19. November 200916 J. Hallo, freilich ist Alarmanlage erlaubt,darf eh nur eine halbe Minute Lärm machen.Aber wer guckt da schon noch?Und die wirklich harten Hirnlappen stört das sowieso nicht. Ich hätte ja für solche Experten Arbeitslager oder Steinbruch im Angebot aber leider deckt sich meine Einstellung nicht mit der deutschen Rechtsprechung. Gruß Icksemm
20. November 200916 J. Neigungssensoren sind OK, Erschütterungssensoren m.W. nicht. Zumidnest kenne ich keinen, der für den Einsatz "im Geltungsbereich der StVo" zulässig ist. Die Sache mit den E-Zeichen ist etwas unübersichtlich, ich habe mir den folgenden Text mal im Zusammenhang mit dem TfL rausgesucht, nur so zu Einlesen in die Materie recht interessant: http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf
20. November 200916 J. Hab was gefunden..... www.lka.niedersachsen.de/praevention/techn_praev/kfz_sicherungen/kfz_kriminalitaet/Sicherungen.htm Gruß Citrone
20. November 200916 J. Sach ich doch dauernd - hört auf alte Leute, die haben viele Fehler schon selbst gemacht.
20. November 200916 J. mir trotzdem wurscht auch wenns nicht erlaubt ist kommt eine mit schocksensor rein. ich gebe zu das hab ich net gewußt, man lernt nie aus. hast recht gehabt. mfg tobi
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