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Dyane ohne Türen fahren


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Ich hätte mal eine etwas abgedrehte Frage.

Was würde der TÜV/Polizei sagen, wenn ich die Dyane einfach ohne Türen im Straßenverkehr bewege. Eventuell könnte man auch darüber nachdenken eine Sicherung (Kette oder ähnliches) einzubauen.

Muss oder läßt sich so etwas in den Papieren eintragen?

Gruß

Wampum

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Wenn Du keine Türen drinn hast, mußt Du laut Gesetz Ketten dran hängen.

Hab ich im "Jahrhundert"-Sommer 2003 auch mal gemacht.

Nur ohne hinteren Türen bin ich auch mal gefahren. Um keine Ketten anbringen zu müssen, flog die Rücksitzbank gleich mit raus :D

Theoretisch dürftest Du sogar Dach sammt Heckklappe auch noch demontiern und damit rumfahren. Da einzige was Du nicht demontieren darfst sind die Kotflügel und die Motorhaube - alles andere ist wegrationalisierbar.

Eintragbar ist es, muß aber nicht.

Gruß DS

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Wenn Du keine Türen drinn hast, mußt Du laut Gesetz Ketten dran hängen.

Hab ich im "Jahrhundert"-Sommer 2003 auch mal gemacht.

Nur ohne hinteren Türen bin ich auch mal gefahren. Um keine Ketten anbringen zu müssen, flog die Rücksitzbank gleich mit raus :D

Theoretisch dürftest Du sogar Dach sammt Heckklappe auch noch demontiern und damit rumfahren. Da einzige was Du nicht demontieren darfst sind die Kotflügel und die Motorhaube - alles andere ist wegrationalisierbar.

Eintragbar ist es, muß aber nicht.

Gruß DS

Hallo Daniel,

mag sein, dass die Gesetzeslage so ist, dass man ohne Türen fahren darf, aber nicht jeder Polizist hat Humor und kennt sämtliche Feinheiten der STVO und im Zweifelsfall, kehrt er die Beweislast einfach um - dann steht man ziemlich blöd da, es sei denn, man kann die entprechenden Paragraphen vor Ort nicht nur zitieren, sondern auch belegen.

Ansonsten gibt es wahrscheinlich eine Anzeige, wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz (und/oder anderen Dingen, die man gar nicht für möglich hält) und das ist nicht wirklich lustig.

Gruß

V.

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Dyane ohne Türen gab es; das Dingen hieß Méhari und hatte serienmäßig Ketten. Siehe auch DKW Mungo, VW Iltis, Willys Jeep und VW Kübel sowie Trabant Kübel und diverse andere Fahrzeuge.

Gruß DS

PS: soll ich Dir die Paragraphen raussuchen?

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Dyane ohne Türen gab es; das Dingen hieß Méhari und hatte serienmäßig Ketten. Siehe auch DKW Mungo, VW Iltis, Willys Jeep und VW Kübel sowie Trabant Kübel und diverse andere Fahrzeuge.

Gruß DS

PS: soll ich Dir die Paragraphen raussuchen?

Das wäre wunderbar! Ich wüßte im Augenblick nicht wo ich genau suchen sollte.

P.S.: Dann würde mir nur noch schönes Wetter fehlen. Kannst Du das auch regeln? ;-)

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Dyane ohne Türen gab es; das Dingen hieß Méhari und hatte serienmäßig Ketten. Siehe auch DKW Mungo, VW Iltis, Willys Jeep und VW Kübel sowie Trabant Kübel und diverse andere Fahrzeuge.

Gruß DS

PS: soll ich Dir die Paragraphen raussuchen?

Alle diese gennanten Autos waren aber genau so zugelassen. Jetzt daraus zu schliessen, dass man jedes Auto entsprechend zurückbauen darf, halte ich für gewagt.

Du darfst ja auch nicht von jeder beliebigen Kiste das Dach abflexen, nur weil es das gleiche Modell auch als Cabrio gab. Oder die Windschutzscheibe entfernen, weil man die beim Kübel auch umklappen konnte.

