7. August 200917 J. Hallo Leute, nachdem mich meine Ärztin heute zum Schwimmen verdonnert hat, war ich im Freibad... Natürlich waren alle Parkplätze belegt, also nahm ich einen in der Einfahrt zu einem Forstweg - genau diese gelben Schilder, die nach meinem Wissen nur auf einen Privatweg zur forstwirtschaftlichen Nutzung hinweisen, aber sonst welche? Relevanz besitzen? Fakt ist, ich habe den Weg nicht blockiert - mind. 3 Meter Platz neben mir, Fakt ist, ich bin diesen Weg nicht eingefahren, da nur rund 1/4 meines Wagens hinter dem Schild stand - Vorderachse auf Schildhöhe (hab irgendwann mal gehört, dass Einfahrt 50% der Fahrzeuglänge voraussetzt), Fakt ist - hab jetzt ein Zettelchen vom Ordnungsamt - alle die dahinter parkten aber keines! Frage ist also: Wieso das Ordnungsamt - wenn Privatweg? Brauchen die keine Aufforderung durch den Wegbenutzer /- eigentümer? Eine freie Durchfahrt war jederzeit gegeben, habe dafür 3 Zeugen, selbst ein 40 Tonner wäre an mir vorbei gekommen, die anderen ohne Zettel standen eindeutig im Weg! Gruß Tower
7. August 200917 J. Kann es sein das du die erforderlichen 5 Meter zur Kreuzung nicht eingehalten hast?
7. August 200917 J. Ersteller Kann es sein das du die erforderlichen 5 Meter zur Kreuzung nicht eingehalten hast? Nein, die waren drin! Gruß Tower
7. August 200917 J. tower ich glaube zuerst ziehen die das Auto ein. Dann wracken sie es ab. Und zur Strafe mußt du dann irgendwelche rehe ausweiden oder so.
7. August 200917 J. Und zur Strafe mußt du dann irgendwelche rehe ausweiden oder so. Oder zur Strafe mit Oscar und Gregor essen gehen
7. August 200917 J. Nein Golf fahren MIT Sportfahrwerk Anwalt einschalten ein brief und die GEschichte ist Geschichte
7. August 200917 J. Zum einen ist das Ordnungsamt nicht für Parkvergehen auf privaten Grundstücken zuständig, zum anderen parkt man einfach nicht auf privaten Grundstücken, egal ob proletarischer Vorgarten oder feudaler Jagdgrund.
8. August 200917 J. Zum einen ist das Ordnungsamt nicht für Parkvergehen auf privaten Grundstücken zuständig, zum anderen parkt man einfach nicht auf privaten Grundstücken, egal ob proletarischer Vorgarten oder feudaler Jagdgrund. Doch, doch. Wenn das Grundstück der Öffentlichkeit zugänglich ist, dann darf kontrolliert werden. Hier in Münster schreibt das Ordnungsamt sogar auf Supermarktparkplätzen Knöllchen, wenn z.B. keine Parkscheibe benutzt wurde. Die Schilder "2 Std. Parkscheibe" wurden privat aufgestellt. Haben viele versucht, dagegen anzugehen, ist aber zwecklos.
8. August 200917 J. In solchen Fällen empfehle ich den Polnischen Triathlon: Mit dem Fahrrad zum Freibad und zu Fuss nach hause...
8. August 200917 J. In solchen Fällen empfehle ich den Polnischen Triathlon:Mit dem Fahrrad zum Freibad und zu Fuss nach hause... Nö, zur Fuss in Freibad, übern Zaun steigen zum Schwimmen und mit dem Fahrradf nach Hause...
8. August 200917 J. Ersteller Nein Golf fahren MIT Sportfahrwerk Anwalt einschalten ein brief und die GEschichte ist Geschichte Zum einen ist das Ordnungsamt nicht für Parkvergehen auf privaten Grundstücken zuständig, zum anderen parkt man einfach nicht auf privaten Grundstücken, egal ob proletarischer Vorgarten oder feudaler Jagdgrund. Hi Yannick, was ist aber parken auf -wenn es nur die Zufahrt betrifft, aber diese auch nicht ganz und der Privateigentümer an der Nutzung seines Eigentums nicht behindert wird (auf dem Schild steht Durchfahrt nur für...blabla, ich bin defakto nicht durchgefahren und habe es auch nicht versucht!) Doch, doch. Wenn das Grundstück der Öffentlichkeit zugänglich ist, dann darf kontrolliert werden. Hallo Thorsten, die Frage ist doch, was wird hier kontrolliert! Weg oder Durchfahrt versperrt = nein. Nutzungsausfall = nein. Also? Gruß Tower
9. August 200917 J. Hi Yannick, was ist aber parken auf -wenn es nur die Zufahrt betrifft, aber diese auch nicht ganz und der Privateigentümer an der Nutzung seines Eigentums nicht behindert wird (auf dem Schild steht Durchfahrt nur für...blabla, ich bin defakto nicht durchgefahren und habe es auch nicht versucht!) Ich muss zugeben, dass ich ab und an auch mal auf gesperrte Feld- und Waldwege ausweiche, wenn sie von ihrer Beschaffenheit zu verführerisch sind. Allerdings nur wenn ich gerade 20 Euro für das potenzielle Bußgeld über habe. Persönlich finde ich es auch durchaus verständlich, dass Du so geparkt hast und ich würde es sicher auch so machen, wenn ich denn müsste. Dass jeder auch noch so private Wald für Wanderer und Co zugänglich sein muss, ist ein liebenswertes Gesetz-Relikt aus Weimarer Zeit, aber daraus lässt sich doch kein Nutzungsanspruch ableiten, egal ob als Pilzesammler oder Parkplatzsuchender.
10. August 200917 J. Es ist zunächst gar nicht gesagt, daß es ein Privatweg im engeren Sinne ist. Auch Wege der öffentlichen Forstverwaltungen sind sehr häufig für die allgemeine Benutzung gesperrt. Eine Behinderung kann sehr wohl gegeben sein, mit ein Forstarbeiter mit einem Harvester kommt, sind 3 Meter nicht viel. Weiter muß gerade in den Sommermonaten mit Waldbrandgefahr gerechnet werden und dann ist keine Zeit irgendwelche Autos schonend abzuräumen. Langer Rede kurzer Sinn: Du hast Mist gemacht, Du mußt zahlen.
10. August 200917 J. Ersteller Es ist zunächst gar nicht gesagt, daß es ein Privatweg im engeren Sinne ist. Auch Wege der öffentlichen Forstverwaltungen sind sehr häufig für die allgemeine Benutzung gesperrt.Eine Behinderung kann sehr wohl gegeben sein, mit ein Forstarbeiter mit einem Harvester kommt, sind 3 Meter nicht viel. Weiter muß gerade in den Sommermonaten mit Waldbrandgefahr gerechnet werden und dann ist keine Zeit irgendwelche Autos schonend abzuräumen. Langer Rede kurzer Sinn: Du hast Mist gemacht, Du mußt zahlen. Hallo Heinz, habs mir heute nochmals angeschaut - das Schild steht nicht am Wegesrand, sondern versetzt im Wald - gut 2 Meter. Geparkt hatte ich direkt neben dem Schild, bin in den Weg nicht eingefahren, sondern Höhe Vorderrad am Pfosten! Mit 3 Metern Wegbreite meinte ich dieselbe, ohne drauf zu stehen, ferner waren bei meiner Ankunft locker 5 m vorhanden, bis die Heinis, die in den Weg einfuhren diesen blockiert haben - alle ohne Ticket! (ein bisschen kenn ich mich mit Wegbreiten aus, da mein ehemaliger Nachbar Holztransporte fuhr - und der wäre selbst mit 3m Überladung da locker rumgekommen!!!). Anyway, ich werde Einspruch einlegen, a.) wegen Falschdarstellung - hab 2 Zeugen ud n b.) wegen Ungeleichbehandlung... Gruß Tower (mein letzter Einspruch läuft übrigens seit 18 Jahren ;-) )
10. August 200917 J. Anyway, ich werde Einspruch einlegen, a.) wegen Falschdarstellung - hab 2 Zeugen ud n b.) wegen Ungeleichbehandlung... Der Ordnungshüter hat bestimmt ein Bild aufgenommen, als er dir den Zettel drangemacht hatte. Habe nämlich letztens eine Politesse beobachtet, die bei jedem Falschparker ein Bild gemacht hat. Gruß HD
10. August 200917 J. Ersteller Der Ordnungshüter hat bestimmt ein Bild aufgenommen, als er dir den Zettel drangemacht hatte.Habe nämlich letztens eine Politesse beobachtet, die bei jedem Falschparker ein Bild gemacht hat. Gruß HD Hallo HD, umso besser für mich, oder? gruß Tower (war übrigens ein "Hinweis", dass was folgt - was ist bitte ein Hinweis?)
11. August 200917 J. Wenn ich so an unsere Forst- und Waldwege denke, mit schwerem Gerät (Harvester ahbe ich noch nicht gefahren, schwerer Schlepper reicht auch), da muß ich exakt Wegmitte fahren. Sowie ich auf den "Seitenstreifen" komme, habe ich gute Chancen, daß mir das Ding entweder umkippt (besonders bei starker Nässe) oder zumindest der Unterbau des Weges sehr beschädigt wird.
11. August 200917 J. Hallo Heinz,habs mir heute nochmals angeschaut - das Schild steht nicht am Wegesrand, sondern versetzt im Wald - gut 2 Meter. Geparkt hatte ich direkt neben dem Schild, bin in den Weg nicht eingefahren, sondern Höhe Vorderrad am Pfosten! [...] a.) wegen Falschdarstellung - hab 2 Zeugen ud n b.) wegen Ungeleichbehandlung... Dann hast Du eben den Straßenraum verlassen (nicht böse aber verboten) oder Du hast zu nah an der Einmündung oder Kreuzung geparkt (Verboten und fast böse). „Ungleichbehandlung“??? Entweder kamen die anderen nach der Politesse oder sie haben Glück gehabt, gönne es ihnen doch.
11. August 200917 J. Ich finde, die Dose Mitleid passt hier gut rein So eine leichte Läster-Ader haste aber nicht, oder ?
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