2. Juli 200917 J. Hallo Leute, bin neu hier. Versuche jetzt schon seit gut 1,5 Jahren meinen 2.0i Motor eingetragen zu bekommen. Es scheiterte bisher an der Freigabe von Ctroen. Achso mein Auto war vorher ein 1.4i! Hatte nen 2.0i als Spender. Vielleicht kennt sich ja hier jemand mit so was aus und kann mir weiterhelfen, bzw. kennt vll. jemand nen guten TÜV-Onkel??? Oder was geht noch außer ne Freigabe. Hab Ja mit CDAG telefoniert. Ihre Antwort war nur das es geht aber ne Einzellabnahme erfolgen muss. Warum bekommt man das nicht schriftlich??? Danke für eure Hilfe.
2. Juli 200917 J. Moin! Für den 2.0i brauchst du nicht nur den Motor samt antriebsstrang, sondern auch die geänderte Bremsanlage, Federung VA etc... Mit ner vernünftigen Umbaubeschreibung zum Tüv, checken lassen eintragen und gut. Grüße anfichtn PS: Was spricht der Tüv denn dagegen? Cit kann dir da nicht wirklich helfen...
2. Juli 200917 J. einfach ne 21§ machen, wenn die bremsen und so weiter passen, am besten nen schein vom zx 2,0 mitnehmen das es den auch so gab, dann sollte das passen.
2. Juli 200917 J. Korrekt, da sollte es eigentlich keine Probleme geben; alles wesentliche wurde ja bereits erläutert: - Nicht nur den Motor umbauen, auch das Fahrwerk und die Bremsanlage müssen stimmen - Brief eines ZX Volcane mitnehmen - Vollabnahme nach §21 StVZO machen
3. Juli 200917 J. Ersteller Hallo, ist ja alles umgabut. Hatte ja hinten vorher Spielzeugtrommel, jetzt Scheibe, vorn das gleiche nur jetzt Innenbelüftet. Fahrwerk ist auch vom ZX Volcane reingekommen. Also sprich das Auto ist ein vollständiger 2.0i! Nur der TÜV-Mensch tut sich halt in bissel schwer. Ist bei uns hier im EE-LAnd halt die DEKRA! Den Brief vom 2.0i hab ich auch da. Die Kundenbetreuung hat mir sogar ein Brief geschickt mit den Teilenummern der Hinterachse des Motors, des Fahrwerks etc. aber das reicht dem net. Von meinem Händler hab ich auch ne Menge Unterlagen zum Volane mit RFX Motor bekommen.
3. Juli 200917 J. Moin! Was reicht dem ned? bzw.. was möchte er noch haben? EE is ned weit weg von L, sonst herkommen, kann ich organisieren.. dann aber vorher PN und co. Grüße anfichtn
3. Juli 200917 J. Ersteller Er will so was wie ne Freigabe von CDAG , dass eben der Umbau erfolgen darf. Damit tut er sich halt schwer. Die von CDAG sagen ja auch da gibts doch kein Problem und das die Abnahme über §21 erfolgen muss. Sie haben halt nur keine Unterlagen. Eben nur, das es den ZX original als 2.0i gab. Ist echt zum heulen...
3. Juli 200917 J. hi bei mir scheitert es schon daran das ich die hinterachse vom 16v drin habe. citroen will mir nichts schriftliches geben und ohne das trägt mir der tüv das nicht ein. nur komisch das jeder opel,bmw und wie sie alle heissen fast alles eingetragen bekommen. seh mich leider gezwungen auch wenn ich eine bessere bremskraft habe, ohne eintragung rum zufahren. war der volcane nicht nen 1,9er?
3. Juli 200917 J. Es gab den Volcane sowohl als 1.9i, als auch als 2.0i, je nach GETRIEBE. War's ein Automatik, hatte er 2.0i, als Schalter war's ein 1.9i. Unglaublich, wie sich der TüV anstellen kann.........
