30. Juli 200917 J. Habe seit 3 Wochen einen überarbeitungsreifen GS von 1979 - beim TÜV wurde u.a bemängelt, dass die beiden Rückfahrleuchten nicht funktionieren. Bei Abmontieren der Rückleuchten habe ich festgestellt, dass die Fassung, wo normalerweise die Birne für die Rückfahrleuchte sitzt, keinen Anschluß aufweist. Auf beiden Seiten gibt es kein Kabel und keine "Fassung" mit Kontakt. Ist das normal - waren also beide Rückfahrleuchten gar nicht vorgesehen? Falls so, bekommt man damit TÜV? Vielen dank für einen Tip. lg Dierk
31. Juli 200917 J. Im Lauf der Zeit hat sich die (falsche!!) Ansicht durchgesetzt, dass Leuchten, die vorhanden sind, funktionieren müssen, egal, ob sie vorgeschrieben sind oder nicht. Das führt zu end- und fruchtlosen Diskkussionen. Dabei ist es so, dass nur VORGESCHRIEBENE Beleuchtungseinrichtungen funktionieren MÜSSEN. Zu GS-Zeiten waren Rückfahrleuchten NICHT vorgeschrieben (und ich habe Zweifel, dass sie es heute sind). Die Abdeckung auf der nicht installierten Leuchte ist dieselbe, wie beim GS Club oder Pallas, die tatsächlich Rückfahrlampen hatten. Mir wollte ein Prüfer letztes Jahr vorschreiben, zusätzliche Leitungen zu einem Rollerträger am WoMo zu verlegen, dessen mit dem Fahrzeug identische Leuchten vom 7-adrigen Anhängerkabel versorgt werden, so dass weder Nebelschlussleuchte noch Rückfahrkeuchte gehen KÖNNEN. Sie MÜSSEN aber auch nicht, genauso wenig wie die beim GSpecial nie eingebaut gewesenen Rückfahrleuchten. Mein Prüfer damals hat sich übrigens nicht überzeugen lassen! Die Zusatzkabel gibts trotzdem nicht.
31. Juli 200917 J. Der Punkt ist aber leider der, daß wenn eine Beleuchtungseinrichtung vorhanden ist, diese auch funktionieren muß Da die Rückfahrscheinwerfer leider Teil des Lampengehäuses sind, wird man in D nicht umher kommen diese auch anzuschließen. Nebelscheinwerfer, Schlußleuchten, Zusatzscheinwerfer...alles schön und gut, aber wenn sie am Auto verbaut sind, müssen sie gehen, sonst abschrauben. Im Fall der GS/A-Rückleuchten denke ich mal ist da niggese zu machen... Besorg Dir einen entsprechenden Lampenträger und ggf. Schalter und Kabel und schließ sie an. Sonst bleibt nur: weißes Glas der Rückfahrscheinwerfer abkleben oder lackieren
31. Juli 200917 J. Sehe ich anders. Wenn es wirklich so war, daß es den GS mit und ohne Rückfahrscheinwerfer gab, dafür aber die gleichen Lampenträger verwendet wurden, braucht man diese nicht nachzurüsten. @Dierk: Unter http://www.gs-gsa-ig.de wird Dir der Günter bestimmt weiter helfen können. Entweder mit einer Bescheinigung oder mit einem TÜVler, der genügend im Thema ist, diese Feinheiten zu erkennen.
31. Juli 200917 J. Ersteller @Dierk: Unter http://www.gs-gsa-ig.de wird Dir der Günter bestimmt weiter helfen können. Entweder mit einer Bescheinigung oder mit einem TÜVler, der genügend im Thema ist, diese Feinheiten zu erkennen.
31. Juli 200917 J. Die Grundregel lautet ganz klar: Was angebaut ist, muß funktionieren... Ich glaube kaum, daß ein TÜV-Prüfer sich auf Diskussionen einlässt
31. Juli 200917 J. Nee, alle einfachen GS Serie2 hatten zwar die Rückfahrgläser drin, aber weder Verkabelung noch den Getriebeschalter. Das war so serienmäßig, und trotz der heute vorgebrachten Meinung "es muss" muss es nicht !!! Der TÜV-Mensch soll doch bitte mal in seinen Annalen und Vorschriften v.a. des Jahres 1979 wälzen. Da steht alles drin.
