9. Oktober 200916 J. Was deine Fragezeichen betreffen, kannst du die alle löschen.Mir geht es hier um dieses gängiges Schimpfwort Nazi. Es ist leicht ausgesprochen ohne sich Gedanken über die Bedeutung zu machen. Ich war vor ca. 14 tagen am Kiosk vor mir ein kleiner Türke ca. 10 Jahre er wollte eine Schachtel West. Der Inhaber hat den Verkauf verweigert, die Antwort von dem Kleinen war du alter Nazi. Was von dem Schimpfwort zu halten ist schrieb ja nicht nur ich. Aber Du schriebst ja nicht, 'So kann man den doch nicht bezeichnen, aber raus schmeißen können sie den trotzdem!' War doch clever von dem Kleenen. Er hat erkannt, dass der Inhaber kein Landsmann ist (gibt es so etwas noch bei Euch:)), sondern Deutscher, und zack, Totschlagargument. Er wusste doch genau, warum er die Kippen nicht bekommt... Wo ist denn da die inhaltliche Komponente? Hielt er den Inhaber tatsächlich für einen Nazi (oder weiß auch nur was es bedeutet...)? Warum nicht den türkischen Fähnchenhändler, der den Y3 nicht mit 3 Jahren Garantie verkaufen will, aus Frust mal als 'Kameltreiber' loben...? Patrik, denk an Deine Fugier... (Kechner säuft noch.) Roger
9. Oktober 200916 J. Ich freue mich für den autohandelnden, rumänischen Mitmenschen, dass er auf nen couragierten Bajuwaren traf. Womöglich wars noch ein 10%ler? Fein durchgezogen BX-LeMans ! Gruss, Andreas (Und ich bin kein Anhänger der "Hauptsache Multi-Kulti" Mentalität.)
10. Oktober 200916 J. Ich freue mich für den autohandelnden, rumänischen Mitmenschen, dass er auf nen couragierten Bajuwaren traf. Von wegen Bajuware, er ist dort selber ein Ausländer.Um auf die sachlichen Antworten zurückzukommen ... wobei das mit der justiz immer so ne sache ist. vor gericht gilt die amtssprache. wenn du in arabien einen drankriegst, wirds auch auf arabisch verhandelt (trotz "geschäftssprache" englisch), in frankreich auf französisch etc. pp. Unabhängig vom realen geschilderten Ereignis: Verlegt das mal nach Frankreich. Da hätte der rumänische Staatsbürger aber sehr viel Erfolg gehabt. Und Englisch hätte gewiss nix gebracht. Wäre der dann französische unfreundliche Gerichtsmensch auch ein Nazi? Oder ist das dann der fanzösischen Mentalität geschuldet? Kurzum: Gilt in F die gleiche Quintessenz wie in D? Nur mal so drüber nachgedacht..... Genau so ist es. Wäre gegen unseren ausländischen Geschäftsmann ein Verfahren anhängig, würde ihm ggfls. ein Dolmetscher gestellt. Alle anderen Angelegenheiten sind grundsätzlich erst einmal sein Problem, nicht das des Gerichts und seiner Mitarbeiter. Trotzdem kaum vorstellbar, daß das ein richtiger Rechtspfleger gewesen sein soll, das sind studierte Leute :-o Wenn ja, wäre es umso schlimmer. Naja, Passau halt Bearbeitet (10. Oktober 200916 J. von DrCaligari)
10. Oktober 200916 J. Ersteller Von wegen Bajuware, er ist dort selber ein Ausländer. Genau. Illegaler Einwanderer! Naja, Passau halt Genau! Mag sein, daß der Ausspruch etwas krass war, aber in dem Moment ist mir einfach der Kragen geplatzt. Ich bin in der Hinsicht etwas empfindlich geworden, weil ich zu oft mitkriege, wie meine Freundin behandelt wird, und wie sehr es sie verletzt. OBWOHL sie seit mehr als 10 Jahren in Deutschland lebt und fließend deutsch spricht. Der Rechtspfleger ist nach Türaufschrift derjenige, der über Beratungskosten- und Gerichtskostenbeihilfe entscheidet. Deshalb gehe ich schon von Studium aus, weil der fundierte Kenntnisse braucht. Vielleicht hat er auch nur einen sehr schlechten Tag erwischt, das ist aber keine Entschuldigung, sich so gehen zu lassen, vor allem im Beisein eines Übersetzers. Rauszufliegen wünsche ich ihm nicht, aber eine ordentliche "Watschn". Bearbeitet (10. Oktober 200916 J. von BX_LeMans)
