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Vorfahrt am Kreisverkehr


chrissodha

Empfohlene Beiträge

ja, daß der Kreis Vorrang hat is klar;

wie aber sieht das aus, wenn (unmittelbar) NEBEN dem KV ein Radweg eine der Strassen kreuzt ?

Und - hat es irgendeine rechtliche Bedeutung, wenn selbiger Radweg rot angepinselt ist ?

Blöde Frage vielleicht, aber als ich den FS gemacht habe hat noch kein Mensch Radwege gekannt :-)

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Es gibt auf jedenfall die Faustregel das der Autofahrer die A-Karte hat wenn er einen Radfahrer umlegt.

Ich habe das gleiche Problem wie Du bezüglich Fahrschule, Radwege gab es schon aber Kreisverkehre waren damals gerade alle wieder angeschafft.

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Gast Citro-Hydro

Hallo,

wenn man Rechtsabbieger ist (was beim Kreisverkehr zwangsläufig der Fall ist) haben die, die die Strasse überqueren (also auch Radfahrer),in die man einbiegt, Vorfahrt.

Abgesehen davon, ist es aber immer ratsam, sie durchzulassen, da einige das doch zu sehr ausnutzen und oft zu Unrecht auf ihrem Recht beharren. Wie das dann endet kann man sich ja denken.... Selber letzens noch gesehen wie ein nach rechtsabbiegender Autofahrer ein Kind aufm Fahrrad erfasst hat.

MFG

Citro-Hydro

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Und sollte vor dem Kreisverkehr jegliche Beschilderung hinsichtlich Vorfahrt fehlen ( in D unüblich bis gar nicht vorkommend ) gilt rechts vor links! D. h. der in den Kreisverkehr Einfahrende hat Vorfahrt ! Derlei Scherze kommen in den BeNeLux-Ländern ab und zu mal vor. Hätte da mal in Eindhoven/ NL beinahe heftiges Blechgeknitter fabriziert :-)

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Moin...

Möglicherweise hilft dir dieses Dokument (PDF) der Stadt Münster weiter: *klick*

Markus

oh ja, Danke; das beantwortet meine Unsicherheit vollkommen.

Was die Radler am Kreisel betrifft..........

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hat hierzulande nicht immer der kreisende vorfahrt? in anderen ländern mag das anders sein…

Nein, so wie Jörg schon schrieb gilt im Kreisel immer rechts vor links, es sei denn es sind Schilder aufgestellt, die was anderes sagen.

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Gast Michael_Werth
Nein, so wie Jörg schon schrieb gilt im Kreisel immer rechts vor links, es sei denn es sind Schilder aufgestellt, die was anderes sagen.

Röchtöch!

Nur einen Steinwurf weit von mir entfernt ist so ein unbeschilderter Kreisverkehr. 90% der dort fahrenden Autofahrer meinen, sie hätten im Kreis Vorfahrt.

Wenn man ein wenig Geld von einer Versicherung braucht, muß man dort nur ein paarmal rein und raus fahren. Das dauert dann auch nicht lange, bis einem bei der Einfahrt in den Kreisel die Vorfahrt genommen wird und nicht mehr gebremst werden kann. Dazu kommt, daß der Straßenbelag dort aus Kopfsteinpflaster besteht. Bei Regen erhöhen sich also die Chancen eines Crash :D

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Gast Michael_Werth

Weiß Du was, Jürgen!

Ich probiere das heute Nachmittag wirklich mal aus. Zwar glaube ich, daß die Funkwellen nicht bis in mein Arbeitszimmer reichen werden, aber mit dem Laptop nehme ich dann mal eine kleine Passage auf :D

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Höh?

Also, wenn ich alles richtig gelernt habe, dann muß man beim einfahren in den Kreisverkehr Vorfahrt achten, dies gilt auch für Radfahrer, die ggf. noch vor dem Auto herfahren können, bevor man einfährt. IM Kreisverkehr habe ich dann solange Vorrang (nicht Vorfahrt) wie ich mich im Kreisverkehr befinde, das heisst alle die einfahren wollen, müssen mich fahren lassen und wenn ich dann wieder raus will (muß ich blinken, vorher niemals nie :D) und dann ggf. wieder die Radfahrer durchlassen, die ja quasi auch den Kreisverkehr fahren (nur eben auf ihrer Spur), richtig oder richtig?!

