28. Dezember 200916 J. Hallo, jemand war etwas zu schnell unterwegs. Der Wagen ist auf seine Mutter zugelassen. Jetzt kam 6 Wochen nach dem "Tattag" die Aufforderung 25 € zu zahlen. Was sollte der Betreffende nach Eurer Erfahrung tun, zahlen, oder vom Zeugnisverweigerungsrcht Gebrauch machen. Er hat bei strafzettel.de gelesen, daß generell erst ab 1 Punkt das Fahrtenbuch verhängt wird, wegen Verhältnismäßigkeit. Er will natürlich auch vermeiden, daß ein Bußgeldverfahren daraus wird. Herzlichen Dank für Eure Tipps,
28. Dezember 200916 J. Bei € 25,- würde ich mich schon schämen, überhaupt diese Frage zu stellen. Wenn der Führerschein in Gefahr ist, würde ich evtl versuchen, über so einen Weg etwas zu deichseln, aber so!?!?? Zahlen, und gut ist!
28. Dezember 200916 J. 25 € zahlen und ferdich, man gibt ja sonst auch für allen möglichen Kram Geld aus. Gruß HD bezahlt sein Knöllchen auch immer murrend
28. Dezember 200916 J. Ersteller Ok. Danke für Euren Rat. Werde ihm auch dazu raten, zu bezahlen. Auch wenn für viele von uns 25,- € Peanuts sind, gibt es Leute, denen tut auch dieser Betrag weh. Freilich ist er ja selber schuld, wär' er halt vorschriftsmäßig gefahren...
28. Dezember 200916 J. Freilich ist er ja selber schuld, wär' er halt vorschriftsmäßig gefahren... .... Dämmlichkeit kostet halt Geld
29. Dezember 200916 J. Ich würde auch nicht sagen, daß 25€ Peanuts sind, in der heutigen Zeit tun das nur noch wenige, die ich kenne aber es soll ja auch wehtun, das ist Sinn der Sache....
29. Dezember 200916 J. Wenn die Messung an sich fehlerfrei war - zahlen. Andernfalls riskierst Du, daß ein freundlicher Herr vor der Tür steht, sich zuerst das Fot und dann Dich ansieht - und damit wird die Sache teurer. Auf die Anordnung ein Fahrtenbuch zu führen kann man getrost pfeifen. Da wird in der Regel auferlegt, für das "Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XYZ" das Buch zu führen. Die Kiste drei Tage abmelden und mit neuem Kennzeichen zulassen und weg ist das Ding.
29. Dezember 200916 J. Erst rasen und dann wegen ein paar Euro zum Verkehrsanwalt und das Meßprotokoll einfordern. O Mann!!! Ich finde das eine unmögliche Einstellung, gerade weil sie inzwischen weit verbreitet ist. Wenn man sich zu unrecht geblitzt fühlt, ok! Wenn der Lappen weg ist und es auf die Existenz geht -> Nachvollziehbar. Aber wegen 25 EUR ist das Prozeßhanseltum
29. Dezember 200916 J. Auch wenn für viele von uns 25,- € Peanuts sind, gibt es Leute, denen tut auch dieser Betrag weh. Freilich ist er ja selber schuld, wär' er halt vorschriftsmäßig gefahren...Genau, einfach die Vorschriften beachten oder auf die Blitzer achten! Für € 25,-- würde ich echt nicht die Mühlen der Justiz bemühen, dafür ist der volkswirtschaftliche Schaden zu groß. Stell Dir vor, der Vergewaltiger Deiner Tochter wird freigelassen, weil das Verfahren gegen ihn verjährt ist, nur weil Schnellfahrer wegen € 25,-- die Justizbehörden beschäftigten und ander Fälle runtergefallen sind. (Ich hoffe, Du hast keine Tochter und wenn, dann ist ihr nie etwas Schreckliches widerfahren - soll nur einmal verdeutlichen, mit welchem Blödsinn manche das System belasten und deshalb wirklich wichtige Dinge zu kurz kommen) Ich bin Sonntag in einer Woche 20 Jahre ticketfrei - habe aber auch Glück gehabt (1x falsch geparkt, 2 Tage nach Zulassung, nie ein Schreiben gekommen; geblitzt mit Leihwagen, auch bei Rückgabe Bescheid gesagt, nix gekommen; mit Firmen-Poolwagen geblitzt, nix gekommen). Ansonsten hilft die aufmerksame Beabachtung des Wegesrandes.
