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Unfall: Totalschaden? Restwert? Leihwagen


ideefix

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Hallo,

ich hatte gestern einen Verkehrsunfall. Mit hat jemand auf einer Ampelkreuzung die Vorfahrt genommen und hat den XM (XM, Y4, 2.0 TCT, Bj. 1996, 178.700 km) vorne am Kotflügel erwischt und hat denn auf der ganzen rechten Seite seine "Spuren hinterlassen".

Den Insassen ist zum Glück nicht viel passiert. Der Polo des Unfallverursachers sieht allerdings ganz schlimm aus. Der war nicht mehr fahrbereit.

Der XM hat uns sehr gut geschützt!:-)

Kleine Anekdote am Rande: Der Polizist meinte, ob er mir einen Abschleppwagen besorgen solle, weil ich mit dem Fahrzeug ja nicht mehr fahren könnte. Ich habe dann den Wagen hochgefahren, so dass ich wieder lenken konnte und bin dann langsam nach Hause gefahren. Die Augen des Polizisten hättet ihr sehen sollen ... ;-))

So, jetzt meine Fragen. Was meint ihr.

1. Das ist aus der Ferne vielleicht schlecht zu beurteilen, aber ist das ein Totalschaden?

Die Lenkung hat etwas abbekommen. Der vordere Kotflügel, beide Türen, der hintere Kotflügel und die Schürze hinten sind verbeult.

Ich glaube eine Reparatur übersteigt den Wert des Fahrzeugs. Oder?

2. Was für einen Restwert könnte der XM noch haben?

3. Was für ein Leihwagen ist als Ersatz für einen XM angemessen?

Ich würde gerne einen C5 oder C6 haben oder muss ich mich mit einem Kleinwagen zufrieden geben?

Bin für jeden Tipp dankbar.

Herzliche Grüße

Arne

Fotos:

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Bearbeitet von ideefix
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ACCM Dieter Hochhuth

Hallo Idefix,

erstmal mein Beileid für den Ärger den Du jetzt hast und das kaputte Auto usw. Leider kenne ich mich mit XM gar nicht aus. Aber eine komplette Instandsetzung in einer Werkstatt

würde den Zeitwert m.E. lässig übersteigen.

Ich schätze den Schaden mindestens auf 2000 Euro, falls die Lenkung wirklich betroffen ist auf 4000,-

Ich würde dir folgendes raten:

1. Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen und ertmal fragen, was er als Kostenrisiko für dich sieht, falls Du nicht Rechtssschutz versichert bist

2. Keinesfalls üppigen C6 Mietwagen nehmen

3. Den Schaden bei freier Werkstatt mit Cit-Kenntnis oder bei Klupkaputt etc. richten lassen.

Nur so sehe ich eine Chance dass du finanziell da +/- null rauskommst, bei Glück und gutem Anwalt bleibt vielleicht noch ein kleines Plus.

Wenn du natürlich bereit bist, für den Mietwagen auch was draufzuzahlen, kein Problem, aber meist bekommt man eher Corsa oder Golf. Restwerte kann man über Schwacke oder

andere Portale rauskriegen, kostet 7,90 Euro. Sonst mal bei Mobile reinschauen als Anhaltswerte.

Viel Erfolg Dieter

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Hallo Arne,

so wie ich es anhand der Bilder beurteile, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das ist aber auch ein wenig von der Werkstatt bzw vom Gutachter abhängig, ob sich bei der/dem Schadenssumme/Reparaturumfang reden lässt.

Ebenfalls beim Leihwagen, bei uns würdest du wahrscheinlich Golf-Klasse bekommen.

Robert

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Warum das Rätselraten? Das musst du alles mit der gegnerischen Versicherung klären. Die entscheidet, ob ein Gutachten benötigt wird und danach dann alles weitere. Auch die maximalen Kosten für einen Leihwagen werden sie dir festlegen.

Ist denn die Schuldfrage schon eindeutig geklärt?

Ciao, Daniel

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Bei eindeutiger Rechtslage unbedingt einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragen. Der sorgt dafür, dass alles seinen korrekten Weg nimmt, wird Dich zum Thema eigener Gutachter, Mietwagen etc. beraten. Die Kosten hierfür übernimmt die generische Versicherung.