Das was Du da schreibst Michael, verwirrt mich dann doch ein wenig...rechts vor links ist ja schon schön und gut, aber eigentlich ist das nicht der Fall, was Du da schreibst!? Weil dann ist ein Kreisverkehr ad absurdum geführt!?

Zeig doch mal den uminösen Kreisverkehr...:D

Wohnst Du an der Penny Lane?! ;)

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Dazu Wikipedia:

"Wenn die Vorfahrt nicht ausdrücklich geregelt wird, gilt auch im Kreisverkehr Rechts vor Links, wie häufig in Italien. Nachteil dabei ist, dass es bei vollem Kreisverkehr zum Stau kommen kann. Denn wenn weitere Fahrzeuge einfahren wollen, müssen die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn anhalten und blockieren so deren Einfahrt.

In Deutschland ist der einfahrende Verkehr wegen des Zeichens Vorfahrt gewähren zusammen mit Zeichen gegenüber dem Verkehr im Kreis wartepflichtig. Es ist durch den § 9a StVO festgelegt, dass dadurch der Verkehr im Kreis auf der Kreisfahrbahn ohne zusätzliche Verkehrszeichen Vorfahrt hat. Beim Zeichen allein ohne Zeichen bei der Einfahrt ist der Verkehr auf der Kreisfahrbahn gegenüber dem einfahrenden Verkehr wartepflichtig (Rechts vor Links § 8 StVO)."

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Kreisverkehre mit Rechts vor Links gibt es auch in der Schweiz. Z.B. in Chur beim Bahnhof, wo eine "Begegnungszone" ohne Markierungen und mit Tempo 20 eingerichtet wurde. Es empfiehlt sich aber tunlichst, als von rechts Kommender gut nach links zu sehen und den Fuss bereits auf der Bremse zu haben...

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ja, daß der Kreis Vorrang hat is klar;

wie aber sieht das aus, wenn (unmittelbar) NEBEN dem KV ein Radweg eine der Strassen kreuzt ?

Und - hat es irgendeine rechtliche Bedeutung, wenn selbiger Radweg rot angepinselt ist ?

Blöde Frage vielleicht, aber als ich den FS gemacht habe hat noch kein Mensch Radwege gekannt :-)

soweit ich informiert bin haben fahrräder immer vorfahrt.also ich würde einem Radfahrer an dieser stelle den vortritt lassen da man als autofahrer immer den kürzeren zieht. oder???

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Gast Michael_Werth
also ich würde einem Radfahrer an dieser stelle den vortritt lassen da man als autofahrer immer den kürzeren zieht. oder???

Kann man so sagen ;)

Eine Bekannte ist vor Jahren mal mit ihrem Fahrrad hinten auf ein in zweiter Reihe parkendes Auto aufgefahren. Sie hat halt überall hin geguckt , nur nicht nach vorne :D

Obwohl der Wagen stand und gut sichtbar war, durfte die Versicherung des Autofahrers 80% des Schadens der Fahrradfahrerin, meiner Bekannten bezahlen, plus Schmerzensgeld.

Unglaublich aber wahr!

Wie gesagt, ist das bestimmt 15 Jahre her; wie die Rechtsprechung das heute sehen würde - keine Ahnung!

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soweit ich informiert bin haben fahrräder immer vorfahrt.also ich würde einem Radfahrer an dieser stelle den vortritt lassen da man als autofahrer immer den kürzeren zieht. oder???

keine Frage, das ist m.E. selbstredend; Nur - Anlass meineer Frage war der, ich fuhr im Kreisel hinter einem (Sicht raubenden) Transporter her, selbiger blieb im Kreisel, alldieweil ich raus fuhr. so vielleicht 3 Meter ausserhalb des Kreisels kreuzt der Radweg die Strasse - ich aus dem Wind & Sichtschutz des Transporters raus und schwupp......steht da plötzlich ein Radler. Es hat uns beiden so knapp zum Bremsen gereicht das wir praktisch wirklich Reifen an Stoßstange standen, ich hab mich dann mal artig entschuldigt und der Radler war recht entspannt und meinte nur 's isch jo nix bassiert :-)

aber bei der Gelegenheit keimte eben mein Interesse auf....

