Zum Inhalt springen

OT: Kennt sich jemand mit Vollstreckungsbescheiden usw. aus?


Gast S24011

Empfohlene Beiträge

Hallo,

also folgendes Problem:

Ich habe vor gut 1 1/2 Jahren nem guten Freund Geld geliehen. Wir haben einen Vertrag darüber gemacht wo eine Ratenzahlung vereinbart war.

Man kennt das ja bei Geld hört dann irgendwann die Freundschaft auf. Er hat in der Zeit bis jetzt ganze zwei Raten bezahlt.

Ich bin bestimmt jemand mit dem man reden kann. Aber er hat sich dann einfach nicht mehr gemeldet und ist auch mittlerweile umgezogen. Wohnort und Adresse ist mir bekannt.

Ich habe also dann einen Mahn-und anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Diese liegen mir beide vor und er hat Sie auch bekommen. Daraufhin hat er sich gemeldet und mich mal wieder vertröstet.

Irgendwann ist aber mal Schluss.

Meine Frage ist nun: Wie gehts jetzt weiter? Ich hab halt immer gehofft das er doch so einsichtig ist und dann doch bezahlt. Desweiteren waren wir lange befreundet und ich wollte ihm eigentlich weiteren Ärger ersparen. Aber es geht wohl doch nur auf die harte Tour.

Was mach ich jetzt am besten? Gerichtsvollzieher, Kontopfändung (geht das überhaupt?)

Ich weis das er arbeitet, nur nicht wo, also verdient er Geld.

Über Tipps und Ratschläge würde ich mich freuen, da ich mich mit sowas gar nicht besonders gut auskenne.

Vielleicht ist ja einer hier im Forum der sich mit sowas auskennt...

Gruß

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe folgende Erfahrung gemacht:

Sobald Du einen vollstreckbaren Titel hast, kannst Du den GV los schicken.

Der GV kostete mich 15,- Euro. Brachte mir meinen Lohn nicht und der Kunde fährt weiter fleissig Volvo in Wuppertal, aber das Spiel leg ich jetzt alle 3 Jahre wieder auf.

Das so etwas unter "Freunden" passiert, ist natürlich bitter...

Viel Glück.

P.S.: Vermute, an einem Tisch habt Ihr schon gesessen und die Gründe (Rate zu hoch o.ä.?)

besprochen, die ihn am Zahlen hindern...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn Du wirklich vollstrecken möchtest, ist der einfachste und eleganteste Weg die Kontopfändung. Gerichtsvollzieher ist auch ein weg, aber langsamer und möglicherweise nicht so effektiv, wenn der Schuldner sich auf dem Gebiet auskennt.

Voraussetzung für eine Kontopfändung ist, dass Du weißt, bei welchen Banken er seine Konten hat. Du gehst dann mit Deinem Vollstreckungsbescheid zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts und beantragst ein »vorläufiges Zahlungsverbot« (Kontosperrung) sowie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Sobald ersterer der Bank zugestellt ist, ist das Konto gesperrt. Du wirst staunen, wie schnell er den geschuldeten Betrag freigibt, denn so eine Kontosperre ist echt Scheiße, d.h. EC-Karten werden eingezogen, Lastschriften zurückgebucht etc. Falls er das nicht macht, wird Dir die Bank aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses den Pfändungsbetrag überweisen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Konten gedeckt sind; hilfreich ist es hier, alle Kontoverbindungen zu kennen.

Wenn Du die Bankverbindung nicht kennst, musst Du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um die Bankverbindung zu ermitteln.

Ich mache so was im Geschäftsleben; ob man diese drastischen, allerdings sehr effektiven Maßnahmen im Privatbereich ergreift, musst Du selbst entscheiden. Aber irgendwann ist halt tatsächlich die Geduld am Ende …

Bearbeitet von holger s
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ja, wir haben uns mehrfach darüber unterhalten und wir hatten damals extra die Raten nicht zu hoch gewählt, das wenns mal knapp ist oder so er immer noch etwas luft hat, außerdem hätte er ja nur anrufen brauchen und sagen müssen das er den Monat oder so mal aussetzen will. Alles kein Thema wenn man drüber redet.

