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Wie sollte das Bremssystem normal funktionieren?


mathias xm v6

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Hallo!

Mein Name ist Mathias und ich besaß vor 10 Jahren einen 89er XM V6, welcher mit Motorschaden auf der Bahn liegen blieb. Beim Abschleppen durch den ADAC mit Seil kam es dann zum Auffahrunfall als die AB durch eine abschüssige Abfahrt verlassen wurde. Bremse war völlig ohne Funktion und die Feststellbremse reichte nicht mehr um wirkungsvoll zu verzögern.

Der Wagen war einem Monat vorher zur Inspektion, wo auch 3 Kugel erneuert wurden.

Damals lief dies über meine Haftpflichtversicherung (sehr schön!).

Nachdem ich jetzt erfahren habe, daß eigentlich der ADAC die Fahr- und damit auch die Bremstauglichkeit eines KFZ beurteilen muß, bevor er so abschleppen kann, würde mich es jetzt interessieren ob das ein normaler Zustand war oder ein Defekt an meinem Wagen bestand.

Würde mich über Hinweise dazu freuen :)

Viele Grüße

Mathias

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Ohne laufende motor keine Bremse.

Bis in die hauptspeicherkugel druck ist ist auch Bremse, aber es wird immer weniger, erst ist keine Servolenkung dann wird die Wagen nach unten, und letzens geht die Breme weg.

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Und das steht so meines Wissens auch in der Betriebsanleitung. Als Fahrer sollte man das also auch wissen.... schon aus eigenem Interesse.

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Ein ADAC-Mensch sollte aber auch wissen, dass man ein HP-Auto möglichst mit Stange abschleppt.

Soweit ich das kenne, benutzen die doch eh fast nur Abschleppstangen *grübel*

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Ich würde hier ein Verschulden des Abschleppers sehen, nach 10 Jahren sind evt. Ansprüche allerdings verjährt.

Prinzipeill gibt es die Möglichkeit, beim Abschleppen den Motor mitdrehen zu lassen, also Gang drin und Zündung aus. Dann schwindet auch kein Bremsdruck.

Gruß

Torsten

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Nur frage ich mich, MUSS ich als Fahrer wissen, dass man einen Wagen mit Zentralhydraulik und ohne laufenden Motor nicht per Seil abschleppen soll/kann oder doch eher der Mann vom ADAC? Ich glaube letzterer...

Für den gewöhnlichen Fahrer, der sich gewöhnlich auch nicht mit der Technik auseinander setzt, bestehen genug Sicherheitsreserven, dass er sobald das "Stop" aufscheint auch gefahrlos und rechtzeitig anhalten kann. Wird natürlich das System vernachlässigt (druckschwacher Hauptspeicher) oder die "Stop" Leuchte ignoriert, kann es brenzlig werden.

Jedoch: Im obigen Fall hat der Fahrer korrekt gehandelt, er hat den Wagen sicher zu Stehen bekommen und den ADAC gerufen. Das zuvor durchgeführte Kugelservice lässt auch keine Bedenken über den Zustand aufkommen. Natürlich hätte der Besitzer des XM wissen KÖNNEN, dass der Wagen ohne Motor auch nicht bremst. ICH(!) sehe hier aber die Schuld ziemlich eindeutig beim ADAC Mann, der darin ausgebildet sein sollte...

Ich bin mit dem XM einmal liegengeblieben (lächerlicher Kühlwasserverlust, aber gut) und der ÖAMTC schickt sofort einen Abschleppwagen mit Ladefläche. Normal haben sie kleinere Wägen, wo nur die Vorderachse angehoben und der Wagen gezogen wird. Aber sie wußten: HP, Kühlwasserverlust, kein Weiterfahren mit laufendem Motor = Wagen senkt sich früher oder später ab = großer Abschleppwagen...

Das selbe war auch, als der 2,5TD von meinem Vater nicht mehr ansprang wegen der Wegfahrsperre.

Anderes Beispiel an dem man sieht, dass nicht der Besitzer vordergründig die Abschleppart zu bestimmen hat:

Ich bin mit einem T4 unterwegs, etwa bei der Hälfte der Strecke knallt es aus dem Motorraum und es stinkt nach verbrenntem Gummi, auch gleich alle Lamperl an, der Motor lief aber noch mit Geräuschen.

ÖAMTC angerufen, die sind dann auch relativ rasch gekommen, aber eben mit einem Gefährt, wo nur die Vorderachse angehoben wird... nun, dann wurde ich etwas genervt beschuldigt, dass ich nicht gesagt habe, dass das ein Syncro ist... ja, weiß ich a) das die mit so einem Wagen ankommen und B) dass man einen "Syncro" nicht so abschleppen soll? und c) hätte da auch jemand danach fragen können? Ich finde das auch als Aufgabe der Rufzentrale, der Kunde ist sowieso schon beschäftigt genug mit der Wegbeschreibung und der Problembeschreibung.

