31. August 200916 J. Hallo, wie ja einige hier schon mitbekommen haben, bin ich auf der Suche nach einer D Super bzw. DS 21 etc.. Nun habe ich 4 konkrete Angebote, davon 2 in Frankreich, 1 in den Niederlanden und eines in Österreich, die ich nun aus den 15 ingesamt ausgewählt habe. Meine Frage nun: Was muß ich beachten bei der Überführung aus Frankreich, NL und A...? Auch in Hinblick Versicherung? Sowie Überführungskennzeichen? Oder kann man das deutsche Überführungskennzeichen bzw. die rote Nummer nehmen? Welche Papiere vom Fahrzeug brauche ich? Danke Grüße aus Brandenburg Marco
31. August 200916 J. Hallo Marco, ...wieso überführen? Lass das Fahrzeug dort zu, hat so den einen oder anderen Vorteil;) Bei ner Einfuhr aus Frankreich brauchst Du nur die französischen Papiere "carte grise", hier in D dann ne Abfrage aus Flensburg und dann ab zum TÜV, hat bei mir immer super geklappt. Vielleicht gibt´s ne Möglichkeit ein Agreement mit dem französischen Verkäufer zu treffen, dann kannste mit franz. Kennzeichen überführen. Bin bereits desöfteren mit Kurzzeitkennzeichen bzw rotem Kennzeichen F gewesen, war nie ein Thema, nur die Schweiz wollte mich nicht reinlassen, also kleiner Umweg. Schöne Grüße Chris
31. August 200916 J. Gut in der Schweiz zahlt bei einem Unfall (mit Kurzzeitkennzeichen )die Versicherung aus D nicht obwohl alles ja EU konform sein sollte .Nun das mit den franz.Kennzeichen funzt normalerweise das kratzt in der Schweiz keinen,die Franzmänner kommen manchmal mit Pappschildern hier an ist das Auto keine Ruine null Problemo.Na dafür darf ich mit garagenschildern in ganz Europa rumdüsen ausser in Italien da verhaften sie mich nö Beamtenblödsinn pur.Die roten also eure überführungsschilder akzeptieren sie mittlerweile da ich solch tag täglich an Schweizern Fahrzeugen sehe die Richtung D unterwegs sind .Nun vermutlich habt Ihr zuviel abgewrackt.(Lächel ) Gruss vom Zürichsee Mike M f G Mike
2. September 200916 J. Ersteller Hallo Marco,...wieso überführen? Lass das Fahrzeug dort zu, hat so den einen oder anderen Vorteil;) Bei ner Einfuhr aus Frankreich brauchst Du nur die französischen Papiere "carte grise", hier in D dann ne Abfrage aus Flensburg und dann ab zum TÜV, hat bei mir immer super geklappt. Vielleicht gibt´s ne Möglichkeit ein Agreement mit dem französischen Verkäufer zu treffen, dann kannste mit franz. Kennzeichen überführen. Bin bereits desöfteren mit Kurzzeitkennzeichen bzw rotem Kennzeichen F gewesen, war nie ein Thema, nur die Schweiz wollte mich nicht reinlassen, also kleiner Umweg. Schöne Grüße Chris Dort zulassen? Ohne dortigen Wohnsitz??? Mmm??? Marco
2. September 200916 J. Ersteller Gut in der Schweiz zahlt bei einem Unfall (mit Kurzzeitkennzeichen )die Versicherung aus D nicht obwohl alles ja EU konform sein sollte .Nun das mit den franz.Kennzeichen funzt normalerweise das kratzt in der Schweiz keinen,die Franzmänner kommen manchmal mit Pappschildern hier an ist das Auto keine Ruine null Problemo.Na dafür darf ich mit garagenschildern in ganz Europa rumdüsen ausser in Italien da verhaften sie mich nö Beamtenblödsinn pur.Die roten also eure überführungsschilder akzeptieren sie mittlerweile da ich solch tag täglich an Schweizern Fahrzeugen sehe die Richtung D unterwegs sind .Nun vermutlich habt Ihr zuviel abgewrackt.(Lächel )Gruss vom Zürichsee Mike M f G Mike Eine gewisse Grauzone...hier in Deutschland. Überführungskennzeichen werden im westlichen Ausland geduldet, aber was ist wenn der Flic einen schlechten Tag hat, und den kleinen Napoleon raushängen lässt???? Gibt es in Frankreich ähnliche Schilder, wie hier in Deutschland, also rote Nummer, Ü-Kennzeichen? Marco
2. September 200916 J. Hallo Miete dir hier in D einen LKW und transportiere deinen Traum darauf. Gruß
2. September 200916 J. Dort zulassen? Ohne dortigen Wohnsitz??? Mmm???Marco Zumindest in England gibt es spezielle Firmen die sich um so etwas kümmern. Es ist durchaus möglich ein Auto mit ausländischer Zulassung über eine deutsche Haftpflicht laufen zu lassen. So spart man Steuern und muss nicht zum TÜV. Hier in Kassel fahren zwei Bentleys aus den 80ern (kein Kat, kein H-Kennzeichen) mit dieser grauen Lösung rum. Wenn dein Neuer noch angemeldet UND versichert ist, kannst Du ihn mit entwerteter CG noch ein paar Tage vollkommen legal bewegen. Als Privatperson bekommst Du in Frankreich kein Überführungskennzeichen.
2. September 200916 J. Dort zulassen? Ohne dortigen Wohnsitz??? Mmm???Marco Nee, ohne Wohnsitz geht das nicht. Es besteht aber die Möglichkeit dass der Verkäufer das Auto anmeldet, versichert und dann Dir zum fahren gibt. Sollte aber schriftlich vereinbart werden.
2. September 200916 J. gegen eine Entlohnung findet sich vllt auch jemand aus dem Forum, der das Auto Dir auf dem Hänger holt
2. September 200916 J. In F sind die Überführungskennzeichen kein Problem. Fahren einige hier rum, die auf dem Weg nach Spanien sind. zudem ist es eher Unwarscheinlich, dass Du auf der Straße von den Flics angehalten wirst, außer Du Telefonierst, oder bist nicht angeschnallt etc... Aber normalerweise machen die um Ausländische Kennzeichen einen Bogen. Ich war auch längere Zeit mit einem Deutschen Kennzeichen Unterwegs und wurde nie angehalten, aber die Einheimischen schon. Stephan
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