24. Juni 201016 J. Ich bin so doof. Ich habe ein Auto verkauft und aus ganz dummen Umständen keinen Kaufvertrag mehr. Der ist im verkauften Auto liegen geblieben. Ist mir noch nie passiert! Wird mir auch nicht mehr. Naja, halb so schlimm dachte ich. So unter ACClern. Pustekuchen. Nun hat aber der Käufer den Wagen nach nicht ab- bzw umgemeldet und fährt schön auf meine Kosten durch die Gegend. Ich könnte ..... Was nun? Die Versicherung bzw Zulassungsstelle will einen Kaufvertrag sehen. Sonst passiert da nix. Gruß vom Beltzebub
24. Juni 201016 J. Dann würde ich nach vorheriger Schilderung der Umstände bei der Polizei den Wagen als gestohlen melden.
24. Juni 201016 J. Du doof. Aber Namen und Adresse des Käufers hast Du ja hoffentlich. Das reicht der Zulassungsstelle nicht? Wenns ein ACCM ist, sollte man das aber doch rausbekommen. Wohnt der weit weg? Dirks Idee klingt zwar charmant, dass der Wagen gestohlen wurde, entspricht aber ja nicht den Tatsachen. Daher darf die Polizei eine derartige Anzeige nicht aufnehmen... Bearbeitet (24. Juni 201016 J. von torsten130)
24. Juni 201016 J. Dann würde ich nach vorheriger Schilderung der Umstände bei der Polizei den Wagen als gestohlen melden. Genau, und die Autoschlüssel hat er gleich mitgeklaut!
24. Juni 201016 J. Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung, aber das nützt Dir jetzt wenig. Gibt es nicht wenigstens einen Zeugen, irgendwer, der beim Verkauf dabeistand? Oder eine Quittung für den Kaufpreis?? Ansonsten viel Glück, daß der nicht noch einen Unfall auf Deine Kosten baut oder es demnächst Knöllchen hagelt...... Ich würde aber trotzdem bei der Polizei einfach mal nachfragen, was Du völlig legal tun könntest. Bearbeitet (24. Juni 201016 J. von ACCM Jumpy)
24. Juni 201016 J. Und wenn er nach Westhofen kommt: Steinigung mit alten Federkugeln oder LHSsen und federn (Ja, so richtig altes nach totem Fisch stinkendes LHS) :D
24. Juni 201016 J. Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung, aber das nützt Dir jetzt wenig. Gibt es nicht wenigstens einen Zeugen, irgendwer, der beim Verkauf dabeistand? Oder eine Quittung für den Kaufpreis?? Ansonsten viel Glück, daß der nicht noch einen Unfall auf Deine Kosten baut oder es demnächst Knöllchen hagelt...... Ich würde aber trotzdem bei der Polizei einfach mal nachfragen, was Du völlig legal tun könntest. das würde ich auf alle Fälle unbedingt auch tun; die nehmen zwar m.W. nach tatsächlich keine Diebstahlanzeige auf, aber wenn der Vorgang protokolliert ist hast Du wenigstens bessere Aussichten, falls der Drecksack noch richtig Mist baut....bei roten Ampeln angefangen und bei Unfallflucht nicht aufgehört.
24. Juni 201016 J. Kannst du ihm nicht einen ACCMler in seiner Nähe auf die Pelle schicken? Vielleicht nur, um Fotos zu machen. Als Beleg dafür, dass das Auto in der Stadt/Straße verkehrt und noch nicht umgemeldet wurde... Nur so ´ne ID... Gruß, Uli
24. Juni 201016 J. Anzeige wegen unerlaubten Fahrens und Forderung auf Herausgabe des Briefes oder Ersatzweise des Kaufvertrages. Natürlich über einen Anwalt. Darauf muss er reagieren (spätestestens, wenn eine Kopie dem Amtsgericht volrliegt) Den Rest klärste dann im Vergleich. Wenn man dem Käufer noch bertrügerische Absichten androht, wird er sich das bestimmt überlegen. Auf jeden Fall Anzeige und bei der LBV Kopie abgeben. Bearbeitet (24. Juni 201016 J. von Maxi74)
24. Juni 201016 J. Nur mal so als ID: es könnte ja dem Käufer auch nur etwas unvorhergesehenes dazwischen gekommen sein(gesundheitsliche Prob.z. und das verkaufte Auto wird gar nicht gefahren... aber das sind natürlich nur Mutmaßungen, so wie häufiger hier im Forum, man(n) sollte nicht immer das negativste denken! Und: Anwalt, lass das sein, das Kostet nur Geld und bringt dem Rechtsverdreher Kohle, die du dann --neben Deinen Nerven--nie wieder siehst: Merke: Die meisten Rechtsverdreher sind FDP-Wähler, un denen wollen wir doch kein Geld in den Rachen werfen, oder??