31. Juli 200917 J. Röchtöch! Das hieße ja auch, daß die Winker an dem Käfer eines Freundes funktionieren müßten. Aus Sicherheitsgründen hatte er schon vor Jahren Blinker (und auch Sicherheitsgurte) nachgerüstet. OK, ist nicht original aber ihm war Sicherheit wichtiger. Die H-Zulassung hat er dennoch bekommen und die Winker funktionieren schon kange nicht mehr. Alles kein Problem. Nur weil ein TÜVler das sagt, ist es noch lange nicht richtig. Wie war das noch mit dem SM von Christian Osthues? Als er den Maserati Motor überholt hatte und damit zum TÜV fuhr wollte man ihm den SM nicht abnehmen, weil er einen eigenwilligen Umbau mit Maserati Motor gemacht hat. Es hat einiges an Diskussion gegeben, bis der TÜVler eingesehen hat, daß das so muß.
31. Juli 200917 J. Soweit ich weiß, müsste das Fahrzeug so abgenommen werden, wie es im Originalzustand auch ausgeliefert worden ist. Sinnvolle Änderungen und sicherheitstechnische Zusatzeinbauten inbegriffen. Hierrüber gab es Diskussionen über weiß-weiße Blinkergläser vorn und auch schon die Rückfahrscheinwerfer beim GS, sowie über Anhängerkupplungen bei Importfahrzeugen. Letztlich wurden die Fahrzeuge dann im Originalzustand abgenommen, teilweise auch mit Hilfe von Originalprospekten vom GS. Es sind ja einige DEKRA- und TÜV-Prüfer im Forum unterwegs, vielleicht können die hier weiterhelfen. Ich werde mich auf jedem Fall auch mal genauer informieren.
31. Juli 200917 J. Das hieße ja, daß weiße Blinker vorne (die auch weiß blinken) beim CX in Ordnung wären? Oder ist das wieder was anderes, weil für D die Blinker eine orangene Scheibe hatten?
31. Juli 200917 J. Ersteller So - ist geklärt - wr gerade bei der Dekra und habe TÜV bekommen. Ist erst ab Bj 1987 Vorschrift - bei älteren Bj ohne Vorinstallation muss nix nachgerüstet werden!!!!! Vielen Dank für die regen Zuschriften lg Dierk
31. Juli 200917 J. Grundsätzlich gilt ein Fahrzeug als korrekt, wenn es dem Auslieferungszustand entspricht. Deshalb MUSS der TÜV-Mensch den GS abnehmen. Etwas anders stellt sich die Sache dar, wenn der Gesetzgeber Änderungen erzwingt. Z.B. bei Warnblinkanlagen, oder Winker (die waren stillzulegen und dafür Blinker zu installieren)(hm bin mir da jetzt echt nicht sicher, ob das bei den Winkern wirklich so war). Nächster Punkt sind unterschiedliche Auslieferungszustände in den jeweiligen Staaten. So durfte zB. ein SM in Italien ohne weiteres alle 6 Scheinwerfer gleichzeitig anschaltbar haben, was in D nicht erlaubt ist (hier maximal 4). Zwar gelten die nationalen Regeln immer noch, aber es muss zB. ein aus I importierter SM nicht umgerüstet werde. Da hilft das EU-Recht. Nochn Punkt: Fahrtrichtungsanzeiger müssen eine ganz bestimmte orange Farbe haben. Früher ging das nur mit entsprechenden Streugläsern. Färben er Leuchtmittel waren verboten. Irgendwann fingen die Fahrzeughersteller selber an, Blinker mit gefärbten Leuchtmitteln und dafür weiße Gläser zu verwenden. Was aber nicht heißt, dass z.B. ein CX auch so umgerüstet werden darf, weil für ihn diese Regelung nicht gültig ist (Auslieferungszustand). Das sind so meine im Laufe der Jahrtausende gesammelten Erfahrungen mit Zulassungen, TÜVs, Intschinören und Autos. Manchmal wars ein echtes Gschiss ....