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Hallo,

vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon weiter. Ich habe zum Glück noch überhaupt keine Erfahrungen mit Unfällen und da hilft es mir schon weiter, andere Meinungen zu hören.

Die Schuldfrage ist sehr eindeutig.

Ampelkreuzung, abgeschaltete Ampel, ich bin auf der Vorfahrtsstraße, bei ihm blinkt die Ampel, er bremst aber nicht und fährt mir voll in den Wagen. Meine Vollbremsung hat zum Glück noch dazu geführt, dass er mit nicht in die Beifahrertür gerast ist, sondern nur den Kotflügel erwischt hat. Sonst wäre es bestimmt schlimmer ausgegangen.

Ich denke ich werde mir jetzt mal einen guten Anwalt suchen, der das klären wird.

Ich bin im Rechtsschutz, aber die werde ich wohl nicht brauchen ...

Gruß

Arne

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Ein Anwalt ist bei einer nicht eindeutigen Rechtslage noch viel wichtiger, sprich ein Anwalt muss immer her.

Unbedingt sofort einen Gutachter beauftragen um den Schaden festzuhalten. Auf gar keinen Fall schon irgendwas "fummeln" damit der Wagen wieder fahrbereit ist.

Wenn Du einen Leihwagen in der gleichen Größe wie dein Fahzeug nimmst, musst Du einen

Selbstbehalt leisten. Dieses kann man umgehen, wenn der Leihwagen ein Stufe kleiner genommen wird. Die bessere Alternative ist jedoch bei dem Leihwagenunternehmen ein Auto deiner Wahl zu bestellen und die Firma setzt nur die Kosten für ein kleineres Auto ein. Dieses Verfahren wird von fast allen akzeptiert.

Die Gesamtkosten werden von der Partei getragen, die den Unfall verursacht hat. Da kommt es natürlich auch darauf an, was der Unfallgegner seiner Versicherung mitteilt und ob z.B. die Polizei gegen den Unfallgegner ein Bußgeld verhängt usw.

Bitte nicht vergessen, auch deiner Versicherung umgehend den Schadenfall zu melden, auch wenn Du der Meinung bist, an dm Unfall keine Schuld zu haben.

Ich hoffe für dich, dass Du von dem Unfallgegener alle Unterlagen, Versicherungs-Nummer

Kfz-Kennzeichen usw. hast, damit es da wenigstens keine Probleme gibt.

Gruß

Jürgen

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Moin,

die Polizei war vor Ort und hat alles festgehalten. Von daher solltes es keine Probleme geben.

Ich habe heute schon mit meinem Versicherungsmakler gesprochen und wie es der Zufall so will, sind wir beide beim gleichen Versicherungsmakler ...

Ob das ein Vorteil oder Nachteil ist weiß ich noch nicht.

Gruß

Arne

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Das kommt mir doch sehr bekannt vor. Das Szenario war ähnlich, nur dass der Unfallgegner rot mit grün verwechselt hat und tatsächlich aus seinem Umfeld noch jemanden spontan akquirieren konnte, der das auch gesehen haben will und das auch gegenüber der Polizei völlig konträr zu 4 unabhängigen Zeugen für die "Rot"-Theorie vertreten hat. So viel zum Thema Recht&Ordnung. Da geht es keinesfalls ohne Anwalt.

unfall_seite_.jpg

Schadenshöhe belief sich in Summe auf etwa 5000€.

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ACCM Dieter Hochhuth

Hallo

obwohl ich gegen die Anwaltitis bin; aus eigener Erfahrung kann das schnell mal 1000 Euro bringen (oder eben nicht) wenn man einen einschaltet.

Außerdem gleiche Versicherung, gleicher Makler: das kann auch sehr schlecht sein. Die tendieren leider dann gerne zu 50% : 50% dann können sie von beiden die Beiträge anheben.

Keine Schnellgutachten zur schnellen Schadenabwicklung usw. , Schadensaussenstellen usw. sollte man meiden, da deren Ziel ist es ausschliesslich, die Schäden nach oben zu begrenzen. Die bieten dir dann 1500 Euro zur Verschrottung und einen der den Schrott noch für 500 Euro aufkauft, dann hast du 1000 Euro und dein Auto ist weg und deine Ansprüche auch.