Aber sich dann über Monate gar nicht melden und ständig ne andere Ausrede haben find ich nicht fair.

Die Freundschaft ist natürlich hin... schade eigentlich. Wenn man über 10 Jahre gut befreundet ist.

Gruß Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Inkassobüros

Viele Gläubiger bedienen sich zur Eintreibung ihrer Forderungen fremder Hilfe. Vorgerichtlich werden - neben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten - besonders häufig Inkassounternehmen eingesetzt. Inkassobüros sind private Unternehmen, die im Auftrag der Gläubiger tätig werden und deren Forderungen beizutreiben versuchen.

Die Kosten, die dem Gläubiger durch den Inkassoauftrag entstehen, müssen von Ihnen nur dann übernommen werden, wenn Sie sich aufgrund der Mahnung oder der nicht fristgemäßen (Raten-)Zahlung in Zahlungsverzug befinden und wenn der Gläubiger erwarten durfte, dass Sie ohne Einschaltung des Gerichts zahlen werden (können). Hatten Sie dem Gläubiger bereits vor dem Inkassoauftrag mitgeteilt, dass Sie zahlungsunfähig sind oder die Forderung nicht für berechtigt halten bzw. war Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit für den Gläubiger sonst offensichtlich, dann war es sinnlos, das Inkassobüro einzuschalten. Gläubiger müssen die Kosten der Beitreibung möglichst gering halten. Es besteht Schadensminderungspflicht!

Quelle: meine-schulden.de

Frage ist natürlich, wie hoch der Betrag ist.

Kleinkram würde ich persönlich als teure Erfahrung abhaken, wenn's "richtig Geld" ist natürlich nicht.

Mumble4 zeigt natürlich noch 'ne Möglichkeit auf - vernünftig miteinander reden.

Nchmal - sehr persönlich subjektiv - ich meine, diese Initiative müsste vom Schuldner kommen. Es mag viele Gründe geben, warum jemand nicht wie vereinbart bezahlt - aber ganz sicher fällt mir keine plausible und akzeptable Begründung ein, sich einfach aus dem Staub machen zu wollen.

Das das heutzutage in der Praxis sehr verbreitet ist ist traurig - macht's aber kein bisschen besser.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ holger s:

Danke für die ausführliche Antwort. Sein aktuelle Kontoverbindung kenne ich natürlich nicht. Ob die alte wo er damals die zwei Raten überwiesen hat noch stimmt weiß ich leider nicht.

Ich weiß halt nur das er in der zwischenzeit geheiratet hat. Aber wie gesagt Adresse usw liegt mir vor und die ist auch noch aktuell.

Wer kann denn so ne Kontoverbindung ausfindig machen? Ein Anwalt, der kostet mich ja auch erst mal Geld. Klar er muß dass zwar dann auch bezahlen aber wenn er hinterher doch nichts hat steh ich mal wieder dumm da...

Gruß

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

aber wenn er hinterher doch nichts hat steh ich mal wieder dumm da...

Gruß

Stephan

traurig, aber wahr - um das Risiko kommst Du, glaube ich, nicht rum.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Prüfe gut, ob Du gutes Geld schlechtem Geld hinterherwirfst, lautet ein wahrer Gläubigerspruch.

Nur wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass er über die Mittel verfügt seine Schuld zu tilgen, solltest Du handeln. Bedenke: Es gibt sogenannte "Pfändungsfreigrenzen". Fällt Dein ex Kumpel darunter, knackt er auch Deine Kontopfändung und Du hast nichts als Kosten für Dich erzeugt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da es eh schon so übel ist:

- Taschenpfändung (durch GV) bei passender Gelegenheit (könnte peinlich sein)

- hat er schon die eidesstattliche Versicherung abgelegt? Wenn nicht, motiviert ihn vielleicht diese Aussicht sich endlich ehrlich zu machen und was anzubieten.

Ich nehme doch mal an, dass es nicht um Peanuts geht. Ratenzahlung klingt nach Geld.

