6. August 200917 J. Frage ist, wie hoch setzte ich zur Auszahlung fällige Überstunden und anteiligen Urlaub an? Beruf : Zweiradmechaniker/Motorradtechnik. Momentan noch Lehrling, theoretisch heute letzter Tag, hab mich aber auf morgen breitschlagen lassen. Was für einen Stundenlohn setze ich an? Was bekomm ich legal dabei raus, und was kostet das meinen Chef über den reinen Stundensatz darüber hinaus? Stunden hab ich momentan folgende : Überstunden : 78,5 Urlaub : ca. 7 Tage vom letzten Jahr dann nochmal um die 4-6Tage Ich überlege, was ich meinem Chef für ein Angebot mache... Wäre etwas dringend, morgen ist mein letzter Tag.
6. August 200917 J. Das kommt ganz auf den Tarif an, und ob Euer Betrieb überhaupt am Tarifvertrag teilnimmt. Es kann auch noch Betriebsvereinbarungen geben, die das beeinflussen. Schlimmstenfalls gelten die gesetzlichen Regelung. Nicht genommener Urlaub verfällt danach z.B. am Ende des Arbeitsverhältnisses. Überleg Dir was Du haben willst (Stundensatz x Stunden z.B. plus Resturlaub halb bezahlt, irgendsowas) und versuch, vernünftig mit Deinem Chef darüber zu reden. Das muss auch nicht unbedingt am letzten Arbeitstag passieren, also hast Du schon noch etwas mehr Zeit.
6. August 200917 J. Ersteller Nix Tarif, dazu ist der zu sehr "Kaiser Max". Lohn aus Lehrverhältnis muß ausbezahlt werden, so hab ich mich zumindest durch die Verordnung gelesen. Und irgendwas, daß Überstunden auf Basis des entsprechnendenausgelernten Angestellten gezahlt werden müssen. Geselle erstes Jahr bekommt raus um die 8-900. Also so 8-10 Euro/Stunde ansetzen? Macht bei ca. 1500Brutto legal um die 60% davon Netto alleinstehend, oder? Ob das geht, nen Tausender unter der Hand anbieten? Nur mal so theoretisch, nicht daß ich den netten Staat bescheißen will, [ironie][sarkasmus]der bescheißt mir ja auch nie nicht![/ironie][/sarkasmus]
6. August 200917 J. Gibts bei euch nicht sowas wie die Arbeiterkammer bei uns, wo man mit solchen Fragen einfach hinmarschiert und die das dann für einen ausrechnen und dem Betrieb in deinem Namen einen netten Brief schreiben? Da ist es dann auch egal, ob morgen dein letzter Tag ist. Denn die Arbeit hast du geleistet, auch übermorgen hat sich daran noch nichts geändert.
6. August 200917 J. Ersteller Ich wollts erstmal unproblematisch so versuchen, offizielle Schiene stellt der auf stur und fühlt sich wieder persönlich angegriffen. Letzten Monat sind schon zwei geflogen, weil sie es gewagt haben zu widersprechen bzw. mal was familiäres am Samstag vorgehabt haben, anstatt auf Knien um Arbeit zu betteln. Nächste Woche hatter eh ne Anzeige am Hals vom anderen Lehrling. Den hat er heute abgesägt mit einer fingierten Diebstahlsanschuldigung. Da geht jetzt aber der Mot-Meister zwischen. Heißt, bevor es da richtig kracht, will ich im Reinen sein, denn wenn ich gefragt werde, sage ich für den Lehrling aus.
6. August 200917 J. Hallo, der alte Urlaub ist eh weg, es sei denn Du hast es schriftlich, das Du ihn aus betrieblÃchen Gründen nicht nehmen konntest. Gruß Herbert
6. August 200917 J. Nix Tarif, dazu ist der zu sehr "Kaiser Max".Lohn aus Lehrverhältnis muß ausbezahlt werden, so hab ich mich zumindest durch die Verordnung gelesen. Und irgendwas, daß Überstunden auf Basis des entsprechnendenausgelernten Angestellten gezahlt werden müssen..... AFAIK: Nee, wenn die Überstunden in deiner Azubi-Zeit notwendig wurden, werden sie auch mit dem Azubi Tarif entlohnt. Wenn Du also € 4,-- Std Lohn erreichst wäre das schon viel!! ...und € 40,-- pro Urlaubstag wäre dann auch schon schön.... zusammen ca. € 800....... (hoffentlich ist der <alte> Urlaub gesichert....)
7. August 200917 J. Ersteller Ist. Steht alles in ner Excel-Datei, undwird mit jedem neuen Jahr nur erweitert. 800 klingt doch schonmal gut. Ich glaube, wenn ers über die Lohnabrechnung machen will, kommter teurer weg dabei und ich guck in die Röhre. Ich mach mal den Vorschlag. Das mit dem Azubi-Tarif stimmt nicht, steht in der Ausbildungsverordnung der HWK drin so.
