16. Juni 200818 J. Moin, habe gestern einen astreinen Zahnriemenriss hingelegt, d.h. mein Y4 2.0 16V. Ich hätte noch 10tkm bis zum 2. Wechsel bei 240tkm gehabt. Erster Wechsel natürlich vorschriftsmäßig bei 120tkm machen lassen. Das war vor 4 Jahren. Wie stehen die Chancen auf Gewährleistung, wenn der Riemen nicht mal die vorgegebenen 120tkm hält? Gibts da konkrete Erfahrungen? gruß krischan
16. Juni 200818 J. nix zu holen, zu lange her!!! außerdem steht in der beschreibung(handbuch)"bei höherer belastung wechsel bei 80.000km". ich schmeiß die immer bei 80.000km raus, besser ist besser und billiger auch.
16. Juni 200818 J. tut euch doch selber einen gefallen und schmeisst die missdinger doch bei 60000 raus.
16. Juni 200818 J. tut euch doch selber einen gefallen und schmeisst die missdinger doch bei 60000 raus. Sag das mal nem V6 Besitzer. Klopf auf Holz bei 217.000 ;-) Gruss Jochen
16. Juni 200818 J. Erst 120000 dann 80000 nun 60000 Km was denn nun ?? Ich denke mal es kommt auch darauf an wie lange der Zahnriemen schon eingebaut ist.
16. Juni 200818 J. Hallo Pfaustregel ist 8 Jahre oder 90.000km. Jedoch schreibt Citroen 120.000km bei höherne belastungen 80.000km vor. Wenn du ihn bei 60.000km wechselst bist du auf der Sicheren Seite. Gewährleistung hast du eh nur 24 Monate.
16. Juni 200818 J. Da ist viel Glück dabei. Meinem CX habe nicht gewust wann der Vorbesitzer einen Wechsel durchführen liess ich hab ihn dann "vorsichtshalber" 170tkm nachdem ich das Auto gekauft habe gewechselt. Das war bei 370tkm. Bei meinem Schwager ist er bei 62000 gerissen.
16. Juni 200818 J. Hallo krischan, kann das sein, daß Du da etwas verwechselst? Citroen empfiehlt, den Riemen in den o.g. Intervallen zu wechseln. Das heißt aber nicht, daß sie Dir eine Garantie oder sonstwas geben, daß vorher keine Schäden auftreten. Sonst hätte ja ein Citroen, der immer nach Wartungsplan in der Werkstatt wäre, lebenslange Garantie - etwas unwahrscheinlich, oder??? ;-) Gruß Bernhard
16. Juni 200818 J. @CX Fahrer: hatte Dein Schwager nen Opel??? ;-) Die schreiben 60000 KM vor und reissen gerne mal... Thorsten
17. Juni 200818 J. @CX Fahrer: hatte Dein Schwager nen Opel??? ;-)Die schreiben 60000 KM vor und reissen gerne mal... Thorsten Das waren beides CX TD2
17. Juni 200818 J. Gesetzliche Gewährleistung ist nun mal 24 Monate. Du hast hier keine Chance nach 4 Jahren. Zudem gibt es innerhalb der 24 monatigen Gewährleistung die Beweislastumkehr. die ersten 6 Monate muß der Verkäufer nachweisen, daß der Mangel NICHT bei übergabe an den Käufer vorgelegen hat (was ihm kaum gelingen wird), also Vorteil Käufer. Danach muß der KÄUFER nachweisen, DASS der Mangel schon bei Übergabe vorgelegen hat (was ihm kaum gelingen wird), also Vorteil VERkäufer! Das ganze Gewährleistungsgedöns ist eigentlich eine riesen Scheiße (habe täglich hauptberuflich damit zu tun). Mittlerweile ist es ja schon so, daß eine 1 1/2 Jahre alte Waschmaschine, die beispielsweise bei geiz-is-geil oder bin net blöd gekauft wurde und nun verreckt ist, nicht auf Gewährleistung repariert wird weil sich die Händler auf die Beweislastumkehr rausreden und formal juristisch sogar Recht behalten. Übrigens könnten dies sogar auch die Automobilhersteller so halten, wenn sie wollten und nicht eine Garantie haben. Wie groß ist denn dein Schaden? Vielleicht kann ja der Cit-Hänler bei Cit-Deutschland mal eine Kulanzabfrage starten, daß wenigstens ein Teil der Kosten übernommen wird. Was auch helfen könnte, wäre einen Brief (höflich bittend) an Cit-D zu schreiben. Schöne Grüße, Christian
17. Juni 200818 J. eine kulanzabteilung besteht aus mitarbeitern die besonders laut über kulanzbriefe lachen können. die büroausstattung besteht nur aus einem shredder für kundenbriefe.