Privat möchte ich Deine Aufgabe auch nicht vor der Brust haben. Aber da Dein Ex-Freund sich wegen Deinem Geld auch keinen Kopp macht, leg los!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, ich würde es erst mal ganz normal mit einem GV versuchen. Anschließend Antrag auf eidesstattliche Versicherung. Das wirkt meistens schon. So eine EV bekommst praktisch fast nicht mehr aus deiner Schufa wieder raus.

Je nach dem um wieviel Geld es sich handelt, würde ich vieleicht doch einen auf diesem Gebiet bewanderten RA einschalten. meistens lohnt es sich.

Alternativ kannst du den Titel auch an ein Inkassounternehmen verkaufen. den hats du dein Geld mit einem Abschlag und bist die Sache los.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ganz ehrlich ich glaub nicht das Du Dein Geld jemals wiedersehen wirst. Wahrscheinlich werden Deine Auslagen sogar noch steigen weil Du ja erstmal in Vorkasse gehen musst.

@MadeInFrance hat da völlig Recht, wenn der("Freund") sich auskennt zieht der Dich die nächsten 30 Jahre noch mehr ab. Bleib hartnäckig!!

MfG Citrone

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bedenke: Es gibt sogenannte "Pfändungsfreigrenzen". Fällt Dein ex Kumpel darunter, knackt er auch Deine Kontopfändung und Du hast nichts als Kosten für Dich erzeugt.

Ja,

dass sind die sog. Hilfen zum Lebensunterhalt, resp. Hartz4 plus sonstige Leistungen. ich würde sogar drauf tippen, dass das Schonvermögen (was man neben Hatz4 ansparen darf) nicht darunter fällt und gefändet werden kann...

Frag doch einfach mal im Betreuer-Forum ( www.forum-betreuung.de ) "dumm" nach - da sitzen die Profis für (scheinbar) Mittellose, die kennen sich mit der Rechtslage sehr gut ausicon3.gif

Gruß

Tower

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, erstmal vielen Dank für die vielen Ratschläge und brauchbaren Tipps.

Ich hab mich heute mal mit nem Anwalt unterhalten. Es ist natürlich so, das ich wenn es weitergehen soll erstmal Geld vorlegen muß, egal ob jetzt Gerichtsvollzieher oder Rechtsanwalt oder oder...

Allerdings will das gut überlegt sein, weil wenn er, was mit sicherheit anzunehmen ist doch nicht zahlen kann oder will, dann sitz ich erstmal auf den kosten rum.

Aber klein bei geben werde ich auch nicht.

Ich hab ihm jetzt noch mal eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Natürlich in aller Form. Von Kontopfändung hab ich erst mal nix reingeschrieben, da falls ich diesen Weg gehe er ja dann vorgewarnt ist und das wollte ich eigentlich vermeiden. Allerdings würde der Rechtsanwalt ihm ja auch erstmal nen Brief mit der Zahlungsaufforderung schicken.

Bin mal gespannt wie sich das jetzt weiter entwickelt, halte euch natürlich auf dem laufenden.

Gruß

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@towerowitch: Pfändungsfreigrenzen bedeutet nicht automatisch Hartz4. Das bedeutet (grob gesagt) das ist der Betrag der dir zur bescheidenden Lebensführung bleiben muss. Kann auch Rente oder Arbeitseinkommen sein. Bei Unterhaltspflicht z.B. hat er Kinder steigt der Betrag noch der nicht gepfändet werden kann.

MFG Citrone, der mit einem Bieter eines Auktionshauses teure Erfahrungen machen musste

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kennst Du Jemanden mit osteuropäischen Akzent?

Den würde ich einfach mal dort anrufen lassen. Natürlich keine Drohungen oder so aussprechen lassen.

Nur sagen, daß er sich jetzt um die Sache kümmert und ganz freundlich auffordern doch zu zahlen.

Und wenn der Anrufer Universitätsprofessor oder Geistlicher ist, egal.

Du kannst ja nichts dafür, daß Dein Bekannter irrationale Vorurteile gegenüber Menschen aus Osteuropa hat und deswegen meint, daß Jemand der ihn mit so einem Akzent bittet seine Schulden zu begleichen von der Russenmafia ist und die nächste Bitte mit einem Schlagring ausgesprochen wird. :)

Bearbeitet von Sensenmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@towerowitch: Pfändungsfreigrenzen bedeutet nicht automatisch Hartz4. Das bedeutet (grob gesagt) das ist der Betrag der dir zur bescheidenden Lebensführung bleiben muss. Kann auch Rente oder Arbeitseinkommen sein. Bei Unterhaltspflicht z.B. hat er Kinder steigt der Betrag noch der nicht gepfändet werden kann.

