15. Juni 200917 J. Hallo, bin gerade dabei, meinen Ami6, Bauj. 68, aus den Niederlanden für die Abnahme durch den TÜV und Ausstellung deutscher Papiere vorzubereiten. Das Fahrzeug hat - kein Lenkradschloss, - keine Blinker-Kontrolllampe - keine Fernlichtkontrolle. Mich würde interessieren, welche Teile ich zwingend nachrüsten muss. Oft sind die Erfahrungen mit TÜV-Forderungen ja recht unterschiedlich. Danke und viele Grüße, Konrad
15. Juni 200917 J. Hi, also statt Lenkradschloss reicht auch eine Lenkradkralle als loses Zubehör. Die Kontrolllampen wirst Du vermutlich nachrüsten müssen. Warnblinker vorhanden? Gruß, gasmann
15. Juni 200917 J. Mein französischer Ami6 aus den Niederlanden hat - kein Lenkradschloss, - keine Blinker-Kontrolllampe, - keine Fernlichtkontrolle. Diese Dinge waren bei der Vollabnahme nicht relevant. Nachrüsten musste ich allerdings einen Warnblinker.
15. Juni 200917 J. Aus dem Wohnmobil-Selbstausbauerbereich weiß ich, dass es sich lohnen kann, solche Fragen im Vorfeld mit jener TüV-Station zu klären, die später auch die Abnahme machen wird. redneb
15. Juni 200917 J. @redneb: Da hat Du sicher nicht Unrecht. Wenn ich allerdings an die Vollabnahme meines Ami6 denke... Im Vorfeld war alles abgeklärt, teilweise sogar schriftlich. Am Prüfungstag war dann der Fachmann für Oldtimer-Vollabnahmen vor Ort. Der hat praktisch nichts von dem akzeptiert, was sein Kollege einige Tage vorher vorgegeben hatte. Fürchterlich, diese Kittelträger..., aber was bleibt uns übrig? Wir müssen uns irgendwie mit denen arrangieren.
16. Juni 200917 J. Tja, mein französischer Ami 6 aus F hat zwar auch kein Lenkradschloss, dafür musste ich für die Vollabnahme nebst Warnblinker auch die Blinker- und Fernlichtkontrolllämpchen nachrüsten. Da wurden aber glücklicherweise zwei kleine diodenähnliche Lämpchen auf dem schwarzen Teil unten an der Lenksäule akzeptiert. Kaum sichtbar.
16. Juni 200917 J. Bei den 2CV sind das doch auch nur ganz kleine Lämpchen...ggf. würde ich mir diese besorgen, dann aus Metall eine kleine Halterung bauen, in denen die drin sitzen (kann man auch wieder entfernen ) und damit den TÜV glücklich machen... Das Lenkradschloß ist sicher schon schwieriger, aber da würde ich ggf. mit denen reden ob es keine Ausnahmegenehmigung gibt, wenn das nun mal so ist..? (haben die deutschen Ami eins? Gibt es equivalente Teile von anderen Modellen zum Nachrüsten? Wenn ja, dann würde ich das ggf. rein machen)....
