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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

7. Nebelleuchte benutzen wie vorgeschrieben statt andere zu blenden, insbesondere innerorts.

8. Blinken beim Spurwechsel oder wenn man aus dem Kreisverkehr rausfährt.

Manfred,

du verkomplizierst die Dinge unnötig - einseitig leuchtende Nebellichter nennt man "Kurvenlicht"! und das mit dem Kreisverkehr - man was willste, die meisten suchen doch auch noch alte Leute im Kreisssaalicon11.gif

Die Verkehrserzieher seien gewarnt:

Die Frage der Mithaftung im Schadensersatz hat übrigens nichts mit einer Mitschuld im strafrechtlichen Sinne zu tun. Wer über 130 km/h fährt, kann in der Regel nicht den Beweis antreten, der Unfall sei für ihn ein unabwendbares Ereignis gewesen, und wird deshalb aus der Betriebsgefahr anteilig in Anspruch genommen. Wenn es ein eindeutiges Verschulden des anderen gibt, wird die Quote 20 bis 25% nicht übersteigen. Es kann auch ausnahmsweise gegen 0% gehen, wenn das Verschulden extrem ist wie zum Beispiel bei einer vorsätzlich begangenen Straftat.

Lutz-Harald Richter

Lutz-Harald,

andersrum wird ein Schuh draus: Wie lange soll ich bei 110 in einer 120 Zone blinken, bis ich rausfahren darficon5.gif Sorry, bei Lücken über 100m ziehe ich nach 100m blinken (ca. 4 sek) raus (wenn die AB unbegrenzt ist und eine ganze Kolonne mit wesentlich höherer Geschwindigkeit kommt, lasse ich dies - aber die Raser, die teils 60-80 über dem Tempolimit liegen, sind für mich kein Grund Sprit zu vergeuden und zu bremsen, wenn sie es deutlich noch selbst können, weil die Lücke groß genug ist!)

Genau so ist es. Darüber könnte man sich jedes mal aufregen. Diese verdammte Überheblichkeit dieser angeblich Schnelleren, einem nicht mal die Chance zu geben, damit man die Spur wechseln kann...

Lg Marcel

Danke,

und genau die "nötigen" einen dann zum Bremsen und Spritvergeuden - und das stinkt miricon4.gif

Gruß

Lutz-Harald Richter
Geschrieben

Lutz-Harald,

andersrum wird ein Schuh draus: Wie lange soll ich bei 110 in einer 120 Zone blinken, bis ich rausfahren darficon5.gif Sorry, bei Lücken über 100m ziehe ich nach 100m blinken (ca. 4 sek) raus (wenn die AB unbegrenzt ist und eine ganze Kolonne mit wesentlich höherer Geschwindigkeit kommt, lasse ich dies - aber die Raser, die teils 60-80 über dem Tempolimit liegen, sind für mich kein Grund Sprit zu vergeuden und zu bremsen, wenn sie es deutlich noch selbst können, weil die Lücke groß genug ist!)

Die Regeln für einen Spurwechsel sind universell und ganz einfach zu begreifen: erst muss eine geeignete Lücke vorhanden sein, dann kann man blinken und die Spur wechseln. Und wenn es erforderlich ist, um in eine Lücke zu kommen, muss man halt gelegentlich mal beschleunigen. Dafür hat ein Auto das rechte Pedal. Wer sich aus prinzipiellen Erwägungen weigert, egal ob bei Tempo 120-Limit oder unbeschränkter Strecke schneller als 110 zu fahren, muss eben notfalls rechts bleiben und mit 90 hinter den LKW herfahren. Jedenfalls hat er nicht das Recht, einfach den linken Blinker zu setzen und anderen vor das Auto zu fahren und sie so zu gegebenfalls auch zu Notbremsungen zu nötigen.

Wer dies absichtlich und bewusst macht, macht sich einer kriminellen Nötigung schuldig und wird, wenn er erwischt wird - was gelegentlich sogar passiert - eine saftige Strafe und den Verlust des Führerscheins in Kauf nehmen müssen. Videoautos der Polizei machen nämlich nicht nur Jagd auf Raser, sondern auch solche auf Möchtegern-Volkserzieher.

Wer meint, sich sein Recht nach gutdünken selbst zurechtbiegen zu können, befindet sich auf dem Weg in die Anarchie - dabei ist es egal, ob es sich um rechtsradikale in den USA handelt, die am liebsten den Staat fast ganz abschaffen würden, um völlig frei zu sein (auch andere zu töten), oder ob vermeintliche Kämpfer für den Fortschritt meinen, anderen einfach ihre Auffasung von zivilisiertem Verhalten aufzwingen zu können.

Lutz-Harald Richter

Geschrieben
Manfred,

du verkomplizierst die Dinge unnötig - einseitig leuchtende Nebellichter nennt man "Kurvenlicht"! und das mit dem Kreisverkehr - man was willste, die meisten suchen doch auch noch alte Leute im Kreisssaalicon11.gif

Kurvenlicht nach hinten? Ich meine die Nebelschlussleuchten am Heck, die mich jedesmal blenden beim Autofahren.

Gruß, Manfred

Geschrieben

4. Im Stau Ruhe bewahren und nicht alle 20 Meter die Fahrspur zu wechseln um dann nach 60 Kilometern doch von (z. B.) mir (weil ich grundsätzlich auf der rechten Spur bleibe) überholt zu werden.

Wie kannst Du jemanden überholen, wenn Du nur rechts fährst? ;)

Geschrieben
Wie kannst Du jemanden überholen, wenn Du nur rechts fährst? ;)

Standstreifen:D

Geschrieben

Ja, in Hessen darf man auf einer Autobahn sogar auf dem Standstreifen fahren und ist dort oft schneller unterwegs, als auf den anderen Spuren. Kaum zu glauben.

Citroën-Fahrer
Geschrieben (bearbeitet)
Wie kannst Du jemanden überholen, wenn Du nur rechts fährst? ;)
Ich weiß, da ist ein Smily!

icon2.gif Im Stau darf man bis 60 (oder sind es sogar 80?) km/h auch rechts überholenicon4.gif

Edit: Hier nachzulesen.

Bearbeitet von Citroën-Fahrer
Geschrieben
Ja, in Hessen darf man auf einer Autobahn sogar auf dem Standstreifen fahren und ist dort oft schneller unterwegs, als auf den anderen Spuren. Kaum zu glauben.

Auf der A73 Forchheim nach Erlangen wird bei hohem Verkehrsaufkommen auch die Standspur freigegeben. Da aber insbesondere Frauen mit dieser Möglichkeit überfordert sind, kann man dann rechts am schnellsten fahren und überholt reihenweise "Muttis" die in der Mitte mit 70 - 75 km/h schleichen (nur 80 sind erlaubt!)

Geschrieben
Die Regeln für einen Spurwechsel sind universell und ganz einfach zu begreifen: erst muss eine geeignete Lücke vorhanden sein, dann kann man blinken und die Spur wechseln. Und wenn es erforderlich ist, um in eine Lücke zu kommen, muss man halt gelegentlich mal beschleunigen. Dafür hat ein Auto das rechte Pedal. Wer sich aus prinzipiellen Erwägungen weigert, egal ob bei Tempo 120-Limit oder unbeschränkter Strecke schneller als 110 zu fahren, muss eben notfalls rechts bleiben und mit 90 hinter den LKW herfahren. Jedenfalls hat er nicht das Recht, einfach den linken Blinker zu setzen und anderen vor das Auto zu fahren und sie so zu gegebenfalls auch zu Notbremsungen zu nötigen.

Lutz-Harald,

irgendwie willste mich nicht verstehen, oder?

Gruß

P.S. Das rechte Pedal ist zum Beschleunigen da...icon9.gif

Geschrieben

Die FDP natürlich:

FDP verteidigt Wegfall von Tempolimit

Gießen (mö). Die Aufhebung und Lockerung der bisher geltenden Tempobeschränkungen auf der Osttangente des Gießener Rings (A 485) sorgt für Streit zwischen der Stadt und der FDP-Landtagsfraktion. Deren stellvertretender Vorsitzender und Gießener Abgeordneter Wolfgang Greilich weist die vor Ostern von Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich (Grüne) geäußerte Kritik an der Maßnahme der Landesregierung zurück. weiter

Quelle: Gießener Allgemeine

Vllt schickt Herr Greilich ja beim ersten Verkehrstoten einen Kranz mit der Aufschrift "Für einen »zügigen und sicheren« Verkehrsfluss" (Zitat).

Nächste Wo. habe ich mehr Zeit. Dann schickte ich den Betonköpfen Posch und Greilich mal eine E-Mail ...

Geschrieben
Ja, in Hessen darf man auf einer Autobahn sogar auf dem Standstreifen fahren und ist dort oft schneller unterwegs, als auf den anderen Spuren. Kaum zu glauben.

Ja, auf der A7 in S-H mitunter auch. Durch die Wechselschilder an der Strecke sind aber die meisten überfordert. Hat den Vorteil, daß man ganz rechts dann wunderbar an den "Mittelspurkriechern" vorbeifahren (nicht überholen, das ist ja verboten) kann.

Geschrieben (bearbeitet)
Lutz-Harald,

irgendwie willste mich nicht verstehen, oder?

Gruß

P.S. Das rechte Pedal ist zum Beschleunigen da...icon9.gif

Hi Michael,

tut mir leid, aber ich kann mich bei diesem Thema auch nicht auf deine Seite schlagen.

Du setzt deine Position notfalls mit Gewalt durch. Das ist eine aggressive Fahrweise,

auch wenn die Geschwindigkeit 110 km/h und dein Ansinnen keinen Sprit zu vergeuden

so wunderbar defensiv klingt. Miteinander ist anders. Außerdem legitimiert ordnungswidriges

Verhalten anderer (Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht dein rechtswidriges Verhalten.

Natürlich gebe ich Gas, wenn der Erhalt des Verkehrsfluss es erforderlich macht.

Weil dann alle verhältnismäßig mehr Sprit sparen, als ein einzelner, seine Prinzipien

durchsetzender Verkehrserzieher.

Alleine schon 110 statt 120 zu fahren ist wieder mal super individuell. Das sieht man an einem

Beispiel, auch ein Tempolimit von 130 würde in Deutschland nichts bringen. Der nächste fährt

105, wei er dann genau 2.300 Umdrehungen hat, einer 115, dann noch die vielen, die schneller

fahren - Germany calling.

Dabei macht uns der französische Autofahrer vor, wie man fließend vorankommen kann.

Gruß

Holger

Bearbeitet von e-motion
Geschrieben
Hi Michael,

tut mir leid, aber ich kann mich bei diesem Thema auch nicht auf deine Seite schlagen.

Du setzt deine Position notfalls mit Gewalt durch. Das ist eine aggressive Fahrweise,

auch wenn die Geschwindigkeit 110 km/h und dein Ansinnen keinen Sprit zu vergeuden

so wunderbar defensiv klingt. Miteinander ist anders. Außerdem legitimiert ordnungswidriges

Verhalten anderer (Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht dein rechtswidriges Verhalten.

Natürlich gebe ich Gas, wenn der Erhalt des Verkehrsfluss es erforderlich macht.

Weil dann alle verhältnismäßig mehr Sprit sparen, als ein einzelner, seine Prinzipien

durchsetzender Verkehrserzieher.

Alleine schon 110 statt 120 zu fahren ist wieder mal super individuell. Das sieht man an einem

Beispiel, auch ein Tempolimit von 130 würde in Deutschland nichts bringen. Der nächste fährt

105, wei er dann genau 2.300 Umdrehungen hat, einer 115, dann noch die vielen, die schneller

fahren - Germany calling.

Dabei macht uns der französische Autofahrer vor, wie man fließend vorankommen kann.

Gruß

Holger

Hallo Holger,

das Netz macht ach so vergesslich: In meinem Beispiel gings um ne 120-Zone, weshalb sollte ich da auf 160 beschleunigen MÜSSEN, um einfädeln zu können (neben einer ökologisch sinnvollen Fahrweise gibts noch die StVO - und an dem Punkt bin ich dann gerne blind: Warum soll ich mehr verbrauchen, damit andere dagegen verstoßen können? Dann kann ich innerorts ja auch immer im 5. Gang mit 70 fahren, spart ne Menge Sprit)

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)

Hi Michael, ich habe dein Beispiel wirklich nicht vergessen.

Du willst die Spur wechseln. Guck mal in die StVO.

Was du widerrechtlich betreibst und auch noch hartnäckig verteidigst,

ist nicht die von dir empfundene erzwungene Vorfahrt, sondern erzwingen

der eigenen Sparfahrt. ;)

Gruß

Holger

Bearbeitet von e-motion
Geschrieben

Reaktion der SPD:

"Aus der Steinzeit"

10.04.2010 - GIESSEN

Merz kündigt zu Tempolimit parlamentarische Initiativen an

(rsh). Als "aus der verkehrspolitischen Steinzeit stammend" hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung und Landtagsabgeordnete Gerhard Merz die Haltung des FDP-Landtagsabgeordneten Wolfgang Greilich zur Aufhebung des Tempolimits auf dem Gießener Ring bezeichnet (der Anzeiger berichtete). "Herrn Greilichs Kritik an der vollkommen berechtigten Ablehnung der Aufhebung des Tempolimits durch die Stadt Gießen ist Ausdruck einer ideologisch verbohrten Position, deren Credo auf der Gleichsetzung von Verkehr mit motorisiertem Individualverkehr und von Freiheit mit der Freiheit zu grenzenlosem Rasen beruht", erklärte Merz.

weiter >>

Quelle: Gießener Anzeiger

Geschrieben
Hi Michael, ich habe dein Beispiel wirklich nicht vergessen.

Du willst die Spur wechseln. Guck mal in die StVO.

Was du widerrechtlich betreibst und auch noch hartnäckig verteidigst,

ist nicht die von dir empfundene erzwungene Vorfahrt, sondern erzwingen

der eigenen Sparfahrt. ;)

Gruß

Holger

Hmm Holger,

soweit ich mich richtig erinnere, steht da drin, dass ich bei einer ausreichend großen Lücke überholen darf, wenn meine Geschwindigkeit wesentlich höher liegt, als bei dem zu Überholenden, oder irre ich mich da? (§ 5 Abs. 2 wird laut StVO nicht genau definiert! Eine Gefährdung nach § 5 Abs. 4 schliesse ich aus - siehe Beschreibung!)

Andererseits kann ich nicht mit mehr als 10-15km/h überholen ohne ne Ordnungswidrigkeit zu begehen (Einwand eins: Was ist wesentlich höher? Einwand 2: Wie verhält sich dies zu jemandem, der gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung eh schon verstößt (LKW-Fahrer) in Bezug auf jemanden der eine Strafttat begeht (heranrasende PKW mit mehr als 50 km/h-Differenz zum Tempolimit)?

Träfe Einwand 1 zu gäbe es ein genrelles LKW-Überholverbot bei uns!

Zu Einwand 2: Bei einer Lücke von geschilderten 100m darf ich doch wohl erwarten, dass wenn ich ausreichend geblinkt habe, jemand der sich ans Tempolimit hält (10 km/h-Differnz auf 100m = knapp 30 sek.-Differenz) noch abbremsen kann (wer dies nicht kann begeht simpel gesagt eine Nötigung, weil er zu schnell fährt - und selbst dann gefährde ich bis Tempo 220 nicht den Verkehrsfluss, weil die Zeit zum Ab-Bremsen reichticon4.gif)

Anyway: Ich sehe mich allenfalls bei 80€ - wobei ich beide Varianten für höchst strittig halte Gegen 18 spricht: was ist wesentlich höher? (s.o.) Gegen 22 - was wiegt höher, angesichts massiver Tempolimitüberschreitungen?

Link: http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/stvo/s-5-ueberholen

Gruß

Geschrieben
Gegen 22 - was wiegt höher, angesichts massiver Tempolimitüberschreitungen?

Spielt keine Rolle. Bei Erwischen durch blau/silber, sind sowohl der "Raser" als auch der Ausscherende "dran". Wenn es knallt, wird sich wohl die Versicherung des Ausscherenden über die Regulierung eines Großteils des Schadens "freuen" dürfen.

Ich finde solchen Starrsinn im Strassenverkehr übrigens bedenklich. Wenn ich - aus welchen Gründen auch immer - das geltende Tempolimit oder die Richtgeschwindigkeit deutlich unterschreiten möchte (was bei mir vor allem der Fall ist, wenn ich mit dem BX unterwegs bin), so mache ich das möglichst ohne Behinderung des Verkehrsflusses.

Geschrieben

Diejenigen, die hier so fleissig die StVO zitieren, sollten sich §1, Abs. 1 und 2 mal zu Gemüte führen. Netterweise ist ja Unfallvermeidung das höchste Gebot und so kann sich im Falle des Falles keiner darauf berufen, er habe ja Recht gehabt.

Geschrieben
Hmm Holger,

Zu Einwand 2: Bei einer Lücke von geschilderten 100m darf ich doch wohl erwarten, dass wenn ich ausreichend geblinkt habe, jemand der sich ans Tempolimit hält (10 km/h-Differnz auf 100m = knapp 30 sek.-Differenz) noch abbremsen kann (wer dies nicht kann begeht simpel gesagt eine Nötigung, weil er zu schnell fährt -

Gruß

wenn man Deine statements hier so liest kann man sich nur nach an den Kopf fassen; solche Sturköppe versauen den Verkehrsfluss, nichts anderes.

Wenn Du ausscherst und der Nachfolgende muss bremsen - dann ist da schon mal was falsch gelaufen.

Woher nehmen Leute wie Du eigentlich diese grenzenlose Arroganz zu sagen 'wenn ich lang genug geblinkt habe kann der nächste gefälligst bremsen'

Geschrieben (bearbeitet)

Lieber Michael,

wenn ich die Spur wechseln will, und ich kann nicht so schnell sein wie der von hinten Herannahende, bleibe ich wo ich bin.

So einfach ist das. Man muss sich doch noch ein wenig aufeinander verlassen können.

Aber nein. Es herrscht Krieg den deutschen Straßen.

Was machst du denn, wenn kein Tempolimit herrscht? Bleibst du dann rechts nimmst dann Gas weg, weil der Herannahende

ja keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begeht?

Was machst du, wenn du auf der linken Spur mit 110 "angeflogen" kommst und jemand rechts auf einen 60 Fahrenden* aufläuft?

Bremst du dann auf 70 ab, um den mit 10 km/h Differenz Auflaufenden reinzulassen?

Gruß

Holger

*es gibt ja immer wieder Kandidaten, die sich mit diesem Tempo von der Auffahrtspur in den Verkehr einfädeln, nee, ihn einbremsen. :(

Bearbeitet von e-motion
Geschrieben

Wie groß hat lt. Fahrschule eigentlich der

Sicherheiz-Abstand zum Vordermann beim

Einleiten des Überholmanövers zu sein?

Am Liebsten sind mir doch immer noch die

Damen und Herren, die meinen, "halber Tacho"

gelte auch beim Überholen: Blinken - 21,22 -

und RÜBNER!

Da hilft nur gnadenlos nach rechts rüber zu ziehen,

dort bleibt wenigstens Platz zum Runterbremsen.

Von rechts überholen hab ich jetz nix gesagt!

(Is mir aber schon mal passiert: am Beschleunigungsstreifen...)

L.

Geschrieben
Diejenigen, die hier so fleissig die StVO zitieren, sollten sich §1, Abs. 1 und 2 mal zu Gemüte führen. Netterweise ist ja Unfallvermeidung das höchste Gebot und so kann sich im Falle des Falles keiner darauf berufen, er habe ja Recht gehabt.

Hab ich je behauptet, dass es darum geht? Kannst mich übrigens gerne beim Namen nennen, lieber Thomas!

wenn man Deine statements hier so liest kann man sich nur nach an den Kopf fassen; solche Sturköppe versauen den Verkehrsfluss, nichts anderes.

Wenn Du ausscherst und der Nachfolgende muss bremsen - dann ist da schon mal was falsch gelaufen.

Woher nehmen Leute wie Du eigentlich diese grenzenlose Arroganz zu sagen 'wenn ich lang genug geblinkt habe kann der nächste gefälligst bremsen'

Oh Chris,

mach mal halblang - also bei uns der Verkehrsfluss besser als in F oder NL - ist mir noch nie aufgefallen. Welche Grundlage hast du für diese Behauptung? Die Links wären sehr interessanticon4.gif

Ansonsten kannste deine Beleidungen gerne beim nächsten Treffen deines Golf-Clubs anbringen, danke für die Aufmerksamkeiticon8.gif

Lieber Michael,

wenn ich die Spur wechseln will, und ich kann nicht so schnell sein wie der von hinten Herannahende, bleibe ich wo ich bin.

So einfach ist das. Man muss sich doch noch ein wenig aufeinander verlassen können.

Aber nein. Es herrscht Krieg den deutschen Straßen.

Was machst du denn, wenn kein Tempolimit herrscht? Bleibst du dann rechts nimmst dann Gas weg, weil der Herannahende

ja keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begeht?

Was machst du, wenn du auf der linken Spur mit 110 "angeflogen" kommst und jemand rechts auf einen 60 Fahrenden* aufläuft?

Bremst du dann auf 70 ab, um den mit 10 km/h Differenz Auflaufenden reinzulassen?

Gruß

Holger

*es gibt ja immer wieder Kandidaten, die sich mit diesem Tempo von der Auffahrtspur in den Verkehr einfädeln, nee, ihn einbremsen. :(

Hallo Holger,

ich nehms blocksweise:

Einfach finde ich dies nicht, immerhin nötigen mich solche Personen dazu 5 oder 10 km mit Tempo 90 dahinzuschleichen, nur weil sie das "Recht" haben, gegen das Tempolimit zu verstoßen. Seltsam, oder?

Ja, ich bleibe Rechts - ebenso, dies habe ich hier auch schon mehrfach gesagt, wenn ein Herausziehen - auch bei Tempolimit eines Unfallrisiko darstellen würde - wirkte ich auf dich ebenso minderbemittelt wie auf Chrisicon5.gif

Dafür bremse ich eher als für die Kasper, denen Tempo 200 die Welt bedeutet (seltsam fand ich diesen Winter schon diese Premiumschleicher, die beim ersten Sonnenstrahl ihr Tempo vervierfachten!)

Wie groß hat lt. Fahrschule eigentlich der

Sicherheiz-Abstand zum Vordermann beim

Einleiten des Überholmanövers zu sein?

L.

Schwere Frage, selbst bezogen auf den Hintermann, der gegen jedliches Recht verstößt, arbeiten wir hier noch an einer Klärung - oder lassen uns unbegrenzt beschimpfenicon11.gif

Teilgruß

Geschrieben

Hallo Holger,

ich nehms blocksweise:

Einfach finde ich dies nicht, immerhin nötigen mich solche Personen dazu 5 oder 10 km mit Tempo 90 dahinzuschleichen, nur weil sie das "Recht" haben, gegen das Tempolimit zu verstoßen. Seltsam, oder?

Ja, ich bleibe Rechts - ebenso, dies habe ich hier auch schon mehrfach gesagt, wenn ein Herausziehen - auch bei Tempolimit eines Unfallrisiko darstellen würde.

Dafür bremse ich eher als für die Kasper, denen Tempo 200 die Welt bedeutet (seltsam fand ich diesen Winter schon diese Premiumschleicher, die beim ersten Sonnenstrahl ihr Tempo vervierfachten!)

Moin Michael,

Finde ich alles vollkommen unerheblich - macht aber auch eigentlich nichts, weil ich ja gar nicht angesprochen war ;) .

Dennoch:

Zunächst einmal fährst du bei Tacho 110 mal gerade noch echte 100km/h. Vielleicht 103...

Wenn du mit einer solchen Geschwindigkeit bei einer Lücke von nur 100 Metern zum Nachfolgenden auf die linke Spur ziehst, ist das in jedem Fall behindernd, und dabei spielt gar keine Rolle, ob jener nun gegen die Höchstgeschwindigkeit verstößt (was übrigens im Gegensatz zu Nötigung (zum scharfen abbremsen) keine Straftat ist!), oder sich an die Begrenzung hält - du erwartest ja, so wie du schreibst, sogar, dass abgebremst werden kann. Die anderen müssen also abbremsen und wieder Gas geben, damit du deine Sparfahrt nicht störst?

Entscheidend ist hier nicht, ob der Nachfolgende abbremsen kann, sondern das er dies muss - und zwar sogar dann, wenn ein existierendes Tempolimit von 120 nur leicht überschritten oder sogar eingehalten wird! Je nach Länge der von dir überholten Kolonne, nötigst also du den nachfolgenden Verkehr dazu, mit geringer Geschwindigkeit zu schleichen... Bei nur 2 LKW bist du für wenigstens 30 Sekunden (103 zu 90km/h) auf der linken Spur, der Nachfolgende hat dich aber sogar unter exakter Einhaltung der 120 bei 100m Abstand schon nach 21 Sek. erreicht, Sicherheitsabstände bei dieser Annahme mal vollkommen ignoriert. Das ist Behinderung und damit ein Verstoß gegen §1 der StVO. Nein, ich bin kein Heiliger, der jeden Paragraphen peinlichst einhält. Mir ist es nur wichtig, andere mit meinem Verhalten nicht wider besseren Wissens zu stören, solange die gar nix angestellt haben...

Sei es drum: jeder muss und wird machen, was er für richtig hält. Ich selbst halte meinen Fahrstil für mein individuelles Problem und nicht für das der Verkehrteilnehmer. Mit dem BX fahre ich in der Regel auch ca. 110~120 nach Tacho (echte 98 ~ 108). Wenn ich damit rechnen muss, den Nachfolgenden Verkehr damit einzubremsen, warte ich entweder eine ausreichend Große Lücke ab, oder beschleunige beim Überholen mindestens auf Tempolimit / Richtgeschwindigkeit. Wenn entweder nicht möglich ist, und ich oder nicht will, bleibe ich auf der rechten Spur...

...doch, so einfach ist dies zu finden...

Gruß

Dominik

Geschrieben (bearbeitet)

Zur Tachogenauigkeit unter dem Doppelwinkel kann ich sagen, daß mein BX bei Tacho 110 genau 110 Km/h schnell fährt. Es sei denn mein TomTom 720T zeigt die Geschwindigkeit falsch an. Mein BX hat das Turbodieselgetriebe und 195/60/14 Bereifung.

Nach der hier mehrheitlich geäußerten Denke, wäre ein erheblicher Teil aller Überholvorgänge nicht zulässig. Nach meinen Beobachtungen wird der Verkehrsfluß vor allem von Leuten gehemmt, die entweder das Rechtsfahrgebot mißachten, unangemessen schnell fahren, völlig sinnlos die Spur wechseln (primär im zähfliessenden Verkehr), oder kurz vor der Abfahrt noch quer über die Autobahn eiern.

Vor diesem Hintergrund finde ich das Verhalten von towerowitch in der 120er Zone (hier gilt M A X I M A L 120 Km/h, unter besten Bedingungen und genügend Abstand zum Vordermann. Fährt man an einer hinter einem LKW herfahrenden Kolonne vorbei, ist davon auszugehen, daß Fahrzeuge zum Überholen ausscheren, man sollte also besser nicht auf die 120 pochen) völlig legitim. Zudem würde ich ihm nicht unterstellen, den unzulässig 200 fahrenden zu einer Vollbremsung zu bringen.

Bei sowas muß ich immer an den Unfall denken, bei dem eine junge Frau mit ihrem Kind ums Leben kam, weil ein Testfahrer aus Untertürkheim auf Testosteron "sein Recht auf freie Fahrt" eingefordert hat. Lebenslanger Führerscheinentzug und jährlich 1200 Euro an die Deutsche Bahn, das wärs für diese Arschlöcher.

Bearbeitet von Auto nom
Geschrieben
Bei sowas muß ich immer an den Unfall denken, bei dem eine junge Frau mit ihrem Kind ums Leben kam, weil ein Testfahrer aus Untertürkheim auf Testosteron "sein Recht auf freie Fahrt" eingefordert hat. Lebenslanger Führerscheinentzug und jährlich 1200 Euro an die Deutsche Bahn, das wärs für diese Arschlöcher.

Was nicht zweifelsfrei bewiesen ist. Ein Indizienprozess mit ungenauen Zeugenaussagen. Dazu gibts eine interessante Reportage vom HR. Gerade in DEM Fall war es nicht möglich zweifelsfrei zu sagen, ob der es wirklich war.

Was mich auf Autobahnen am Meisten nervt:

-Konstante Linkskleber auf zweispurigen Autobahnen, die nicht in die Pötte kommen, auch wenn rechts frei ist.

-Leute, die mich mit 125 km/h überholen wollen, wenn ich 120 km/h fahre und nicht vorbeikommen, ewig links neben mir rumcruisen und ich muss abbremsen, weil der Überholende es nicht an mir vorbeigeschafft hat in den letzten 2 Kilometern. Und nein, ich habe nicht mitbeschleunigt. Die Situationen werden von mir nur noch präventiv geklärt. Man schert halt früher aus, als man normal ausscheren würde. Dann darf sich der andere hinten anstellen und wenn ich wieder nach rechts gehe, klappts auf einmal mit dem zügigen Überholen.

-Die Heldenfraktion, die 100 Meter vor Ende des Verzögerungsstreifens der Ausfahrt merken, dass sie genau hier raus müssen. War ja nicht absehbar. Krönung war ein BMW-Fahrer, der auff der linken Spur deshalb auf 40 km/h abbremste.

Grundsätzlich sind 130 km/h OK. Neuerdings ist die A661 im Bereich der Einmündung der Fahrspuren der A5 nicht mehr auf 100 bzw 130 km/h begrenzt. In meinen Augen kontraproduktiv. Aber egal, wenn unsere Oberen das so wollen. Ich bin mal gespannt.

Viele Grüße

Fred

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