31. Juli 200917 J. Hallo Dierk, freut mich daß es funktioniert hat, Glückwunsch und gute Fahrt. Schick mir doch bitte mal ein Bild von dem guten Stück für die Galerie. Hallo Stephan, ich weiß es nicht huntertprozentig genau. Ich werde mich aber genau informieren. Vielleicht weiß jemand auch den genauen Gesetzestext. Ich meine gehört zu haben, daß ein Fahrzeug im Originalzustand, so wie es einmal im jeweiligen Land vom Band gelaufen und eine Zulassung erhalten hat, auch hier einen TÜV-Segen erhalten sollte. Wie zum Beispiel bei abgebildeten Fahrzeugen im Bezug auf weiße Blinker. Ich habe gerade auch noch mal in den Preislisten auf der IG-Homepage nachgelesen. Bei 76er und 77ern GS waren die Rückfahrleuchten nur mit Aufpreis erhältlich, allerdings nicht für den Special oder den GS X. Ein 78er CX aus Holland Bj. 78, eine CX Ambulance aus Belgien Bj. 76 oder ein GS aus F, Bj. 75. Bearbeitet (31. Juli 200917 J. von Günter B.)
31. Juli 200917 J. Irgendwann fingen die Fahrzeughersteller selber an, Blinker mit gefärbten Leuchtmitteln und dafür weiße Gläser zu verwenden. Was aber nicht heißt, dass z.B. ein CX auch so umgerüstet werden darf, weil für ihn diese Regelung nicht gültig ist (Auslieferungszustand). Oder vielleicht doch? Mein GS hat weiße Blinkergläser und der TÜV-Schrat war mit orangen Lämpchen einverstanden. Is ja auch viel schöner! Hängt vielleicht doch weitgehend von Kompetenz und Laune des Prüfenden ab? Gruß Jörg
31. Juli 200917 J. (...)Ich meine gehört zu haben, daß ein Fahrzeug im Originalzustand, so wie es einmal im jeweiligen Land vom Band gelaufen und eine Zulassung erhalten hat, auch hier einen TÜV-Segen erhalten sollte.(...) Hallo Günter, leider trotz EU eine Wunschvorstellung. Sonst hätte ich auch meine schönen gelben Scheinwerfer an der DS so lassen dürfen. Mußte aber sowohl Fern- als auch Abblendlicht auf weiss umbauen, nur Nebellampen sind in gelb zulässig. Habe noch ein Auto mit roten Blinkleuchten hinten, obwohl es lt. Baujahr gelbe Blinker haben müßte. Da ist es 50/50. Mal komme ich so durch, mal muss ich die 3 Schrauben lösen und das Glas austauschen. Kommt wohl auf die Pingeligkeit des Prüfers an. LG, Bert
31. Juli 200917 J. nach den gelben Scheinwerfern fragt aber eigentlich keiner mehr Zumindest nicht die Herren in grün...äh jetzt blau Und einige Mercedes haben zumindest hinten auch weiße Blinker
1. August 200917 J. nach den gelben Scheinwerfern fragt aber eigentlich keiner mehr Zumindest nicht die Herren in grün...äh jetzt blau Kann ich bestätigen. Erst am Donnerstag kam meine Frau mit dem BX und gelben Kappen auf den H4-Birnchen in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Eine kurze Frage vom Polizisten kam, was es denn mit den gelben Scheinwerfern auf sich hätte. Meine Frau antwortete, daß sie jetzt nicht wisse, was er meine, die wären schon so seit wir den Wagen haben und da hätte es noch nie Probleme mit gegeben. Reifen gingen auch ok, die 195er auf den ZX Alus habe ich immer noch nicht eingetragen - mache ich jetzt auch nicht mehr -, Verbandskasten und Warndreieck waren vorhanden, HU/AU noch über 1 Jahr gültig, also konnte sie schnell weiter fahren.
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