10. Oktober 200916 J. Den Rechtspfleger in die rechte Ecke zu stellen finde ich absolut daneben. Vielleicht ist er einfach nur ein ganz normales Arschloch und pflaumt jeden blöde an. Ungewöhnlich wäre das nicht! Auf dem Nachlaßgericht in Rosenheim hatte mich auch so eine blöde Kuh von Rechtspflegerin gleich blöde angemacht, weil sie im Prinzip von MIR erwartete, daß ich mich in Nachlaßsachen auskenne. Dazu kam noch daß ich auch massive Sprachprobleme hatte. ICH konnte auch nicht verstehen was die mir sagt, denn ich spreche Deutsch und nicht Bayrisch und das hat sie auch von mir um die Ohren gehauen bekommen. (Und sich wohl gedacht "so a dreckerter Saupreis, damischer!) Was an Unverschämtheit noch dazu kam, war daß es ja um den Tod meines Vaters ging. Gut - in meinem speziellen Fall war es das Ableben eines biologischen Erzeugers mit dem ich quasi nie zu tun hatte. Aber so einen normalerweise trauernden Hinterbliebenen ersten Grades anpflaumen, grenzte schon an Körperverletzung
10. Oktober 200916 J. Der Rechtspfleger ist nach Türaufschrift derjenige, der über Beratungskosten- und Gerichtskostenbeihilfe entscheidet.Deshalb gehe ich schon von Studium aus, weil der fundierte Kenntnisse braucht. Vielleicht hat er auch nur einen sehr schlechten Tag erwischt, das ist aber keine Entschuldigung, sich so gehen zu lassen, vor allem im Beisein eines Übersetzers. Rauszufliegen wünsche ich ihm nicht, aber eine ordentliche "Watschn". Ein Rechtspfleger hat keine Universität von innen gesehen, sein "Studium" ist nichts anderes als eine 3jährige Ausbildung beim Staat, eine Hochschulreife (die zum Beispiel Kenntnisse in 2 Fremdsprachen beinhaltet) ist dafür nicht notwendig. Das ist nichts anderes als eine Verwaltungsausbildung im Justizdienst. International wird so ein "Diplom" als Ausbildung nicht anerkannt. Wenn Rechtspfleger "studiert" sein sollen, dann ist man auch mit Jodeldiplom aus der Volkshochschule ein "Akademiker".
10. Oktober 200916 J. Ein Rechtspfleger hat keine Universität von innen gesehen, sein "Studium" ist nichts anderes als eine 3jährige Ausbildung beim Staat, eine Hochschulreife (die zum Beispiel Kenntnisse in 2 Fremdsprachen beinhaltet) ist dafür nicht notwendig. Das ist nichts anderes als eine Verwaltungsausbildung im Justizdienst. International wird so ein "Diplom" als Ausbildung nicht anerkannt. Wenn Rechtspfleger "studiert" sein sollen, dann ist man auch mit Jodeldiplom aus der Volkshochschule ein "Akademiker". Also bei Euch im Ländle ist sowas durchaus notwendig Ausbildung für die Laufbahn des Rechtspflegers(gehobener Justizdienst) Ein Beruf mit Fachhochschulausbildung für Abiturienten, die bereit sind, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu tragen. Stellung des Rechtspflegers: Der Rechtspfleger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften einen eigenen, durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis. Der Rechtspfleger arbeitet selbständig und eigenverantwortlich. Er ist nicht an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden, sondern - wie ein Richter - nur dem Gesetz unterworfen. Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September und dauert drei Jahre. Sie umfasst in enger Verflechtung von Theorie und Praxis ein insgesamt 21 monatiges Studium an der Fachhochschule Schwetzingen – Hochschule für Rechtspflege – und eine praktische Ausbildung (Studienpraxis) von 15 Monaten. Quelle
10. Oktober 200916 J. In Bayern aber nicht. Wie kann ein Abiturient kein Englisch verstehen? Das verstehe ich nicht. Selbst Lothar Matthäus beherrscht das problemlos.