16. Juni 200917 J. Hallo,bin gerade dabei, meinen Ami6, Bauj. 68, aus den Niederlanden für die Abnahme durch den TÜV und Ausstellung deutscher Papiere vorzubereiten. Das Fahrzeug hat - kein Lenkradschloss, - keine Blinker-Kontrolllampe - keine Fernlichtkontrolle. Mich würde interessieren, welche Teile ich zwingend nachrüsten muss. Oft sind die Erfahrungen mit TÜV-Forderungen ja recht unterschiedlich. Danke und viele Grüße, Konrad Hallo Konrad, die Frage ist etwas diffizil, da Theorie und Praxis auseinandergehen. Prinzipiell müssen zwei der drei Punkte nachgerüstet werden, da sie Vorschrift sind und bei deutschen AMI6 auch Standard waren. So hatten alle deutschen AMI6 eine Diebstahlsicherung, d.h. entweder ein Lenkrad- , oder in der Frühzeit auch ein Getriebeschloss. Die blaue Fernlichtkontrolle war gleichfalls Serie. Eine grüne Blinkerkontroll-Leuchte hatten sie - anders als die zeitgenössichen deutschen 2CV - jedoch nicht - hier reichte das Klacken als akustische Kontrolle aus. (Text BDA 11/66: "Während der gesamten Dauer der Blinkerbetätigung ist eine akustische Kontrolle wahrnehmbar."). Soweit die Theorie. In der Praxis sieht die Welt aber oft anders aus. So hätte mein TÜV(Aachen) nicht auf der NAchrüstung einer Fernlichtkontrolle (mein AMI hatte allerdings eine ab Werk) und eines Lenkradschlosses bestanden. Als Diebstahlsicherung hätte die bereits erwähnte Lenkradkralle genügt, die dann eingetragen worden wäre (d.h. sie ist auch immer mitzuführen!). Keine Ausnahme gibt es übrigens bei der Warnblinkanlage, sie ist bei jeder Zulassung in Deutschland Pflicht. Ach so, um die unterschiedlichen TÜV-Praxis mal zu illustrieren: Obwohl mein TÜV in vielen Punkten durchaus kompromissbereit war, musste ich die vorderen transparenten Blinker gegen orange Blinker austauschen, weil es keine typgeprüften orangen Birnen in 6-Volt gibt... Gruß V.
16. Juni 200917 J. Zum Thema vordere Blinker: Bei der Vollabnahme vor 5 Jahren waren die weißen Kappen mit den weißen Birnen kein Problem. Bei der TÜV-Abnahme im letzten Jahr war es dann plötzlich ein Problem. Blinker haben Orange zu sein. Punkt! Auf die Nichtverfügbarkeit von entsprechenden Glühbirnen angesprochen wurde mir dann erlaubt, die weißen 6 Volt-Birnchen mit spezieller Farbe in Orange anzupinseln. Bei der TÜV-Abnahme ist wichtig, dass der Prüfer etwas für alte Autos übrig hat. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
16. Juni 200917 J. Ersteller Hallo, erst mal vielen Dank für Eure Beiträge. Einerseits interessant mit welchen unterschiedlichen Forderungen die verschiedenen Prüfstellen aufwarten - andererseits auch wieder bedenklich, weil doch viel Glück dabei ist, an welchen Prüfer man gerade kommt. Was mich allerdings beruhigt, ist, dass man anscheinend gute Chancen hat, an der Nachrüstung eines Lenkradschlosses vorbeizukommen. In meinem Werkstatthandbuch erscheint in manchen Schaltplänen eine zweite Diebstahlsicherung in Form eines Schlüsselschalters, der den Strom von der Zündspule zum Unterbrecher auf Masse legt und so einen Zündfunken verhindert. Sowas könnte auch relativ einfach eingebaut werden, wenn der Herr vom TÜV unbedingt auf einer zusätzlichen Diebstahlsicherung besteht. Warnblinkanlage muss sein, das ist klar.. Gut gefällt mir Text BDA 11/66: "Während der gesamten Dauer der Blinkerbetätigung ist eine akustische Kontrolle wahrnehmbar." Den Text werde ich vorsichtshalber zur Vorführung dabei haben - Danke an Vincent2! Die Fernlichkontrolle werde ich gezwungenermaßen mit dem Prüfer aushandeln - und ggf. an einem unauffälligen Ort nachrüsten (wo sie genauso unauffällig wieder verschwinden kann). Was den TÜV sicher nicht interessiert: Ich würde lieber an swm freien Platz zwischen den beiden Schaltern an meinem "Armaturenbrettchen" ein Öldruckkontrolllampe einbauen - allein schon, um eine optische Kontrolle zu haben, ob die Zündung eingeschaltet ist. Soweit ich weiß soll der Einbau eines Öldruckschalterns kein Problem sein. Liege ich da richtig?? Viele Grüße, Konrad, der in Sachen Ami noch viel lernen muss.... :-)
16. Juni 200917 J. Die Fernlichkontrolle werde ich gezwungenermaßen mit dem Prüfer aushandeln - und ggf. an einem unauffälligen Ort nachrüsten (wo sie genauso unauffällig wieder verschwinden kann). Hallo Konrad, original sitzt die Fernlichtanzeige bei AMI6 mit 12Volt-Elektrik genau in der Mitte der Chromblende zwischen den beiden Schaltern für Parklicht und Scheibenwischer.(AMI6 mit 6 Volt haben in der Export-Version eine rote und einen blaue Lampe). Es handelt sich um das breite blaue Hütchen wie auch bei der 16PS-Ente. Wenn Du diese Lampe bekommst, sieht es eigentlich ganz schick aus, weil es stilistisch der Zeit entspricht. Gruß V. Bearbeitet (16. Juni 200917 J. von Vincent2)
17. Juni 200917 J. Ersteller Hallo Vinzent, ich habe noch eine rote Hütchen-Lampe, die ich gerne als Öldruckleuchte zwischen die beiden Schalter montieren möchte. Eine blaue Lampe wird gar nicht so einfach zu beschaffen sein...? Wo wird beim 32 PS-Motor eigentlich der Öldruckschalter montiert? Ist bereits ein Anschlussgewinde vorgesehen? Grüße, Kon
17. Juni 200917 J. Mein französischer Ami 6 den ich Anfang 2008 aus den Niederlanden geholt habe hat - kein Lenkradschloss, - keine Blinker-Kontrolllampe, - keine Fernlichtkontrolle. Diese Dinge waren bei der Vollabnahme im Mai 2008 beim Tüv in Heidelberg nicht relevant. Einen Warnblinker hatte ich vorher nachgerüstet. Stell doch mal ein Bild deines Ami ein. Grüße Stefan
17. Juni 200917 J. Diebstalsicherung (Lenkradschloß etc.) sind ab EZ 1.7.1962 Pflicht (§38a). Fernlichtkontrollleuchte muß vorhanden sein. Blinkeranzeige kann optisch und akustisch erfolgen. Die Blinkerkontrollleuchte darf rot oder grün sein. Wenn der Blinker beim Einschalten laut klackt, ist eine Kontrollleuchte nicht ervorderlich. Die Farbe der Blinker muß vorne und hinten gelb/orange sein, hinten darf sie bis EZ 31.12.1969 auch rot sein. Alles nach zulesen in der STVZO im §50 & 51. Also kommt es auch drauf an, wann der Ami6 seine EZ hat! MfG DS
17. Juni 200917 J. tja, alles Auslegungssache. Meiner ist EZ 63 und kein Mensch hat eine Diebstahlsicherung interessiert. Weder Lenkradsperre noch Zusatzschloss. Ich benutze den zusätzlichen Lenkradbügel trotzdem, damit kein Gelengenheitsdieb auf dumme Gedanken kommt...
17. Juni 200917 J. Ersteller Mein französischer Ami 6 den ich Anfang 2008 aus den Niederlanden geholt habe hat- kein Lenkradschloss, - keine Blinker-Kontrolllampe, - keine Fernlichtkontrolle. Diese Dinge waren bei der Vollabnahme im Mai 2008 beim Tüv in Heidelberg nicht relevant. Einen Warnblinker hatte ich vorher nachgerüstet. Stell doch mal ein Bild deines Ami ein. Grüße Stefan Bild steht seit 9.6.09 unter " postet doch mal euren AMI ! "
17. Juni 200917 J. (...) Also kommt es auch drauf an, wann der Ami6 seine EZ hat! Mon ami hatte EZ im Sept. 1963. Ich würde sagen, es kommt in erster Linie auf die Laune des TÜV-Prüfers an.
18. Juni 200917 J. Hallo, auch mein Ami Super aus Frankreich hatte die Kontroll Lampen nicht. Auf Nachfrage beim TÜV hatte ich die dann auch mit LED's in Chromfassung nachgerüstet und bei der Abnahme keine Probleme gehabt.
18. Juni 200917 J. Naja, meinem TÜV-Prüfer hats auch noch nie gestört, daß meine Ente kein Rückfahrscheinwerfer mehr hat, obwohl die ab EZ 1.1.1987 Pflicht wurde..... Mfg DS
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