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Galerie der Temposünder


Yannick

Empfohlene Beiträge

Heute habe ich zwei Briefe bekommen. Einmal einen 25 Euro-Tankgutschein von der Dekra, bei einer Verlosung gewonnen bei der ich nie Teilgenommen habe, und einen Brief der Gemeinde Bad Wildungen, die haben wohl auch eine Art Verlosung gemacht und 15 Euro gewonnen. Vielleicht habt Ihr auch ein paar „hübsche“ Schnappschüsse.

4061655388_a898a95032.jpg

http://www.flickr.com/photos/ypsdyane/4061655388/

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Ja klar :-), das hier war verbunden mit einer kleinen Spende von 10 Euro an den gebeutelten Staatshaushalt. Unschwer zu erkennen daß ich nicht schuld war weil abgelenkt: Ich vermeide Multitasking, wenn ich SMS schreibe.

78%20Sachen.jpg

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Unschwer zu erkennen daß ich nicht schuld war weil abgelenkt: Ich vermeide Multitasking, wenn ich SMS schreibe

78%20Sachen.jpg

Ich schmeiß mich weg :)

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DollesDing.jpgDollesDing_640.jpgDollesDing_640.jpg

Bilder könnnen die schießen, da würde jeder Fotograph für erschlagen! Ich würde sagen das ist Patrick Lindner - nur was macht der in meinem Auto???

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Das Autofahrer sich bisweilen zuviel gefallen läßt, zeigt eine Untersuchung des Sachverständigenbüros, VUT Sachverständigen GmbH Püttlingen. Diese stellten fest:

Vor allem bei Handlasermessgeräten - wie dem häufig verwendeten Modell RIEGL FG21-P - kann es vorkommen, dass aus technischen Gründen keine Dokumentation des eigentlichen Messvorgangs zur Verfügung steht, weil mit diesen Geräten keine Fotos gemacht werden. Als Beweismittel dient dann die einfache Anzeige des Messergebnisses. Diese Lücke in der Dokumentation der Messung kann im Verfahren nur durch Aussagen der Messbeamten ausgeglichen werden, so dass das Schicksal des Betroffenen letztlich nur von einer Aussage abhängt. Im Ergebnis bedeutet dies „Behauptung“ vor „Beweis“.

Angesichts solcher Schwächen bei Dokumentation und Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen kann es daher ratsam sein, seinen Bußgeldbescheid durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Denn nur ein Anwalt erhält umfassende Akteneinsicht und damit auch Zugriff auf die Messprotokolle und sonstige Beweismittel. Erweist sich die Aktenführung der Behörde als lückenhaft, bestehen für den Betroffenen gute Chancen, an einem Bußgeld vorbeizukommen.

Quelle: http://www.straffrei-mobil.de Sehr gute Seite!

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B27, Auffahrt Barbis in Fahrtrichtung Göttingen > Bad Lauterberg. Eine mehr als beliebte, wenn auch nicht unumstrittene Meßstelle.

http://bilder.citdoks.de/pics/Messstelle%20Barbis_640.jpg

Denn es gilt als Grundsatz:

Der für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten geltende Opportunitätsgrundsatz gestattet es den Verwaltungsbehörden, bei der Verkehrsüberwachung Schwerpunkte zu setzen. Dementsprechend sollen nach Anlage 1 Nr. 1 II der "Richtlinien für die Verkehrsüberwachung durch die Polizei" vom 19. 5. 1980 (NdsMBl S. 781, 784) "Kontrollen ... nicht kurz vor oder hinter geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen durchgeführt werden. Der Abstand bis zur Meßstelle soll 150m betragen. Er kann in begründeten Fällen unterschritten werden (z.B. Gefahrenstellen, Gefahrzeichen, Geschwindigkeitstrichter)".

Meßergebnisse, die unter Verstoß gegen diese verwaltungsinterne Richtlinie, ansonsten aber korrekt gewonnen worden sind, unterliegen keinem Verwertungsverbot.