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Kann man so sagen ;)

Eine Bekannte ist vor Jahren mal mit ihrem Fahrrad hinten auf ein in zweiter Reihe parkendes Auto aufgefahren. Sie hat halt überall hin geguckt , nur nicht nach vorne :D

Obwohl der Wagen stand und gut sichtbar war, durfte die Versicherung des Autofahrers 80% des Schadens der Fahrradfahrerin, meiner Bekannten bezahlen, plus Schmerzensgeld.

Unglaublich aber wahr!

Wie gesagt, ist das bestimmt 15 Jahre her; wie die Rechtsprechung das heute sehen würde - keine Ahnung!

Herrlich, wenn man auch noch für einen Drösel zahlen darf, der keine Augen im Kopf hat...

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Gast Michael_Werth

Und hier ist auch der recht-vor-links Kreisel:

http://maps.google.de/maps?f=d&source=s_d&saddr=Westfalendamm,+Dortmund&daddr=51.501883,7.507716&hl=de&geocode=CRUBu7FNGZIBFT3mEQMdTrpyAA%3B&mra=mi&mrsp=1&sz=20&sll=51.501876,7.507665&sspn=0.000754,0.001864&ie=UTF8&ll=51.501879,7.507703&spn=0.000754,0.001864&t=h&z=20

Natürlich habe ich meine Webcam vergessen, daher das google Maps Satellitenbild. Obwohl ich vor Monaten hier in der Gartenstadt einen google-Wagen mit Kameras für "Street View" gesehen habe, steht das leider noch nicht zur Verfügung. Soll aber kommen: http://www.chip.de/news/Google-StreetView-Deutschland-Start-noch-2009_36272437.html

Hach, ja! Was haben wir vorher nur ohne das Internet und google gemacht? :D

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ACCM arnekurt

Hallo,

ich fahre täglich über zwei Kreisverkehre zur Arbeit. Dort ist eine eindeutige Regelung zu finden. Im Kreis hat Vorfahrt. Einfahrende PKW müssen warten. Der Radweg hat Vorfahrt achten. Interessiert aber keinen Radfahrer, die brettern einfach rüber, und als Autofahrer testest du die Bremsen.

Meistens fahre ich ja selbst mit dem Rad, dann nutze ich die Fahrbahn.

Blöd finde ich, das es keine generelle Lösung zu geben scheint. Ansonsten halte ich die Kreisverkehre für eine gute Lösung.

Greetz, Arne

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Hallo Michael,

das ist aber landläufig nicht das, was ich unter einem richtigen Kreisverkehr verstehe :D

Für mich ist ein Kreisverkehr im Grunde genommen der Ersatz für eine Ampelkreuzung und nicht der kleine Rundbogen, wie auf Deinem Bild ;)

Daß da Rechts vor Links gilt, ist mir klar, auch wenn ich den fahren würde ;)

Gruß

Stephan

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kreisverkehre sind eine Seuche x-D Umso kleiner umso schlimmer.

Und da bei den meisten die Innen fahrenden vorfahrt haben meinen einige die von links kommen mit 50 reindüsen zukönnen und dann zusagen ja die waren doch drin wenn man sich innerhalb trifft x-D

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Also wer wirklich einen Kreisverkehr sehen will der keiner ist, der Goehtestern in Kassel ist der Alptraum einer jeden Versicherung. http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=kassel,+goethestern&sll=51.501926,7.507836&sspn=0.000318,0.001094&ie=UTF8&ll=51.314577,9.467315&spn=0.000639,0.003079&t=h&z=19

Ironischer Weise hieß er bis vor ein paar Jahren noch „Platz der Widerstands leistenden Frauen“

Der Fahrer eines nach rechts abbiegenden Pkw, der das Vorrecht eines kreuzenden Radweges zu beachten hat, muß auch mit Radfahern rechnen, die den Radweg unberechtigterweise in Gegenrichtung nutzen. Auch bei einem derartigen Verstoß entfällt das Vorfahrtsrecht des Radfahrers nicht.

Der verkehrswidrig den linken Radweg benutzende Radfahrer muss bedenken, daß Kraftfahrer bei einem Einbiegen auf eine Vorfahrtsstraße nach rechts häufig mit für sie von rechts kommenden Radfahrern nicht rechnen (OLG Hamm, Az. 9 U 208/94).

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