Skeptische Grüße

Torsten

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Die Türen sind zwar unter Garantie keine tragenden Teile, doch würde es mich nicht wundern wenn sie doch einen kleinen Beitrag zur Steifheit der Karosserie beitragen würden. Unfallsicherheit wäre jetzt ein Schlagwort, wenn es sicher auch nur um Nuancen der Sterblichkeit geht. ;) Hatte mal mit dem Gedanken gespielt den Querholm von Dach und Heckklappe abzuschrauben. Tut der Verwindungsdingsbumsigkeit aber sicher auch keinen Gefallen.

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Bei den A-Modellen darf man dank Plattformrahmen, alles wegflexen, und aus dem Fahrzeug ein Hardcore-Roadster machen und die Kiste bekommt TÜV -> Ohne Dach, Heckklappe, Türen und fast Seitenwände. Gesetzlich geregelt ist nur, (in Bezug auf die Karosserie) daß ein Fahrzeug eine Motorhaube und über jedem Rad einen Kotflügel haben muß , und die Karosse darf bei bestimmten Temperaturen nicht brennbar bzw. entzündlich sein.

Auch wenn die deutschen Bestimmungen relativ streng sind, gibt es trotzdem Bereiche, wo das Gesetz sehr kulant ist.

Bearbeitet von EntenDaniel
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Mit Eintragung und TÜV Segen ist bei A-Modellen vieles möglich.

Alle Umbauten die ich kenne haben aber eines gemeinsam:

1. eine Eintragung in die Papiere

2. eine erhöhte Seitenwand (wenn es keine Türen gibt)

Die Möglichkeit einfach die vorderne Türen gegen eine Kette zu ersetzen sehe ich noch immer nicht.

Torsten

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Ich habe mal aus Langeweile in ein paar Geländewagenforen quergelesen und die brauchen immer ne Freigabe vom Hersteller wenn die ohne Türen fahren wollen.

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Warum schlafende Hunde wecken? Schon bei der ersten Verkehrskontrolle wirst du zu 100% rausgefischt. Selbst wenn du ohne Verwaltungsstrafge davonkommen solltest, hast du beste Chancen, zu einer Vorführung deines Fahrzeugs bei der Landesprüfstelle beordert zu werden. Das kostet nur unnötig Geld, Zeit und Nerven.

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Warum schlafende Hunde wecken? Schon bei der ersten Verkehrskontrolle wirst du zu 100% rausgefischt. Selbst wenn du ohne Verwaltungsstrafge davonkommen solltest, hast du beste Chancen, zu einer Vorführung deines Fahrzeugs bei der Landesprüfstelle beordert zu werden. Das kostet nur unnötig Geld, Zeit und Nerven.

Warum? Weil's mir Spaß machen würde im Sommer ohne Türen zu fahren. Geb ja zu, ist etwas Meschugge.

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Flex doch den Boden raus. Den braucht man auch nicht dringend, und die Polente sieht's nicht sofort...

Carsten

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Flex doch den Boden raus. Den braucht man auch nicht dringend, und die Polente sieht's nicht sofort...

Carsten

Jetzt übertreibt da aber mal einer derpe. Bodenbleche oder Türen demontieren ist ein himmelweiter Unterschied.

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also unser Mehari hat Türen

Es gab aber auch Méharis, die ohne Türen ausgeliefert wurden und dort war dann eine Kette montiert. Im Kreis GG fährt z.B. so einer rum.

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Unbestritten, das gab es alles. Nur legitimiert das noch immer nicht dazu, bei einem anderen Modell auch die Türen herauszunehmen. Vielleicht findest du den entsprechenden Paragraphen, dann sind wir alle schlauer.

Torsten

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Im Paragraph 35e der StVZO steht z.B. zwar drin, wie eine Tür befestigt sein muß, es steht aber nicht drin, daß ein Auto Türen haben muß.

Ich zitiere hier mal aus einem VW Iltis Forum, der wiederum aus der STVZO zitiert:

"Zu Sicherungsketten ist in der StVZO §35e (Türen) nichts geschrieben. Es gibt also keinen Grund, Türketten zu benutzen. Die Benutzungsvorschrift den Iltis betreffend ist also nur eine bundeswehrinterne Angelegenheit.

Einzige Ausnahme hierbei: Sollten die Sicherungsketten im Fahrzeugschein erwähnt sein, müssen sie selbstverständlich auch benutzt werden!