29. Dezember 200916 J. Mich hat es auf 400.000 km auch nur einmal erwischt, das war noch zu DM-Zeiten. Seit ich die 30 Mark damals berappt hatte, habe ich meinen Tacho und den Schilderwald im Auge. Mich überholen heute , bei Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, genauso viele Autos auf der Autobahn wie vor 10 Jahren. Heute bin ich mit 190PS unterwegs, damals waren es 75PS. Für manche gelten halt die Regeln nicht, dann sollen sie auch ohne zu murren bezahlen, ggfls. auch den Lappen abgeben. Gruss Edgar
29. Dezember 200916 J. Wer ein Ticket für 25 Euro als Rasen bezeichnet gehört in seinen CX gelegt, gell Sense Das ganze Thema verdient nur ein Kopfschütteln.
29. Dezember 200916 J. generell nicht zahlen...... warten bis gerichtstermin ist, von der arbeit 4 stunden freinehmen, sachverständigen beauftragen, den richter als befangen ablehnen, die fotos wegen schlechter lichtverhältnisse ablehnen, mal richtig dampf ablassen im gerichtssaal, ob es nichts wichtigeres gibt als dich hier als raser vorzuführen, um dann.......... bestätigt zu bekommen, das du es doch warst, damit du die anfallenden kosten auch noch bezahlen kannst. nur nachbarschaftsstreitigkeiten sind noch intensiver.................... bitte wieder mal smilie beachten.....
29. Dezember 200916 J. 11-15 km/h zu schnell.....Raser; schon merkwürdig, wie leichtfertig und schnell man diesbezüglich diffamiert wird; Gondelt einer mit 70 auf der nicht limitierten Landstrasse rum und man überholt ihn..... = Raser. Gut, mal bei Wiki nachzusehen; da hört sich der Begriff wenigstens nicht gar so negativ an wie er meist wohl gemeint ist :-) Raser bezeichnet: * umgangssprachlich eine Person, die ein Kraftfahrzeug zu schnell steuert. Der Begriff leitet sich hier vom Wort rasant ab, das so viel wie rassig, sportlich, schneidig oder heißblütig bedeutet.
30. Dezember 200916 J. Ich rase auch. Innerorts immer ca. 10 km/h drüber. Außerorts immer 20 km/h (soweit es die Autos überhaupt hergeben). Je nach Verkehrssituation auch mal etwas mehr. Wurde in 20 Jahren 5 mal geblitzt und mußte 2 mal zahlen. 1. Käfer mit 60 km/h = 50 DM 2. Fahrrad mit 40 km/h in 30er Zone vor einer Schule. Von Bullen rausgewunken aber: Kein Tacho = Kein Geld 3. CX-Leiche mit 130 km/h auf der Landstraße. Nie einen Brief bekommen 4. CX-Leiche mit 111 km/h bei 100 = 20 EUR 5. Ente mit über 90 km/h bei 70. Nix gekommen
30. Dezember 200916 J. 3. CX-Leiche mit 130 km/h auf der Landstraße. Nie einen Brief bekommen4. CX-Leiche mit 111 km/h bei 100 = 20 EUR 5. Ente mit über 90 km/h bei 70. Nix gekommen Raser, sagte ich doch. Ich habe übrigens neulich 45Euro bezahlen "dürfen". 111 km/h bei erlaubten 110, auf der Autobahn wohlgemerkt. Diese Raser sin alle Kleinkriminelle, doch was würden unsere Staaten machen wenn ihnen diese Einnahmequelle entzogen würde ?
30. Dezember 200916 J. Bei so relativ geringen Summen sollte man auch immer im Hinterkopf haben, daß der Richter in einer etwaigen Verhandlung nicht an das ursprüngliche Bußgeld gebunden ist, er kann durchaus auch kräftiger zulangen. "Lohnen" tun sich Einsprüche nach meiner Erfahrung, wenn es um Punkte geht und wenn die Messung von Leuten einer Ordnungsbehörde gemacht wurden. Diese städtischen Kassierer sind immer für fehlerhafte Messungen, mangelnde Eichung der Geräte usw. gut.