24. Juni 201016 J. Ersteller Ich habe nur den Namen, e-mail-Adresse, Bankverbindung sowie Handynummer. Der Käufer meinte Er hätte soviel zu tun das Er noch nicht dazu kam. Meine Versicherung weiß bescheid, sagt aber das der Wagen bis zum Ende der Saison auf mich weiter läuft solange ich keinen Kaufvertrag vorweisen kann. Der Kaufvertrag ist leider im Auto liegen geblieben. Ging plötzlich ganz schnell als dem Sohnemann in seinem Auto schlecht wurde. Zeuge ist lediglich meine Freundin und dem Käufer seine Frau. Ich suche nochmal die Zulassungsstelle auf und frage mal bei der Polizei nach. Kennzeichen abschrauben wäre angeblich Diebstahl, meinte mein Versicherungsfuzzi. Das ist mir noch NIE passiert! Nur ärgern allein bringt nix. Aber nochmal mache ich sowas nicht mehr. Der Wagen mit dem Kennzeichen RÜD BX 14 dürfte nun im Kreis Neunkirchen/Saar sein. Falls der Käufer mitliest - Bitte SOFORT ab- bzw. ummelden! Bearbeitet (24. Juni 201016 J. von Beltzebub)
24. Juni 201016 J. Hallo Belzebub, ich möchte mich doch noch einmal melden: Ich würde ganz schnell vorsorglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn einem Freund von mir ist etwas ähnliches, allerdings schon vor etwa 30 Jahren, passiert. Der Käufer ist auch mit dem Versprechen, dass Auto sofort umzumelden, ohne Abgabe seiner Adresse abgehauen, und hat es dann nicht umgemeldet. Leider hat er nach Versicherungsende (mein Freund hat natürlich nicht weiter bezahlt) einen Unfall mit über 3000,00 DM Schaden verursacht, den mein Freund abstottern durfte!
24. Juni 201016 J. Ich habe nur den Namen und seine Bankverbindung sowie Handynummer.Er meinte Er hätte soviel zu tun das Er nicht dazu kam. Meine versicherung weiß bescheid, sagt aber das der Wagen bis zum Ende der Saison auf mich weiter läuft solange ich keinen Kaufvertrag vorweisen kann. Der Kaufvertrag ist im Auto liegen geblieben. Ging plötzlich ganz schnell als dem Sohnemann in seinem Auto schlecht wurde. Zeuge ist lediglich meine Freundin und dem Käufer seine Frau. Ich suche nochmal die Zulassungsstelle auf und frage mal bei der Polizei nach. Kennzeichen abschrauben wäre angeblich Diebstahl, meinte mein versicherungsfuzzi. Das ist mir noch NIE passiert! Nur ärgern allein bringt nix. Der Wagen mit dem Kennzeichen RÜD BX 14 dürfte nun im Kreis Neunkirchen/Saar sein. Falls der Käufer mitliest - Bitte SOFORT ab- bzw. ummelden! Hab' da 'ne ganz blöde Idee: Wenn Du zwei Freunde hast, die ihre Autos nicht dringend benötigen, keilt den Wagen doch ein!
24. Juni 201016 J. Auch bedenken: Die Ab- bzw. Ummeldebestätigung kommt zuweilen erst sehr spät von der jeweiligen Zulassungsstelle zur Versicherung. Wird das Auto in einem anderen Kreis zugelassen, dann kann das je nach Faulheit der Sachbearbeiter bis zu 6 Wochen dauern.
24. Juni 201016 J. Ich habe nur den Namen, e-mail-Adresse, Bankverbindung sowie Handynummer.Der Käufer meinte Er hätte soviel zu tun das Er noch nicht dazu kam. Meine Versicherung weiß bescheid, sagt aber das der Wagen bis zum Ende der Saison auf mich weiter läuft solange ich keinen Kaufvertrag vorweisen kann. Der Kaufvertrag ist leider im Auto liegen geblieben. Ging plötzlich ganz schnell als dem Sohnemann in seinem Auto schlecht wurde. Zeuge ist lediglich meine Freundin und dem Käufer seine Frau. Ich suche nochmal die Zulassungsstelle auf und frage mal bei der Polizei nach. Kennzeichen abschrauben wäre angeblich Diebstahl, meinte mein Versicherungsfuzzi. Das ist mir noch NIE passiert! Nur ärgern allein bringt nix. Aber nochmal mache ich sowas nicht mehr. Der Wagen mit dem Kennzeichen RÜD BX 14 dürfte nun im Kreis Neunkirchen/Saar sein. Falls der Käufer mitliest - Bitte SOFORT ab- bzw. ummelden! Schade um den BX, dann ist der wohl bald nicht mehr in diesem traumhaften Zustand.
24. Juni 201016 J. Ersteller @Dirk: Das kann sein. Aber da ich Abrüste kommt alles weg bis auf meinen Alltags BX und den CX. @Torsten: Du hast PN.
24. Juni 201016 J. Ersteller Ich drück morgenfrüh mal mein Gummientchen im Bade, vielleicht hilfts ja Ja, ganz sicher! Baden hilft!
25. Juni 201016 J. Habe heute eine Bekannten gesprochen, der im Verkehrsamr arbeitet. Er sagt, es sei eine zivilrechtliche Sache um man komme um einen Anwalt nicht herum, wenn man ganz sicher gehen wolle. Man kann beim VA ein eidestattliche Versicherung abgeben, dass man das Auto verkauft hat. Allerdings muss man die Daten des Käufers haben. Das VA gibt es an die Versicherung weiter. AAAAber, es gibt eine Wartefrist von 4 Wochen. Sollte innerhalb der 4 Wochen das Auto nicht umgemeldet sein, dann wird es zwangsabgemeldet. Jetzt wird auch die Polizei erst aktiv. Also ab zum VA und hoffen dass 4 Wochen nichts passiert oder das Auto umgemeldet wird.
26. Juni 201016 J. Ersteller Habe den Tip bekommen nach 4 Wochen eine Fahrzeug-Ausserbetriebsetzung nach §13 Abs.4 der Fahrzeugzulassungsverordung zu machen. Ansonsten läuft das Fahrzeug laut meiner Versicherung noch bis zum Ende der Saison auf mich. ...Arschlöcher gibts! ...auch im ACC. *grummel*
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