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Umschlüsselung Y3 V6 Automat auf Euro2 ? EILT !!!


xm_udo

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Hallo Leute,

brauche mal ganz schnell eure Hilfe. Für den Y4 mit dem Kettenmonster habe ich ja die Herstellerbescheinigung, aber nun die Frage ob es auch eine für den Y3 Bj. 90 gibt ?

Gemäß Brief steht nur schadstoffarm und als Index 01. FahrgestellNr. wäre VF7Y3AG0003AG2869.

Wer kann Auskunft geben ?

Gruß

Udo

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Ich glaube mich zu entsinnen, dass man die nicht umschlüsseln konnte. Redest du wirklich vom "Kettenmonster" - also 200PS 24V, oder vom normalen Ketten-V6 12Ventiler?

Aber vielleicht geht mit nem Kaltlaufregler was?

Edit: Eben gefunden:

http://citroen-xm.net/index.php?templateid=news&id=5

Bearbeitet von Käferthias
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Hallo,

Automatik und Kette = immer 167 PS (V6 12V). Den 200 PS V6 24V gabs nur mit manueller Schaltung. Erst der 190 PS V6 24V (Zahnriemen) war mit Automatikbestellbar.

Viele Grüße

Fred

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@ Fred......richtig !

ja es wäre also wenn ein 12V mit Automatik. Den Bericht über Eschenbach habe ich gerade gelesen, ABER..... ABE wohl nur für Schalter !

Verstehen kann ich dann nur nicht wieso so einige ollen Kisten im Net aus diesem Baujahr mit Euro 2 angeboten werden ?

Wer hätte andere Lösung anzubieten ?

Gruß

Udo

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@ Fred......richtig !

ja es wäre also wenn ein 12V mit Automatik. Den Bericht über Eschenbach habe ich gerade gelesen, ABER..... ABE wohl nur für Schalter !

Verstehen kann ich dann nur nicht wieso so einige ollen Kisten im Net aus diesem Baujahr mit Euro 2 angeboten werden ?

Wer hätte andere Lösung anzubieten ?

Gruß

Udo

Ich hatte das GAT-EGS auch in meinem Y3 V6 Automaten. Das wurde problemlos eingetragen.

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ACCM Jürgen P. Schäfer
... Für den Y4 mit dem Kettenmonster habe ich ja die Herstellerbescheinigung, aber nun die Frage ob es auch eine für den Y3 Bj. 90 gibt ?

Gemäß Brief steht nur schadstoffarm und als Index 01. FahrgestellNr. wäre VF7Y3AG0003AG2869.

Wer kann Auskunft geben ?

Gruß

Udo

Das wird leider nicht möglich sein.

Denn die hier http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?t=93742 von Matthias verlinkte Bescheinigung gilt nur für Y4er mit den Kennbuchstaben "TN" oder "TR" in der Fahrgestellnr. Hier http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?t=30269 hatte ich das schon vor Jahren gepostet. Deiner hat leider "AG" und ist ein Automat.

Die ZPJ-12V-Motoren aus dem Y3 waren nur mit dem EGS-Kaltlaufregler umrüstbar, nicht einfach umschlüsselbar.

Noch eine Anmerkung:

Ich hatte das GAT-EGS auch in meinem Y3 V6 Automaten. Das wurde problemlos eingetragen.

Das war allerdings "Glückssache". Denn entgegen der ursprünglichen Zusage des Initiators und Besitzers des geprüften XMs wurde es versäumt, das EGS-Gutachten als "Bereichsgutachten" auf mehrere Typschlüsselnummern, auch die Automatikversionen, erweitern zu lassen.

... Verstehen kann ich dann nur nicht wieso so einige ollen Kisten im Net aus diesem Baujahr mit Euro 2 angeboten werden ?

Wer hätte andere Lösung anzubieten ?

Gruß

Udo

Udo, die Angebote im Netz können sowohl Verständnisfehler (viele lesen "E2" als "Euro 2", dabei ist es nur "Euro 1"), als auch "glückliche" Einträge sein...

Du kannst jetzt prüfen, ob es vielleicht noch Rest-Exemplare des EGS-Kaltlaufreglers zu kaufen gibt, und ob Du einen verständnisvollen Prüfer findest, der Dir nach der Umrüstung auch wirklich die Schlüssel-Nr. für "Euro 2" einträgt, vielleicht sogar mit Augenzwinkern...

>>Jürgen

Bearbeitet von ACCM Jürgen P. Schäfer
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Moijn, Moijn, Udo,

ergänzend zu Jürgens´s (#6: "Kaltlaufregler...verständnisvoller Prüfer") und Tim´s (#5: "GAT-EGS...Automat...eingetragen") Tipps hab ich auch noch einen:

wie bei Tim hat mein Y3 Ketten-167PS-V6 Break Automatique (ja, genau der ;-)) einen GAT-KLR, der im "alten" Brief eingetragen ist ("schadstoffarm EURO 2

Schl.-Nr. 25" mit Genehmigungs-Nr. und "Feststell-Datum") und in die "neue" Zulassungsbescheinigung (Teil I) übernommen wurde. In dieser "ZuBeTe-I" ist

in Feld 14 nur noch "SCHADSTOFFARM EURO 2" vermerkt - und der Steuerbescheid stimmte auch ;-)) - "Papiere-scan" auf Wunsch gern per mail mit pdf...

