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Das kann doch nicht wahr sein...


XM-Dennis

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Hallo,

freilich ist Alarmanlage erlaubt,darf eh nur eine halbe Minute Lärm machen.Aber wer guckt da schon noch?Und die wirklich harten Hirnlappen stört das sowieso nicht.

Ich hätte ja für solche Experten Arbeitslager oder Steinbruch im Angebot aber leider deckt sich meine Einstellung nicht mit der deutschen Rechtsprechung.

Gruß Icksemm

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Neigungssensoren sind OK, Erschütterungssensoren m.W. nicht.

Zumidnest kenne ich keinen, der für den Einsatz "im Geltungsbereich der StVo" zulässig ist.

Die Sache mit den E-Zeichen ist etwas unübersichtlich, ich habe mir den folgenden Text mal im Zusammenhang mit dem TfL rausgesucht, nur so zu Einlesen in die Materie recht interessant:

http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf

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