17. Juni 200818 J. eine kulanzabteilung besteht aus mitarbeitern die besonders laut über kulanzbriefe lachen können.die büroausstattung besteht nur aus einem shredder für kundenbriefe. entschuldige bitte, das ist aber Blödsinn! Bei mir geht es so nicht zu (ich mache tag taäglich nichts anderes für einen kleinen deutschen Automobilhersteller) und ich weiß beispielsweise, daß es bei der Marke mit dem weiß/blauen Propeller auch nicht so zugeht. Es gibt auch halt Grenzen. Nur: zu verschenken hat heute niemand mehr was und wenn man etwas möchte, muß man auch etwas dafür tun, z.B. sich die Zeit nehmen, um alle Unterlagen zusammenzutragen und ein Brieflein schreiben. Man kann von keinem Hersteller eine kulante Haltung erwarten, wenn man seine Service immer an der Tankstelle erledigen lässt usw. Ob es in diesem Fall was hilft, vermag ich nicht zu sagen, ich kenne die Hintergründe zu wenig. Aber probieren kostet nix! Schöne Grüße,
17. Juni 200818 J. entschuldige bitte, das ist aber Blödsinn!Bei mir geht es so nicht zu (ich mache tag taäglich nichts anderes für einen kleinen deutschen Automobilhersteller) und ich weiß beispielsweise, daß es bei der Marke mit dem weiß/blauen Propeller auch nicht so zugeht. der is gut, wenn es tatsächlich so wäre, dann hätte ich mir doch vor einigen Jährchen mächtig viel Ärger mit der damaligen Vertragswerkstatt dieser Marke ersparen können.
17. Juni 200818 J. Bei BMW reissen die Steuerketten und es gibt keine Kulanz: http://www.motor-talk.de/forum/steuerkette-gerissen-bei-60-000-km-t1824925.html Bei VW gibt es auch keine Kulanz bezüglich Zahnriemenrisse. Hilft jetzt dem betroffenen Citroenisten natürlich leider auch nicht weiter. Gruß Markus
17. Juni 200818 J. Bei BMW reissen die Steuerketten und es gibt keine Kulanz:http://www.motor-talk.de/forum/steuerkette-gerissen-bei-60-000-km-t1824925.html Bei VW gibt es auch keine Kulanz bezüglich Zahnriemenrisse. Hilft jetzt dem betroffenen Citroenisten natürlich leider auch nicht weiter. Gruß Markus das auto ist sieben (!) jahre alt! was erwartest du denn? irgend wann ist halt mal ende! da spielen die km keine rolle mehr! aber es hilft hier wirklich nicht weiter. mir geht halt diese vollkaskomentalität auf die nerven, sorry.
17. Juni 200818 J. das auto ist sieben (!) jahre alt! was erwartest du denn? Kann man auch anders sehen. Das Auto hat 60 TKM drauf (das hatte meiner nach 1,5 Jahren und war gerade eingefahren). Das ist nun wirklich keine imposante Km-Leistung. Und wenn dann noch die Steuerkette reisst, also ein Teil, mit dem BMW immer wegen ihrer Robustheit gegenüber dem Zahnriemen wirbt, dann käme zumindest ich mir etwas verschaukelt vor. Vollkaskomentalität mag ich zwar auch nicht, nicht nur beim Auto. Aber die sehe ich in dem Fall nicht. Gruß Markus
18. Juni 200818 J. Hallo, bei mir war der "Werksriemen" nach knapp 5 Jahren und 98.000 km nur noch ausgefranst vorhanden. Hätte es also sicher nicht bis 120.000 km geschafft wie im Wartungsheft zum Wechsel vorgeschrieben bei meinem XM Bj. ´99, 2.0 16 V XM. Nochmal Glück gehabt! Das Ausfransen hat sich durch ein schlagendes, flatterndes Geräusch aus dem Zahnriemen-Kasten bemerkbar gemacht. Viele Grüsse Stoffel
19. Juni 200818 J. Wenn ich nicht irre, gibt es für die Zahnriemen neben der Kilometer- auch eine Altersbegrenzung
19. Juni 200818 J. Seht Euch doch einmal die Bilder unter "Zahnriemen" auf meiner Flickr-Seite an: http://www.flickr.com/photos/mrcefalu Der dort gezeigte Zahnriemen wurde durch Nichtfluchten der Riemenscheiben so beschädigt (Serienfehler!) und der Vorbesitzer hatte die (möglicherweise kostenlose) Umrüstung nicht vornehmen lassen. Es kann also nicht schaden, von Zeit zu Zeit unter die Abdeckung zu schauen. Der gezeigte Riemen hat jedoch bis zum Wechsel gehalten. >> BXdrvr [ACCM]
19. Juni 200818 J. Ersteller hallo, wollte ja gar nicht so einen aufruhr hier entfachen... das es rein rechtlich aufgrund der abgelaufenen gewährleistungsfrist schlecht aussieht, ist mir schon klar. auch, dass es sich um ein verschleißteil handelt. der unterschied ist aber, dass hier von anfang an vom hersteller angaben gemacht werden, wann dieses zu wechseln ist. das schafft wiederum einen art vertrauenstatbestand dahingehend, dass das verschleißteil eben erst zum vorgschriebenen wechsel verschlissen ist, und nicht schon vorher. zudem ist dieses bauteil enorm wichtig, um einen großen schaden zu vermeiden. dies spricht ebenfalls für ein gesteigertes haftungsmoment beim hersteller. dies könnten ansatzpunkte sein, die aber eher rechtstheoretischer natur sind. krischan
19. Juni 200818 J. ...dies könnten ansatzpunkte sein, die aber eher rechtstheoretischer natur sind. Das trifft es wohl. Wenn Du Zeit und Geld hast, kannst Du ja versuchen einen solchen Prozess zu führen. Allerdings haben die Autohersteller sicher nicht die schlechtesten Anwälte. Es dürfte dann bei viel Glück auf einen Vergleich hinauslaufen, der dann noch nicht einmal Deine Kosten decken würde... Grüße, Sofafahrer
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