28. Juni 200917 J. Hallo, habe beim Aufräumen einen älteren Radioaufkleber von einem Radiosender gefunden. Dieser hat eine starke Ähnlichkeit mit dem altem D Aufkleber, da dieses auch so oval ist, mit Kreis herum und auch eine ähnliche Größe hat. Frage. Darf ich diesen Aufkleber am Heck meines Autos anbringen oder ist das irgendwie nicht erlaubt. Komme darauf, da dieser eine starke Ähnlichkeit mit dem alten D Aufkleber hat. es steht groß BY in dessen Mitte drin und kleiner darunter der Name des Radiosenders.
28. Juni 200917 J. Da man nicht mit fremden National-Aufklebern rumfahren darf. BY ist das Nationalkennzeichen von Belarus und genau genommen nicht erlaubt. Aber ich fahre seit Jahren mit Nationalaufklebern mit F,L,B,NL,D etc. rum, wurd deswegen aber noch nicht angehalten. MfG DS
28. Juni 200917 J. interessiert eigentlich auch nicht ...auch nicht wenn er zahlen muß? Es ist eine klare Ordnungswidrigkeit. Wegen solcher Sachen gebe ich keinem Laternenlaatscher mehr die Gelegenheit, mich abzukassieren.
28. Juni 200917 J. Dann müßte man mich ja zwingen, meinen ZX hinten zu lackieren, da prangt nämlich ein CH hinten drauf. Der Kleber ist so in den Lack gezogen, daß das nimmer wegzumachen ist. Als ob sich die Bullen für alte Nationalaufkleber interessieren. Der war drauf, das Auto kommt aus dem land, und gut is. Übrigens, ist ähnlich dem D nicht gleich D. Also auch definitiv keine Ordnungswidrigkeit, sonst hätte der Sender die Dinger nicht anfertigen lassen dürfen.
28. Juni 200917 J. Ich bin einmal mit einem (CD) Aufkleber herumgefahren, bis mich ein Polizist aufmerksam machte, dass da wo ich wohne wohl gaaaanz sicher keine Diplomaten wohnen und ich den Aufkleber so schnell wie möglich entfernen soll, denn sonst gäbe das eine saftige Anzeige... Aber klar, solange es ein veränderter Aufkleber ist, dürfte da wohl nicht viel passieren. lg thomas
29. Juni 200917 J. CD ist auch eine ganz andere Kiste: Wegen der Immunität... Ansonsten kenne ich genug Wohnmobile, die auf dem Heck Aufkleber der Länder kleben haben, wo sie schon waren...war in den 70ern und 80ern schon Mode und da gabs noch keine offenen Grenzen... Sorry, wegen eines solchen Aufklebers macht niemand rum, ehrlich nicht.... Zeig uns doch mal ein Bild von dem guten Stück, damit man sich das anschauen kann, aber ich würde da nicht lange rummachen, sondern den draufkleben.
29. Juni 200917 J. Ich dachte, der EU-Zusatz am Kennzeichen ersetzt den Aufkleber? Somit dürfte es doch bei einem EU-Kennzeichen kein Problem sein, was man sonst noch am Auto kleben hat, oder?
29. Juni 200917 J. Also zumindest für Österreich hab ich mir meine Fragen grade selbst beantwortet, in Deutschland wird es wohl ähnlich sein: "(4) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen müssen hinten das heimatliche Kennzeichen und das Unterscheidungszeichen des Heimatstaates führen; für den ersten Anhänger eines Kraftwagenzuges mit zwei Anhängern ist jedoch kein Unterscheidungszeichen erforderlich. Besteht das Kennzeichen nicht aus arabischen Ziffern und lateinischen Buchstaben, so muß das Kennzeichen auch in diesen Ziffern und Buchstaben wiedergegeben sein. Das Führen des Unterscheidungszeichens eines anderen Staates ist unzulässig. Fahrzeuge, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind und im Sinne der Verordnung des Rates Nr. 2411/1998 ihren Nationalitätsbuchstaben im Kennzeichen (auf der Kennzeichentafel) aufweisen, müssen nicht noch zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen führen." (KFG 1967)
29. Juni 200917 J. Müssen nicht noch.... Haben sie aber eins drauf (wie z.B. ein "F"), dann kann das in der Regel drauf bleiben (zumindest wird das nicht geahndet) weil eindeutig anhand des Euro-Schildes erkennbar ist, daß der Wagen in Deutschland zugelassen ist.... Das "F" spielt dann keine Rolle....zumindest hat mich seinerzeit nie jemand deswegen angehalten
29. Juni 200917 J. Hier mal ein Bild, welches ich gerne einstelle: Ich sehe wirklich keinen Hinderungsgrund Leider habe ich das Bild so bekommen und nicht auf die schnelle verkleinern können, sorry...
30. Juni 200917 J. Streng formal: Das EU Zeichen ersetzt innerhalb der EU und einiger weiterer Länder das ovale Nationalitätenkennzeichen. Ein Nationalitätenkennzeichen ist ein "amtliches" Kennzeichen. Die mißbräuchliche Verwendung (z.B. ein F auf einem in D zugelassenen Auto) ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Das Gleiche gilt für Aufkleber, die mit einem solchen amtlichen Kennzeichen verwechselt werden können. Wo die Verwechselungsgefahr anfängt entscheidet im Zweifel ein Gericht. Hier in S-H gab es vor zwei Jahren Zirkus wegen Aufklebern einer Versicherung mit dem Text: KI - WM 2006. Die Dinger waren den üblichen EU-Nummernschildern nachempfunden und mußten aus dem Verkehr gezogen werden. Ob sich im Einzelfall wirklich jemand darum kümmert ist sehr fraglich.
30. Juni 200917 J. oh gott, die aufkleber kenn ich noch aus meiner kindheit^^ die kannste klar draufpappen, da gibts keine probleme. sind desöfteren auf fahrezugen zu finden. ich persönlich würde ja eher die vom schwestersender rockantenne vorziehen^^
1. Juli 200917 J. Unten links die Frage stellen wir uns jeden Tag, wenn wir niederbayrische Kunden im Laden haben(was ob der Lokalität leider die Mehrzahl ausmacht) :D:D
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