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Wertgutachten Xantia Activa


KingNeini-Activa tct

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KingNeini-Activa tct

Nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn (mir ist einer hinten drauf) hat die Versicherung die Reparaturkosten auf 3500€ festgelegt...das Auto soll aber nur noch einen Wiederbeschaffungswert von 2700€ haben. Ist das Legitim? Der Activa ist Baujahr 98 und technisch wie optisch in einwandfreiem Zustand (Zahnriemenwechsel vor einem Monat usw.)!

Bin etwas enttäuscht...etwas mehr hab ich schon erwartet!

Da ich den schaden nicht reparieren lasse suche ich nun eine silberne Heckschürze für meinen X2!

gruß

Markus

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Reparaturen, die eben gemacht wurden können gesondert berechnet werden. Wenn du also gerade für 1000 Euro den Zahnriemen hast machen lassen, kommt dieser Betrag zum Restwert hinzu. Die Arbeit muss nicht von einer Werkstatt gemacht worden sein. Wenn man es selbst gemacht hat, wird der Richtpreis des Herstellers als Reaparaturpreis genommen.

Ich würde an deiner Stelle einen eigenen Gutachter nehmen, nicht den der von der Versicherung bezahlt wird. Die gegnerische Versicherung muss die Gutachterkosten übernehmen, wenn der "Streitwert" über 1000 Euro ist. Sie müssen deinen Gutachter akzeptieren.

2700 Euro als Widerbeschaffungswert anzunehmen, finde ich etwas wenig. Als meinem Freund vor 4 Jahren einer in den Xantia hinten rein ist, wurde vom unabhängigen Gutachter ein Restwert von 2000 Euro angenommen. Der Wagen war aber nur ein gut ausgestatteter 2.0i Bj 94 mit Rost an der Heuliezecke... Nur mal so zum Vergleich.

Bearbeitet von Käferthias
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ja nee, is klar... wenn Verschleißteile erneuert werden ist dass eine Wertsteigerung.

Wäre mir neu und auch so noch nicht untergekommen.

LG

Mario

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Hallo,

so pauschal ohne zu wissen wieviel Kilometer er gelaufen hat, technischer und optischr Zustand kann man nicht sagen ob 2700,- zuwenig oder zuviel ist.

Da sollte man schon mehr Infos bekommen. Außerdem ist es immer ratsam einen eigenen Gutachter zu beauftragen. DieGutachter von der Versicherung machen halt Gutachten für die Versicherung und nicht für den Geschädigten, habe das so schon oft im Kundenkreis erlebt.

In einem Fall lagen zwischen dem eigenen Gutachter und der Versicherung 2800,- Euro Differenz zwischen den Wiederbeschaffungswerten.

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Hallo,

so pauschal ohne zu wissen wieviel Kilometer er gelaufen hat, technischer und optischr Zustand kann man nicht sagen ob 2700,- zuwenig oder zuviel ist.

Da sollte man schon mehr Infos bekommen. Außerdem ist es immer ratsam einen eigenen Gutachter zu beauftragen. DieGutachter von der Versicherung machen halt Gutachten für die Versicherung und nicht für den Geschädigten, habe das so schon oft im Kundenkreis erlebt.

In einem Fall lagen zwischen dem eigenen Gutachter und der Versicherung 2800,- Euro Differenz zwischen den Wiederbeschaffungswerten.

Jeder Geschädigte hat das Recht einen neutralen Gutachter zu beauftragen!!

Selbstverständlich ist der Zeitwert relativ den ein gepflegtes gewartetes und perfektes Fahrzeug hat mehr Wert als Gefälligkeitsgutachten von EX Konditoren oder sonstigen Nichtfachleuten die sich Versicherungsgutachter nennen,

Ansonsten die Versicherung Anzeigen .wegen versuchtem Betrug den wer arglistig Täuscht und keine Ahnung hat sich aber Versicherung nennt ist näher am Strafgesetzbuch wie er denkt.

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Macht mal nicht so einen Stress.

