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versicherungsrechtliche Frage

Hervorgehobene Antworten

folgender Sachverhalt: nachdem ich festgestellt habe daß unser C4 sehr deutlich mehr kostet als der C5, obwohl die Typklassen günstiger und der SF meiner Frau ebenfalls günstiger ist als beim C5 / Mir habe ich heute mit zwei Versicherern telefoniert.

Seeeehr witzig das.....

Laut Tarifmitteilung für 2010 sollte der C4 150Euro mehr kosten als mein C5; Die Tarifierungsmerkmale sind fast identisch, es gibt nur einen gravierenden Unterschied: beim C4 ist uns 22-jähriger Sohn als Mitnutzer angegeben, beim C5 nicht.

So - in dieser Konstellation würde die Prämie beim derzeitigen C4 Versicherer auf Anfrage um 50 Euro sinken, wenn man Sohnemann rausnimmt um sage und schreibe 200 Euro !

Beim C5 versicherer wäre der Tarif auch deutlich niedriger, die Frage Sohn oder nicht Sohn macht da aber nur 40 Euro Differenz.

Soweit die Geschichte.......

Mein Frage dazu ist die: beide Versicherer haben telefonisch gesagt, wenn unser Sohn ein eigenes Auto hat und nur mal ganz gelegentlich mit Mutters Auto fährt sei es gar nicht nötig, ihn (gegen höhere prämie) quasi mitzuversichern; dies wäre nur dann notwendig, wenn er den Wagen regelmässig fährt.

Zweimal diesselbe Aussage.....ich bin trotzdem etwas unsicher. Weiß vielleicht jemand von Euch wie die Regelung genau lautet ? Ist es tatsächlich zutreffend, daß, wenn der junge Mann beispielsweise mal Mutters Auto ausleiht, weil sein eigener nicht anspringt im Falle des Falles kein Schaden daraus entspringt, daß im Versicherungsvertrag die Klausel

Nutzung nur durch Halter & Partner steht ?

....dann ist der Rabatt für Fahrer nur älter 25 futsch und wird ggf. für die gesamte bereits zurückgelegte Versicherungsdauer nachgefordert.

Da hilft nur, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen (oder lesen zu lassen). Gerade bei KFZ-Versicherungen mit irgendwelchen Rabattklauseln (Mitfahrer, Garagen, Wenigfahrer etc.) gibt's jede Menge Fussangeln.

... Weiß vielleicht jemand von Euch wie die Regelung genau lautet ? Ist es tatsächlich zutreffend, daß, wenn der junge Mann beispielsweise mal Mutters Auto ausleiht, weil sein eigener nicht anspringt im Falle des Falles kein Schaden daraus entspringt, daß im Versicherungsvertrag die Klausel

Nutzung nur durch Halter & Partner steht ?

Hallo Chris,

Eins Vorweg: auch ich werde dir deine Frage nicht beantworten können denn:

>> Seit der Deregulierung gibt es keine einheitlichen Versicherungs-Bedingungen mehr.<<

(Seite 6) http://verkehrsanwaelte.de/arbeitshilfen/reform-vvg-versicherung.pdf

D.h.: jede Versicherung wird bei jedem Fall anders (re)agierten - jeder kocht da sein eigenes Süppchen......

...und wer kocht, braucht das nicht auslöffeln!

aber du bestimmst, dass dein Sohn berechtigter Fahrer (im Fall des Falles war) und der Versicherer für den Schaden aufkommt (egal ob HPF oder Vollkasko).

Wie accmjens schrieb hat der Versicherer aber die Möglichkeit der Nachforderung der höheren Beiträge über die gesamte (vergangene) Versichreungsdauer.

Wenn dein Versicherer deinen Beitrag für 2010 erhöht hat, solltest du wechseln:

Es gibt Service Versicherer, die hier den VN ( mit den das Risiko erhöenden jungen Fahreren) nicht so schröpfen. (von den sogenannten Direkt Vers. im Netz rate ich ab!)

PS: mein Sohn ist 21 J. meine Tochter 17 J alt (begleitendes Fahren)

Bearbeitet ( von Oberhesse)

Wenn Du auf der sichere Seite sein willst, laß Dir von der Versicherung schriftlich bestätigen, daß eine gelegentliche Benutzung durch Deinen Sohn beitragsunschädlich ist. Erzählen tun die Freude viel wenn der Tag lang ist.

Im Schadensfalle kann es hilfreich sein, wenn Du Aufzeichnungen darüber hast wann und wie lange Filius das Auto gefahren ist.

  • Ersteller

Danke Euch;

Heinz Tip scheint der Königsweg zusein, entgegen meiner Erwartung haben die das nun auch anstandslos bestätigt.

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