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Überführungsfahrt: zulassungsrechtliche Bedenken


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Folgende Frage:

Ich möchte ein angemeldetes, verkehrstaugliches Fahrzeug ohne gültige HU kaufen und überführen. Mit roter Nr. oder Kurzeitkz. kein Problem! Da es aber frühestens erst in 2 Monaten dauerhaft angemeldet wird und die Versicherung nicht feststeht ein teures Vergnügen. Rote habe ich auch nicht.

Gibt es eine Möglichkeit diese Fahrt offiziell zu genehmigen, ohne daß Verkäufer (Halter) und Fahrer Ärger bekommen (könnten...)?

Der Freundliche auf der hiesigen Zulassungsstelle meinte "Nee". Das ist ja nur eine Meinung, weiß jemand was anderes? Erfahrungen (außer, "Nachts sind alle Plaketten grau." :-) )?

Volker

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Wie lange ist denn die HU schon abgelaufen?

Hintergrund meiner Frage:

http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/hauptuntersuchung/

Da steht, dass das bei bis zu 8-Monatiger Überziehung "nur" Geld kostet. Und selbst dann immer noch 1/3 von dem, was eine Kurzzeitzulassung kosten würde...

Damit sei selbstverständlich keine Empfehlung ausgesprochen und natürlich auch kein Hinweis drauf gegeben, wie ICH mich in dieser Situation verhalten würde.... :D

*hüstel*

Bearbeitet von gungstol
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Es wäre natürlich interessant zu wissen wie lange die HU schon abgelaufen ist.

Die Bussgelder sind eigentlich lächerlich:

2-4 Monate überzogen 15 Euro

4-8 Monate überzogen 25 Euro

über 8 Monate 40 Euro + 2 Punkte

Und dann noch die AU:

2-8 Monate 15 Euro

über 8 Monate 40 Euro + 1 Punkt

http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_papiere_hu_und_technik.html

Wenn es um den Wagen geht den ich denke, dann kannst Du maximal 30 Euro Bussgeld kriegen und im Notfall wahrscheinlich weniger bezahlen als für ein Kurzkennzeichen.

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Was, so billig?!

HU war im Jänner, dann brauche ich mir keinen Kopp mehr machen, tüdeldei...

Und wenn mich einer fragt, wo Korinth liegt, sag ich eben, daß ich genau dort zur Abnahme hinwill!

Es wird mir doch keiner vorschreiben können zu wem ich fahre, selbstverständlich mache ich vor Fahrtantritt einen Termin und mit der Verkäuferin einen Kaufvertrag mit Uhrzeit.

Danke euch,

Volker

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Also soll der Wagen angemeldet, mit den alten Kennzeichen des Vorbesitzers, überführt werden, oder wie versteh ich das? Normalerweise muss dann aber innerhalb (ich glaube) einer Woche umgemeldet werden, es sei denn, der Vorbesitzer ist einverstanden, dass du noch 2 Monate auf seine Kosten rumfährst. Wenn du aber nur überführst, Wagen dann abmeldest und 2 Monate stehen lässt und dann erst auf deinen Namen zulässt, soll das doch kein Problem sein. Wenn auf der Überführungsfahrt etwas passiert, haftet eh der Vorbesitzer bzw. dessen Versicherung.

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DENTJE, wenn ich es richtig gelesen habe, dann ist der Wagen noch angemeldet aber die HU ist seit Januar abgelaufen.

Wenn der Verkäufer (in diesem Fall eine -in) dem Käufer vertraut und ihn mit den Kennzeichen die Überführung ausführen lässt, dann spart der Käufer die Kosten für eine Überführungskennzeichen und muss den Wagen auch nicht gleich ummelden.

Aber die Frage war welche Probleme entstehen könnten bei der Überführungsfahrt mit einer abgelaufenen HU und wahrscheinlich auch AU.

Ich möchte ein angemeldetes, verkehrstaugliches Fahrzeug ohne gültige HU kaufen und überführen.
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Danke Harald,

so isses! Die Karre steht in Freiburg und ich verschone euch jetzt besser mit Fragen a la: "Am liebsten würde ich meine Lieblingsstrecke durch die Vogesen fahren, wie sähen da die Konsequenzen im Falle einer Kontrolle durch heimische Flics aus...:-)"

Wenn sie aufbaufähig ist und ich sie mitnehme, fahre ich schön brav über Karlsruhe Richtung Heimat.

Gruß aus dem wilden Westen,

Volker

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Wenn auf der Überführungsfahrt etwas passiert, haftet eh der Vorbesitzer bzw. dessen Versicherung.

Was ist das denn für eine Einstellung :-( Außerdem stimmt es nicht. Wenn der Wagen ordentlich mit Kaufvertrag übergeben wurde, haftet der neue Besitzer. Auch wenn der Wagen noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist.

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Die Flics könnten ein zweischneidiges Schwert werden, wenn sie schwarze Stiefel anhaben und sich auskennen könnten sie Dir den Wagen auf der Stelle stilllegen ...... das wäre eigentlich ein unnötiges Risiko ;)

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Nee, nee, Frankreich lasse ich, in dem Fall wahrhaftig, links liegen...