4. Juli 200917 J. Hmm da gibts ne neue Regel die da lautet Motoren mit mehr als 50% Mehrleistung werden nicht mehr eingetragen. Ob dass auch für Fahrzeuge gilt die es ab Werk mit dem Motor gegeben hat weiß ich nicht aber die Zeiten Pugs 205 auf zu blasen is denke ich definitiv vorbei. Gruß Pit
5. Juli 200917 J. Nur das Typenschil ändern bringt nix, da muß man dann auch die eingeschlagene Fahrgestellnummer vorne rechts am Längsträger wechseln. Viel Spaß beim Schleifen, Neueinschlagen und Undnichterwischenlassen. Sowas ist nämlich strafbar. MfG DS
5. Juli 200917 J. Man darf ganz legal den Bereich der Fahrgestellnummer bearbeiten,zb wenn da durch "nen Unfall" oder "Rost" der Bereich unbrauchbar wurde dann muss man diesen halt ersetzen und das ganze natürliche vom Tüv bestätigen lassen sonst ist das ganze natürlich nicht legal!
6. Juli 200917 J. Hmm da gibts ne neue Regel die da lautet Motoren mit mehr als 50% Mehrleistung werden nicht mehr eingetragen. Ob dass auch für Fahrzeuge gilt die es ab Werk mit dem Motor gegeben hat weiß ich nicht aber die Zeiten Pugs 205 auf zu blasen is denke ich definitiv vorbei.Gruß Pit was solln der scheiß....wer hat dich den müll einfallen lassen
6. Juli 200917 J. Hmm da gibts ne neue Regel die da lautet Motoren mit mehr als 50% Mehrleistung werden nicht mehr eingetragen. Ob dass auch für Fahrzeuge gilt die es ab Werk mit dem Motor gegeben hat weiß ich nicht aber die Zeiten Pugs 205 auf zu blasen is denke ich definitiv vorbei.Gruß Pit Also ich hab meinen Motor eingetragen bekommen, vorher (ZX)1,4i mit 75 PS, jetzt 2.0 16V mit 152PS, also 77 PS mehr und mehr als 50%. Der Tüv hat aber nix in der Richtung gesagt. Hör ich auch jetzt zum ersten mal. Und auf meinem Prüfbericht steht Fahrzeugprüfung nach §19.2 und nicht 21 @ZX2.0i: ich geh gleich zur Post lg
6. Juli 200917 J. Ob daraus ne §19 oder §21 wird, hängt vom Umfang der Änderungen ab. In diesem Fall wird's tatsächlich ne §19-Vollabnahme, die §21 dürfte z.B. entstehen, wenn ein Fahrzeug entsteht, das so nie für den deutschen Straßenverkehr zugelassen war wie z.B. ein ZX V6.
6. Juli 200917 J. Moin! Also ich hab meinen Motor eingetragen bekommen, vorher (ZX)1,4i mit 75 PS, jetzt 2.0 16V mit 152PS, also 77 PS mehr und mehr als 50%. Der Tüv hat aber nix in der Richtung gesagt. Hör ich auch jetzt zum ersten mal.Und auf meinem Prüfbericht steht Fahrzeugprüfung nach §19.2 und nicht 21 lg Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung 1. die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder 2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden. Nach $19.2 Ist demzufolge ne Abnahme nach $ 21 durchgeführt worden... ;-)) §21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt. soviel zum thema gesetzestexte... wens interessiert: http://verkehrsportal.de Um auf den aktuellen Fall zurückzukommen: Vollabnahme nach $21 STVZO ist unumgänglich, da CIT nicht fähig ist, für die einzelnen umgebauten Teile (Motor, Bremsanlage, Achsaufhängug / Achsführung) eine ABE auszustellen. Grüße anfichtn
19. Juli 200917 J. Ersteller So Leute es ist vollbracht. Hab jetzt offiziell nen 2.0i!! WAr nun dch ne §21 Abnahme. 16 weitere Eintragungen und TÜV und ASU. Von der letzteren war der Prüfer voll begeistert! Nochmal danke für die zahlreichen Antworten
19. Juli 200917 J. Ersteller Er meint nur die Werte sind ja besser wie bei so manch einem Neuwagen. Der Preis 291,50 €
19. Juli 200917 J. Kurze Frage am Rande: Der 2.0i im ZX war m.W. immer mit ner Automatik verbunden... hast Du diesen Motor, oder doch den 1.9i?
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