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Gelbe Scheinwerferbirnen


ACCM Freddy

Empfohlene Beiträge

Das Thema Gelbe Scheinwerferbirnen ist ja schon mehrfach durchgekaut worden. Eigentlich ist auch alles dazu gesagt worden.

Ich erhielt jetzt aber eine Anfrage aus NL zu diesem Thema. Es geht darum, ob ein in den Niederlanden zugelassenes Fahrzeug mit gelben Scheinwerferbirnen bei der Fahrt auf deutschen Straßen Probleme mit der Rennleitung zu erwarten hat.

Ich bin der Meinung, dass das Fahrzeug den Regeln und Vorschriften des Heimatlandes entsprechen muss. In NL sind gelbe Birnen nicht verboten, also darf man damit auch in D fahren.

Ist das so? Hat hier jemand fundierte Informationen?

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ACCM Gerhard Trosien

Wenn das Auto in NL zugelassen ist und dort gelbe Lampen zugelassen sind, darf man selbstverständlich auch in D damit fahren, so wie man mit einem hier zugelassenen Auto auch ins Ausland darf. D.h.: nicht dauerhaft. Das Auto gehört dort zugelassen, wo der "Lebensmittelpunkt" des Besitzers (und der muss nicht immer der Eigentümer sein) ist. Reisen und vorübergehende Aufenthalte, z.B. befristete Arbeitsverhältnisse oder Montagen rechtfertigen keine Ummeldung, Hochschulstudium verpflichtet dagegen zur regulären Anmeldung (macht aber i.d.R. keiner).

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Ich habe letztens etwas Gegenteiliges gelesen. Da mußte ein Norweger(?) Bußgeld zahlen, weil er auf der Frontscheibe Tönungsfolie hatte. Ist in seinem Heimatland erlaubt, bei uns aber streng verboten, außer bei Autos der US-Besatzer.

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ACCM Gerhard Trosien

es gibt internationale Verträge über die gegenseitige Anerkennung von Autozulassungen. Die sind so gedacht und abgefasst, dass niemand, der sich als Tourist oder Montagearbeiter in einem anderen Land aufhält, sein Auto umbauen muss

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Gelbes Licht ist ne Farbe, keine Störung weiter.

Rechtslenker müssen die Scheinwerfer abkleben, wegen Blendung.

Folien vorn beeinträchtigen die Sicht und damit die Sicherheit. Holländer mit Folien in den Seitenscheiben, müssen mit Fenster mindestens halb offen fahren, unabhängig von der Witterung.

Erlaubt und geduldet ist, was nach Ermessen der Rennleitung nicht gefährdet.

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@Tönungsfolie: Hat vielleicht auch damit zu tun, dass Norwegen kein EU-Mitglied ist? Grundsätzlich ist aber selbstverständlich die STVO des jeweiligen Landes in dem man sich gerade aufhält anzuwenden.

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Bei Fahrten im Ausland genügt es in der Regel, wenn die Autos den Bestimungen des Herkunftslandes entsprechen.

Es gibt aber einige Ausnahmen, so dürfen z.B. Skandinavier mit ihren "Zuhause" zugelassenen Spikereifen nicht die deutschen Straßen abfräsen.

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Der Besucher meiner französischen Nachbarn hat an seinem 3er BMW die gelben Streuscheiben drin gelassen. Schwarzer 80er-Jahre BMW mit gelben Streuscheiben an allen 4 Lampen + Nebelscheinwerfer. Das sah richtig cool aus :D

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@all: Danke für die Info. Genau so hab' ich mir das auch gedacht.

@Kugelblitz: Gelbe H1 in NL? Keine Ahnung. Bei meiner Frage ging es um Entenfunzeln.

@ACCM Stephan Beeck: Gehört habe ich das auch schon. Gibt es das irgendwo schriftlich?

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Habe gerade mal meinen vater gefragt ,der Ober Polizei Komissar ist.

Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mußen nach Vorne weiße Leuchtmittel drin haben! Also kein Gelb oder In Frankreich oder Holland zulassen.

Sonst nur mit Ausnahmegenemigung die den Historischen Wert für jedes einzelne Fahrzeug unterstreicht . Und die vom Tüv zubekommen ist nicht leicht

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Habe gerade mal meinen vater gefragt ,der Ober Polizei Komissar ist.

Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mußen nach Vorne weiße Leuchtmittel drin haben!

Steht auch so in der StvZo und in der ECE R48. Nur für die Nebelscheinwerfer wird in der ECE-Richtlinie (hell)gelbes Licht (und natürlich Weiß) erlaubt.

Markus

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Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mußen nach Vorne weiße Leuchtmittel drin haben! Also kein Gelb oder In Frankreich oder Holland zulassen.

Sonst nur mit Ausnahmegenemigung die den Historischen Wert für jedes einzelne Fahrzeug unterstreicht . Und die vom Tüv zubekommen ist nicht leicht

Faktisch ist es zumindest so: Je älter deine "Franzakkenkarre" ist oder scheint um so seltener wirst Du von den grünen Wegelagerern für gelbes Licht angekackt:

Vorkriegs 11 CV: "oh, so ein schöner Oldtimer. Ich hab Sie ja nur angehalten weil ich den mal in Ruhe sehen wollte!" Fahrer (nach 3 Flaschen Bordeaux): "harmmmfpfaaaj ajjaja finnnneden auch schön hick darumhabbich inja!"

