26. März 200818 J. http://www.stvzo.de/stvzo/Erl%C3%B6schenBE.htm Da kannst Du das alles nachlesen Grüße Stephan
26. März 200818 J. Hallo Frank, das steht da nicht, ergibt sich aber aus der Tatsache, daß die Versicherung kein Auto versichert, welches nicht der STVZO entspricht, respektive keine Betriebserlaubnis hat. Grüße Stephan edit: Schau mal in Deine Police, da steht mit Sicherheit, daß das Auto der STVZO entsprechen muß, da ansonsten der Versicherungsschutz ausser Kraft tritt (und damit meine ich nicht daß mal ein Blinker kaputt ist oder sowas....ich rede von Erlöschen der Betriebserlaubnis, nicht von kleinen Mängeln)
26. März 200818 J. OK, ich warte dann mal auf die neue Police für den Volvo - wenn da nichts drin steht, gehe ich Dir aber weiter auf den Sack ;-). Gruß Frank
26. März 200818 J. Hallo Frank, alles klar Ich forsche auch derweil mal im Internet danach, ne genaue Quelle hab ich auch noch nicht gefunden, allerdings wirst Du sehen, daß nicht nur wir das hier diskutieren, sondern daß Du genug dazu findest, wenn Du mal "Erlöschen Betriebserlaubnis Versicherungsschutz" eingibst Wir können ja froh sein, daß der Gesetzgeber mittlerweile alles ein wenig lockerer sieht, früher musste alles noch eine KBA Nummer haben, sonst war Essig. Heute reicht ja EU aus Grüße Stephan
26. März 200818 J. ähmmm - von Euch fährt aber auch jeder mit den Originalkulern von Citroen rum? Oder haben die anderen (Komfort und co..) eine ABE?... duck und wech... :-))
26. März 200818 J. Ich für meinen Teil fahre mit Original-Kullern Aber die Comfort-Kugeln haben afaik eine EU-Nummer Grüße Stephan
26. März 200818 J. Bei meinem Ur-Mini wurde der Auspuff laut und wurde durch ein einteiliges VA-Teil für damals 80 Mark ersetzt, ist in den folgenden 8 Jahren weder bei Kontrollen noch beim TÜV aufgefallen. Nicht verrückt machen lassen, aber auch nicht im Forum lang diskutieren. Jürgen
26. März 200818 J. Moin Wenn es - im schlimmsten Fall - um richtig viel Geld geht,also auch vor ein Gericht,muß (so mein Kenntnisstand) die Versicherung beweisen,daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem nicht TÜV-gerechten Auspuff und einem möglichen Unfallgeschehen besteht.Das dürfte ihr in manchen Fällen leicht fallen (du verlierst den Auspuff während der Fahrt und verursachst dadurch einen Unfall),in anderen schwerer (kann sich jeder selbst ausmalen). Gruß Fred
26. März 200818 J. das einfachste wäre, den Verkauf socher Produkte zu verbieten und entsprechend zu ahnden ...
27. März 200818 J. Es ging mir um die These, dass bei Verwendung eines Bauteils ohne ABE automatisch der Versicherungsschutz flöten geht. Wird hier ja behauptet, allerdings nicht belegt. Gruß Frank Der Versicherungsschutz geht in dem Fall nicht verloren, da es keinen Zusammenhang zwischen dem Teil und der Unfallursache geben dürfte. Eine Ausnahme wäre, wenn z.B. die Motorleistung durch den Topf verändert (gesteigert) würde. Dann könnte die Versicherung wegen Verletzung des Versicherungsvertrages Einwände erheben. Hauptfrage ist, ob der von Dir eingebaute Auspuff dem Original entspricht oder nicht. Wenn ja, ist er ein schlichtes Ersatzteil und keine Veränderung der Bauart. Ich habe eine Ferrita - Anlage unterm Auto, die bis auf das Material (V2A statt Alu) völlig dem Original entspricht. Die Lautstärke (vom TÜV kostenlos gemessen) liegt innerhalb des in der Zulassung genannten Wertes. Nach einer Prüfnummer, ob EU oder sonstwas, hat noch kein Prüfer gefragt, nur nach der Typkennzeichnung des Herstellers.
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