Hast Du Beschwerden? Arztbesuch ist in so einem Fall ratsam. Manche Auswirkungen zeigen sich erfahrungsgemäß erst nach ein paar Tagen / Stunden!

Gruss Dieter

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Ich denke auch, dass man die nötige Geduld haben sollte und sich die nötige Zeit nehmen sollte. Sonst kann es schnell zu Problemen führen. Die Schuldfrage ist aus meiner Sicht so eindeutig, dass ich nicht denke, dass ich auch nur den Hauch einer Schuld bekommen werde. Das mit den Schadensaußenstellen ist ein guter Hinweis, wenn die damit kommen, weiß ich wenigsten was damit gemeint ist ...

@Jensen: Was ist aus deinem Auto geworden? Reparatur?

Gruß

Arne

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Das ist richtig so:Unbedingt sofort einen Gutachter beauftragen um den Schaden festzuhalten. Auf gar keinen Fall schon irgendwas "fummeln" damit der Wagen wieder fahrbereit ist.

Wenn Du einen Leihwagen in der gleichen Größe wie dein Fahzeug nimmst, musst Du einen

Selbstbehalt leisten. Dieses kann man umgehen, wenn der Leihwagen ein Stufe kleiner genommen wird. Die bessere Alternative ist jedoch bei dem Leihwagenunternehmen ein Auto deiner Wahl zu bestellen und die Firma setzt nur die Kosten für ein kleineres Auto ein. Dieses Verfahren wird von fast allen akzeptiert.

Die Gesamtkosten werden von der Partei getragen, die den Unfall verursacht hat. Da kommt es natürlich auch darauf an, was der Unfallgegner seiner Versicherung mitteilt und ob z.B. die Polizei gegen den Unfallgegner ein Bußgeld verhängt usw.

Ich denke:

1. Fragen ob Gutachten oder KVA reicht (geneigte Werkstatt aufsuchen).

2. Die Türen und hintendas sehen ja so schlimm nicht aus.

wenn die Optik nicht zu wichtig ist würd ich nen neuen Kotflügel ranmachen und die Lenkung in Ordnung bringen lassen. Vielleicht reicht einstellen ja. Ideal wäre die beschädigten Teile vom Schrott in Wagenfarbe bekommen zu können. Die Innenverkleidungen kann man ja ggf wechseln. Man muss schliesslich von Überschreitung des Zeitwertes ausgehen und wenn man dann grad kein neues Auto im Budget hat wäre es ja eine Möglichkeit vernünftig zu überbrücken.

3. Die Versicherung sollte sich denke innerhalb weniger Tage melden. Bei mir hat es mal 8 Wochen gedauert und erst nach einschalten eines Anwaltes hatte ich innerhalb 4 Tagen das Geld auf dem Konto. Das sollte aber nicht die Regel sein.

Ich wünsch Dir jedenfalls eine schnelle und zufriedenstellende Abwicklung.

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Hallo,

ich hatte in 2006 an meinem XM V6 Bauj.1991 auch mal einen unverschuldeten Unfallschaden, laut dem Gutachten 2500 Euro Reparaturkosten also Totalschaden. Weil dieses Baujahr in keiner Liste mehr zu finden war, durchsucht der Sachverständige den aktuellen KFZ Markt wie dort der gleiche XM (die gleiche Motorleistung, Ausstattung ect.) gehandelt wird. Ich habe dann 850 Euro bekommen und fahre den XM heute noch.

Habe die Fotos hier hochgeladen krieg sie aber nicht hier rein!

Gruß

Hermann

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Also auf jeden Fall zum Anwalt und alle "Mann" die im Fahrzeug waren zum Arzt.

Der Beifahrer ist doch bestimmt mit dem Kopf an die Scheibe und hat Kopf-und Rückenschmerzen, du hast auch im HAls und im Rücken schmerzen, zudem kannst du aufgrund des Schcoks nicht schlafen und mindestens 1 Woche nicht arbeiten, der Beifahrer ebenso.

PS: Ich verkaufe grade meinen 2.0 TCT Break, allerdings in blau :)

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Der Beifahrer ist doch bestimmt mit dem Kopf an die Scheibe und hat Kopf-und Rückenschmerzen, du hast auch im HAls und im Rücken schmerzen, zudem kannst du aufgrund des Schcoks nicht schlafen und mindestens 1 Woche nicht arbeiten, der Beifahrer ebenso.

