5. Oktober 200817 J. Hallo zusammen, habe gerade einen C5 erstanden, der zusätzlich zur Serienbereifung (195er) auch noch Musketierfelgen 8Jx17H2 ET35 mit 235/45 R17 Bereifung eingetragen hat. Zu meinem Erstaunen sind jedoch auf den Felgen neuwertige 225er Reifen montiert. Besagt die Zusatzeintragung, dass ich bis 235 gehen kann, oder ist 235 zwingend, so dass ich nun keine Betriebserlaubnis habe? Danke für eure Hilfe Ralf Larscheid
5. Oktober 200817 J. Hallo zusammen,habe gerade einen C5 erstanden, der zusätzlich zur Serienbereifung (195er) auch noch Musketierfelgen 8Jx17H2 ET35 mit 235/45 R17 Bereifung eingetragen hat. Zu meinem Erstaunen sind jedoch auf den Felgen neuwertige 225er Reifen montiert. Besagt die Zusatzeintragung, dass ich bis 235 gehen kann, oder ist 235 zwingend, so dass ich nun keine Betriebserlaubnis habe? Danke für eure Hilfe Ralf Larscheid Hallo Ralf, wenn die 235 eingetragen sind diese auch zwingend erforderlich, ansonsten erlöschen der Betriebserlaubnis. Du kannst aber in dem Gutachten der Musketierfelgen nachsehen ob darin die 225er auch aufgeführt sind. Wenn ja kannst Du dir diese Größe eintragen lassen. Gruß Volker
5. Oktober 200817 J. Ersteller Hallo, da sind nur die 235er eingetragen. Das ist natürlich jetzt ärgerlich.
5. Oktober 200817 J. Zu den Felgen sollte eine ABE oder Teilegutachten vorliegen. Darin sind die zulässigen Reifengrößen und Auflagen aufgeführt und so auch die eventuellen Alternativen zu den 235er. Eine Vorführung beim Sachverständigen ist meist immer erforderlich. Sind alle Auflagen eingehalten bzw. umgesetzt, wird das dann von einem Sachverständigen mit einem weiteren Schriftstück (nach §19 StVZO)bestätigt. Folgendes sollte also vorliegen: 1. ABE oder Teilegutachten für die Felgen 2.Bestätigung des vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeug mit den 225er Reifen Eingetragen muss das in den Papieren glaube ich nicht mehr, aber die Unterlagen sind mitzuführen. Falls es 2. für die neuen Reifen noch nicht gibt, sollte der nächste Weg zum Sachverständigen sein. M.f.G. Ronald Xsara 1.8 SX Break
5. Oktober 200817 J. Falls es 2. für die neuen Reifen noch nicht gibt, sollte der nächste Weg zum Sachverständigen sein. M.f.G. Ronald Xsara 1.8 SX Break Der nächste Weg ist in diesem Fall zum Verkäufer. Er verkauft nicht nur ein Auto ohne allgemeine Betriebserlaubnis, sondern läßt einen in diesem Fall auch noch damit herumfahren, falls die Räder montiert sind. Es kann aber auch ein Versehen sein und die falschen Reifen sind durch einen Fehler der Werkstatt da drauf gekommen. Ich würde ihn darauf ansprechen und um Änderung bitten.Zu seinen Kosten. Ob er dann die 225er eintragen oder die passenden aufziehen läßt, würde ich ihm überlassen. Gruß Herbert
5. Oktober 200817 J. Hallo, soweit ich aus früheren Gesprächen mit Tüv-lern in Erinnerung habe : schmaler geht immer. Wichtig ist lediglich die Einhaltung von Geschwindigkeits- und Traglast- Indizes, sowie des Abrollumfangs ( da gibt es aber eine gewisse Toleranz ) Wenn also - bei Serienbereifung 195/65 15 - die 235/45 17 eingetragen wurden, dann gehe ich davon aus, daß 225-17 auch erlaubt sein muß. Ob als /45 oder /50 weiß ich jetzt nicht, womöglich ist beides möglich. Ich würde den Ball flach halten und erstmal versuchen, eine Genehmigung für diese Dimension zu erhalten mfg accm Klaus U. ( der lieber bei der Seriengrösse bleibt, wg Federungskomfort )
5. Oktober 200817 J. Ersteller Danke für eure Antworten !!! Es liegen 2 Formulare bei: Eine Änderungsabnahme des TÜVs und ein Änderungsabnahmenachweis vom TÜV (von der Firma Musketier). Aber halt nur für die 235er Bereifung. Werde mich am besten mal bei Musketier erkundigen. Ansonsten ist wohl der Reifenhändler schuld, den Verkäufer kenne ich, ist aus der eigenen Familie. Gruß Ralf
5. Oktober 200817 J. Hallo Ralf, bei den Felgen müßte aber auch ein Teilegutachten dabei sein, dort stehen alle möglichen Reifengrößen und Verwendungsmöglichkeiten drin. Gruß Volker
5. Oktober 200817 J. Ersteller Hallo Volker, liegt mir nicht vor. Auf dem Änderungsabnahmenachweis steht unten ein Kasten mit der Aufschrift "Daten für Fahrzeugbrief". Und da sind halt nur besagte 235er aufgeführt. Gruß Ralf
5. Oktober 200817 J. Hallo Ralf, habe gerade mal auf der Homepage von Musketier nachgesehen, aber keine 8x17 für C5 gefunden. Es wird bei der Eintragung vom TÜV immer nur die Größe eingetragen die auch montiert ist. Der beste Weg wäre, das Teilegutachten zu besorgen, entweder bei Musketier oder direkt beim Felgenhersteller (müßte in der Felge eingestanzt sein). Auf der Musketier Homepage kann mann leider keine Gutachten downloaden. Falls Du mir den Felgenhersteller und Radtyp nennen kannst, kann ich mal versuchen ein Gutachten zu bekommen. Gruß Volker
5. Oktober 200817 J. Ersteller Hallo Volker, das ist eine "Shaper-Millenium" Felge. Die wird auch noch im Internet für andere Fzg. angeboten. Gruß Ralf
5. Oktober 200817 J. Noch ein Nachtrag: habe sie unter www.halo-racing.de gesehen. Hallo Ralf, kann leider nicht mit einem Gutachten helfen. Aber die 225er müßten im Gutachten aufgeführt sein, dann ist auch die Eintragung kein Problem. Versuch mal über Musketier oder Shaper oder den Anbieter oben das Gutachten zu bekommen. Vielleicht hat ja auch der Vorbesitzer noch Papiere davon. Gruß Volker
5. Oktober 200817 J. Ersteller Hallo Volker, danke für deine Mühe, ich werde morgen mal mit Musketier telefonieren. Bei Misserfolg werde ich den Reifenhändler aufsuchen und auf Wandlung bestehen, dann hat er ja geschlafen. Gruß Ralf
6. Oktober 200817 J. Ersteller Hallo, eine Nachfrage bei Musketier hat ergeben, dass die Reifengröße beim C5 abhängig von der Serienbereifung ist: hat man 195er dann gibt´s nur 225er. Nur bei originalen 205er gibt´s die 235er. Das heißt, meine Bereifung ist richtig, der TÜV hat damals vom Teilegutachten die falsche Zeile abgepinnt (oder Citroen falsch montiert und der TÜV gepennt). Jetzt gehe ich mit dem Teilegutachten (Musketier hat mir eins gefaxt) zum TÜV und die sollen das dann korrigieren. Danke für die Hilfe Gruß Ralf
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