Bei einem Auto, an dem einen gelegen ist und das speziell ist, dürfen die Reperaturkosten den Zeitwert um bis 30% übersteigen. Bei Zeitwert von 2700 Eur sind damit die Kosten von 3500 EUR locker gedeckt. Dazu noch Nutzungsausfall, Wertminderung, Spesenersatz plus ev. Schmerzensgeld.

Das Ziel ist doch, den Xantia machen zu lassen und das Geld dafür zu bekommen, oder???

Ich würde der gegnersichen Versicherung einen eingeschriebeneen Brief schicken und 4'000 EUR fordern (Zeitwert plus Nutzungsausfall plus Sepsenersatz). Sollten sie mit der Forderung nicht vollumfänglich einverstanden sein und das Geld binnen 14 Tagen bezahlen, wirst du einen Anwalt einschalten und den Rechtsweg beschreiten, was die Versicherung VIEL teurer kommt. Darauf mit hinweisen in deinem Schreiben. Ich würde mir allerdings ev. spätere Ersatzansprüche wegen Körperverletzung und möglicher Folgen vorbehalten.

Gruess Holger

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Hallo Markus,

vor 2 Jahren: Activa V6, gebaut 96, 120.000 Km und ZR eben gemacht. Ein paar kleine Mängel, sonst guter Zustand. Deutlicher Hagelschaden. Es gab 3.800, der Gutachter wußte genau was ein Activa ist und hätte ohne Hagelschaden 4.500 ins Gutachten geschrieben.

Gruß

Torsten

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Nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn (mir ist einer hinten drauf) hat die Versicherung die Reparaturkosten auf 3500€ festgelegt...das Auto soll aber nur noch einen Wiederbeschaffungswert von 2700€ haben. Ist das Legitim? Der Activa ist Baujahr 98 und technisch wie optisch in einwandfreiem Zustand (Zahnriemenwechsel vor einem Monat usw.)!

Bin etwas enttäuscht...etwas mehr hab ich schon erwartet!

Da ich den schaden nicht reparieren lasse suche ich nun eine silberne Heckschürze für meinen X2!

gruß

Markus

Falls möglich stelle hier doch mal Fotos vom Schaden ein.Da du ihn nicht reparieren möchtest,und nur eine Heckschürze suchst...

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Macht mal nicht so einen Stress.

...Ich würde mir allerdings ev. spätere Ersatzansprüche wegen Körperverletzung und möglicher Folgen vorbehalten.

Gruess Holger

Wie kommst du denn auf die Idee mit der Körperverletzung? Schmezensgeld vielleicht, aber bei einer Körperverletzung muss ein Vorsatz vorgelegen haben. Bei einem Unfall eher selten der Fall... Und wäre dann auch ein Fall für ein Zivilverfahren vor einem Gericht, bzw. für die Staatsanwaltsschaft in bestimmten Fällen.

Mein Fazit: Bei so etwas wird immer viel gemutmasst und komische Dinge werden empfohlen. Aber das einzig sinnige ist, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Dann läuft das neutral ab und ohne Anwälte.

Ciao, Daniel

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KingNeini-Activa tct

sooo....Danke für eure Antworten!

laut schwackeliste muss ich ja eig. froh sein das ich noch 2700€ bekomme. mit 1800€ ist er gelistet!

doch wer mir für 2700€ einen vergleichbaren activa hinstellen kann muss einen klauen:-D !

wieso heißt sowas denn wiederbeschaffungwert wenn ich mir davon dieses Auto nicht wiederbeschaffen kann?

Meine Frage oder Hoffnung war das der Activa irgentwie als seltenes Auto gilt oder so gewertet wird!

Bei einem Auto, an dem einen gelegen ist und das speziell ist, dürfen die Reperaturkosten den Zeitwert um bis 30% übersteigen. Bei Zeitwert von 2700 Eur sind damit die Kosten von 3500 EUR locker gedeckt. Dazu noch Nutzungsausfall, Wertminderung, Spesenersatz plus ev. Schmerzensgeld.

Ist das so?

Gruß

Markus

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für meinen xm tct mit frontschaden gabs bei einem von mir gesuchten gutachter 2350 euro.

der wiederbeschaffungswert errechnet sich aus schwacke und tatsächlicher markt, ich hatte meinem gutachter vergleichbare autos rausgesucht und er hatte das bei mobile und co nochmal nachgesehen, demnach gabs auch mehr kohlen.

geld gibts nur noch bei wiederbeschaffung oder tätsächliche reparatur, auszahlung der reparaturkosten - 19% machen sie nicht mehr.(man soll sich nicht am umfall berreichern und man ist verpflichtet die kosten so niedrig wie möglich zu halten.)

ich hatte meinen für restwert offizell verkauft, inoffizell ab in die garage zum schlachten, dazu den wiederbeschaffungswert(-restwert) + ausfall, der lag bei 38 euro am tag. 50 euro für telefon, an und abmelden des alten und neuen fahrzeugs, das wars.

ohne anwalt bei sowas vorzugehen hat in meinen augen gar keinen sinn, ich habs einmal gemacht, beim zweiten mal mit anwalt, der holt das doppelte bis dreifache raus wovon der normalbürger keinen dunnst hat.

mfg tobi

ps: was hat er runter, bj, und und und, nimm den wiederbeschaffungswert wenn der restwert recht gering ist(bei mir 250 euro) + ausfall, da kommt dann auch reichlich bei raus. besser zu einem anwalt mit schwerpunkt unfallabwicklung gehen.

130% regellung= wiederbeschaffung- restwert, + 30%, darf aber die repkosten nicht übersteigen und müssen auch ausgeführt werden sonnst keine kohlen. ausfall und co werden gesondert gerechnet.

mehr dazu einfach mal google mit 130% regellung durchsuchen.

http://www.unfall-recht.de/pageID_2535202.html

Bearbeitet von hoschi1
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...

geld gibts nur noch bei wiederbeschaffung oder tätsächliche reparatur, auszahlung der reparaturkosten - 19% machen sie nicht mehr.(man soll sich nicht am umfall berreichern und man ist verpflichtet die kosten so niedrig wie möglich zu halten.)

...

Wer macht das nicht mehr? Die HUK hat es vor 6 Wochen bei mir jedenfalls noch gemacht, innerhalb von 2 Tagen und ohne Anwalt und Geplärre. Ein einziger Anruf, keine schriftlich Meldung von mir, nur die Meldung des Verursachers und ein Kostenvoranschlag einer von mir ausgesuchten Werkstatt. Daher kann man soetwas wohl kaum pauschalisieren.

Ciao, Daniel

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Die Versicherer versuchen seit Jahren den Kunden zu erzählen, dass es nur noch nach erfolgter Reparatur Geld gibt. Das ist so nicht zulässig. Weiterhin darf bei Privatpersonen die Mehrwertsteuer nicht abgezogen werden. Ein Gutachter stellt die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und ggf. den Restwert des (unreparierten) Fahrzeugs fest. In deinen Fall sieht es ja so aus, als wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Somit liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Willst du das Auto behalten, bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet. Du kannst aber auch hingehen und den Wiederbeschaffungswert nehmen und der Versicherung dein kaputtes Auto vermachen. Dazu kommt dann noch der Nutzungsausfall von ein paar Tagen, weil du ja Zeit brauchst, dir einen neuen Wagen zu beschaffen.

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Ich vermisse hier einen ganz wichtigen Punkt...

Wenn der Schaden NICHT repariert wird...und zum weiteren Betrieb des Xantias NUR

die Heckschürze getauscht werden muß....könnte man auch mit den 2700.- €

zufrieden sein !!

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Die Versicherer versuchen seit Jahren den Kunden zu erzählen, dass es nur noch nach erfolgter Reparatur Geld gibt. Das ist so nicht zulässig.

wiederspruch, seit 1-2 jahren ist das so,wurde mir auch vom anwalt so gesagt. dies ist in kraft getreten als sich die unechten unfälle vermehrt hatten. so soll wohl der versicherungsbetrug unterbunden werden.

mfg tobi

ps: steht auch so im versicherungsgesetzt, bitte den link von mir und weitere der 130% regelung lesen!

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Sorry, dann war ich wohl nicht ganz auf der Höhe der Zeit. In dem konkreten Fall ist es aber ein wirtschaftlicher Totalschaden. Von daher: Kohle mitnehmen und mit dem Unfallwagen machen, was du willst.

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Bei einem unverschuldetem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden ist es wohl so, dass der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug abzüglich von ca. 400,-€, die polnische Schrotthändler den Versicherungen offenbar für jeden Totalschaden pauschal zahlen. Außerdem gibt es noch Nutzungsausfall für ca. zwei Wochen, wenn das Fahrzeug repariert wird. Obwohl dafür eigentlich die Rechnung einer Werkstatt vonnöten ist, reichte es bei einer Bekannten, lediglich ein Nachweis über die Wiederzulassung des Autos an die gegnerische Versicherung zu schicken. Das Auto war drei Wochen stillgelegt und wurde von privat mit Hilfe von Teilen vom Schrotti wieder flott gemacht.

Die -19% Regelung müsste für Vollkaskoschäden gelten...

Grüße,

Milan

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Hallo,

die 19 % MwSt gibt es nur, wenn sie auch nachweislich anfallen - das Auto also repariert und eine Rechnung vorgelegt wird. Ansonsten erfolgt die Auszahlung ohne Mehrwertsteuer.

Gruß

Torsten

Bearbeitet von TorstenX1
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Hallo,

die 19 % MwSt gibt es nur, wenn sie auch nachweislich anfallen - das Auto also repariert und eine Rechnung vorgelegt wird. Ansonsten erfolgt die Auszahlung ohne Mehrwertsteuer.

Gruß

Torsten

Genau so ist es.... Keine Reparatur = keine MwST eigentlich logisch oder ?

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Genau so ist es.... Keine Reparatur = keine MwST eigentlich logisch oder ?

Nicht wirklich. Wenn ich das selbst mache als Privatmensch am eigenen KFZ, kaufe ich Teile und Werkzeuge und Lack und sonstwas - auf alles muß ich MwSt zahlen... nur kann ich der Versicherung keine schöne Rechnung mit ausgewiesener MwSt präsentieren, obwohl eindeutig ein Mehrwert entsteht. Ist aber nicht schlimm, da nach der Abrechnung und der Eigenreparatur ich immer noch deutlich im Vorteil sein werde ;)

Gruß

Torsten

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Wenn man über einen Kostenvoranschlag der Werkstatt abrechnet,und das Fahrzeug

NICHT reparieren läßt gibt es definitiv KEINE MwST von der Versicherung.Für selbst

gekaufte Ersatzteile allerdings könnte ich mir das Vorstellen,und bei Ersatzteilen gibt

es durchaus eine Rechnung mit ausgewiesener MwST.

Wie dem auch sei,wie in diesem Fall hier würde ich die 2700.- € akzeptieren,denn

das Auto ist ja vermutlich kostengünstig in Stand zu setzen.

Rechtsanwalt,Gericht,Gutachter usw usw finde ich hier übertrieben.Für 2700.- €

findet er 100 % einen guten Xantia und hat seinen immer noch....

Ist aber nur meine persönliche Meinung die niemand teilen muß :-)

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gutachter und kram wollen mitlerweile fast alle versicherungen haben, selbst bei 600 euro wird das gemacht, das sowas aber auch 600 und mehr kostet juckt die nicht.

huk und allianz auf jeden fall, die hat ich schonmal zur kasse gebeten ;).

die haben mit dem kram gut angezogen, einfach nach kostenvorschlag ist auch nicht so einfach, meißt muß ein gutachter nachschieben, das müssen sie dann meißt nehmen. ausfall wird dann auch meißt nach gutachter einschätzung übernommen oder wie schon erwähnt wurde an und abmelde bescheinigung vom neuen.

mfg tobi

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Mein Bruder hat kürzlich einen gut ausgestatteten Activa (Klima, Glasschiebedach, ElektroPaket...) für 1.300 Flocken geschossen.

Die Preise sind im Keller und werden vorraussichtlich auch erstmal dort bleiben. Gut für Käufer, gute Zeiten, seinen automobilen Traum zu verwirklichen!

LG Julian

(der natürlich hofft, dass Du Deinen Activa wieder gut reparieren kannst!)

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