Weiters empfahl er einfach weiterzufahren, es wäre nur der Keilriemen gerissen und wir sollten bis zur nächsten Raststelle fahren, da wäre es einfach uns abzuholen. Als ich verneinte, wieder grimmiger Gesichtsausdruck. Aber hey, ich fahr doch nicht weiter und riskiere, dass die Stückerl vom Riemen in den Zahnriemen kommen und den Motor zerlegen. Na der Chef von mir hätte sich gefreut...

lg Thomas

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Hm , Thomas, nach dem Lesen deines Beitrages revidiere ich meine Meinung und behaupte, daß der Fahrer eines Autos verpflichtet ist, die Bedienungsanleitung zu lesen und zu verstehen, bevor er am Straßenverkehr teilnimmt.

Und die Leute vom ADAC bzw. den beauftragten Abschleppen wissen auffällig oft Bescheid, die werden geschult nehme ich mal an.

Gibt bestimmt einschlägiges in der Rechtsprechung dazu.

Gruß

Torsten

Bearbeitet von TorstenX1
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Ich würde hier ein Verschulden des Abschleppers sehen, nach 10 Jahren sind evt. Ansprüche allerdings verjährt.

Prinzipeill gibt es die Möglichkeit, beim Abschleppen den Motor mitdrehen zu lassen, also Gang drin und Zündung aus. Dann schwindet auch kein Bremsdruck.

Gruß

Torsten

hat motorschaden gehabt...

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Hm , Thomas, nach dem Lesen deines Beitrages revidiere ich meine Meinung und behaupte, daß der Fahrer eines Autos verpflichtet ist, die Bedienungsanleitung zu lesen und zu verstehen, bevor er am Straßenverkehr teilnimmt.

Gibt bestimmt einschlägiges in der Rechtsprechung dazu.

Gruß

Torsten

???

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???

:-) mir fiel ein, daß ein Auto etwas ist mit dem man ein gerüttelt Maß an Zerstörung anrichten kann. Um das schlimmste zu vermeiden, geben die Hersteller Bedienungsanleitungen dazu. Und ein HP-Auto ist an vielen Stellen offenkundig derart anders als meinetwegen ein VW, daß es schon der gesunde Menschenverstand gebietet, sich zuerst die Bedienungsanleitung durchzulesen. Wer das nicht macht handelt fahrlässig. Im günstigsten Fall wird bei einem Wagen ohne Antisink in Fahrstellung fröhlich LHM bis oben hin aufgefüllt, dann muß am nächsten Morgen lediglich geputzt und die Nachbarn beruhigt werden. Eine Steigerung ist der Auffahrunfall beim Abschleppen mit dem Seil. Am Ende steht das Schrauben an der HP unterm Auto, das, weil ungesichert, einem plötzlichen Abwärtsdrang nachgeben kann.

Gruß

Torsten

Bearbeitet von TorstenX1
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Sicher sollte der ADAC-Mensch das wissen und es ist auch ein Unding, das er ses nicht weiß!

Und hilfreich wäre natürlich auch, wenn die Telefonfeen der Automobilclubs gezielt nachfragen würden, welches Auto genau abgeschleppt werden muss. (in der Betriebsanleitung des CX stand übrigens auch dazu ein Hinweis drin, wie, bzw. mit welchen Abschleppwagen der CX abgeschleppt werden darf. Dürfte beim XM genauso sein...)

Dennoch sollte jemand der ein Auto fährt über die sicherheitsrelevanten Einrichtungen desselben informiert sein. Dazu ist man als Autofahrer verpflichtet!

Sich da nur auf den ADAC-Menschen zu berufen mag dich beruhigen, mich tut es das nicht. Du solltest wissen, wie dein Auto funktioniert und was man damit machen darf und was nicht. Sonst wird es u.U. lebensgefährlich.

Betriebsanleitung lesen ist doch nicht zu viel verlangt.

Und wenn da drin steht "ohne Motor keine Bremse, daher Auto NIE OHNE LAUFENDEN MOTOR BEWEGEN, MIT SEIL ABSCHLEPPEN, WAS AUCH IMMER dann braucht es dafür kein technisches Verständnis.

Man muss es nur lesen.

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Holla,

da hat aber jemand schlechte Laune ?? ;)

Hast aber recht. Es ist ein großer Unterschied, ob jemand die Bedienungsanleitung für ein Radio nicht liest, oder die für ein Auto.

Ist sogar bei einem etwas älteren CX kein Fehler, da mal reinzuschauen. :)

Gruß Herbert

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Aus der Bedienungsanleitung des Xantia:

WARNUNG ! UNFALLGEFAHR !

Bei abgestelltem Motor wirken Bremskraftverstärker

und Lenkhilfe nicht.