30. Dezember 200916 J. Ich bin in NL auch schon zum Raser abgestempelt worden. Innerorts 3 (drei!) km/h zu schnell. Damals gab es noch den Gulden und davon sollte ich 45 zahlen. Ich habe 20,- DM überwiesen, mit dem Hinweis, dass dieses reichen müsste für die Lappalie. Nach einigen Wochen kam ein Brief, mit der Aufforderung, den Restbetrag zu zahlen. "Wenn nicht bis zum soundsovielten gezahlt würde, dann Ordnungsgeld und Gericht und eventuelle Einreiseverweigerung..." Ich weiss es nicht mehr genau. Ich habe den Restbetrag überwiesen und fertig. Zumindest haben die Pappnasen Arbeit mit "meinem Vorgang" gehabt und die Strafsumme ist sicher in Form von Bearbeitungsgebühren draufgegangen. Anders erging es einem Bekannten von mir. Er war auf der Autobahn in NL bei erlaubten 100 km/h mit ungefähr 160 km/h unterwegs. Dann hat er sich noch mit einem überholenden Motorrad angelegt. Leider hatte er zu spät gesehen, dass das die Rennleitung war... Führerschein und Fahrzeug (!) wurden sofort sichergestellt. Um ein Verfahren abzuwenden, hat er die Möglichkeit bekommen, innerhalb von einer Stunde die Strafsumme von 560,- € in bar auf den Tisch zu legen. Da das ganze in Grenznähe passierte, hatte ich dann die Ehre, ihn bei den Bullen freizukaufen. 560,- €, das tut weh. Aber 25,- €? Zahlen und abhaken, denn genau wie Heinz schrieb, könnte es später deutlich teurer werden.
30. Dezember 200916 J. Macht mal halblang: Wer Auto fährt und ein Problem hat 25 EUR Verwarngeld zu zahlen, der muss halt dann wirklich so fahren, dass er alle Regeln einhält. Und noch dazu mit dem Auto eines Anderen (auch nahen Verwandten): Da ist es Ehrensache, dass man zahlt! Sonst nur so als Gedanke dazu: Wenn nicht bezahlt wird und die Justizmaschinerie angeworfen wird, wird das irgendwo festgehalten und der KFZ-Halter ist bei einem späteren Delikt gebrandmarkt. Sonst wird die Verwarnung nach der Bezahlung gelöscht. Etwas anders siehts aus, wenn der Führerschein in Gefahr ist oder ev. auch wenn Punkte drohen. Da kann man versuchen, das Verfahren hinauszuzögern und die 3-Monats-Frist zu überschreiten (sos die noch gibt, früher war das gut möglich). Das lässt sich mit Einsprache unter Hinweis darauf, dass man selbst nicht gefahren sei, gut erreichen. Meistens dauert(e) es zu lange, bis sie mit dem Foto anfingen, zu den Nachbarn zu gehen. Einmal habe ich das bei einer roten Ampel mit Erfolg durchgezogen, wäre aber auch vor Gericht gegangen, da es mir bei glatter Strasse zu gefährlich war, in die Eisen zu gehen und dann wohl auch noch erst mitten in der Kreuzung zu stehen gekommen wäre. Die Freunde kamen erst einen Tag vor Ablauf der Frist mit dem Bild bei mir zuhause vorbei und suchten meinen Vater (Halter des Autos), der nur nicht zu Hause war. Am nächsten Tag kamen sie nochmals mit der Bitte, es doch zuzugeben, dass ich der Fahrer war...bei einem Bild von hinten, wo man den Kopf nur schemenhaft erkennen konnte. Gruess Holger Bearbeitet (30. Dezember 200916 J. von Zxfahrer1)
30. Dezember 200916 J. Ich teile jährlich den für Tickets gezahlten Betrag durch die Zahl der im Jahr gefahrenen Kilometer, so lange ich da unter 0,01 Euro bin juckt mich das nicht.
31. Dezember 200916 J. Ist hierzulande eigentlich eine ganz klare Sache: zahle ich das Verwarngeld nicht, kann die Bußgeldstelle daraus ohen Angabe von Gründen ein Bußgeld machen - das sind dann schon mal 35,- statt 25,- Euro. Zuzüglich höherer Verwaltungskosten. Gegen einen Bußgeldbescheid kann man in Einspruch gehen. Wird dieser Einspruch abgeleht und man ist immer noch der Meinung, dass man nicht zahlen will / soll / kann, dann geht die Angelegenheit automatisch vor Gericht. Nun, wir sind ein freies Land, es kann jeder tun und lassen, was er will.
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