Außerdem habe ich noch einen original-verpackten GAT-Kaltlaufregler (nur Inhaltsprüfung des Kartons nach Lieferung), den ich in 2008 kaufte - der kam

dann aber nicht mehr zum Einsatz. Und da meine beiden Y3-Ketten-V6 (Schalter-Limousine und Automatique-Break) jeweils eingetragene GAT-KLR haben,

ist der obengenannte Originale zum Original-Preis übrig - Interesse ?? --> Mail (Profil) !! ;-))

Freundliche Grüße,

Andreas SK

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Also meiner ist auch ein Automatik und auch ich habe den Kaltlaufregler problemlos eingetragen bekommen. Kapieren tu ich das nicht, was der Motor (der ja den Schadstoffaustoss verursacht) mit dem Getriebe zu tun hat......

Auch das man nach dem Einbau des Kaltlaufreglers eine AU machen muß ist mir ein Rätsel, denn wie mache ich eine AU? Mit WARMEN Motor, und da ist der Kaltlaufregler wieder inaktiv.........

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Also meiner ist auch ein Automatik und auch ich habe den Kaltlaufregler problemlos eingetragen bekommen. Kapieren tu ich das nicht, was der Motor (der ja den Schadstoffaustoss verursacht) mit dem Getriebe zu tun hat......

Das ist auch nicht zu verstehen. Die Motoren sind absolut identisch. Man hat aber damals die Zulassung an einem Schalter gemacht und das ganze nicht an einem Automaten wiederholt.

Ich kenne aber niemanden, bei dem der KLR von GAT bei einem Automaten nicht eingetragen wurde.

Auch das man nach dem Einbau des Kaltlaufreglers eine AU machen muß ist mir ein Rätsel, denn wie mache ich eine AU? Mit WARMEN Motor, und da ist der Kaltlaufregler wieder inaktiv

Damit kann man letztlich nur sicherstellen, dass es danach nicht schlechter geworden ist und beim Einbau keine Fehler gemacht wurden. Die Quetschverbindundgen der Kabel sind nicht immer einwandfrei, man ändert die Unterdruckschläuche, wobei es Undichtigkeiten geben kann. Und man greift ja das Lambdasondensignal ab. Theoretisch kann man dabei einiges verkehrt machen.

Ich würde mir den KLR einbauen (lassen) und den Einbau durch eine Werkstatt mit AU bestätigen lassen. Das nötige Formular ist beim KLR dabei. Dann sollte es bei der Eintragung kein Problem geben. Da bin ich mir sicher.

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ACCM Jürgen P. Schäfer
Also meiner ist auch ein Automatik und auch ich habe den Kaltlaufregler problemlos eingetragen bekommen. Kapieren tu ich das nicht, was der Motor (der ja den Schadstoffaustoss verursacht) mit dem Getriebe zu tun hat...
Doch schon! In der Theorie kann die tatsächlich unterschiedliche Übersetzung oder das geänderte Gesamtgewicht (Automatik ist schwerer als Schalter) bereits zu einem veränderen Abgasverhalten beitragen. Und dieses "kann" reicht unseren Behörden eben schon aus, um solche Gutachten für grundsätzlich erst mal nicht übertragbar zu halten.

>>Jürgen

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Also wenn es da um das Gewicht des KFZ geht, so dürfte der KLR, der an einer Limousine getestet wurde und die Freigabe dafür hat, nicht für den Break gelten, denn der ist auch schwerer! Somit müßte ja vor dem Einbau das KFZ gewogen werden, ob das Gewicht dem freigegeben KFZ (das testauto) ungefär gleich ist......... Und das find ich mummpiz! Außerdem: wer stößt mehr Abgase aus: Die vollgepackte Limousine Schalter, oder der leere Automaik break..........Sorry für mich ist Motor gleich Motor.

Und mir fällt noch was ein: Was ist , wenn jemand ein Getriebewechsel macht? Muß der das andere Getriebe beim Tüv eintragen?

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ACCM Jürgen P. Schäfer
Also wenn es da um das Gewicht des KFZ geht, so dürfte der KLR, der an einer Limousine getestet wurde und die Freigabe dafür hat, nicht für den Break gelten, denn der ist auch schwerer! ...
Hubert, wir müssten hier eigentlich ganz ganz leise sprechen. Glaub es mir!

Und es geht dabei natürlich nicht darum, ob ein Auto gerade leer oder vollgepackt durch die Gegend fährt, sondern um einen standardisierten Prüfzyklus, der auf einem Prüfstand gefahren wird. Dann mit festgelegter Beladung, Tankfüllung, festgelegtem Reifendruck etc. pp...

>>Jürgen

Bearbeitet von ACCM Jürgen P. Schäfer
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