Im Vorfeld gilt über eine längere Strecke Tempo 100 km/h, gefolgt von 80 km/h, dann nach ca. 150m die dargestelten Tempo 60 km/h. Nach ca. 30m die Messung! Sehr fragwürdig!!!

Das Szenario befindet sich in der absoluten Pampa, keine Kinder, keine Radfahrer... Kurzum nichts potentiell gefährdendes. Die Ausschilderung mit dem Stop-Zeichen der Auffahrt an dieser Verengung ist ebenso eindeutig!

So ist zwar im oben dargestellten Foto der Geschwindigkeitstrichter anwendbar, aber wer hier mit einer Geschwindigkeit von <=, unwesentlich > 70 km/h geblitzt wurde, sollte unbedingt Widerspruch einlegen.

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Acadiane_640.jpg

Sorry wegen der Qualität, mich wundert eher, dass man da überhaupt noch etwas erkennt, so lange ist das her..

Mit dem HY schaffe ich das irgendwie nicht. Komisch. Die Acadiane war aber schon schnell.

Im Vergleich zum HY.

Gruß, gasmann

teaser_film_640.jpg

Geht aber offensichtlich doch. Aber nur wenn man abgewixxt ist..

Falls das URV ist bitte löschen..

Bearbeitet von gasmann
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das waren doch Außerirdische.

Die wollten halt mal ne Probefahrt mit was richtig gutem machen.icon10.gif

Mal im ernst, mit dem Bild, das könnte von Adrian Sutil bis Frank Zappa(dem Meister himself) so ziemlich jeder gewesen sein.

Gruß Herbert

Bearbeitet von ACCM HP924
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Ich sehe im echten Leben irgendwie auch anders aus. Ich habe aber immerhin 56 Spitze erreicht, was man an meinem angestrengten Gesichtsausdruck ablesen kann. Bei 15 Euro ist es mir aber zu müßig gegen eine Lichtschrankenmessung zu kämpfen.

Wiederspruch kann aber auch ätzend werden, zumindest wenn man sich recht bloß in einer bayrischen Wache wiederfindet.

snv11474.th.jpg

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Hab grad in Osterode abgelenkt den Blitzer in der 70er Kurve nach Seesen übersehen, mit 80 reingerudert. Mal gucken, was kömmt.

Dann auch fies, A7 nach Norden in Rhüden, da sind 80 wegen schlechter Fahrbahn. Reparieren Fehlanzeige, man stellt sich auf das Grasdreieck der Ausfahrt, und FUMP, wird es hell. Das war teuer, im C5 nach der Klima suchen, weil die Karre nur Dauerheiss produziert. 110 statt 80, genau 30 druff, 72.50 letzten Januar, der Herr, und DREI Punkte.... meine einzigen Punkte seit 1989 !, da hatte ich mal EINEN.

Carsten

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Wohnte grad eine Woche in Hessen und schon gabs einen Brief.

Oberursel 2004: 8km/h zu schnell, bei erlaubten 50.

P0856_01-11-09_640.jpg

Ein Jahr später in Castrop-Rauxel: 18km/h zu schnell, bei erlaubten 70

P0857_01-11-09_640.jpg

MfG DS

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GSASpecialViersen

Moin,

von mir gibt es auch zwei solcher schönen Fotos. Eins entstand EINEN Tag, nachdem ich den R 19 geholt habe, morgens um viertel nach fünf auf der Gartenstrasse in MG-Rheydt, Fahrtrichtung Rheydt-Zentrum. Da hat man mich mit 58 statt 50 erwischt. Und natürlich hat man mich in meiner typischen Grübler-Pose (rechte Hand am Steuer, linke Hand über die Oberlippe streichend) erwischt. Das waren dann 25 Euro oder so. Das Bild reiche ich noch nach. Das zweite entstand ausgerechnet im Firmenwagen.......