Hallo Citrone,

falls dies verkehrt rüber kam - es ging, dass selbst bei Hartz4-Empfängern m.E. alles pfändbar ist, was die von dir genannten Grenzen übersteigt!

Unterhaltspflichten würden, da hast vollkommen recht, bevorzugt bedient werden müssen - einfach weil sie als Rechtstitel älter sind, als neue Forderungen.

Falls Stephan Freund noch bei noch mehr Leuten in der Kreide steht, hat Warten absolut keinen Sinn - wer zuerst pfändbare Titel vorweist, wird auch zuerst bedient!

Gruß

Tower

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ holger s:

Danke für die ausführliche Antwort. Sein aktuelle Kontoverbindung kenne ich natürlich nicht. Ob die alte wo er damals die zwei Raten überwiesen hat noch stimmt weiß ich leider nicht.

Ich weiß halt nur das er in der zwischenzeit geheiratet hat. Aber wie gesagt Adresse usw liegt mir vor und die ist auch noch aktuell.

Wer kann denn so ne Kontoverbindung ausfindig machen? Ein Anwalt, der kostet mich ja auch erst mal Geld. Klar er muß dass zwar dann auch bezahlen aber wenn er hinterher doch nichts hat steh ich mal wieder dumm da...

Gruß

Stephan

Hallo, wenn dein Freund inzwischen geheiratet hat, ist es wichtig, daß er seinen Namen behalten hat, ansonsten wird es kompliziert. Ich hatte mal einen säumigen Mieter, der ist weg in eine andere Stadt, hat geheiratet und den Namen seiner Frau angenommen. Damit konnte ich mit meinem Titel nichts mehr machen. Ein GV hat mir zwar erklärt, wie ich zu verfahren hätte, um ihn trotzdem noch Balngen zu können, war mir aber damals in Anbetracht der geschuldeten Summe (300 DM) und der Tatsache, daß der gute Mann dem

GV bereits bekannt war, als jemand, bei dem eh nichts zu holen ist, zu kompliziert....

Gruß

Werner

P.S. : aus jüngster Erfahrung als selbstständiger weiss ich allerdings, daß der Weg über die Gerichtsvollzieher ein sehr wirksamer ist, weil die sehr hartnäckig sind und auch gut vermitteln, wenn es um Ratenzahlungen und Teilbeträge geht. Ihr Honorar kassieren sie vor Ort auch gleich mit ein.... absolut empfehlenswert!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei Hartz-IV-Empfängern gibt es gar keine Pfändungsgrenzen!

Der Delinquent hat drei Tage Zeit, sein Geld komplett vom Konto abzuheben, danach kann alles verbleibende Guthaben gepfändet werden.

Ganz tolle Regelung, die Folgen hab ich mehrmals bewundern dürfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Stephan,

meine Freundin hatte vor 4 Jahren ein ähnliches Problem mit ihrem Ex. War eigentlich ganz einfach: Im gut sortierten Schreibwarenladen gibt es Formulare, mit denen man säumige Zahler vor Gericht zerren kann, ohne großen Aufwand. Wird ausgefüllt, mit entsprechenden Anlagen (Darlehensvertrag, Schuldschein) an ein spezielles Gericht im Mayen - glaub' ich - geschickt, man bezahlt dann eine Bearbeitungsgebühr, so um die 90,- Euronen - und irgendwann flattert ein Gerichtstermin ins Haus - allerdings beim Gericht am Wohnsitz des Schuldners. Dann folgt eine Art Güteverhandlung und wenn das Ergebnis - z.B. erneute Ratenzahlung, aber vielleicht mit anderen Konditionen - vom Schuldner nicht eingehalten wird, erhälst du zügig einen vollstreckbaren Titel.