10. Oktober 200916 J. In Bayern aber nicht. Doch :EinstellungsvoraussetzungenBewerber für eine Einstellung in den gehobenen nichttechnischen Dienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Voraussetzung für die Beschäftigung als Rechtspfleger ist die erfolgreiche Ableistung eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes. Zu diesem Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer * die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann;
10. Oktober 200916 J. War doch clever von dem Kleenen.Er hat erkannt, dass der Inhaber kein Landsmann ist (gibt es so etwas noch bei Euch:)), sondern Deutscher, und zack, Totschlagargument. Er wusste doch genau, warum er die Kippen nicht bekommt... Roger Wie der Kleene wohl guckt, wenn er älter wird und sein Vater ihm sagt, daß er seit seiner Geburt einen deutschen Paß hat? ... und sein Vater und sein Großvater schon seit Jahrzehnten auch einen deutschen Paß haben? .... Alles möglich.
10. Oktober 200916 J. Doch : Ach herrje: Eine Fachhochschulreife ist kein Abitur, noch nicht einmal eine fachgebundenes. http://de.wikipedia.org/wiki/Fachhochschulreife Es genügt zum Beispiel ein Realschulabschluß und eine abgeschlossene Lehre. Und natürlich die entsprechend rudimentären Kenntnisse in nur einer Fremdsprache. Nicht alles, was so ähnlich klingt wie Hochschule und Diplom, ist eine akademische Ausbildung. Eine Pseudo-Einzelradaufhängung ist in Wirklichkeit auch das genaue Gegenteil davon, was der Begriff vorgaukeln will. Bearbeitet (10. Oktober 200916 J. von Maik Gutser)
10. Oktober 200916 J. Fakt ist, daß zur Fachhochschulreife Englisch als Prüfungsfach gehört. Und Du bist Abiturient, oder ?
10. Oktober 200916 J. Von wegen Bajuware, er ist dort selber ein Ausländer. Oooh, na dann! Das erschüttert meine Aussage natürlich im Kern!
10. Oktober 200916 J. Ja, aber das ist längst verjährt. Man sollte trotzdem rudimentäre Englischkenntnisse in einem Beruf voraussetzen können, der lebenslang ordentlich alimentiert ist und den Umgang mit (internationalem) Publikum beinhaltet. Ansonsten kann man die Stelle gleich mit Lieschen Müller besetzen. Wenn ein Kundenberater in der freien Wirtschaft ein solches Verhalten an den Tag gelegt hätte, dürfte er ein größeres Problem haben.
11. Oktober 200916 J. Heeey, ihr schweift ab :-) .. das Thema war: Deutsche Gerichtsbeamte, Rassismus, Nazis.. und so! Knabbernd und Kopfschüttelnd, DerDodel
19. Oktober 200916 J. Ein Rechtspfleger hat keine Universität von innen gesehen, sein "Studium" ist nichts anderes als eine 3jährige Ausbildung beim Staat, eine Hochschulreife (die zum Beispiel Kenntnisse in 2 Fremdsprachen beinhaltet) ist dafür nicht notwendig. Das ist nichts anderes als eine Verwaltungsausbildung im Justizdienst. International wird so ein "Diplom" als Ausbildung nicht anerkannt. . Woher beziehst Du diese Erleuchtung? Rechtspfleger machen eine dreijährige Ausbildung an einer staatlichen FH, genau wie z.B. Beamte im gehobenen Finanz-, Polizei- und allgemeinem Verwaltungsdienst. Für die Zulassung ist die Fachhochschulreife zwingend erforderlich. Ergänzt wird das Studium durch praktische Ausbildungsabschnitte in verschiedenen Abteilungen der Gerichte und der Staatsanwaltschaft.
19. Oktober 200916 J. Ach herrje: Eine Fachhochschulreife ist kein Abitur, noch nicht einmal eine fachgebundenes. Deutsch hattest Du schon lange vorm Abi abgehängt oder?
20. Oktober 200916 J. Sehr geil, das gibt es nur in diesem Forum: Jemand berichtet von seinem Erlebnis, stellt dieses ein wenig emotionsgeladen hier ein. Die Tat, ein vorbildliches Verhalten in Sachen Fremdenhilfe und Verantwortung, zeugt von Charakter. Er wird von den nächsten Usern bestätigt, der Thread könnte so schön verlaufen. Aber nein, es findet sich in der einstimmigen Herde ein Ochse, welcher das eigentliche Thema in einen Streit verkehrt. Der Rest der Meute, allesamt gebildet und mit überdurchschnittlicher Artikulation, stürmen auf ihn ein. Das Ende vom Lied, man unterhält sich über den Bildungsstand und die Ausbildungsgrundlage von Rechtspflegern und kleine, schlecht erzogene, türkische Bälger am Kiosk. @ BX_LeMans: Sauber gemacht, Hut ab! @ Rest: Fasst Euch mal an den Kopf, wenn es dort warm ist, einfach mal Eis drauf!
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