7. August 200917 J. Moin Carsten, aus Deinen anderen Threads zu dem Thema "Dein Chef" ist es ja leider klar, daß dieser eher den harten Weg gehen wird, als Dir entgegen zu kommen. Bist Du mittlerweile in der Gewerkschaft? Wenn nicht, sorry aber "selbst Schuld". Die Gewerkschaft steht Dir bei genau solchen Dingen bei. Erst beratend, dann mit Anwalt.
7. August 200917 J. Ersteller Nachdem meine Mutter massiv von eben der Gewerkschaft abgezockt werden sollte, werde ich genau das nicht tun. Ich versuchs heute erstmal so, immerhin braucht er mich für seine Ami-Tour heute Nachmittag
7. August 200917 J. Ehrlich gesagt, so ganz verstehe ich das nicht. Wenn ich das richtig kapiere, dann warst du Lehrling, bist aber jetzt fertig, also ausgelernt. Ich kann nicht sagen, wie es in Bayern ist, aber hier in NRW findet die Lossprechung i.d.R Anfang / Mitte Juni statt und sobald dieses Erfolgt ist, also der Brief überreicht ist, ist auch die Ausbildung beendet, auch wenn im Ausbildungsvertrag ein anderes Datum steht. Kann sein, dass sich da was geändert hat, ist mir aber nicht bekannt. Deswegen meine Frage: Wann hast du deinen Gesellenbrief bekommen? Gruß Bernd
7. August 200917 J. Berechnung: Normalerweise rechnest Du Deinen Bruttolohn durch einen Durchschnittssatz (der liegt bei einer 40 Std-Woche derzeit bei 174 Stunden/Monat laut sämtlichen Lohnsteuertabellen). Dann hast Du einen Faktor mit dem Du die Überstunden und die Urlaubstage (zu je 8 Stunden) ausrechnen kannst. Beispiel: Du verdienst 1.000€ brutto derzeit, dann hast Du einen Stunden-Satz von 5,75€ Deine Überstunden: 78,5 x 5,75 = 451,38€ (brutto) Dein Urlaub: 7 Tage x 8 Std. = 56 Std. x 5,75 = 322,00€ (brutto) Zusammen macht das dann 773,38€, davon gehen dann natürlich noch LSt (Du kommst dann wohl über die Grenze des steuerfreien für den Monat, weil Einmalzahlung) und ggf. KiSt und natürlich Deine Sozialabgaben ab.... Da ich allerdings davon ausgehe, daß Du die Überstunden abhaken kannst (die wird Dir kein Chef zahlen, weil 80 Ü-Std in drei Jahren sind Peanuts), würde ich mich mit dem Chef höchstens auf den Urlaub einigen HTH, Bonne Chance Stephan Bearbeitet (7. August 200917 J. von Hozzy)
7. August 200917 J. Ehrlich gesagt, so ganz verstehe ich das nicht.Wenn ich das richtig kapiere, dann warst du Lehrling, bist aber jetzt fertig, also ausgelernt. Ich kann nicht sagen, wie es in Bayern ist, aber hier in NRW findet die Lossprechung i.d.R Anfang / Mitte Juni statt und sobald dieses Erfolgt ist, also der Brief überreicht ist, ist auch die Ausbildung beendet, auch wenn im Ausbildungsvertrag ein anderes Datum steht. Kann sein, dass sich da was geändert hat, ist mir aber nicht bekannt. Deswegen meine Frage: Wann hast du deinen Gesellenbrief bekommen? Gruß Bernd Nee, das Ende der Ausbildung hat mit der Lossprechung nichts zu tun. Wenn es danach ginge, wäre ich immer noch Azubi, da es in meinem Prüfungsjahrgang wegen leerer Kassen der Kälteanlagenbauer - Innung keine Lossprechung gab Die Ausbildung endet mit der letzten bestandenen Prüfung - auch wenn diese VOR dem vertraglichen Ende der Ausbildung liegt. Ich habe am letzten Tag der praktischen Prüfung die Prüfungszeugnisse überreicht bekommen - zusammen mit einem Schein auf welchem "..... hat die Gesellenprüfung zum Kälteanlagenbauer vor der Handwerkskammer.... bla bla... mit gutem Erfolg bestanden...bla..." Fortan war ich Geselle Den Brief gab´s dann später mit der Post (siehe nicht statt gefundene Lossprechung) Wenn es sie denn gibt, ist die Lossprechung in unserem Bereich meißt 3-4 Monate nach den Gesellenprüfungen. Das wäre schon bitter, in der Zeit weiter nur Azubilohn zu verdienen
7. August 200917 J. . . Die Ausbildung endet mit der letzten bestandenen Prüfung - auch wenn diese VOR dem vertraglichen Ende der Ausbildung liegt. Ich habe am letzten Tag der praktischen Prüfung die Prüfungszeugnisse überreicht bekommen - zusammen mit einem Schein auf welchem "..... hat die Gesellenprüfung zum Kälteanlagenbauer vor der Handwerkskammer.... bla bla... mit gutem Erfolg bestanden...bla..." Fortan war ich Geselle . . Genau so war´s bei mir auch. Und wenn der Meister Dich nicht innerhalb von 14 Tagen "feuert", sondern einfach weiter beschäftigt, giltst Du Arbeitsrechtlich als übernommen. Kann sich mittlerweile geändert haben, oder regional unterschiedlich sein. Aber Du wolltest je eh wechseln. Gruß, DerDodel
7. August 200917 J. Überstunden als Azubi? Ich hab nie etwas ausgezahlt bekommen. Das wurde alles mit Freizeit abgegolten. Beste Grüße Fred
7. August 200917 J. Beim Urlaub kommt es darauf an, von wann der Anspruch stammt. Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr kannst Du in der Regel vergessen, diesjähriger, noch nicht genommener Urlaub ist bei Beendigung des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses abzugelten.
