19. März 201016 J. Ich habe grade gelesen, dass es auch ein Kurzzeitkennzeichen für 30 Tage gibt. Ich dachte immer 5 Tage. Bin doch etwas verwirrt. Der Text dazu: Das Ausfuhrkennzeichen ist ein amtliches deutsches KFZ-Kennzeichen für den Export von PKWs, LKWs, Anhängern, Wohnmobilen und allen anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen. Das Datum im rechten roten Rand des Kennzeichens gibt den letzten Tag der Gültigkeit des Versicherungsschutzes an. Bis zu diesem Tag muss das Fahrzeug die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben. Bearbeitet (19. März 201016 J. von Jewiberg)
19. März 201016 J. genau! ausfuhrkennzeichen= darf 30 tage bleiben und dann weg damit. kurzzeitkennzeichen= darf immer bleiben, aber innerhalb 5 tage ummelden.
19. März 201016 J. kurzzeitkennzeichen= darf immer bleiben, aber innerhalb 5 tage ummelden. wiseo das denn? auf meinem LW sind kurzzeitkennzeichen von august 2009, angemeldet wird der aber noch lange nicht.
19. März 201016 J. Das Kennzeichen gilt 5 Tage. Es ist egal, ob man das Auto danach richtig anmeldet oder mit dem Kurzzeitkennzeichen in die Scheune einlagert. MfG DS
19. März 201016 J. Ich verstehe nicht, was man da nicht verstehen kann: - Ausfuhrkennzeichen: muss innerhalb 30 Tagen das Land verlassen haben - Kurzzeitkennzeichen: gilt 5 Tage, danach ungültig.
19. März 201016 J. ich versteh nicht, warum man so einen quatsch schreibt: bei einem kurzzeitkennzeichen muss kein mensch ein auto innerhalb von fünf tagen ummelden, anmelden oder sonst was. man kann es auch die nächsten zehn jahre trocken zwischenlagern und dann z.b. mal wieder ein kurzzeitkennzeichen holen oder es ausführen oder auf 07 gehen oder was auch immer.
19. März 201016 J. Ersteller Das heißt dann bei einem Ausfuhrkennzeichen darf das Auto danach nie wieder in D angemeldet werden, oder wie? Ist ja ausgeführt. Und wenn es wieder eingeführt werden soll? Dann muß doch nur ein neuer KFZ Brief (oder wie das Ding jetzt heißt) erstellt werden? Rein theoretisch(!) könnte ich mit so einem Kennzeichen 30 Tage fahren und es dann regulär wieder in D anmelden, weil der Export dann doch nicht geklappt hat?
19. März 201016 J. mein gott! was für ne kleinkrämerei. natürlich muss man es nicht nach 5 tagen anmelden. MAN DARF ES NUR NICHT IM ÖFFENTLICHEN STRASSENVERKEHR BEWEGEN! (ich hatte die kenntnis dieses umstandes fälschlicherweise voraus gesetzt)
22. März 201016 J. Rein theoretisch(!) könnte ich mit so einem Kennzeichen 30 Tage fahren und es dann regulär wieder in D anmelden, weil der Export dann doch nicht geklappt hat? Nein, daß Auto muß aus- und anschließend wieder eingeführt werden mit allen Formalien. Wenn ein Auto mit Ausfuhrkennzeichen nicht exportiert wird, ist es rückwirkend über die normale Zulassung zu erfassen.
22. März 201016 J. Wer's genauer wissen will, kann hier mal gucken: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausfuhrkennzeichen
23. März 201016 J. genau!ausfuhrkennzeichen= darf 30 tage bleiben und dann weg damit. Nein, denn: "Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens kann von dem Zulassenden zwischen 14 Tagen und einem Jahr gewählt werden und erlischt dann automatisch".
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