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Reifen eintragen lassen ?!


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Hallo Gemeinde,

es geht nochmal um mein Winter-/Baustellenauto, den alten Astra Kombi.

(Is' ja eigentlich wurscht...)

Der braucht neue Reifen und als Kostenfuchs habe ich, Abwrackprämie sei dank (!), ein Satz niegelnagelneuer Schlappen auf .... Peugeotfelge an Land gezogen.

Das sind 165/65 R14 Reifen. In meinem alten Brief vom Oppel habe ich 7 (!) verschiedene Reifen original eingetragen. Alle drei Größen vom Peugeot sind dabei, aber nicht in genau DER Kombination.

Ich weiß es KANN Ärger geben, aber welchen genau?

Ich vermute das ich sie eingetragen bekäme, doch worein, die neuen Papiere geben ja garnichts her!

Mein Visa bleibt originalbereift, da habe ich so Fragen nicht (und den Oppel schmeiße ich eh vor der nächsten HU weg...)

Danke für eure Gedanken

Volker

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100% weiß ich es nicht, ds Thema ist nicht gar so einfach.

Auf alle Fälle tendiere ich zu der Überzeugung, daß die Reifengrösse entweder im (alten) Fzg.schein eingetragen sein muss, oder Du eine Herstellerfreigabe brauchst.

Wenn beides nicht der Fall ist - TÜV o.ä., wenn Du einen neuen Fzg schein hast gibt es die Freigabe, so er die Räder freigibt, als seperates Gutachten, welch selbiges Du dann stets mitzuführen hast.

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Was ist den die höchstzulässige Reifengröße die in Deinen Papieren steht? Alle Breiten, die drunter liegen, darfst Du dann automatisch auch fahre, solange sie keinen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben.

MfG DS

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Was ist den die höchstzulässige Reifengröße die in Deinen Papieren steht? Alle Breiten, die drunter liegen, darfst Du dann automatisch auch fahre, solange sie keinen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben.

MfG DS

bist Du dessen sicher ?

Kommt mir höchst unrichtig vor, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

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Volker,

fahr doch mal auf nen Kaffee zum

Reifendoktor Deines Vertrauens.

Würde mir da spontan einfallen.

Man hört sich ;)

Andreas

Bearbeitet von Mumble4
`n`dazu gekauft
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Ach, sie sind jetzt drauf und kleben auf der Straße...

Daniel, was du schreibst habe ich auch im Hinterkopf gehabt, als ich die Reifen an Land zog. Heute hatte ich keine Lust mehr zu fragen, weil ich mich entschieden hatte und keine Lust hatte mit 8 Felgen im Fremdauto rein zur Montage zur erscheinen (wg. Werkstatthaftung, ihr wisst schon)

Ja, Astra F Kombi, die Reifen (165/65 R14) sind vom PUG 405 GR Break also ein durchaus vergleichbares Fahrzeug

Der Astra darf von 155R13 über 14" bis 195/55 R15 werkseitig fast alles und diesen Reifen nicht?

Volker

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bist Du dessen sicher ?

Kommt mir höchst unrichtig vor, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Beispiel:

Hab in meiner Ente folgende Reifen eingetragen bekommen: 155/65SR15, 155/70SR15 und 155SR15

So darf ich z.B.auch 125SR15, 135/65 SR15, 145/70SR15 etc. fahren.

Darf alle Reifen fahren die schmaler als 165 sind, da bescheinigt wurde, daß bis zu einer Breite von 155 der Reifen nicht an irgendwelchen Karosserieteilen schabt.

Was ich nicht fahren dürfte, wären z.B. vom Méhari 4x4 die 135SR14, da der Raddurchmesser zu klein ist (zu große Tachoabweichung), auch 155/45SR15 wären tabu, da die Flanke zu niedrig ist = zu kleiner Umfang = zu hohe Tachoabweichung. Aber auch die Räder von der Sahara-Ente dürfte ich nicht fahren, zwar original 155er Breite, aber einen 400 Raddurchmesser - sprich, der Reifen hat zwar die erlaubte Breite aber eine nicht auf meiner Ente zugelassenen Durchmesser.

Wobei es bei der Ente den Vorteil hat, daß man nicht auf den Geschwindigkeitsindex achten muß :)

Also, der Ausdruck, man darf alle Reifen fahren die kleiner sind bezieht sich NUR auf die Breite der Reifen, nicht auf die Flankenhöhe, dem Durchmesser oder dem Geschwindigkeitsindex!

MfG DS

Bearbeitet von EntenDaniel
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Ok.

Wir nehmen jetzt nur den Astra F Kombi 52kw Benziner als Beispiel.

Original ab Werk steht im Brief:

155R13 78S

155/80R13 79S

175/70R13 82S

175/65R14 82S

185/60R14 82S

195/60R14 85S

195/55R15 84S

Breite und Flankenhöhe/Durchmesser sind also abgedeckt.

Fahre ich jetzt im grünen Bereich, Daniel?

Oder ist es nicht zulässig, Herbert?

Ich erwarte wirklich keine Rechtsberatung, wie gesagt, die Würfel sind gefallen, aber für andere Projekte sammel ich immer Ideen.

Liebe Grüße

Volker

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Ok.

175/65R14 82S

Breite und Flankenhöhe/Durchmesser sind also abgedeckt.

Fahre ich jetzt im grünen Bereich, Daniel?

Liebe Grüße

Volker

Ist richtig. Da 175/65R14 drin stehen, sind auch 165/65R14 zulässig, Flankenhöhe und Zoll-Größe ist identisch und der Reifen ist schmaler. Achte aber darauf, das von Deinen 165er der Geschwindigkeitsindex zu der Höchstgeschwindigkeit des Astras paßt - er darf nicht niedriger sein.

MfG DS

Bearbeitet von EntenDaniel
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Ist richtig. Da 175/65R14 drin stehen, sind auch 165/65R14 zulässig, Flankenhöhe und Zoll-Größe ist identisch und der Reifen ist schmaler.

nö, flankenhöhe ist nicht identisch, da 65% von 175mm was anderes ist, als 65% von 165 mm. nur das verhältnis von höhe zu breite ist gleich... ich meine, darfste nicht fahren ohne abnahme. theoretisch. faktisch kannste natürlich, sehen tuts doch eh keiner. außer beim unfall...

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Ok.

Wir nehmen jetzt nur den Astra F Kombi 52kw Benziner als Beispiel.

Original ab Werk steht im Brief:

155R13 78S

155/80R13 79S

175/70R13 82S

175/65R14 82S

185/60R14 82S

195/60R14 85S

195/55R15 84S

Oder ist es nicht zulässig, Herbert?

Liebe Grüße

Volker

Hallo Volker,

Du hast ja noch ne Größe mehr gefunden

icon12.gif

Die, welche du montieren möchtest sind aber nicht dabei.

Bekommst sie aber warscheinlich eingetragen, was aber wieder kostet.

Gruß Herbert

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...Jetzt hatte ich mich grade an eine Antwort gewöhnt...:-)

Das heißt ich bin auf dem Weg zur Eintragung.

Na toll, ich suche also Papiere für einen ollen Astra europaweit mit diesen Reifen.

Oder ich schmeiße neue Reifen weg.

Ich stelle mir grade eine "Einzelabnahme" für diese Eintragung vor!

Volker

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