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Umweltzonen vom BGH gekippt?

Hervorgehobene Antworten

Nun ist aber ein DPF bei Dieselfahrzeugen (fast immer) Vorraussetzung, um für die Einfahrt in die Umweltzonen eine grüne Plakette zu bekommen (einzige mir bekannte Ausnahme: die letzte Generation der TDI-Motoren von VW/Audi/Seat/Skoda vor der Einführung von DPF, Baujahr ca. 2005). Jetzt frage ich mich, warum ein Auto mit Dieselmotor einen DPF zur Erlangung der grünen Plakette haben muß, wenn diesen nach dem Rechtsempfinden unseres höchsten Gerichts keine Wirkung erzielen muß. (Gelbe und rote Plaketten lasse ich bei der Betrachtung außen vor, da diese in einigen Umweltzonen ab 2010 nicht mehr ausreichen, z. B. Hannover.)

Ist durch dieses Urteil die Umweltzone rechtlich noch von Belang oder kann jetzt auf dem Klageweg erreicht werden, daß die Umweltzonen aufgehoben werden müssen?

quatsch.

wenn man mit dieselautos nur noch grüne plaketten bekommt wenn man LANGE STRECKEN fahren muß, dann kauft man sich für kurzstrecken eben keinen diesel.

so war das doch SCHON IMMER.

schon immer hat man DIESEL genommen wenn man vielfahrer war. und nicht nur mal zum brötchenholen 1 km um die ecke.

benziner für kurze strecken. pendler und LKW mit diesel.

für die umweltzonenproblematik verschärft sich dies nun, da DPF für kurzstrecken ungeeignet sind und zusetzen.

daraus folgt: keinen diesel kaufen wenn man nur brötchen holen will oder einen

arbeitsweg <20 km hat.

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