Xantia mit Zenderverspoilerung: Mängelkarte, TÜV-Vorführung, Bußgeld, großes Mecker, Fahrzeug stillgelegt, Drogentest, Untersuchungshaft, bei Widerworten: "Knüppel inne Fresse"

Bearbeitet von Sensenmann
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richtig gelbe H1 gibt es nicht und in Deutschland darf man auch mit gelben Birnen fahren....auch wenn das keiner glauben mag ;)

ist bei uns auch so, das wissen aber oft nichtmal polizisten, weshalb ich diesen schrieb in jedem auto hab.

lg ,bani

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1.Freie fahrt für Fahrzeuge mit gelbem Licht aus den 60er und 70er-Jahren. In den 60er Jahren gab es zwischen Deutschland, Italien und Frankreich eine Gegenseitigkeitsvereinbarung, die besagte, daß LTE (leuchttechnische Einheit), die in dem jeweiligen Land national genehmigt wurden, auch im anderen Land als legal betrachtet wurden. Diese Zulassung galt bis Mitte 70er.

2.Das Prüfzeichen mit dem kleinen "e" im Rechteck mit einer hinter dem "e" stehenden Zahl. Es besagt, daß das Teil von einem EG-Mitgliedsstaat mit Geltung für die gesamte Europäische Gemeinschaft geprüft und anerkannt ist. Besonders interessant für Youngtimerfahrer, da dieses Zeichen 2001 für Neuwagen abgeschafft wurde und offiziell durch folgendes Zeichen abgelöst wurde,was es vorher aber auch schon gab:

3.Das Prüfzeichen mit dem "E" im Kreis mit einer hinter dem "E" stehenden Zahl.

Es kann von den Genehmigungsbehörden aller Staaten der Welt vergeben werden, die im sogenannten ECE-Rechtskreis zusammengeschlossen sind.

Das heißt im Umkehrschluß:

Alle Fahrzeuge aus Frankreich aus den 60ern dürfen mit gelbem Licht fahren, da sie zu der Zeit so zugelassen werden durften. Gilt nicht für Autos aus NL, B, E, GB etc. da das Abkommen nur zwischen D, I u.F stattfand.

Alle Fahrzeuge, die vor Baujahr 2001 sind, dürfen mit gelbem Licht fahren, wenn das eckige Prüfzeichen auf dem Sockel zu sehen ist.

Das bedeutet, daß man im AX,BX,CX,2CV,Dyane,DS,GS,Berlingo Serie1 etc. mit gelben Licht fahren darf. Allerdings nicht mehr im C1,C2,C3,C4,C5,C6 etc.,da für sie nicht mehr das eckige Prüfzeichen relevant ist, sondern das runde Prüfzeichen gilt.

Also meine gelben Birnen haben dieses eckige Prüfzeichen :D Da steht sogar "e1" drauf = Teil wurde in D geprüft......

MfG DS

Bearbeitet von EntenDaniel
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ACCM Markus Justin

der ZX war übrigens der letzte Citroën der in Frankreich mit gelbem Licht vorgestellt wurde. Als der Xantia auf den Markt kam, war in Frankreich bereits auf weißes Licht umgestellt worden. Insofern ist bei aller Liebe zu den 'phares jaunes' der klassischen Franzosen gelbes Licht in Xantia, Saxo, Berlingo etc. blödsinnig weil historisch nicht korrekt ;-)

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der ZX war übrigens der letzte Citroën der in Frankreich mit gelbem Licht vorgestellt wurde. Als der Xantia auf den Markt kam, war in Frankreich bereits auf weißes Licht umgestellt worden. Insofern ist bei aller Liebe zu den 'phares jaunes' der klassischen Franzosen gelbes Licht in Xantia, Saxo, Berlingo etc. blödsinnig weil historisch nicht korrekt ;-)

Politisch nicht korrekt ist schon richtig. Allerdings empfinde ich mit gelbem Licht Nebel und Schnee wesentlich entspannter, die Schilder blenden nicht so zurück, etc. Und es sieht halt alles so toll gelb aus...

Viele Grüße

Fred

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Danke für die ergänzenden Infos!

Ich persönlich habe kein Problem mit weißem Licht am Xantia, aber bei 2CV & Co. muss es gelb sein - und das ist offenbar nicht mal illegal. *freu*

Nur..., warum bemängelt TÜV/Dekra das gelbe Licht?

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Lutz-Harald Richter

Sorry, es ist und bleibt illegal

1.Freie fahrt für Fahrzeuge mit gelbem Licht aus den 60er und 70er-Jahren. In den 60er Jahren gab es zwischen Deutschland, Italien und Frankreich eine Gegenseitigkeitsvereinbarung, die besagte, daß LTE (leuchttechnische Einheit), die in dem jeweiligen Land national genehmigt wurden, auch im anderen Land als legal betrachtet wurden. Diese Zulassung galt bis Mitte 70er.

