7. Januar 201016 J. Hallo! Ein seltsamer Versicherungs-Kuddelmuddel... Habe Ende letzen Jahres unsere beiden Fahrzeuge bei meiner alten Versicherung gekündigt und auch eine entsprechende Bestätigung erhalten. Zum 31.12.09 habe ich für beide Fahrzeuge bei meiner neuen Versicherung Haftpflicht beantragt. Beim BX mit Ganzjahreszulassung ist auch alles reibungslos verlaufen. Nur beim PUG 205 mit Sesonkennzeichen 5-9 gibt es Schwierigkeiten . Habe heute den Versicherungsschein für den PUG erhalten. Neben den normalen Abrechnungsbeitrag wurde darin noch ein zusätzlicher Betrag für die Zeit vom 01.9.2009-31.09.2009 berechnet. Ein Zeitraum also,der eigendlich noch durch den Vorversicherer abgedeckt worden ist. Kurzer Anruf bei derneuen Versicherung und das Kaos ist perfekt... D.h.,man bat erstmal um 10 Min.Bedenkzeit,um die Sachlage zu klären. Nach kurzer Zeit dann der Rückruf mit folgender Erklärung: Ich hätte zwar richtiger Weise zum Jahresende bei der Vorversicherung gekündigt. Das Sesonkennzeichen beginne aber erst im Mai 2010. Für diesen Zeitraum legen der Versicherungen aber noch keine aktuellen Tarife vor da diese ja erst im April neu ausgeknobelt würden. Ergo könne eine Versicherung für den besagten Starttermin noch garkeine Beiträge nennen und somit auch kein Vertrag abschließen. Somit wird dieser fehlerhafte Vertrag mit sofortiger Wirkung storniert. Mein Bedenken,daß ich die schriftliche Bestätigung der Vorversicherung hier liegen habe und nun ohne Versicherungsschutz trotz angemeldeten Fahrzeug sein würde wurde damit beantwortet daß ich Anfang April anrufen sollte. Dann habe man die dann gültigen Tarife und könne den Vertrag(wenn gewünscht)neu abschließen. Im Klartext habe ich also jetzt ein Fahrzeug angemeldet und bin ohne Versicherungsschutz. Ich blick nicht mehr durch!!!!! Gruß Bernd
7. Januar 201016 J. Da der Peugeot ja Saisonkennzeichen hat, ist das kein Problem - denn im Moment ist das Auto praktisch vorübergehend stillgelegt - du brauchst also keinen Versicherungsschutz dafür.
7. Januar 201016 J. Das Sesonkennzeichen beginne aber erst im Mai 2010 wenn das stimmt - wo ist dann das Problem ?
7. Januar 201016 J. du kannst ein auto mit saisonkennzeichen auch ganzjährig versichern. dein versicherer würde sich sogar sehr darüber freuen.
8. Januar 201016 J. Sehe da auch kein Problem. Erst mit dem Beginn der Saison muss der Wagen eine Versicherung haben. Außerhalb dieses Zeitraumes gilt bei einem bestehenden Vertrag eine sog. Ruheversicherung. Da Du aber nun keinen bestehenden Vertrag hast, fällt das eben flach. Spielt aber nicht wirklich eine Rolle.
8. Januar 201016 J. Ist nun nur der Vertrag für das Saisonauto gekündigt oder für beide? Bis Mai ist ja genug Zeit den Vertrag zu erneuern.
8. Januar 201016 J. Das Fzg darf natürlich so nicht im öffentlichen verkehrsraum stehen, sonst ist es kein Problem. hast ja ab April noch nen Monat Zeit.
8. Januar 201016 J. und abbrennen darf es auch nicht...oder Opfer von Vandalen werden. LG Thilo Die Schäden zahlt die Haftpflicht sowieso nicht.
8. Januar 201016 J. Ersteller Hm,sollte ich das jetzt wirklich so locker sehen? Besteht nicht in Deutschland bei der Anmeldung eines KFZ eine VersicherungshaftPFLICHT?? Zumindest schließe ich das aus der Aussage der Vorversicherung daraus. Nach deren Aussauge ist es nämlich so,daß,wenn ich nicht pünktlich zum 1.1. eine Nachfolgeversicherung beauftrage,der Vertrag automatisch wieder in Kraft tritt und um ein weiteres Jahr verlängert wird... Die Zeit außerhalb der Sesonzeit gilt ja nicht als abgemeldet.Ich darf nur nicht mit fahren... Gruß Bernd
9. Januar 201016 J. Hallo Bernd, der Gesetzgeber hat das für die Saisonkennzeichen so geregelt, daß der KFZ Haftpflicht Versicherungsschutz nur zum Beginn der Hauptfälligkeit (bei dir 01.05.) gekündigt werden kann. Die Kündigung muß also am 31.03.2010 dem Versicherer mit dem Versicherungsende zum 01.05.2010 vorliegen. Der neue Versicherer sagt die Deckung der Zulassungsbehörde dann zum 01.05.2010 zu. Grund: Der Gesetzgeber verlangt ganzjährige Deckung da das KFZ auch außerhalb des Betriebszeitraums (bei dir 10 - 04) haftpflichtversichert ist (es ist ja nicht abgemeldet). (Die Ruheversicherung gilt übrigends nur für abgemeldete KFZ.) Die Kündigung des Versicherungsvertrages zu einem Saisonkennzeichen ist daher nur zur Hauptfälligkeit (meist Saisonbeginn) möglich.