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B27, Auffahrt Barbis in Fahrtrichtung Göttingen > Bad Lauterberg. Eine mehr als beliebte, wenn auch nicht unumstrittene Meßstelle.

http://bilder.citdoks.de/pics/Messstelle%20Barbis_640.jpg

Denn es gilt als Grundsatz:

Der für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten geltende Opportunitätsgrundsatz gestattet es den Verwaltungsbehörden, bei der Verkehrsüberwachung Schwerpunkte zu setzen. Dementsprechend sollen nach Anlage 1 Nr. 1 II der "Richtlinien für die Verkehrsüberwachung durch die Polizei" vom 19. 5. 1980 (NdsMBl S. 781, 784) "Kontrollen ... nicht kurz vor oder hinter geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen durchgeführt werden. Der Abstand bis zur Meßstelle soll 150m betragen. Er kann in begründeten Fällen unterschritten werden (z.B. Gefahrenstellen, Gefahrzeichen, Geschwindigkeitstrichter)".

Meßergebnisse, die unter Verstoß gegen diese verwaltungsinterne Richtlinie, ansonsten aber korrekt gewonnen worden sind, unterliegen keinem Verwertungsverbot.

Im Vorfeld gilt über eine längere Strecke Tempo 100 km/h, gefolgt von 80 km/h, dann nach ca. 150m die dargestelten Tempo 60 km/h. Nach ca. 30m die Messung! Sehr fragwürdig!!!

Das Szenario befindet sich in der absoluten Pampa, keine Kinder, keine Radfahrer... Kurzum nichts potentiell gefährdendes. Die Ausschilderung mit dem Stop-Zeichen der Auffahrt an dieser Verengung ist ebenso eindeutig!

So ist zwar im oben dargestellten Foto der Geschwindigkeitstrichter anwendbar, aber wer hier mit einer Geschwindigkeit von <=, unwesentlich > 70 km/h geblitzt wurde, sollte unbedingt Widerspruch einlegen.

Sag mal, muss das Tempolimit nicht mindestens 200 Meter lang sein, damit die überhaupt blitzen dürfen?

Gruß

Fred

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B27, Auffahrt Barbis in Fahrtrichtung Göttingen > Bad Lauterberg. Eine mehr als beliebte, wenn auch nicht unumstrittene Meßstelle.

http://bilder.citdoks.de/pics/Messstelle%20Barbis_640.jpg

Denn es gilt als Grundsatz:

Der für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten geltende Opportunitätsgrundsatz gestattet es den Verwaltungsbehörden, bei der Verkehrsüberwachung Schwerpunkte zu setzen. Dementsprechend sollen nach Anlage 1 Nr. 1 II der "Richtlinien für die Verkehrsüberwachung durch die Polizei" vom 19. 5. 1980 (NdsMBl S. 781, 784) "Kontrollen ... nicht kurz vor oder hinter geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen durchgeführt werden. Der Abstand bis zur Meßstelle soll 150m betragen. Er kann in begründeten Fällen unterschritten werden (z.B. Gefahrenstellen, Gefahrzeichen, Geschwindigkeitstrichter)".

Meßergebnisse, die unter Verstoß gegen diese verwaltungsinterne Richtlinie, ansonsten aber korrekt gewonnen worden sind, unterliegen keinem Verwertungsverbot.

Im Vorfeld gilt über eine längere Strecke Tempo 100 km/h, gefolgt von 80 km/h, dann nach ca. 150m die dargestelten Tempo 60 km/h. Nach ca. 30m die Messung! Sehr fragwürdig!!!

Das Szenario befindet sich in der absoluten Pampa, keine Kinder, keine Radfahrer... Kurzum nichts potentiell gefährdendes. Die Ausschilderung mit dem Stop-Zeichen der Auffahrt an dieser Verengung ist ebenso eindeutig!

So ist zwar im oben dargestellten Foto der Geschwindigkeitstrichter anwendbar, aber wer hier mit einer Geschwindigkeit von <=, unwesentlich > 70 km/h geblitzt wurde, sollte unbedingt Widerspruch einlegen.

Sag mal, muss das Tempolimit nicht mindestens 200 Meter lang sein, damit die überhaupt blitzen dürfen?