Es ist denkbar, dass in früheren Jahren das Benutzen von Sicherungsketten in der StVZO geregelt war und Eintragungen aus diesen Zeiten in den Papieren von Fahrzeugen vorhanden sind. Aber aus heutiger Sicht ist eine Eintragung nicht mehr notwendig. Alte Eintragungen sind aber trotzdem gültig! Eine Streichung der Einträge sind nur auf dem üblichen Weg möglich (TÜV, Zulassungsstelle, neuer Schein usw.).

§35e Türen

(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.

(2) Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist.

(3) Die Türbänder (Scharniere) von Drehtüren - ausgenommen Falttüren - an den Längsseiten von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Türen angebracht sein. Dies gilt bei Doppeltüren für den Türflügel, der zuerst geöffnet wird; der andere Türflügel muss für sich verriegelt werden können. Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.

(4) In Kraftomnibussen müssen sich die Fahrgasttüren an der rechten Fahrzeugseite befinden. Es müssen mindestens vorhanden sein

1. bei Kraftomnibussen mit nicht mehr als 26 Fahrgastplätzen eine Fahrgasttür,

2. bei Kraftomnibussen mit mehr als 26 Fahrgastplätzen zwei Fahrgasttüren oder eine Doppeltür. Die Abmessungen der Fahrgasttüren müssen der Anlage X entsprechen.

(5) Fahrgasttüren in Kraftomnibussen

[...]

(6) Fremdkraftbetätigte Fahrgasttüren

in Kraftomnibussen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den

Vorschriften des Absatzes 5 entsprechen.

(7) Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein."

Gruß DS

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§36a der STVZO regelt z.B. die Bestimmungen über Kotflügel, da steht direkt drin, daß ein Fahrzeug Kotflügel haben muß; im §35e, wo es über Türen geht steht, wie oben schon gesagt nicht drin. daß ein Fahrzeug Türen haben muß.

Gruß DS

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...

§35e Türen

(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind...

wie hat dann bloß jemals der cx in deutschland eine zulassung bekommen?

;-)

ciao

arne

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HAllo Daniel,

wenn etwas jemals in der Zulassungsordnung drinstand, da wird es immer erwähnt werden, d.h. bei einer Änderung der Bestimmung, wird das Datum der Änderung bzw der verbindlichen Einführung genannt. Aus diesem Grund lassen sich ja die Ausnahmen wie z.B Selbstmödertüren, Rote Blinker, Gurte etc. bei Oldtimern belegen.

Mit der Kette könntest Du schiefliegen. Der Mehari hatte nie eine ABE, er wurde nach jahrelangem Importverbot nur als Gebrauchtwagen per Einzelgutachten zugelassen (und meines Wissens stützen sich als Mehari-Zulassungen in D auf dieses eine Einzelgutachten). Anders der Renault 4 Plein Air. Er wurde offiziell nach Deutschland importiert und bei ihm waren wie beim Iltis etc. die Ketten Vorschrift. Insofern scheint es zumindest so etwas wie eine interne Vorschrift/Übereinkunft zu geben, dass Autos im normalen Verkehr nur mit Türen bzw eine Kette, die das Herausfallen der Passagiere verhindert, bewegt werden dürfen.

Der Plein Air ist übrigens ein gutes Beispiel dafür, dass man auch bei einem Auto mit Chassis nicht einfach das DAch absägen kann. Die Karosserie wurde aufwändig verstärkt (dito Käfer-Cabrio). Bei der Ente muss ein Cabrio-Umbau per Einzelgutachten bestätigt werden ansonsten erlöscht - aus gutem Grund - die ABE. Die Karosserie trägt nämlich auf jeden Fall mit.

Gruß

V.

Bearbeitet von Vincent2
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§36a der STVZO regelt z.B. die Bestimmungen über Kotflügel, da steht direkt drin, daß ein Fahrzeug Kotflügel haben muß; im §35e, wo es über Türen geht steht, wie oben schon gesagt nicht drin. daß ein Fahrzeug Türen haben muß.

Gruß DS

Weiter oben steht aber auch:

§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge.

[..]

2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.

Bitte jetzt keine Diskussion über die Sicherheit der Ente/Dyane im Allgemeinen. Aber ohne Türen wird das nicht besser.

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Der Plein Air ist übrigens ein gutes Beispiel dafür, dass man auch bei einem Auto mit Chassis nicht einfach das DAch absägen kann. V.

Dieses Beispiel verstehe ich jetzt aber nicht. Der Visa ist selbsttragend also kein Chassis.

Torsten

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