18. Juli 200917 J. Einige hier haben ja schon durchblicken lassen, daß sie Kurzarbeit machen müssen ... schlechte Nachrichten, Jungs Kurzarbeitern droht im kommenden Jahr SteuerfalleDen rund 1,5 Millionen Kurzarbeitern in NRW drohen im kommenden Jahr Steuernachzahlungen von bis zu 1.000 Euro. Daher plädieren sowohl die IG Metall als auch die Metall-Arbeitgeber dafür, den sogenannten Progressionsvorbehalt abzuschaffen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass der Staat den Leuten das Geld wieder über das Finanzamt abnehme, sagte IG-Metall-Bezirkschef Oliver Burkhard der WAZ-Gruppe. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, rät dazu, vorsorglich Geld für eventuelle Nachforderungen zurückzulegen. Obwohl das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, führt es derzeit genau wie andere Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) bei der Steuererklärung über den "Progressionsvorbehalt" zu einem erhöhten Steuersatz. Denn das erhaltene Kurzarbeitergeld wird bei der Festsetzung der Steuer dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Das führt dazu, dass das Kurzarbeitergeld steuerfrei bleibt, dafür aber auf die "übrigen" Einnahmen ein erhöhter Steuersatz gezahlt werden muss. Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen (zvE) 30.000 Euro Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) 10.000 Euro Steuer auf "fiktives" Einkommen (40.000 Euro) 9.095 Euro --> entspricht einem Steuersatz von 22,7375 % --> angewandt auf zvE (30.000 Euro) 6.821 Euro Reguläre Steuer auf zvE (Steuersatz 18,9933 %) 5.698 Euro Differenz zur Steuer mit Progressionsvorbehalt 1.123 Euro Quelle
18. Juli 200917 J. schlechte Nachrichten für diejenigen die so einen "guten" Job haben das sie noch nicht arbeitslos sind. Oder wenigstens etwas ausgleichende Gerechtigkeit denjenigen (Leiharbeitern) gegenüber für die es keine Kurzarbeit gibt.
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