19. September 200916 J. Gestern mein Winterauto gekauft, Heute Morgen frisch Tüv und AU gemacht und Heute Mittag ist mir jemand rein gefahren. Schuldfall nicht geklärt sagt die Polizei !!! Jetzt bitte ich mal um Eure Meinung. Also ich fahre auf einem Parkplatz, sehe eine für mich geeignete Lücke auf der Rechten Seiten. Fahre daran vorbei und möchte Rückwärts in diese einparken. Bremse tretten, Fahrstufe auf R und ab gehts, ich schlage leicht ein, steh noch vor der Lücke da sehe ich wie Links ein ein Audi A6 aus der Lück kommt. (Die Fahrzeuge stehen auf diesem Parkplatz immer rechts und links Quer zur Fahrbahn.) Ich halte an,will noch die Fahrstufe auf D wechseln aber die trifft er mich mit der Heckstange im Seitenteil. Jetzt der Knaller !!! Ich bestand auf die Polizei, da ich auch nur Überführungskennzeichen habe. Die Polizei sagt wir haben beide Schuld weil wir beide Rückwärts gefahren sind. Ich wollte aber nur Rückwärts einparken und bin beim Knall doch garnicht mehr gefahren. Sieht ja auch jeder Blinde, da ich das Seitenteil (Radlauf) Stossstange an der Seite ziwschen C und D Säule getroffen habe und er das Heck. Was sagt Ihr, hat jemand schon einen ähnlichen Fall gehabt ??? Ich habe einen Unfall frei, aber das ist echt nicht in Ordnung. Solange habe ich nach einem schönen Beulenfreien Auto gesucht und dann sowas !!! Ich habe jettzt schon bei der Versicherung angerufen, die sagen ich muß erstmal auf die Generische Versicherung warten. Wollte auch nicht die Welle machen, da ich noch die Überführungs - Probefahrtkennzeichen habe. Danke
19. September 200916 J. wenn ich Dich richtig verstehe, ist er in Dich gefahren, da Du gestanden hast oder ? Falls dem so ist, würde ich ihm die Alleinschuld geben, zumal Du ja schon vorher am fahren warst, als er noch in der Parklücke stand und gucken mußte, ob da draußen jemand fährt ...
19. September 200916 J. Sieht man doch am Schaden. Grader Treffer in die Seite oder verkratzer Treffer in der Seite. Damit läßt sich einwandfrei beweisen, ob Du gestanden bist. Photos machen vom Schaden bzw. Gutachter klären lassen. Dann ist die Alte dran.
19. September 200916 J. Die Versicherungen sind da knallhart und wollen von allen die Kohle! Allein die Absicht rückwärts zu fahren macht dich schon zum Rückwärtsfahrer. Vergiss es, du hast die Teilschuld; war bei 'ner Ex von mir (leider mein Auto...) genauso. Übrigens, schon gewusst: Wenn du auf'm Parkplatz vom Supermarkt mit dem Einkaufswagen einen "Unfall baust", ist deine Haftpflicht vom PKW 'dran, wenn du zugibst mit dem Auto da zu sein (...), das gilt seit diesem Jahr als Be- und Entladevorgang. Schon mal erlebt, das Versicherungen 'draufzahlen? Ich nicht. Volker
19. September 200916 J. Ich hab so einen Fall mal gewonnen. Richter sagt: Stehendes Auto: Kein Fehler. Gegner zahlt. Beweis: Ein fahrendes Auto hätte beim Getroffen- werden Kratzer. Ich hatte ne stumpfe Beule. Fertig.
19. September 200916 J. Parkplatz: Gegenseitige Rücksichtnahme = Teilschuld. Das Argument der Versicherer: "Wären sie zur angegebenen Zeit nicht am angegenenen Ort gewesen, wäre der Unfall nicht passiert", ist deutsche Rechstsprechung. Gute Nacht (D) Volker
19. September 200916 J. Sehe ich auch so. Auf jeden Fall eienn Anwalt engagieren! Und selber einen gutachter beauftragen! Wenn Du standest solltest du auch unschuldig sein. Musst aber einige Geduld aufbringen. Mfgaus Stuttgart von jemand, der auch seit über einem Jahr in einem absolut eindeutigen Fall gegen Versicherung kämpft
19. September 200916 J. Ersteller Ich stehe immer noch so wie der Unfall passiert ist, er hat gerade gezogen und nach vorne. Ich denke immer das fleißender Verkehr vorrang hat, er kam aus der Lücke und ich war nich nicht in der Lücke. Ich konnte nix machen, mußte zu sehen wie er mir in die Seite fährt. Ich habe keine Kratzer, nur ne stumpfe Beule.
19. September 200916 J. Zitat:"... der (auch) seit über einem Jahr in einem absolut eindeutigen Fall gegen Versicherung kämpft." QED Volker Bearbeitet (19. September 200916 J. von visavi) falsch zitiert...
19. September 200916 J. probekennzeichen sind seperat kurzversichert und haben keinen Einfluß auf die eigentliche versicherungseinstufung. Also würde mich das alles nicht weiter kümmern.