2.Das Prüfzeichen mit dem kleinen "e" im Rechteck mit einer hinter dem "e" stehenden Zahl. Es besagt, daß das Teil von einem EG-Mitgliedsstaat mit Geltung für die gesamte Europäische Gemeinschaft geprüft und anerkannt ist. Besonders interessant für Youngtimerfahrer, da dieses Zeichen 2001 für Neuwagen abgeschafft wurde und offiziell durch folgendes Zeichen abgelöst wurde,was es vorher aber auch schon gab:

3.Das Prüfzeichen mit dem "E" im Kreis mit einer hinter dem "E" stehenden Zahl.

Es kann von den Genehmigungsbehörden aller Staaten der Welt vergeben werden, die im sogenannten ECE-Rechtskreis zusammengeschlossen sind.

Das heißt im Umkehrschluß:

Alle Fahrzeuge aus Frankreich aus den 60ern dürfen mit gelbem Licht fahren, da sie zu der Zeit so zugelassen werden durften. Gilt nicht für Autos aus NL, B, E, GB etc. da das Abkommen nur zwischen D, I u.F stattfand.

Alle Fahrzeuge, die vor Baujahr 2001 sind, dürfen mit gelbem Licht fahren, wenn das eckige Prüfzeichen auf dem Sockel zu sehen ist.

Das bedeutet, daß man im AX,BX,CX,2CV,Dyane,DS,GS,Berlingo Serie1 etc. mit gelben Licht fahren darf. Allerdings nicht mehr im C1,C2,C3,C4,C5,C6 etc.,da für sie nicht mehr das eckige Prüfzeichen relevant ist, sondern das runde Prüfzeichen gilt.

Also meine gelben Birnen haben dieses eckige Prüfzeichen :D Da steht sogar "e1" drauf = Teil wurde in D geprüft......

MfG DS

Das letzt bedeutet, dass die Birne in Deutschland geprüft wurde, die dahinter folgende Nummer dürfte dann ergeben, dass sie nur für Frankreich zulässig ist.

Es gilt immer noch die Regel des § 50 Abs. 1 StVZO. "Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden."

Die oben erwähnte Gegenseitigkeitsvereinbarung, ist hier nicht einschlägig. Hier ging es um die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen. Die Prüfungen nach den jeweiligen Bestimmungen des Zulassungslandes konnten von Prüfstellen im Herstellerland ausgeführt werden. Davor mussten deutsche Hersteller Prüfungen komplett jeweils in Frankreich und Italien machen und umgekehrt. In Japan wird dieses Spiel als indirekte Handelsbeschränkung teilweise heute noch gespielt.

Lichttechnische Einheiten dürften außerdem die Scheinwerfer sein, und dabei geht es vermutlich vor allem um die Form der Streuscheiben. Die sind auch bei weißem und gelbem Licht gleich. Gelb gefärbte Scheinwerfer oder Streuscheiben gab es nach dem 2. Weltkrieg meines wissens nur noch in England. Die gelben Scheinwerferbirnen waren und sind für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge illegal - ob es gelegentlich toleriert wird ist eine andere Frage.

Fahrzeuge für die Zulassung in Deutschland wurden immer mit weißen Scheinwerferbirnen ausgerüstet. Es gab sehr viele Renaults und Fiats in Deutschland und alle hatten weiße Scheinwerfer, wie auch alle Citroens. Auch Grauimporte mussten umgerüstet werden - sonst keine Zulassung. Umgekehrt mussten alle in Frankreich zugelassenen Autos gelbe Scheinwerferbirnen haben, auch in Deutschland hergestellte. Das galt sogar für im Rahmen von Truppenstatuten der NATO steuerfrei nach Frankreich eingeführte Privatautos deutscher Soldaten, die eine spezielle Zulassung (DF mit 4 stellliger Nummer) erhielten.

In Frankreich zugelassene Fahrzeuge dürfen heute nur dann auch weiterhin gelbe Scheinwerferbirnen benutzen, wenn sie als Neufahrzeug damit ausgerüstet wurden. Seit 1993 gibt es auch in Frankreich als letztem Land der EU keine gelbe Scheinwerferbirnen bei Neufahrzeugen mehr. Das Jahr 2001 hat daher nur theoretische Bedeutung. Alles, was in Europa ab 1993 auf die Straße kam, muss weiße Scheinwerferbirnen haben (ausgenommen Nebelscheinwerfer - die dürfen hellgelb sein, aber nicht dunkelgelb).

Zum Schluss noch die Frage, warum eigentlich gelbe Scheinwerfer? Die Lichtausbeute ist erheblich schlechter und dazu wird alles farblich deutlich verfälscht. Nicht umsonst haben sogar die Franzosen letztlich ihr mit Nationalstolz verteidigtes gelbes Licht aufgegeben. Und der Blendeffekt hängt weit mehr von der Einstellung und dem Streulicht der Scheinwerfer ab.

Lutz-Harald Richter

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