Und ich habe jetzt Kopfschmerzen und übel ist mir auch, wenn ich so was lese. Jeder regt sich auf, dass die Versicherungen teurer werden bzw. fragt wo man noch 5 Mark sparen kann. Aber selbstverständlich war das ja von dir ganz anders gemeint und ich habe deinen Beitrag falsch verstanden.

Daniel

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Und ich habe jetzt Kopfschmerzen und übel ist mir auch, wenn ich so was lese. Jeder regt sich auf, dass die Versicherungen teurer werden bzw. fragt wo man noch 5 Mark sparen kann. Aber selbstverständlich war das ja von dir ganz anders gemeint und ich habe deinen Beitrag falsch verstanden.

Daniel

So läufts nunmal in D. Habe nur die Realität geschildert. Bei diesen Kleinunfällen wirds meist teurer als bei schweren Unfällen mit Todesfolge, liegt wohl daran dass die Opfer dann meistens kein Regress mehr fordern können und die Angehörigen andere Probleme haben als solche.....

Ich hab eh das "edelste" an Versicherung was derzeit möglich ist, ich bin bei der Al**nz, die zahlen meistens ohne Murren (alles!) und ich fühle mich gut aufgehoben. Sind zwar mit Abstand die teuersten, aber egal, Autofahren ist nunmal Luxus und der will halt bezahlt werden.

Ich zahle lieber mehr Versicherung wie dass ich nach einem Unfall mit mehreren schwerverletzten als Verursacher persönlich zur Rechenschaft gezogen werde.. da ist schnell das Haus weg.. und das kommt teurer....

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Mach dir keinen Kopf is ein Totalschaden, Restwert schätze ich so um 500€

Beim XM ist schon eine defekte Scheibe in der hinteren Tür (die 3eckige) ein Totalschaden, da kosten weit über 1300€ liegen, habs Gutachten hier.

Natürlich sind die ET von Citroen sogar vielleicht noch in diesem Jahr lieferbar.....

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Ich würde wahrscheinlich in ein Gutachten (unabhängigen Gutachter wie DEKRA z.B.) investieren. Den Preis bekämst Du ja von der gegnerischen Versicherung zurück. Schwachpunkt: Es könnte als Totalschaden gelten, zumal an der Lenkung und evtl. am Schwingarm ein Schaden aufgetreten sein wird, was zu beheben nicht ganz billig ist.

Und blöderweise wird der Wert eines 12 Jahre alten XM sicherlich nicht mehr hoch sein. Das war jedenfalls meine Erfahrung mit einem CX ähnlichen Alters, wo man sich sozusagen totlachen wollte, dass ich überhaupt auf die Idee kam, etwas dafür haben zu wollen.

Mit Anwälten habe ich persönlich keine guten Erfahrungen. Und zwar gerade mit Rechtsschutzanwälten, weil die nicht so viel bekommen, wie sie wollen.

Die machen sich nicht die Mühe, die man sich selbst machen kann. Allerdings musst Du ziemlich cool drauf sein, also genau wissen, was Du sagst, bzw. was Du schreibst.

Das Dumme bei der Schuldklärung ist, dass das, was eigentlich ganz klar und offensichtlich zu sein scheint, sich unter den Angaben des Unfallgegners stark ändern kann. Ich hoffe, Du hast unabhängige Zeugen.

Es wird sich ja aber nachweisen lassen, dass die Ampel tatsächlich außer Betrieb war und die Verkehrszeichen nun Gültigkeit hatten. So dass Du im wesentlichen nur zu schreiben brauchst, dass Du laut Verkehrszeichen Vorfahrt hattest und das Fahrzeug, das aus der Straße kam, der die Vorfahrt genommen war, mit unverminderter Geschwindigkeit die Kreuzung befuhr, also die Vorfahrt nicht beachtet hat.

Dorothea

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Ja gibts..

hat die Saarland-Versicherung auch,

gibts auch von diversen Werkstätten als Ersatzwagen.

So nach dem Motto: Du warst zu dumm zum Auto fahren und hattest kein Geld fürne anständige Versicherung, DAS hast jetzt von *g*

Aber besser so als laufen.. sooo schlecht ist der Smart nicht wenn man nur von A nach B will (in der Stadt)

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