9. November 200916 J. Mein AK 400 ist seit 1975 durchgängig zugelassen, als LKW geschlossener Kasten. Jetzt will ich das gute Stück ummelden (nach Wiesbaden), wo er von 1975 bis 1994 auch als LKW zugelassen war. Ich habe im Hinterkopf, daß einige Finanzämter Kastenente und Acadiane als PKW zulassen. Weiß jemand den aktuellen Sachstand? Ich will die LKW-Zulassung behalten (Saisonzulassung).
10. November 200916 J. Hallo Thomas, leider weiß ich da auch nix Genaues. Aber sag mal, warum dir die LKW-Zulassung wichtig ist? Irgendwelche Vorteile? Würde mich mal interessieren. Grüße Jörg
10. November 200916 J. Moin das machen die schonmal gerne ! Da die AK400 seit 1975 als LKW läuft können die da nichts ändern und wenn doch die Papiere und einen der letzten Bescheide vorlegen und gut is. meine Acadiane läuft auch als LKW und kostet nur 67€ Steuern im Jahr, das ist schon ein vorteil.
10. November 200916 J. Der AK wird wohl weiterhin als LKW zugelassen werden. Was denn sonst? Einige Finanzämter trauen sich aber, entgegen der vom Sachverständigen festgestellten Zulassungsart den PKW-Tarif als Bemessungsgrundlage anzuwenden. Zumindest ist dieses (Fehl-?)Verhalten bei nachträglich zu LKW umgebauten PKW häufig zu beobachten.
10. November 200916 J. Ersteller leider weiß ich da auch nix Genaues. Aber sag mal, warum dir die LKW-Zulassung wichtig ist? Irgendwelche Vorteile? Würde mich mal interessieren. - 67 EUR Jahressteuer (bei der geplanten Sasionzulassung nur 45 EUR) - speziell ausgehandelter Versicherungstarif bei meiner Versicherung für "Lieferwagen" Als PKW wäre die Steuer höher und die Versicherung etwa gleich teuer.
10. November 200916 J. Ersteller ich habe im Netz gelesen, daß Voraussetzung für die Anerkennung als LKW ist, daß der Abstand Gaspedal-Trennwand kleiner ist als Trennwand-Hecktüren. Dies ist beim AK 400 gegeben. Kennt jemand diese Regelung, vielleicht sogar mit Quellenangabe? Ich bin gerne rechtlich vorbereitet, wenn die Herrschaften vom Finanzamt nicht meiner Meinung sind :-)
27. November 200916 J. Ersteller Jetzt gilt`s, der AK trägt seit heute (wieder) WI und darf nur noch von März bis Oktober auf die Straße. Bin dann mal auf den Steuerbescheid gespannt.
27. November 200916 J. Das sind TÜV-Kriterien, nicht Finanzamtskriterien. Fa hat je nach Sachbearbeiter gerne andere Ansichten.
27. November 200916 J. Als erster kommt vermutlich ein falscher Steuerbescheid, als PKW, egal ob vom TÜV LKW eingetragen ist. Dann muß du beim Finanzamt anrufen, Termin machen und vorfahren. Dann messen die tatsächlich den Abstand vom Gaspedal zu Rückenlehne und Rückenlehne zur Hecktür, wie schon in #6 beschrieben... also die Ladefläche muß größer sein. Dann geht die Diskussion wegen den Seitenscheiben los... Ob es sich wirklich lohnt muß jeder selber entscheiden. Die Oldtimer Versicherung ist beim PKW günstiger. LKW wird ungern als Oldie versichert. Zumindest bei meiner Versicherung. Sonntagsfahrverbot falls du mit Hänger unterwegs bist... Beim CX lohnt es sich. Wenn ich suche, finde ich einen Zettel vom Finanzamt, ca. 4 Monate alt. Aber so weit mir bekannt, ist es auch noch vom Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Gruß Michal
27. November 200916 J. Ersteller Als erster kommt vermutlich ein falscher Steuerbescheid, als PKW, egal ob vom TÜV LKW eingetragen ist. (...) Dann geht die Diskussion wegen den Seitenscheiben los... Diskutieren werde ich da gar nix. Das Fahrzeug läuft seit 34 Jahren als LKW und wurde als solcher vom Hersteller ausgeliefert. Und das Finanzamt Wiesbaden hat 18 Jahre lang Steuerbescheide als LKW geschickt, das Finanzamt Rheingau-Taunus weitere 16 Jahre. Der TÜV hat mit der Eintragung somit nix zu tun.
27. November 200916 J. Ja wie schon gesagt, Finanzämter handeln unterschiedlich. Ich mußte mit einem 2 Sitzer CX AMBULANCE mit Trennwand, mit CX Loadrunner und auch mit einem HY Pickup mit Plane vorfahren... und wenn du mit denen nicht diskutieren willst... lasse dich überraschen. Gruß Michal
30. November 200916 J. Zumindest das Sonntagsfahrverbot mit Wohnwagen und zu Freizeitzwecken etc. wurde in einer Verkehrsministerkonferenz endlich stark gelockert. http://www.campen.de/attachments/mobile-technik-mobiles-leben-camping-zubehoer/11806d1228382347-neue-ausnahme-beim-sonntagsfahrverbot-fuer-lkw-bis-3-5-to-ausnahmen-vom-sonn-und-feiertagsfahrverbot.pdf
2. Dezember 200916 J. Also meine beiden AK400 waren auch ab Zulassung als LKW eingestuft, ging wohl gar nicht anders? (Durfte natürlich keiner wissen, daß da ab und zu eine Rückbank mitfuhr.) Der Nachteil der LKW-Einstufung war seinerzeit nur, daß die Vollkasko statt Neuwert nur einen Zeitwert ersetzt hat (ist mir passiert). Aber das dürfte sicher keine Rolle mehr spielen... Trotzdem hätte ich gerne wieder einen, Zumindest 'ne Ente. Hier in Bamberg sehe ich übrigens ab und zu eine Acadyane...
30. Dezember 200916 J. Ersteller Hat zwar vier Wochen gedauert, aber heute kam der Steuerbescheid. LKW, 45 EUR Steuer für Saison 03-10. Alles Bestens!
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