9. Januar 201016 J. Die Schäden zahlt die Haftpflicht sowieso nicht. Zumindest die an der Halle (Garage), in der das Auto steht. Für meinen Käfer ist in der Ruheversicherung eine Vandalismus und Brand/Diebstahl-Klausel drin. Thilo
9. Januar 201016 J. ...Für meinen Käfer ist in der Ruheversicherung eine Vandalismus und Brand/Diebstahl-Klausel drin.Thilo Hallo Thilo, GL Kennzeichen mit rotem Kreuz? Wußte gar nicht, daß dort Saisonkennzeichen zulässig sind? Da ticken die Uhren doch sowieso anders!
9. Januar 201016 J. Ne, ne... Das war noch zu Studienzeiten in FR bzw. OG. Bei uns kann man ja 8 Veteranen auf ein Kennzeichen zulassen und zahlt jedesmal nur einen geringen Aufpreis. Die Fahrzeuge sind damit auch automatisch versichert. Woher kennst du den Zigerschlitz? Ich wohne aber auf der anderen seite vom Tunnel... LG Thilo
9. Januar 201016 J. Doch, außerhalb der Saison ist dein Auto faktisch einem abgemeldeten Fahrzeug gleichgestellt. Daher darfst du es ja auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum abstellen und beispielsweise auf einem Parkstreifen überwintern lassen. Wäre das gleiche wie das Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs. Mit locker sehen hat das nix zu tun, eher mit Logik. Wer gar nicht fahren darf, braucht für diesen Zeitraum auch keine Haftpflicht. Grüße Jörg
13. Januar 201016 J. Ersteller HA,HA,HA !!!! War wohl nix mit ausserhalb der Sesonzeit faktisch abgemeldet...brauche keinen Versicherungsschutz. Habe die Angelegenheit wie durch meine Versicherung und hier empfohlen erstmal auf sich beruhen lassen um dann ab April den Versicherungsschutz neu zu beantragen. Heute hatte ich einen bösen Brief vom Amt für Ordnung und Strassenverkehr,Abteilung Fahrzeugzulassung im Briefkasten. In fetten Lettern steht dort geschrieben: Ordnungsverfügung mit Androhung des unmittelbaren Zwanges wegen fehlenden Versicherungsschutzes zum Fahrzeug... Weiter werde ich aufgefordet die Fahrzeugpapiere innerhalb 3 Tagen zwecks Abmeldung vorzulegen oder einen Versicherungsschutz vorzuweisen. Ansonsten droht Zwangsstilllegung. Nach §80 Abs.2 Nr.4 VwGO wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Nach einem Gespräch mit einen sehr verständnissvollen Beamten dieser Abteilung,(hat selbst ein PKW auf Sesonkennzeichen)stellte sich heraus,daß es der Zulassungsstelle egal ist wenn Versicherungstechnisch was schief läuft. Die fackeln nicht lange und fahren sofort die schwersten Geschütze auf. Aiußerdem meinte er ich wäre z.Z. noch glimpflich davongekommen. Die Verwaltungsgegühr von 40€ hätte auch höher ausfallen können. Zwischen 23€ und 240€ sind je nach Entscheidung des Amtsleiter fällig. Wenn Muttern dann mal Migräne hat...Immerhin hat der Sachbearbeiter mir zeit bis Montag eingeräumt um den Fall zu klären. Also Leute,passt auf beim nächsten Versicherungswechsel daß auch alles richtig läuft. Vor dem Auge des Gesetzes wird man schneller zum Verbrecher als man denken kann! Gruß Bernd
13. Januar 201016 J. ähmmm, siehe mein posting *11 ...hätte wohl doch noch deutlicher werden sollen... dein "alter" Versicherer hätte die Kündigung nicht zum 31.12.09 annehmen dürfen. Dort ist der Fehler!! Wenn du noch mehr Vers. bei dem hast, hol dir die 40 Steine über den Berater (einmaliger Nachlaß oder Scheck (Gutschrift) wieder; sonst Kündigung. Du wirst staunen was da so geht!
13. Januar 201016 J. Ok, wieder was gelernt. Dennoch: Es heißt "Saison". Kleine Klugscheißerei am Rande.....;-)
14. Januar 201016 J. Ersteller Seson?Saison!!! OK,ok du hast ja Recht... Auf jeden Fall ist der Schlamassel mit der Teilzeitzulassung wieder ins rechte Lot gerückt worden. Versicherung hat den Fehler eingesehen und hat sogar vor den mir entstandenen Schaden zu ersetzen. Gruß Bernd
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren