrannt, weil mich keiner warnte er sei heiß" (so ein Scheiß!) nicht gerade toll, bei uns darf aber jeder Dödel mit einem Fahrzeug jenseits von 1,5 t rumfahren ohne Einweisung oder gescheites Handbuch!

Die Käufer des neuen C5 werden schon wissen, dass er ne HP hat, schließlich ist dies bei diesem Modell dann kein Standard mehr!

Gruß

Tower

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ok, wenn dann keiner mehr ne geschichte über seine wandlung für mich hat......donnerstag ist termin beim händler, war gerade beim anwalt...........

accmjens

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Schlimm, schlimm, schlimm, aber scheinbar der einzige Weg um sein Recht zu kriegen, die Freundlichen interessierts wohl ein Scheißdreck, hab ich gemerkt.

Ob das im Sinne von André Citroen war, weiß nicht, naja die C-Modelle ja sowieso nicht.

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Ob das im Sinne von André Citroen war, weiß nicht, naja die C-Modelle ja sowieso nicht.

Hier tummeln sich zu 90% Stamm-Leser und -Schreiber. Für wen wird das eigentlich immer wiederholt?

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