Jetzt hat mich aber noch ein Gedanke durchzuckt (nur mal so angenommen, das "Problem" an sich ist ja gelöst): Es gibt doch die sog. "letzte Fahrt". D.h., das Auto wird abgemeldet und darf noch bis 24h, da versichert und versteuert, zum, meinetwegen verschrotten, gefahren werden. Zulassungsplaketten sind weg, HU/AU doch sicher auch (wg. abgelaufen und fälschen und bla.) Auf der Abmeldebescheinigung steht zwar der letzte Termin, ist/kann/darf der dann überhaupt noch relevant (sein)?

Jetzt aber komme ich in's grübeln,

Volker

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Flying Duck-Man
. Wenn auf der Überführungsfahrt etwas passiert, haftet eh der Vorbesitzer bzw. dessen Versicherung.

Nein, definitiv nicht!!

Im Vertrag schreibt man eine Uhrzeit hinein, zu der der Wagen übergeben wurde und somit der neue Besitzer haftet.

Eine etwas merkwürdige Einstellung von Dir, übrigens.

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Citroën-Fahrer

Jetzt hat mich aber noch ein Gedanke durchzuckt (nur mal so angenommen, das "Problem" an sich ist ja gelöst): Es gibt doch die sog. "letzte Fahrt". D.h., das Auto wird abgemeldet und darf noch bis 24h, da versichert und versteuert, zum, meinetwegen verschrotten, gefahren werden.

...innerhalb des Zulassungskreises sowie der angrenzenden Kreise! Ich glaube, da kommst Du selbst unter großzügigster Auslegung nicht mit aus...
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wenn auf der überführungsfahrt was passiert, zahlt erst mal die versicherung des vorbesitzers. dort ist es ja aktuell noch versichert. diese wendet sich dann aber wegen des schadensausgleichs an den neuen besitzer, b.z.w. die versicherung bei der er das (tüv-fällige unfallauto) dann versichert.

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Gast Thunderstorm Technologies

Also ich würde mich hüten mit entstempelten Kennzeichen durch mehrere Landkreise zu fahren.

Bedenken solltest du auch, das du zur Vorfahrt bei der HU auf jeden Fall auch Kurzzeitkennzeichen brauchst.

Gruß Detlef

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Hi Detlef,

nein, die brauche ich nicht.

quote_icon.png Zitat von §10 Abs.4 FZV

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Mein Weg führt mich also, mit einem anderen Fahrzeug und mit Deckungszusage zuerst zur Zul.St., dann zur HU mit dem neuen und dann nochmal zur Zul.St.

Siehe auch Antwort #2.

Jetzt geht es ja nur noch um die Vorführung zur HU und Anmeldung.

Das Problem der eigentlichen Überführung ist, hm, gelöst :-)

Volker

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Nein, definitiv nicht!!

Im Vertrag schreibt man eine Uhrzeit hinein, zu der der Wagen übergeben wurde und somit der neue Besitzer haftet.

Eine etwas merkwürdige Einstellung von Dir, übrigens.

Moment, das hat nichts mit meiner Einstellung zu tun, das war lediglich mein Kenntnisstand. Ich stand nämlich auch schon mal vor dem Problem, nur dass ich damals der Verkäufer war. Mir wurde damals gesagt, dass ich bzw. meine Versicherung haftet, wenn der neue Besitzer bei der Überführung einen Satz baut o.ä.. Ich lasse mich natürlich gern eines Besseren belehren.

wenn auf der überführungsfahrt was passiert, zahlt erst mal die versicherung des vorbesitzers. dort ist es ja aktuell noch versichert. diese wendet sich dann aber wegen des schadensausgleichs an den neuen besitzer, b.z.w. die versicherung bei der er das (tüv-fällige unfallauto) dann versichert.

Wenn das tatsächlich so sein sollte, dann ist ja gut, beruhigt zumindest, dass man im Notfall nicht aus eigener Tasche zahlen muss.

Bearbeitet von DENTJE
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Gast Thunderstorm Technologies

#16

Ist das aktuell?

Ich habe das früher auch so gemacht und war auch kein Problem. Vor einigen Jahren wurde mir dann von der ortsansässigen Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen aufs Auge gedrückt, mit dem Hinweis, das die von dir beschriebene Prozedur nicht mehr gehandhabt wird. Oder kocht da wieder jedes Bundesland/ jeder Kreis sein eigenes Süppchen?

Gruß Detlef

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Hi Detlef,

ob Zulassungstellen in dieser Frage Ermessensspielraum haben, wage ich zu bezweifeln, hier ist's jedenfalls so. Da eine Reservierung eines Nr.Schildes nicht einer bindenden Zusage gleichkommt, ist die erste Fahrt zur Zul.St. wichtig. Dann bekommt man ein Nr.Schild definitiv zugeteilt und damit ist's amtlich.

Die Rennleitung kann nicht alles wissen....

Volker

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