27. Februar 200818 J. Eher eine Frage zum Thema Kfz-Versicherung. Zu meiner eigenen Überraschung bin ich mit meinem Studentenjob in einer öffentlichen Einrichtung von meiner Versicherung als Beamter eingestuft wurden. Da ich dort nur noch bis zum Sommer arbeiten werde, würde sich wohl mein Status ändern. Sprich ich würde von einem Tag auf den anderen nicht mehr so besonnen wie ein Lehrer oder Polizist Auto fahren.... Weiß jemand ob ich einen Berufswechsel überhaupt meiner Versicherung melden muss und ob ich gar mehr zahlen müsste? Viele Grüße Yannick
27. Februar 200818 J. "Kopfschüttel" über Dich als hochausgebildeten Leistungsträger unserer Gesellschaft "in Spee"..... hast Du schon mal die AKBs durchgelesen, die Du zur Police erhalten hast? Auszug der Aktuellen: K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung Anzeige von Änderungen K.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift < xx konkrete Bezeichnung eintragen > aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung K.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Folgen von unzutreffenden Angaben K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe von xx zu zahlen. AKB 2008 Unverbindlichen Bekanntgabe vom 17.08.2007 _______________________________________________________________________________________________________________________________________ 40 Folgen von Nichtangaben K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von xx Wochen nach, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet. Quelle: http://www.bundderversicherten.de/bdv/Versicherungsbedingungen/KFZALLBedingungen.pdf >>Oberhesse
27. Februar 200818 J. Ersteller Das ist natürlich eine hervorragende Idee Ich habe zwar nicht vor meine Versicherung zu betrügen, aber ich habe auch nicht vor strahlenden In die Filiale zu stürmen und sofort 30 % mehr zu zahlen. Öh, ist das schon kriminelle Energie?
27. Februar 200818 J. Ersteller Ich lese nie die AGBs solange die das Geld automatisch Abbuchen und am Ende des Monats noch genügend über ist. So, genügend Vorurteile gegenüber der „hochausgebildeten Leistungsträger unserer Gesellschaft "in Spee"“ bekräftigt? Ich war mir nur nicht sicher ob persönliche Lebensumstände unter diese Art von Klausel fallen.
27. Februar 200818 J. Öh, ist das schon kriminelle Energie? Das ist die Höchststrafe! Mindestens 2 Stunden in der ersten Reihe eines Konzerts von Tokjo Hotel. Gruß HD
27. Februar 200818 J. naja, es wird nicht die welt kosten. ich glaube kaum, dass jemand hier so genau weiss, was deine versicherung will, aus die selbst. ich hab z.b. anfangs eine rechnung (ein angebot) für 600 euro im jahr bekommen und hab die werte vertreterin dann um 50% runtergehandelt, bei androhung eines wechsels zur konkurenz, war eine sache von ein paar tagen/emails, sie hat dann gemerkt, dass ich kein problem hab, zu wechseln... handeln lohnt. gruss z.
27. Februar 200818 J. Ich lese nie die AGBs ......................................Ich war mir nur nicht sicher ob persönliche Lebensumstände unter diese Art von Klausel fallen. ähm...von AGB habe ich nicht gesprochen, aber von AKB ! Sapere aude ! >>Oberhesse
27. Februar 200818 J. Du bist verpflichtet das anzugeben und es kann Dir auch im Nachhinein berechnet werden. (Hatte auch so einen schönen Studi Job.) Es wird etwas teurer. schätze 15% Womit man alles Rabatte bekommt... Heirate doch einfach. Dann bist Du wieder pari.
27. Februar 200818 J. Womit man alles Rabatte bekommt... Heirate doch einfach. Dann bist Du wieder pari. Wenn man verheiratet ist, gibts keine Rabatte, nur Mitleid. Gruß HD
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