12. August 200917 J. Moinsen! Ich spiele gerade mit dem Gedanken, mein anfallendes "Restgeld" statt in meinen XM lieber in die Verschönerung meines "Anwesens" zu stecken. Ein Carport soll es werden, unter dem ich dann etwas wetterunabhängiger schrauben kann. ( Jetzt merke ich, dass das Geld ja dann trotzdem wieder für den XM ausgegeben wird... indirekt... irgendwie... egal. Muss meine Frau ja nicht wissen ) Der zu überdachende Bereich ist etwa 4m breit und "standard" lang, kann auch länger werden. Der Bodenbelag muss schrauberfreundlich werden, im Moment sind da diese wiederlichen Rasenlochsteine. Ich dachte im ersten Moment an glatte Steine, aber wenn ich so drüber nachdenke, könnte ich mir eine Art glatten Estrich auch vorstellen. Am liebsten würde ich den eigentlichen Carport aus entsprechenden Balken selbst bauen (also kein Bausatz), bin mit aber nicht sicher, wie umständlich und teuer das mit dem Amt wird. Kennt sich da jemand aus? Was braucht man da für Genehmigungen? Achso, Monetenmässig habe ich mal 2 Kiloeuro angepeilt, 3 sind absolute Schallgrenze. Ich werde alle Arbeiten selbst machen, trotzdem ist das nicht viel Geld. Und nun bräuchte ich alle Tipps, die euch einfallen. Bearbeitet (12. August 200917 J. von Käferthias)
12. August 200917 J. Stimmt, ich Depp! Für den angepeilten Preis sollte man ein wirklich tolles Carport bekommen.
12. August 200917 J. Carport ohne Dach ist meines Wissens nicht meldepflichtig. Mit Dach, ob Holz oder Wellblech/Plaste muß angemeldet werden wegen Schneeelast. Aber da sist alles graue Theorie, wie oft kontrollieren die wirklich? Frag einfach mal beim Bauamt nach. Mein Cousin hats so gemacht, ohne Dach aufgestellt, Bauplane drunter und mit Grünzeug bewachsen lassen. Ich weiß nimmer, wie das grüne Zeug hieß, aber nach vier Jahren war das so dicht, da ist nicht mal mehr eine dicke Schneeschicht durchgekommen. Edit: Ich glaub, Knöterich wars, wuchert wie sau und macht schnell und zuverlässig wasserdicht zu. Bearbeitet (12. August 200917 J. von BX_LeMans)
12. August 200917 J. Ersteller Hab mich eben ein wenig aufgeschlaut. Wie es aussieht, sind hier in Bawü Carports und Garagen bis 40 cbm (also zb 4 x 5 x 2m ) "genehmigungsfrei": Quelle Man muss aber natürlich trotzdem alle baurechtlichen "Einschränkungen" einhalten. Was mich da im Moment interessiert, ist die Grundstücksgrenze. Der Carport würde quasi genau zwischen Haus und Grundstücksgrenze passen. Also die Lücke zwischen unserem Haus und dem Carport des Nachbarn schliessen (der genau an der Grundstücksgrenze endet). Jetzt hab ich hier eine Übersicht über die zulässige Grenzbebauung, bin mir aber über die Folgen nicht ganz im Klaren. Da gibt es doch, so dachte ich, diese 1,5m-Regel, innerhalb der man nicht bauen darf, ohne Grundbucheintrag BEIM NACHBAR, den man natürlich vorher um Erlaubnis bitten muss. Den Begriff "Baulast" habe ich da im Hinterkopf hängen. Aber wozu dann diese Angaben in der Liste? Ich meine zB diese "Grenzbebauung zulässig - 9m (Wandfläche kleiner 25 qm)". Heisst dass, wenn ich eine kleine Standardgarage direkt an die Grundstücksgrenze knalle, muss ich nichts "eintragen" lassen? Ein paar Ideen zum Bodenbelag würden mich auch freuen. Bearbeitet (12. August 200917 J. von Käferthias)
12. August 200917 J. Wenn Du mal Hilfe braucsht... Ich säge gerne und ein Essen und bier als Enlohnung MfG aus Stuttgart
12. August 200917 J. Ahoi! Die Bauvorschriften sind, so weit ich weiß, von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Bei uns hier z. B. muß man einen Bauantrag oder aber eine Bauanzeige ab 5cbm umbauten Raum stellen. Die Grundstücksgrenze darf, wenn ich richtig informiert bin, bebaut werden (also auch die magischen drei Meter dürfen überschritten werden), wenn man ein Einvernehmen mit dem entsprechenden Nachbarn hat. Ein solches Einvernehmen ist immer beiderseitig. Wir selbst haben vor ca. einem Jahr ein Carport bauen lassen (ich hatte die Schn..ze noch vom Hausbau voll) von einem Holzwerk. Die Internetpräsenz von denen hat sogar einen ganz raffinierten Kalkulator. Einfach Einstellplatz ins Englische übersetzen, .de anfügen und dann den Konfigurator klicken. Dem Holzwerk ist auch ein Architekt angehängt, der die Formalitäten mit Deinen örtlichen Ämtern für einen Vierteltausender übernimmt. Feel Vergnügen - Torsten
12. August 200917 J. Wenn de vernünftig arbeiten willst, dann bau Dir ne Garage! Ist etwas teurer, aber zum Schrauben ist der Carport ungeeignet - hab ich alles durch. Nun steht ne Garage, irgendwie denken die Nachbarn immer noch es würde jemand einziehen
12. August 200917 J. In der HBO gibt es noch die grenzseitige Wandfläche, die nicht größer als 5qm sein darf. Wenn man die Abstände nicht einhalten kann (Grenzbebauung), dann ist in unserem LK quasi alles, was größer als eine Hundehütte ist, genehmigungspflichtig. Grüße M. BTW: Richtig gute Carports gibt es bspw. von Bertsch