7. August 200917 J. Die Gewerkschaft steht Dir bei genau solchen Dingen bei. Erst beratend, dann mit Anwalt. Dream on, Dreamer... [...] Ich sage mal, Du bekommst 0,00€ von Deinem Chef. Jedenfalls nachdem, wie Du ihn hier desöfteren beschrieben hast.
7. August 200917 J. Ersteller Das Ausbildungsverhältnis endet mit Mitteilung der Prüfungsergebnisse, unabhängig vom im Lehrvertrag vermerkten Datum. Das war Donnerstag. 80Stunden in drei Jahren? Das wär was. 2007 : 320 Überstunden 2008 : 280 Überstunden 2009 : 78,5 Überstunden(Minusstunden schon abgezogen) Reicht das für nen Lehrling? Habs mit Chefin heute ausgehandelt. 6Euro die Stunde privat ausgezahlt. Stundenzahl musser noch ausrechnen. Solang da mindestens ne 6 mit zwei Nullen steht, ists mir egal. Da der Alte momentan einen Anderen auf dem Kieker(Kündigung wegen !angeblichem! Diebstahl, das wird noch lustig) hat, und der Meister der mir das Teils eingebrockt hat, mittlerweile auch auf der Abschußliste steht, hatter sich in der Richtung mal wieder etwas gefangen. Ich bin jedenfalls froh, daß ich da weg bin.
11. August 200917 J. Ersteller Update: Samstag geeinigt, Montag nachgefragt und rausgeflogen. OK, geht jetzt über Anwalt. Chefin redet noch mit mir, also wohl Überstunden auf Tage gerechnet, Urlaubstage dazu und nach Lehrlingslohn ausgezahlt. Anwältin hat erstmal alle Unterlagen, meine Überstundenaufzeichnungen. Sie meint, abwarten, was kommt, danach dann mit den von mir mitgeschriebenen Überstunden und Urlaubstagen(voller Jahresurlaub nach Lehrvertrag) vergleichen und dann nachfordern. Sie macht sich auch mit den tariflichen Regelungen schlau, was man mehr fordern kann. Ich hab keinen Streß mehr damit, dafür aber auch kein Geld für Bewerbungen erstmal :/
11. August 200917 J. 2007 : 320 Überstunden 2008 : 280 Überstunden 2009 : 78,5 Überstunden(Minusstunden schon abgezogen) Reicht das für nen Lehrling? Ich weiß jetzt nicht genau, wie du das gemeint hast, aber auf mindestens ähnliche Stundenzahlen kam ich in meiner Lehre auch. Am Anfang des 2. Lehrjahres gab´s ein eigenes Servicemobil und danach das volle Programm. So muss das aber auch, finde ich. Allerdings muss ich zugeben, dass es sich bei mir auch gelohnt hat, en "bißchen" mehr zu arbeiten. Aber der Irrglaube, das Azubis weniger oder am besten keine Überstunden mehr machen müssen, schleicht sich in den letzten Jahren zunehmend ein. Mag für nicht Volljährige ja noch einigermaßen zutreffen, aber spätestens mit 18 sollte das eigentlich vorbei sein. Ich weiß nicht, ob deine Bemerkung in die Richtung zielte, aber wenn: zumindest an der Stundenzahl kann ich nichts unrechtes feststellen. Und zum Rest schweig ich mal - jede Medaille hat zwei Seiten, jede Geschichte zwei Blickwinkel.
11. August 200917 J. Ersteller Ich auch nicht, zumindest nicht, wenn das Klima stimmt. Es war auf die Bemerkung von Stephan Beeck mit den 80 Stunden in drei Jahren bezogen.
11. August 200917 J. 320 überstunden im jahr sind jeden tag eine stunde mehr… das mal als anhaltspunkt. wenn ich meine überstunden in der lehre abgerechnet hätte… knack ohne ende arschig isses zwar schon, aber… wie hieß es immer so schön "lehrjahre sind keine herrenjahre" (hach wie haben wir diesen spruch geliebt)
11. August 200917 J. Hallo Hast du jetzt die Lehre abgeschloßen und wurdest übernohmen oder hat man dein Ausbildungs verhältnis vorzeitig beendet? Pro voll gerbeiteten Monat stehen dir 2 Urlaubstage zu. Sind also 14 für 2009. Urlaubstage aus den Jahre 2008 die nicht bis zum 30.03 angetretten wurden sind Verfalle. Außer dieses gescha aus Betrieblichen gründen, diese ist SCHRIFTLICH festzuhalten, durch den Arbeitgeber. Gruß
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