19. September 200916 J. Sicher? Ich hab bei den Kurzkennzeichen immer auf den eigentlichen Vertrag vordatiert bekommen. Ist jetzt die Frage, wie die Kennzeichen gekauft wurden. Per Karte vo nder eigenen Versicherung, die dann auch den Vertrag macht oder einfach so in der Zulassungsstelle. Aber für die Delle wird sich ein Gericht nicht wirklich bemühen. Mit Spotrepair kost das nen Hunni oder weniger. Da brauchts doch nur etwas ausdellen, Lackschaden ist ja keiner. Wer ausparkt, hat zu schauen, ob frei ist. In dem Fall wars das nicht, also hätte Audi warten müssen, was Audi aber nicht kann. Vielleicht reichts schon, wenn der Anwalt mit Ausblick auf die Folgekosten dem Verursacher nen netten Brief schreibt und die Reparaturkosten versucht, so zu bekommen.
19. September 200916 J. ein kumpel von mir hat mal mit seinem volvo auf nem SUpermarktparkplatz auf dem Fahrersitz gesessen und gewartet das seine Frau mit dem Einkauf herauskommt. Es war ein sonniger Tag. Er hatte die Tür auf und Musik an. Da kam neben ihm eine reingerauscht in seine Tür. Es war sehr schwer zu beweisen das, wie sie behauptet hat, er die tür nicht indem aufgemacht hat, wo sie reinfuhr. letztlich mußte er die tür selber zahlen. muß aber teuer gewesen sein. die tür. 2000 euro mit allem dran :-)
20. September 200916 J. Gestern mein Winterauto gekauft, Heute Morgen frisch Tüv und AU gemacht und Heute Mittag ist mir jemand rein gefahren.Schuldfall nicht geklärt sagt die Polizei !!! Die Polizei sagt wir haben beide Schuld weil wir beide Rückwärts gefahren sind. Ich wollte aber nur Rückwärts einparken und bin beim Knall doch garnicht mehr gefahren. Sieht ja auch jeder Blinde, da ich das Seitenteil (Radlauf) Stossstange an der Seite ziwschen C und D Säule getroffen habe und er das Heck. Was sagt Ihr, hat jemand schon einen ähnlichen Fall gehabt ??? Danke Hat die Polizei mündliche oder schriftliche Verwarnungen verteilt ??
20. September 200916 J. Hallo, auf einem Supermarkt-Parkplatz gibt es keine Vorfahrt. Kein rechts-vor-links, kein wer-aus-der-Parklücke-ausparkt-muß-warten, kein Fußgänger-müssen-warten, NICHTS! Also ich tippe auch auf 50:50 oder 70:30 zu Deinen Gunsten... Gruß Bernhard
20. September 200916 J. Das gilt aber nur, wenn da kein Schild/Hinweis ist, dass auf dem Parkplatz Stvo gilt. Außerdem gelten die Regeln eingeschränlt trotzdem. Dazu gabs auch schon Urteile. Wenn jemand offensichtlich gegen die Vernunft oder Sorgfaltspflicht versstößdt ist er trotzdem dran. Sonst könnte manpraktischerweise seine Frau auf nem Supermarktparkplatz umfahren, wäre günstiger, las Scheidung *Zynismus wieder aus*
20. September 200916 J. Die Polizei spricht/schreibt auf einem Privéparkplatz keine Verwarnungen aus und darf sich auch nicht über die Schuldfrage äussern. Ich würde diesen Fall durch meine Versicherung klären lassen und über einen Anwalt an die Gegenpartei eine freundliche Zahlungsforderung schicken lassen mit der Hoffnung dass dieser dann auch bezahlen wird.
20. September 200916 J. Geht es tatsächlich um die Beschädigung des silbernen Opels? Das ist ja fast Totalschaden! Da würde ich durch alle Instanzen ziehen. Unbedingt!!!!!! Und nicht nur einen Anwalt, mindestens drei. Hoffentlich gibt es genug Zeugen. Auch die müssen vorgeladen werden! Aussagen natürlich unter Eid.
21. September 200916 J. Ein Winterauto von einer Pleitefirma. Dann war er Sicher sehr Günstig oder? Es lohnt nicht immer gleich Polizei oder Versicherung zu alamieren. Oft kann man sich so einigen. Der Schaden ist nun wirklich nicht Schlimm. Spachteln an Lackieren anpolieren Fertig. Ist ärgerlich klar, aber es gibt Schlimmeres! gruß Tim
22. September 200916 J. Ist mir ganz ähnlich passiert, entscheidend war dann, daß der Abdruck der "gegnerischen" Stoßstange wunderschön klar, wie ein Stempel, war. Damit war klar, wer gestanden und wer gefahren war. Ein entsprechendes Gutachten ist dringend zu empfehlen.
22. September 200916 J. Ich bin auch der Meinung, daß derjenige der steht, dem anderen nicht reingefahren sein kann. Klingt doch logisch. Allerdings übersteigen ja bei diesem "Unfall"-schaden schon die Kosten für ein Gutachten die voraussichtlichen Rep-Kosten, erst recht zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Den Ball flach halten! Wenn möglich eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen und mit dann hoffentlich guten Tipps die gegnerische Versicherung zu überzeugen versuchen! >>Jürgen
22. September 200916 J. In F hätte man bei so einem Schaden vielleicht noch "pardon" gesagt und wäre seiner Wege gegangen.... ;-)
22. September 200916 J. In frankreich hätte man auch dem anderen dafür mal kurz das Pardon ins Gesicht schreiben können
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