Musst halt ein bißchen was investieren, geht aber erstmal ohne Anwalt, Inkassobüro oder Russenmafia, die alle sicherlich mehr wollen...icon12.gif

Gruß aus der Südpfalz,

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Stephan,

meine Freundin hatte vor 4 Jahren ein ähnliches Problem mit ihrem Ex. War eigentlich ganz einfach: Im gut sortierten Schreibwarenladen gibt es Formulare, mit denen man säumige Zahler vor Gericht zerren kann, ohne großen Aufwand. Wird ausgefüllt, mit entsprechenden Anlagen (Darlehensvertrag, Schuldschein) an ein spezielles Gericht im Mayen - glaub' ich - geschickt, man bezahlt dann eine Bearbeitungsgebühr, so um die 90,- Euronen - und irgendwann flattert ein Gerichtstermin ins Haus - allerdings beim Gericht am Wohnsitz des Schuldners. Dann folgt eine Art Güteverhandlung und wenn das Ergebnis - z.B. erneute Ratenzahlung, aber vielleicht mit anderen Konditionen - vom Schuldner nicht eingehalten wird, erhälst du zügig einen vollstreckbaren Titel.

Musst halt ein bißchen was investieren, geht aber erstmal ohne Anwalt, Inkassobüro oder Russenmafia, die alle sicherlich mehr wollen...icon12.gif

Gruß aus der Südpfalz,

Andreas

Guten Morgen,

ja den Vollstreckungsbescheid hab ich ja schon. Allerdings auch ohne Gerichtsverhandlung. Man braucht nur einen Mahnbescheid beantragen, den Vertrag in Kopie dazulegen. In meinem Fall sitzt das zuständige Gericht in Mayen.

Wenn der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht reagiert und auch keinen Wiederspruch einlegt, was er beides nicht getan hat, kann man dann den Vollstreckungsbescheid beantragen.

Darauf hat er auch nicht reagiert bzw. immer wenn ich ihn erreicht habe mich weiter vertröstet das er nächsten Monat dann zahlt usw...

Gruß

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

daß er weder auf die Eröffnung des Mahnverfahrens, noch auf die Erstellung des Vollstreckungsbescheides reagiert hat, ist in meinen Augen ein schlechtes Zeichen. Das wirkt auf mich so, als wäre der Kollege mittlerweile recht abgezockt, oder aber er hat bereits resigniert.

In beiden Fällen ist es eine recht langwierige Angelegentheit.

Ich habe gerade selber zwei laufende Verfahren, wo ich Geld eintreiben muß. Das ist mühselig und auch teuer.

Fall 1:

Ähnlich, wie bei dir, ein alter Freund (ca 15 Jahre Freundschaft), der eine Wohnung von mir gemietet hatte.

6 offene Mieten, Wohnung nach Auszug in einem verheerenden Zustand, keine Übergabe der Wohnungsschlüssel. Er hatte die Schlösser getauscht und die Schlüssel, sowie Codekarte für die Tiefgarage nicht zurückgegeben.

Immer wieder Vertröstungen auf die nächste Woche, den nächsten Monat etc.

Mein Weg führte über einen Anwalt zum Amtsgericht, Mahnbescheid, Vollstreckung.

Ergebnis: Er gab die eidesstattliche Versicherung ab und darf nun von mir 2 Jahre nicht mit Forderungen behelligt werden.

Kein Geld für mich, denn der arme Mann hat ja nichts. Gehört alles seiner Frau. Ich hatte Anwalts-, Verfahrens- und Vollstreckungskosten von 1400,-€.

Fall 2:

Eine Firma, für die ich über 10 Jahre als Freiberufler gearbeitet habe und wo eigentlich immer ein gutes Verhältnis bestand.

Seit Januar wurde keine Rechnung über 1000,-€ gezahlt. Gesamtforderung liegt nun bei ca 4500,-€.

Da habe ich die Creditreform eingeschaltet. Es wurde Ratenzahlung vereinbahrt. Seit August muss eine monatliche Rate von 259,-€ gezahlt werden. Die Rate für August kam. Mehr nicht.

Die Creditreform eröffnet nun das gerichtliche Mahnverfahren. Ergebnis steht noch aus.

Fakt ist aber: Ich bin der Böse.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...