25. April 200818 J. Oje, das hört sich ja bitter an. Da wir keine Ente nach 12/07 zugelassen haben, wusste ich das noch nicht. Bei unseren Enten im Landkreis Ludwigsburg und Stuttgart wäre das jedenfalls kein Problem mit der Ausnahmegenehmigung. Da gäbe es dann auch keine Diskussionen mit den grünen Männlein, denn die Genehmigung ist dann amtlich. Man muss dazu nur eine Bestätigung von einem Händler vorlegen, dass eine Nachrüstung auf Euro2 nicht wirtschaftlich möglich ist (die Bestätigung ist auch kein Problem). Gute Besserung! Martin
25. April 200818 J. Danke für die Besserungswünsche, die Bestätigung der Werkstatt hätte ich auch schon in der Tasche, aaaber bleibt das Anmeldedatum.... Ist doch absolut abstrus, daß ein städtischer Mitarbeiter in Ausübung seines Dienstes der Stadt ein Bußgeld zahlt - mal ganz abgesehen von dem Punkt!! Bleibt mir in der Praxis nur, von meinem Arbeitsplatz, der zum Glück außerhalb liegt, mit der Ente an den Rand der Umweltzone zu fahren, dort mgl. gebührenfrei zu parken, mit öffentlichen Verkehrsmitteln rein in die Stadt, Dienst erfüllen, dann weiter mit öffentl. VKM zum Rathaus/Stadtkasse, Ticket abrechnen, Rückweg genauso antreten... Man kann die Motivation seiner Mitarbeiter halt auch mit Füßen treten...
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