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Zulassung AK 400 als LKW

Hervorgehobene Antworten

Mein AK 400 ist seit 1975 durchgängig zugelassen, als LKW geschlossener Kasten.

Jetzt will ich das gute Stück ummelden (nach Wiesbaden), wo er von 1975 bis 1994

auch als LKW zugelassen war.

Ich habe im Hinterkopf, daß einige Finanzämter Kastenente und Acadiane als PKW

zulassen. Weiß jemand den aktuellen Sachstand?

Ich will die LKW-Zulassung behalten (Saisonzulassung).

Hallo Thomas,

leider weiß ich da auch nix Genaues. Aber sag mal, warum dir die LKW-Zulassung wichtig ist? Irgendwelche Vorteile? Würde mich mal interessieren.

Grüße

Jörg

Moin

das machen die schonmal gerne ! Da die AK400 seit 1975 als LKW läuft können die da nichts ändern und wenn doch die Papiere und einen der letzten Bescheide vorlegen und gut is.

meine Acadiane läuft auch als LKW und kostet nur 67€ Steuern im Jahr, das ist schon ein vorteil.

Der AK wird wohl weiterhin als LKW zugelassen werden. Was denn sonst?

Einige Finanzämter trauen sich aber, entgegen der vom Sachverständigen festgestellten Zulassungsart den PKW-Tarif als Bemessungsgrundlage anzuwenden. Zumindest ist dieses (Fehl-?)Verhalten bei nachträglich zu LKW umgebauten PKW häufig zu beobachten.

  • Ersteller
leider weiß ich da auch nix Genaues. Aber sag mal, warum dir die LKW-Zulassung wichtig ist? Irgendwelche Vorteile? Würde mich mal interessieren.

- 67 EUR Jahressteuer (bei der geplanten Sasionzulassung nur 45 EUR)

- speziell ausgehandelter Versicherungstarif bei meiner Versicherung für

"Lieferwagen"

Als PKW wäre die Steuer höher und die Versicherung etwa gleich teuer.

  • Ersteller

ich habe im Netz gelesen, daß Voraussetzung für die Anerkennung als LKW ist, daß

der Abstand Gaspedal-Trennwand kleiner ist als Trennwand-Hecktüren. Dies ist beim

AK 400 gegeben.

Kennt jemand diese Regelung, vielleicht sogar mit Quellenangabe?

Ich bin gerne rechtlich vorbereitet, wenn die Herrschaften vom Finanzamt nicht meiner

Meinung sind :-)

  • 3 Wochen später...
  • Ersteller

Jetzt gilt`s, der AK trägt seit heute (wieder) WI und darf nur noch von März bis

Oktober auf die Straße. Bin dann mal auf den Steuerbescheid gespannt.

Das sind TÜV-Kriterien, nicht Finanzamtskriterien. Fa hat je nach Sachbearbeiter gerne andere Ansichten.

Als erster kommt vermutlich ein falscher Steuerbescheid, als PKW, egal ob vom TÜV LKW eingetragen ist. Dann muß du beim Finanzamt anrufen, Termin machen und vorfahren. Dann messen die tatsächlich den Abstand vom Gaspedal zu Rückenlehne und Rückenlehne zur Hecktür, wie schon in #6 beschrieben... also die Ladefläche muß größer sein. Dann geht die Diskussion wegen den Seitenscheiben los... Ob es sich wirklich lohnt muß jeder selber entscheiden. Die Oldtimer Versicherung ist beim PKW günstiger. LKW wird ungern als Oldie versichert. Zumindest bei meiner Versicherung. Sonntagsfahrverbot falls du mit Hänger unterwegs bist... Beim CX lohnt es sich. Wenn ich suche, finde ich einen Zettel vom Finanzamt, ca. 4 Monate alt. Aber so weit mir bekannt, ist es auch noch vom Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Gruß Michal

  • Ersteller
Als erster kommt vermutlich ein falscher Steuerbescheid, als PKW, egal ob vom TÜV LKW eingetragen ist. (...) Dann geht die Diskussion wegen den Seitenscheiben los...

Diskutieren werde ich da gar nix. Das Fahrzeug läuft seit 34 Jahren als LKW und wurde

als solcher vom Hersteller ausgeliefert. Und das Finanzamt Wiesbaden hat 18 Jahre

lang Steuerbescheide als LKW geschickt, das Finanzamt Rheingau-Taunus weitere

16 Jahre.

Der TÜV hat mit der Eintragung somit nix zu tun.

Ja wie schon gesagt, Finanzämter handeln unterschiedlich. Ich mußte mit einem 2 Sitzer CX AMBULANCE mit Trennwand, mit CX Loadrunner und auch mit einem HY Pickup mit Plane vorfahren... und wenn du mit denen nicht diskutieren willst... lasse dich überraschen. Gruß Michal

Zumindest das Sonntagsfahrverbot mit Wohnwagen und zu Freizeitzwecken etc. wurde in einer Verkehrsministerkonferenz endlich stark gelockert.

http://www.campen.de/attachments/mobile-technik-mobiles-leben-camping-zubehoer/11806d1228382347-neue-ausnahme-beim-sonntagsfahrverbot-fuer-lkw-bis-3-5-to-ausnahmen-vom-sonn-und-feiertagsfahrverbot.pdf

Also meine beiden AK400 waren auch ab Zulassung als LKW eingestuft, ging wohl gar nicht anders? (Durfte natürlich keiner wissen, daß da ab und zu eine Rückbank mitfuhr.) Der Nachteil der LKW-Einstufung war seinerzeit nur, daß die Vollkasko statt Neuwert nur einen Zeitwert ersetzt hat (ist mir passiert). Aber das dürfte sicher keine Rolle mehr spielen...

Trotzdem hätte ich gerne wieder einen, Zumindest 'ne Ente.

Hier in Bamberg sehe ich übrigens ab und zu eine Acadyane...

  • 4 Wochen später...
  • Ersteller

Hat zwar vier Wochen gedauert, aber heute kam der Steuerbescheid.

LKW, 45 EUR Steuer für Saison 03-10.

Alles Bestens!

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