Gruß

Fred

Nee, wenn die wollen, dürfen die ab Schild blitzen.

Es muss ein gewisser Mindesabstand zum Verkehrsschild eingehalten werden. Dieser ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wird die Geschwindigkeit allerdings gestaffelt reduziert, z.B. von 100 erst auf 80 und danach auf 60, greift diese Regel nicht.

Quelle: Diverse Fernsehberichte zu diesem Thema.

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Die einzigen Photos von mir, von denen ich weiß, hängen laut einem Bekannten an der Wand eines Polizisten in Bautzen :D Ich werd mich aber hüten, die abzuholen ;)

Blos gut, daß ein Motorrad kein Kennzeichen vorn hat.

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Die einzigen Photos von mir, von denen ich weiß, hängen laut einem Bekannten an der Wand eines Polizisten in Bautzen :D Ich werd mich aber hüten, die abzuholen ;)

Blos gut, daß ein Motorrad kein Kennzeichen vorn hat.

Hoff jetzt mal, dass jener Ordnungshüter mit besagtem "Wandschmuck" nicht hier 'reinschaut. Deren Auffassung von "einen guten Job machen" ist uns Normalsterblichen bisweilen wenig nachvollziehbar!

Bearbeitet von MadeInFrance
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Hab grad in Osterode abgelenkt den Blitzer in der 70er Kurve nach Seesen übersehen, mit 80 reingerudert. Mal gucken, was kömmt.

Carsten

Wenn es wirklich um die 80 km/h waren, warscheinlich 30 Euronen. Schau Dir aber das Bild genau an, die Kiste macht grottenschlechte Bilder, weil sie Videosequenzen aufzeichnet. Vielleicht hat Patrick Lindner Dein Auto ja auch widerrechlich gefahren!

Bearbeitet von MadeInFrance
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@ made in france: also was ist das denn für eine angabe: Ort: Nähe Braunschweig / Göttingen..... lol!

da liegen ja ein paar meter dazwischen!

müsste ich dann ungefähr so schreiben: Nähe Seesen/Magdeburg/Halle/Nordhausen

nur mal so sagen.....aber spass muss sein...

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@MadeinFrance: Das dürfte verjährt sein. Ein Kumpel hat mich auf zwei Bildern erkannt, das war 2001 anlässlich eines geklauten Fahrrades. Einmal knapp unter, einmal etwas über 3stellig Ortsausgang Bautzen im Gewerbegebiet :D

In Dresden dürften auch noch ein paar Bilder hängen, gemacht von einem weißen BMW, der Richtung Pillnitz in der nagelneu verbreiterten und asphaltierten 30er Zone immer stand, das Kopfpflaster vorher war 50 erlaubt aber nicht fahrbar.

Außerdem dürfte dem hier reinschauenden Trachtenträger schwer fallen, rauszufinden welche Bilder von der vollgepflasterten Wand das nun waren :D

@XM_Bus : Also so ganz grob Deutschland?

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Ab welchem Abstand von einem Schild gemessen werden darf, hängt weniger vom Bundesland ab (obwohl es da wohl generelle Anweisungen gibt) als vom Ermessen des jeweiligen Amtsrichters wenn man ins Klageverfahren geht - und deren Ansichten unterscheiden sich gewaltig.

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By the way: Ich frage mich erhrlich, warum viele von euch bei den Fotos nicht direkt wiederspruch eintgelegt haben? Auf denen ist der Fahrer doch überhaupt nicht eindeutig zu sehen! Die dürfen nicht als beweis gegen einen Fahrer herangezogen werden.

Und wenn Ihr und euer Bruder Vater oder Schwester Oma Freund behaupten gefahren zu sein, muß das Verfahren eingestellt werden, da der Nachweiß nicht erbracht werden kann wer gefahren ist.

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Wieso denn, ich war´s ja nun mal und zu schnell obendrein. Und dann auch noch Zeit und Nerven vergeuden mit einem Widerspruch... Unfug. Völliger. Habe besseres zu tun.

Gruß

Torsten

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