Zum Inhalt springen

XM: TÜV will V6 Reifengröße nicht auf 4-Zylinder eintragen. DEKRA schon. Bin ratlos!


Lenny Granate

Empfohlene Beiträge

Hallo Profiltiefenmesser und Grobstollenfahrer...

Ich dachte mal, ich bin ganz schlau und lasse mir die Reifengröße des V6 auch in den Schein von einem der beiden 4-Zylinder eintragen. Da der V6 ein reines Sommerauto ist, könnte ich von ihm die Winterreifen für den tct nehmen.

Einziger Haken: V6 hat 205/65 und tct hat 205/60

Fragst mal eben beim TÜV... Ja, nix! Der Dipl.Ing meinte nach Wühlen in seinem Computer, der 65er Abrollumfang liegt gegenüber der 60 über dem 3% Toleranzbereich. Tacho weicht dann zu stark ab und somit gibt's keine Eintragung.

Bin ich halt 2 Türen weiter zur DEKRA. Da wurde mir was ganz anderes gesagt: Eintragung ist möglich, aber NUR in Verbindung mit der Alufelge Autec Nordic N605. Was ist denn an der so anders, als an der Stahlfelge? Ausser das Material natürlich...

Das raff ich nicht. Der Abrollumfang ändert sich doch durch eine Alufelge nicht. Die beeinflusst ja nicht die Größe des Reifens.

Ich weiß, daß es hier im Board XM-Fahrer gibt, die das eingetragen bekommen haben. WIE habt ihr das hingekriegt???

Es grüßt

Nenad

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht um die Freigängigkeit im Radkasten die eben mit der Alufelge und deren Einpresstiefe geprüft wird, bei der Stahlfelge könnte die ET abweichen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der V6 und der 4-Zylinder haben die völlig gleichen Stahlfelgen. Nun darf der V6 diese Stahlfelgen fahren und der 4-Zyl. in Verbindung mit den Reifen nicht (!?) Und ich kann mir vorstellen, daß die Alu andere Maße hat. Aber das ergibt irgendwie keinen richtigen Sinn. Weshalb das so ist, konnte mir der Dipl,Ing auch nicht sagen.

Bearbeitet von Straydog
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Nenad,

die Alus haben warscheinlich eine andere Breite, aber garantiert eine andere Einpresstiefe. D.h. das Rad steht etwas weiter außen, als mit Stahlfelge.

Dies ändert aber alles nix am Umfang.

Und da liegt warscheinlich der Hund begraben, da Du in die "falsche" Richtung möchtest.

Kleinerer Umfang wäre kein Problem, aber der größere ergibt anscheinend eine zu große Abweichung.

Andere Tüv-Stelle testen ? !

Gruß Herbert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit ich weiß gibts da Unterschiede zwischen Y3 und Y4 wg der Tachoansteuerung. Welche Fahrzeuge hast Du? Gruß, Werner

Sind beide Y4.

@Herbert

Hm... Vielleicht frage ich mal die Herrn bei GTÜ. Mglw. krieg ich noch 'ne weitere Antwort :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...