11. April 201016 J. Moin ich habe mal eine Frage, darf ich einen HP Cit der nicht angemeldet ist mit der Schleppachse ( Hund ) über ca 80 km in meine Werkstatt ziehen ? Ich frage deshalb weil ich eine CX Ambulance zum reparieren in meine Werkstatt kriegen muss. Leider ist diese Ambulance nicht angemeldet und nicht fahrbereit Kupplung ist platt. Der Motor läuft aber. Der Trailer den ich bekommen könnte darf nur 1400 kg zuladen und da die Ambulance eine schwergewichtige Dame ist 1900 kg geht das nicht. Also dachte ich die Dame mit einer Schleppachse zu trasportieren. Darf ich das ??
11. April 201016 J. ich weiß zwar nicht genau, was eine Schleppachse ist, aber wenn der Motor und somit die Hydraulik läuft, sehe ich da kein Problem.
11. April 201016 J. Moin , ich denke mal , dass es Probleme geben könnte , da der CX abgemeldet ist. Da ist es egal ob der Motor läuft oder nicht. Gruß Karsten
11. April 201016 J. NEIN!!! Du darfst mit der Schleppachse, mal abgesehen davon, daß Du spätestens in der ersten Kurve ein Problem bekommst, nicht mehr als 750 kg abschleppen. Da liegst Du offensichtlich deutlich drüber. Hier wurde dieses Thema in einem anderen Forum ausführlich diskutiert. Wer keine Lust hat, den gesamten thread durchzulesen, der möge sich das entsprechende BGH-Urteil dazu zu Gemüte führen.
11. April 201016 J. Ruf einen Abschleppdienst an und mach mit denen einen Termin. Wenn das ganze nicht über die Automobilclub-Notfallschiene läuft, zu normalen Arbeitszeiten und planbar für die ist, lassen die ziemlich mit sich handeln. Ich hab mal einen XM ("nur" ca. 1450kg) auf die Tour über 150km holen lassen und knappe 250€ bezahlt. Für das Geld hätte ich selbst keinen Anhänger mieten und Sprit für 300km bezahlen können. Wenn die natürlich mit ihrer ADAC-Tabelle anfangen, wird das sofort viel zu teuer. Man muss sie dann erstmal darauf hinweisen, dass es sich hier komplett anders verhält und auch nicht unbedingt in den nächsten 2h passieren muss. Das Extrageld lassen die sich normalerweise nicht entgehen. PS: So gedacht, dass das Auto mit Kran oben auf den LKW gehoben wird, eben nicht geschleppt wird. Ist mit platter HP nämlich das sinnvollste. Bearbeitet (11. April 201016 J. von Lile221)
11. April 201016 J. evtl. http://www.shiply.com/de/ mal versuchen, ich hab vor kurzem darüber 139€ für 150km gezahlt (Xantia, nicht fahrbereit).
11. April 201016 J. NEIN!!!Du darfst mit der Schleppachse, mal abgesehen davon, daß Du spätestens in der ersten Kurve ein Problem bekommst, nicht mehr als 750 kg abschleppen. Da liegst Du offensichtlich deutlich drüber. Hier wurde dieses Thema in einem anderen Forum ausführlich diskutiert. Wer keine Lust hat, den gesamten thread durchzulesen, der möge sich das entsprechende BGH-Urteil dazu zu Gemüte führen. So, wie ich das Urteil lese, ist deine Interpretation nicht ganz richtig. Wenn das Ding gebremst ist, darf offenbar auch mehr abgeschleppt werden, das Gerät zählt wohl quasi als Anhänger. Wobei die Frage bleibt, ob ein abgemeldetes Fahrzeug so geschleppt werden darf. Gruß Jan Ps: Da der Motor läuft, wird wohl auch die Hydraulik laufen, jedenfalls hat Matthias nichts anderes verlauten lassen. Insofern sehe ich aus technischer Sicht kein Problem. Bearbeitet (11. April 201016 J. von NonesensE)
11. April 201016 J. Ersteller Ja ich habe das auch so verstanden. Ein Auto was 2100 kg ziehen darf steht zur Verfügung. Mit einer gebremsten Schleppachse würde es rein technisch gehen. Aber was ist mit dem nicht angemeldeten CX ? Hat da die Rennleitung wieder irgend einen § den ich noch nicht kenne und der mich dann nun meinen Lappen und viel Geld kosten könnte.