12. August 200917 J. Grundlage für die Frage der Genehmigungsfähigkeit ist die LBO Baden-Württemberg, da das Bauordnungsrecht Ländersache ist im Gegensatz zum Bauplanungsrecht, das Bundesrecht ist.Baurechtlich sind Carports als offene Garagen definiert. Wenn dein Haus in einem Bereich liegt für den ein Bebauungsplan gilt, kann dieser eigene Vorschriften enthalten, die auch Garagen und Carports ausschließen bzw. dieser einer Genehmigungspflicht unterziehen. Falls nicht können Garagen und andere im Grenzabstand zulässige Einrichtungen direkt auf die Grenze gebaut werden (daher die Bezeichnung Grenzgarage), die normalerweise erforderlichen Abstandsflächen sind in diesem Fall ausgehebelt sagt § 6 LBO BW Zitat aus LBO BW § 6 Abstandsflächen in Sonderfällen (1) Abstandsflächen sind nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben. Darüber hinaus sind Abstandsflächen nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nur Garagen oder Nebenräume enthalten, der örtlichen Versorgung dienen oder sich auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden, soweit 1. die Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt und 2. die Wandfläche nicht größer als 25 m² ist. Grundlegend für das Ausführen eines Carports an der Grundstücksgrenze ist hierbei die Abmessung der/des Unterstellplätze.Am besten du gehst auf das zuständige Bauordnungs- oder Baurechtsamt und erklärst dem Bearbeiter anhand einer Skizze was du vorhast. Grüße Stefan
13. August 200917 J. Zuerst zum zuständigen Bauamt marschieren und die u.a von Piepenbrink angesprochenen Fragen klären. Erst bauen und dann wieder abreißen, weil irgendeine Vorschrift verletzt wurde ist ärgerlich und teuer.
13. August 200917 J. Und manchmal gibt es auch liebe Menschen aus der Nachbarschaft, die das einfach mal überprüft haben möchten.... Also erst rechtlich alles abklären. Ist in der Tat von Bundesland zu Bundesland und sogar bei versch. Kommunen im Detail anders.
9. Dezember 200916 J. Also ich würde an deiner Stelle einfach das zuständige Bauamt anrufen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter abklären, ob du eine Baugenehmigung brauchst oder nicht. Es gibt nicht selten einige Neider in der Nachbarschaft, die dich in Probleme bringen können. Das Carport selbst würde ich persönlich nicht selbst bauen. Ich habe bspw. eins von designo-carport. Hier sind ein paar Modelle, die dir evtl zusagen könnten: http://www.designo-carport.de/fotos.php Die Fotos können natürlich auch als Inspiration dienen, will ja hier keine Werbung machen! ;-) Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen!
9. Dezember 200916 J. Ersteller Na, danke für den tollen Werbebeitrag. Auf sowas kann ich verzichten!
9. Dezember 200916 J. Meines Wissens nach, darf man eine GARAGE an die Grundstückgrenze aufstellen ohne Genemigung.....
9. Dezember 200916 J. In Sachsen muß ein Auto davor passen, also ein kompletter Stellplatz davor sein, sonst Essig mit Garage. Ist einem Bekannten in die Beine gelaufen, der wollte einfach den Garten(3m über Straße) unterminieren. War aber nicht, er hätte ne Schlucht als Stellplatz davor machen müssen.
9. Dezember 200916 J. Vllt. hilft der link - bei manchen Firmen wird SERVICE groß geschrieben: die kümmern sich auch um den nötigen Bauantrag http://www.3s-garagen.de/fertiggaragen-info/grenzbebauung.php
10. Dezember 200916 J. Mal was zum Untergrund/Bodenbelag. Wenn man die Rasenpflaster lässt, fallen Keine Kosten für Abwasser an, wenn man hingegen die Fläche mit Beton "versiegelt", kommen da die anfallenden qm zum Tragen und dein Wasserversorger wird die Dir in Rechnung stellen, weil das Wasser nicht versickert sondern in die Kanalisation eingeleitet wird. Thomas
10. Dezember 200916 J. Ist bei überdachten Flächen aber nur von untergeordneter Bedeutung. Oder zahlst du für dein Haus (vermutlich mit Dach) trotz den unversiegelten Bodenplattenauflagers (RC oder ähnlich) nix ?
10. Dezember 200916 J. @Käferthias: Alles aufzuschreiben ist mir zu mühsam. Du kannst aber alles selber errichten und wenn du magst, schenke ich dir eine umfassende telefonische Beratung. Ist ja bald Weihnachten...:-) Volker
10. Dezember 200916 J. @blossom, Ja das Dach........:-) Denken hilft halt doch manchmal.... Aber wenn vor dem Carport noch ne Fläche wäre, so würde diese ja nicht zum Überdachten Raum zählen. Thomas
10. Dezember 200916 J. @Thomas: Stimmt genau, auch zum Beispiel die Straßen, und die Autobahnen ... und das Gesundheitswesen, die Sauberkeit auf öffentlichen Straßen und Plätzen ... und den Wein. And now for something completly different
19. August 20197 J. Und im Gartenhaus kannst du dann dein Auto parken - irgendwo zwischen Rasenmäher und dem Weber-Grill?
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