Der Druck im Hochdruck-Bremssystem nimmt stetig ab bis zum vollständigen Verlust der Bremskraftunterstützung.

Beim XM wird da nichts anderes stehen.

Nur, haben die das der Einfachheit halber von VW kopiert ?!? Bremskraftverstärker, sehr seltsam.

Gruß

Torsten

Bearbeitet von TorstenX1
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wenn sie schreiben würden, wie es wirklich ist und alles erklären,

dann würde es die halbe Anleitung ausfüllen und es würde trotzdem niemand verstehen

;)

Gruß Herbert

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Holla,

da hat aber jemand schlechte Laune ?? ;)

Gruß Herbert

Eigentlich nicht...

Es ist ein großer Unterschied, ob jemand die Bedienungsanleitung für ein Radio nicht liest, oder die für ein Auto.

Gruß Herbert

Darauf wollte ich hinaus :)

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@ nemil olde

ich meinte Torsten. Du hast dich da dazwischen geschrieben.

Passt aber trotzdem ;)

@ Torsten

lustige Steigerungsform wäre dann noch der Activa :)

Gruß Herbert

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Na denn...

Btw.: Einen derart deutlichen Hinweis gibt es in der XM-Betriebsanleitung nicht.

Unter "Abschleppen" findet sich der Hinweis, dies nur mit Abschleppstange und nicht ohne Betriebsdruck der Hydraulik zu tun...

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@ nemil olde

ich meinte Torsten. Du hast dich da dazwischen geschrieben.

Passt aber trotzdem ;)

Eigentlich nicht (die schlechte Laune) ;) !

@ Torsten

lustige Steigerungsform wäre dann noch der Activa :)

Gruß Herbert

Ja, man nehme mal einen Activa in Fahrstellung mit der 4-Arm Bühne hoch. Nach dem Radwechsel wieder runter und Motor laufen lassen. Mein letzter hat da nicht nur regelrecht, sondern tatsächlich das Springen angefangen, zumindest für ausgeschlagene Zähne hätte es gereicht. Aber das sind Feinheiten für die Schulung des Werkstattpersonals, muß wohl nicht in die Bedienungsanleitung.

Gruß

Torsten

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Aus der Bedienungsanleitung des Xantia:

WARNUNG ! UNFALLGEFAHR !

Bei abgestelltem Motor wirken Bremskraftverstärker

und Lenkhilfe nicht.

Der Druck im Hochdruck-Bremssystem nimmt stetig ab bis zum vollständigen Verlust der Bremskraftunterstützung.

Aber da wird nur vom Verlust der Bremskraftunterstützung gesprochen und nicht von einem Totalausfall der Bremse.

Für Otto-Normalfahrer bedeutet das genau das gleiche wie an einem Nicht-HP, nämlich dass man eigentlich nur härter treten muss zum bremsen und dass die Lenkung schwerer geht.

Ich finde das überhaupt keine deutliche Warnung.

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Eben - die Fußremse ist bei einem HP-Auto ohne Druck im System KOMPLETT ohne Funktion, weil der Bremsdruck NICHT durch den Druck auf das Pedal erzeugt wird, sondern durch den Pedaltritt ein Ventil geöffnet wird, das das unter Systemdruck stehende LHM zur Bremse durchläßt. Dann bleibt nur noch die Handbremse.

Gruß

Torsten

P.S., der Mathias hatte in #1 eine kleine Frage gestellt, die wurde in #2 vollständig beantwortet, und wir sind jetzt bei Beitrag #23 ;)

Bearbeitet von TorstenX1
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Schonmal vielen Dank für die vielen Antworten!

Also ein Handbuch lag dem Auto bei Kauf nicht bei und in der Fahrschule ist sowas ja auch nicht behandelt wurden. Da lernt man nur Bremskraftverstärker.

Das heißt jetzt also im Fall der Fälle es steht bei einem Ausfall nur die Feststellbremse zur Verfügung?

Im nachhinein ärgert mich die Sache ungemein. Der Auffahrunfall war dann der Anlaß den XM zu verkaufen und von Citroen Abstand zu nehmen, obwohl das ein toller Wagen war.

Eine Stange hat der ADAC nämlich mitgehabt, wollte aber aus Gründen der "Fahrzeugversetzung" diese nicht nutzen. Merde, wenn das also normal ist hätte ich mir von einen ADAC Menschen schon mehr KFZ Wissen gewünscht.

Bearbeitet von mathias xm v6
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Mathias, das ist ja jetzt alles Schnee von gestern!

Am besten holst du dir wieder einen XM (suche im Teilemarkt im Forum, z.B.) und fährst ganz einfach wieder diesen tollen Wagen ;) ...und vorher ausgiebige Techniklektüre hier im Forum, damit dir niemand mehr was einreden kann :)

Schöne Grüße!

Thomas

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