11. April 201016 J. Du könntest theoretisch doch ein Seil oder eine Abschleppstange nehmen, oder? Du brauchst dann natürlich eine zweite Person. Jetzt kommt das aber: wenn das gezogene Fahrzeug nicht angemeldet ist, zählt es meines Wissens nach verkehrsrechtlich wie ein Anhänger. Das heißt im Klartext (da die Achsen des gezogenen Fahrzeugs mehr als 1 Meter auseinander sind) brauchen beide Fahrer einen LKW Führerschein. Haben sie keinen LKW Führerschein, ist das "fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" und kostet den Lappen. Das kannst du umgehen, in dem du dir für das gezogene Fahrzeug ein Kurzfristkennzeichen besorgst. Bearbeitet (11. April 201016 J. von GuenniTCT)
11. April 201016 J. Du brauchst eine Schleppgenehmigung vom zuständigen Landratsamt. Und zwar, weil das Auto stillgelegt ist. Wenn es angemeldet wäre darfst du es ohne weiteres auf die Schleppachse stellen. Dann kommts noch drauf an, was du für einen Führerschein hast - die alten Rosa Lappen erlauben hier nämlich nur Tandemachse. Oder hol dir ein Kurzzeitkennzeichen und schlepp mit Stange. Somit ist das Auto zugelassen und du hattest eine Panne Dann kann dir keiner was, noch dazu weil du aufm Weg zur Werkstatt bist. Gruß Detlef
11. April 201016 J. Du könntest theoretisch doch ein Seil oder eine Abschleppstange nehmen, oder? Du brauchst dann natürlich eine zweite Person. Jetzt kommt das aber: wenn das gezogene Fahrzeug nicht angemeldet ist, zählt es meines Wissens nach verkehrsrechtlich wie ein Anhänger. Das heißt im Klartext (da die Achsen des gezogenen Fahrzeugs mehr als 1 Meter auseinander sind) brauchen beide Fahrer einen LKW Führerschein. Das kannst du umgehen, in dem du dir für das gezogene Fahrzeug ein Kurzfristkennzeichen besorgst. Dank EU darf man heute auch zweiachsige Hänger mit dem normalen Führerschein fahren. Gruß Jan
11. April 201016 J. Oder hol dir ein Kurzzeitkennzeichen und schlepp mit Stange. Somit ist das Auto zugelassen und du hattest eine Panne Dann kann dir keiner was, noch dazu weil du aufm Weg zur Werkstatt bist. Gruß Detlef kleine Korrektur bis zur nächsten Werkstatt Gruß Herbert
11. April 201016 J. Stell das Ding auf deinen Hänger und mach dich nicht an wegen der paar kg mehr. Fahr zu einer Zeit wo die Rennleitung nicht unterwegs ist oder lass dir was kreatives einfallen. Mich haben sie auf der Autobahn rausgezogen als ich einen LKW überholt hatte der schon gut 80 fuhr, (hatte nicht gesehen dass der so langsam war weil die Grünen vor ihm waren ;D ). Die haben mich dann kontrolliert und festgestellt dass das schon noch geht. Meine Ambulanz war allerdings etwas leichter aber ich habe es mit deiner CX Berline gezogen. Nach der Zuladung vom Hänger hat keiner geschaut.
11. April 201016 J. Stell das Ding auf deinen Hänger und mach dich nicht an wegen der paar kg mehr. Fahr zu einer Zeit wo die Rennleitung nicht unterwegs ist oder lass dir was kreatives einfallen. Mich haben sie auf der Autobahn rausgezogen als ich einen LKW überholt hatte der schon gut 80 fuhr, (hatte nicht gesehen dass der so langsam war weil die Grünen vor ihm waren ;D ). Die haben mich dann kontrolliert und festgestellt dass das schon noch geht. Meine Ambulanz war allerdings etwas leichter aber ich habe es mit deiner CX Berline gezogen. Nach der Zuladung vom Hänger hat keiner geschaut. Auch wenn dir nix passiert ist, bei seinem Hänger wären das rund 35% Überladung. Das ist schon keine Lappalie mehr - und der Versicherungsschutz geht auch flöten. Gruß Jan
11. April 201016 J. #12 kommt auf den Führerschein (oder neu Beamtendeutsch Fahrerlaubnis) an bzw. wann er ausgestellt wurde! Gruß Detlef
11. April 201016 J. #12kommt auf den Führerschein (oder neu Beamtendeutsch Fahrerlaubnis) an bzw. wann er ausgestellt wurde! Gruß Detlef Schon richtig, aber man kann den alten umschreiben lassen. Siehe dazu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis#Alte_Klassen_und_.C3.9Cbergangsregelungen Gruß Jan
11. April 201016 J. Das zieht sich dann aber schon ein paar Tage Das man ihn umschreiben lassen kann ist mir klar. Gruß Detlef
11. April 201016 J. Beim Abschleppen muss der Führer des ziehenden Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C besitzen. Der Führer des gezogenen Fahrzeuges muss nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, aber älter als 16 Jahre und eingewiesen in die Bedinung des Fahrzeuges. Beide Fahrzeuge werden als ein Gespann angesehen. Im Gegensatz zu Schleppen, da genügt die für das Fahrzeug nötige Fahrerlaubnis da es sich hierbei um eine "Notmassnahme" handelt (nach Panne zur nächsten Werkstatt, einen Parkplatz oder anderen sicheren Platz um das Pannenfahrzeug abzustellen und die Autobahn muss am erstfolgenden Parkplatz verlassen werden. So habe ich es jedenfalls noch im Gedächtnis, aber meine deutschen Fahrerzeiten sind schon eine Weile her. Bearbeitet (11. April 201016 J. von IRS Belgium) Hatte doch wieder Abschleppen und Schleppen verwechselt.
11. April 201016 J. Naja beim abschleppen darf man das alles nicht so eng sehen - kann ja schließlich niemand kontrollieren wo die Panne war Allerdings sollte man schon ab und zu in den Rückspiegel schauen ob was grünweißblausilbernes hinterherfährt Gruß Detlef
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