2. September 200916 J. Hallo, brauche mal Rat. Hab am 4.8., also vor einem Monat in der Bucht was per Sofortkauf "ersteigert". Am 5.8. onl.überwiesen. Vor ca.14 Tagen dann, als sich nichts tat, telefonisch erkundigt. Antwort: Man ziehe gerade mit der Werkstatt, usw. um und das Teil befinde sich noch in einer der Kisten. Wird aber spätestens am 17.8. auf die Reise gehen. Da mir Stress widerstrebt und ich erstmal nur das positive im Menschen vermute, hab ich gesagt, okay. Ist eine besondere Situation, da mach ich mal keinen Stress. Heute bekomme ich nun eine mail, in der steht - das Teil sei bisher nicht aufgetaucht. Ich solle doch meine Kontodaten mailen und würde das Geld zurückbekommen. Ich will aber das neue und günstige Teil !! Welche Rechte hab ich ? Gruß Herbert
2. September 200916 J. Nimm das Geld und geb Ruhe.... Sei froh, daß der Verkäufer es so anbietet. Um was handelt es sich denn? Etwas jederzeit wiederbeschaffbares? Also gängige Handelsware? Wenn ja, kannst Du verlangen die Ware zu bekommen, wenn nicht, würde ich das Geld nehmen und es unter "Pech gehabt" verbuchen...
2. September 200916 J. Ersteller Hallo Stephan, ein Antisinkventil. Neu und einiges günstiger als bei C. Gruß Herbert
2. September 200916 J. Oooh, das habe ich durch. Mir wollte einer bei ebay ein Cerankochfeld für 1,50 Euro nicht herrausrücken. (Es wäre beim verpacken runtergefallen) Ging dann über den Rechtsanwalt. Ergebnis: Schadensersatz von 150,00 Euro um sich ein neues (gebrauchtes) Feld zu kaufen. Geld ist hier eingegangen. Da die Situation ähnlich ist, leite ich mal aus meinem Fall ab, das er das Teil auf seine Kosten besorgt und Dir übersendet, oder aber er Dir die Mehrkosten zu einem Neuerwerb erstattet.
2. September 200916 J. Nimm das Geld und freu Dich, dass es unkomplizierte Menschen gibt. Die Mühlen der Justiz müssen nun wirklich nicht mit jeder Petitesse verstopft werden.
2. September 200916 J. Ersteller Hallo Yannick, ganz so einfach seh ich das nicht. Es war ein Sofortkauf. Kein Teil, das nicht zu beschaffen wäre. Ich hab in meinem bisherigen Leben, bis auf zwei Mietgeschichten , noch nie einen Anwalt gebraucht und möchte das auch nicht ändern. Deshalb frag ich hier und hoffe auf Antworten in vergleichbaren Fällen. Was ich dann tun muß krieg ich schon selbst hin. Will nur nichts falsches machen. Gruß Herbert
2. September 200916 J. Theoretisch: Du kannst dir ein vergleichbares Teil besorgen und eine evtl. auftretende Preisdifferenz als Schadenersatz geltend machen. Praktisch: Lass dir das Geld zurückgeben und gut ist. Die Gerichtbarkeit sollte sich um echte Fälle kümmern müssen. Aus der Praxis: Habe vor kurzem in Norddeutschland gut erhaltene Alufelgen von XM 24V mit Reifen (7mm Profiltiefe und junge DOT) für sehr günstige €75,- ersteigert. Ein echtes Schnäppchen. Natürlich sofort per Überweisung bezahlt. Nach einiger Zeit dann eine vorsichtige Nachfrage, wann denn mit dem Eintreffen der Felgen zu rechnen sein kann. Die Antwort sinngemäß: "Leider konnte ich nicht antworten, war im Urlaub. Die Felgen waren bei meiner Werkstatt eingelagert und sind dort leider entwendet worden. Das Geld habe ich in der Zwischenzeit zurückbuchen lassen" Stimmte auch, Geld war da. Trotzdem ärgerlich und auch ganz sicher unwahr (wer klaut schon originale Alufelgen?). Trotzdem: Pech gehabt, entsprechend bewertet und gut ist.
2. September 200916 J. Ersteller Hallo, das mag so sein bei privaten Verkäufern. Hier geht es aber um einen gewerblichen. Hab auch etwas nachgelesen. Im Endeffekt, wenn er mir nichts liefert müßte ich ihn verklagen. :-(((( Ich steh also im Regen. Ich hasse so was. Gruß Herbert
2. September 200916 J. aus der Praxis: Geld nehmen und gut ist's. Es sei denn, Du hast massenhaft Zeit und nichts anderes um Dich aufzuregen.
2. September 200916 J. Ersteller Hallo Chris, ich hab mich bis jetzt nicht aufgeregt. Hab ich auch in Zukunft nicht vor. Ich lass ihm mal noch die Möglichkeit, das Teil zu besorgen,....... bis dann ??? Gruß Herbert
2. September 200916 J. Theoretisch:Du kannst dir ein vergleichbares Teil besorgen und eine evtl. auftretende Preisdifferenz als Schadenersatz geltend machen. Praktisch: Lass dir das Geld zurückgeben und gut ist. Die Gerichtbarkeit sollte sich um echte Fälle kümmern müssen. Aus der Praxis: Habe vor kurzem in Norddeutschland gut erhaltene Alufelgen von XM 24V mit Reifen (7mm Profiltiefe und junge DOT) für sehr günstige €75,- ersteigert. Ein echtes Schnäppchen. Natürlich sofort per Überweisung bezahlt. Nach einiger Zeit dann eine vorsichtige Nachfrage, wann denn mit dem Eintreffen der Felgen zu rechnen sein kann. Die Antwort sinngemäß: "Leider konnte ich nicht antworten, war im Urlaub. Die Felgen waren bei meiner Werkstatt eingelagert und sind dort leider entwendet worden. Das Geld habe ich in der Zwischenzeit zurückbuchen lassen" Stimmte auch, Geld war da. Trotzdem ärgerlich und auch ganz sicher unwahr (wer klaut schon originale Alufelgen?). Trotzdem: Pech gehabt, entsprechend bewertet und gut ist. Genau sowas in der Art wollte ich auch schreiben Theorie und Praxis eben ... Aber wenn Deine Rechtsschutz mitspielt, ziehe es durch.
2. September 200916 J. Ersteller Aber wenn Deine Rechtsschutz mitspielt, ziehe es durch. ich dachte eigentlich, es wäre ersichtlich, dass ich so was nicht hab (da noch nie gebraucht) Gruß Herbert
2. September 200916 J. Na dann siehts doch noch besser aus....wenn du keine Rechtsschutz hast auch ich wuerde geld nehmen, und als pgh abstempeln...Ist zwar scheisse fuer dich, ich kanns verstehen, aber was willste machen.....Ich hatte aehnliche faelle im Mobilfunksektor gehabt...
2. September 200916 J. Da ist es wieder dieses ich habe recht, auch wenn es nur 2,50 sind, das steht mir zu. Ist doch vollkommen korrekt von dem Verkäufer. Der kann nicht liefern und zahlt das Geld zurück so eine Seltenheit ist das Teil ja sicher nicht. Es wird mit Sicherheit keiner das doppelte geboten haben.
2. September 200916 J. Ersteller ich kenn das noch anders, wenn wir einen Artikel bewerben, also auch nichts anderes machen, wie das Angebot das ich wahrgenommen habe,.... dann muß der Artikel im gesamten Werbezeitraum verfügbar sein. Da wurden schon Berge versetzt, um Kunden zufriedenzustellen. Überlegt mal, wo ihr ein neues Antisinkventil für nen Xm für 50.-€ bekommt ?? Gruß Herbert
2. September 200916 J. Holger,was soll ich schlachten ?? Gruß Herbert Äh … verklagen meinte ich. Alle … alle verklagen!
2. September 200916 J. wenn wir einen Artikel bewerben, also auch nichts anderes machen, wie das Angebot das ich wahrgenommen habe,....dann muß der Artikel im gesamten Werbezeitraum verfügbar sein. *solange der vorrat reicht. und wenn jemand unmissverständlich am ende des aktionszeitraumes auf seinem "recht" beharrt - kriegt er nix. alles alle. nette kunden werden benachrichtigt, wenn nachlieferung kommt.
3. September 200916 J. Nur aus Neugierde, was kostet so ein Ding im normalen Handel? Moin, vorne und hinten jeweils um die € 180,-/Stk..
3. September 200916 J. Wir werden ja nie herausfinden, ob das Teil wirklich beim Umzug verloren gegangen ist. Deshalb würde ich nach meinem Gefühl vorgehen: Hätte ich das Gefühl, daß mich dieser Händler bösartig linkt, nur um mit einem anderen Kunden einen etwas höheren Profit zu erzielen, würde ich die volle Tour durchziehen. Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag, darauf würde ich mich berufen. Egal, ob die Rechtsschutz zahlt oder nicht. Hätte ich aber das Gefühl, daß beide (Käufer und Verkäufer) nur einem dummen Missgeschick zum Opfer gefallen sind (er überweist ja zurück, macht also auch keinen Umsatz), dann würde ich es auf sich beruhen lassen. Herbert, jetzt musst Du einfach interpretieren, wie gut und glaubwürdig der Kontakt zum Händler ist. >>Jürgen
3. September 200916 J. Also ich sehe das so: Früher zur anfangzeit von e--y haben Verkäufer um e--y gebühren zu sparen, die Ware für 1 Euro eingestellt. Erzielte die Ware nicht den gewünschten Verkaufspreis, weigerten sie das rauszurücken. Dann sind Leute deswegen vor dem Kadi gegangen, und haben recht bekommen. (Wer Ware für ein Euro einstellt, muß damit rechnen, das sie für ein Euro weggeht) Jetzt bekomm ich den Verdacht, das sie wieder (um gebühren zu sparen) es wieder für ein Euro reinsetzen, um hinterher, wenn die Ware nicht genug abwirft, zu sagen: Es ist kaputt gegangen, verschütt, verloren, geklaut. Beobachte mal den Verkäufer, und ich könnt fast garantieren, dass die Ware früher oder später wieder auftaucht.....
3. September 200916 J. Also ich sehe das so: Früher zur anfangzeit von e--y haben Verkäufer um e--y gebühren zu sparen, die Ware für 1 Euro eingestellt. Erzielte die Ware nicht den gewünschten Verkaufspreis, weigerten sie das rauszurücken. Dann sind Leute deswegen vor dem Kadi gegangen, und haben recht bekommen. (Wer Ware für ein Euro einstellt, muß damit rechnen, das sie für ein Euro weggeht) Jetzt bekomm ich den Verdacht, das sie wieder (um gebühren zu sparen) es wieder für ein Euro reinsetzen, um hinterher, wenn die Ware nicht genug abwirft, zu sagen: Es ist kaputt gegangen, verschütt, verloren, geklaut.Beobachte mal den Verkäufer, und ich könnt fast garantieren, dass die Ware früher oder später wieder auftaucht..... Wenn ich das hier richtig verstanden habe, dann geht es um einen SOFORTKAUF mit einem festen Preis und keine Versteigerung. Ich hatte einmal einen Sonnenhimmel mit Gesundheitsbräunern auf eBay gestellt, das Ding lag schon ein paar Jahre auf meinem Speicher. Das Ding ist verkauft, mit dem Käufer ein Abholtermin abgesprochen und ich probier das dumme Ding noch einmal aus. Resultat 2 von den 3 UV-Beamern durchgebrannt. Habe dan versucht um diese aus zu tauschen, aber 1 Beamer kostete neu viermal soviel wie der Verkaufserlös. Direkt den Käufer dann angerufen und es erklärt, der hat sich dann informiert wieviel diese Beamer kosten und wir haben dan im Einverständnis den Verkauf nietig erklärt. Beide gaben positiefe Bewertungen und eBay hat die Kommission gestrichen, ich musste nur das Einstellen bezahlen. Der Verkäufer hier handelt doch auch ehrlich? Ich würde einfach mein Geld zurücknehmen und gut, das ist immer noch besser als ein Päckchen das nicht ankommt.
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