Zu Inhalt springen
In der App anschauen

Greife bequemer auf unsere Website zu. Mehr erfahren.

André Citroën Club

Eine Vollbild-App auf dem Startbildschirm mit Push-Benachrichtigungen …

Um die App unter iOS/iPadOS zu installieren
  1. Klicke das Teilen-Symbol in Safari
  2. Wähle die Funktion Zum Startbildschirm hinzufügen aus dem Menü.
  3. Klicke Hinzufügen in der rechten oberen Ecke.
Um die App unter Android zu installieren
  1. Klicke die drei Punkte (⋮) in der rechten Ecke des Browsers.
  2. Klicke Zum Startbildschirm hinzufügen oder App installieren.
  3. Durch Klick auf Installieren bestätigen.

Auto verkauft aber....

Hervorgehobene Antworten

Um die Frage gleich vorweg zu beantworten:

Nein - mir mangelt es nicht an Selbstvertrauen :D

Gruß Detlef

Auf keinen Fall ....das sagt ja auch schon dein Name!!icon10.gif

  • 2 Wochen später...

Auch nach weiteren 2 Wochen keinerlei Wort oder Aktion aus dem Staate Dänemark, obschon Mads weiterhin hier aktiv ist und ihm weder meine PNs noch dieser Thread hier entgangen sein können.

Wundert mich eigentlich, denn für mein Verständnis kann er den Wagen ohne die ZLB I, die ja noch bei mir liegt, gar nicht offiziell in DK registriert werden.

Man machte da bei Abholung so eine Anspielung, dass ja noch ein BX verfügbar sei, dessen Fahrgestellnummer man sich "borgen" könnte. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt ;)

Ich warne dann mal ausdrücklich vor Mads-Citronaut. Er nimmt es mit dem Worthalten nicht gar so genau - einige hier wussten das bereits, ich jetzt auch. Naja, hinterher ist man immer schlauer, gell!? :)

Da der BX noch nicht so ganz vollständig bezahlt ist, denke ich derweil darüber nach, mir die ZLB II neu aufbieten zu lassen und das Gefährt einfach wieder zurückzuholen. Da damit alle Fahrzeugpapiere wieder in meinem Besitz wären, wären ja auch die Eigentumsverhältnisse klar definiert - und natürlich würde ich nicht alleine nach DK aufbrechen...

Bearbeitet ( von gungstol)

Na, das hört sich ja echt "hammermäßig" an!

Und sowas hier im Forum,

Na, ja wenn man sich schon Mafia nennt....

wieso hast Du denn den BX ohne volle Bezahlung überhaupt "rausgegeben"?

Wenn man sich Mads Verkaufsangebote und die Preise dafür ansieht, dürfte doch der Kaufpreis für deinen BX für ihn locker zu stemmen gewesen sein, sollte man meinen??

Da damit alle Fahrzeugpapiere wieder in meinem Besitz wären, wären ja auch die Eigentumsverhältnisse klar definiert - und natürlich würde ich nicht alleine nach DK aufbrechen...

Der Besitz von den Papieren indiziert allenfalls das Eigentum am Fz, beweist ihn aber nicht - da sollte man vorsichtig sein. Ich denke, die Eigentumsfrage ist eher am Kaufvertrag festzumachen: ist dort ein Eigentumsvorbehalt vereinbart (z.B. "die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers")? Wenn nicht, dann hat der Käufer rechtmäßig Eigentum erworben - auch wenn er nicht vollständig bezahlt hat. Wenn nicht, wäre eine Rückführung des Fahrzeuges ein klarer Diebstahl (wenn sich die Begleiter nicht benehmen können u.U. auch Raub).

Wenn's um weniger als 2000,- geht und eine ladungsfähige Anschrift des Käufers bekannt ist: schon mal über die Anwendung der "European Small Claims Procedure" (eine Art EU-Mahnbescheid) nachgedacht?

Bearbeitet ( von jumpy_beifahrer)

Auf den neuen Zulassungspapieren steht übrigens ausdrücklich:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen :(

Mit den alten Briefen war das noch anders.

Gruß Detlef

Naja, ich krieg den schon noch....

polizei anzeige diebstal, betrug, unerlaubten fahrens,

und eine selbsteinlieferung in eine psyiatrische anstallt wegen unzurechnugsfähigkeit

polizei anzeige diebstal, betrug, unerlaubten fahrens,

und eine selbsteinlieferung in eine psyiatrische anstallt wegen unzurechnugsfähigkeit

Wie meinen? Kann den Sinn dieses Beitrags nicht enträtseln.

Dein Vorposter wollte damit zum Ausdruck bringen, daß man sich, nachdem man ungeschickterweise ein Auto angemeldet bzw. ohne Vertrag aus der Hand gegeben hat und der Käufer nicht ummeldet, am besten noch weiter in die Grütze reinreitet, indem man Straftaten vortäuscht, die nicht stattgefunden haben. Das sind nämlich gute Voraussetzungen, sich am Ende selber auf der unvorteilhaften Seite eines Strafverfahrens wiederzufinden. Ferner waren da noch eine Beleidigung und etliche Rechtschreibfehler drin versteckt, was aber den Aussagewert nicht besonders beeinflußt hat.

Bearbeitet ( von jumpy_beifahrer)

...nebenbei beisse ich mich täglich in den allerwertesten diesen bx nicht gekauft zu haben

(auch wenn es nix zur sache tut)

indem man Straftaten vortäuscht, die nicht stattgefunden haben.

Wo genau steht, dass das der Plan war?

Wo genau steht, dass das der Plan war?

Das bezog sich auf #58 und nicht auf Dich. Sorry für das Misverständnis.

Naja, ich krieg den schon noch....

Wie hoch ist denn der Betrag den du noch zu bekommen hast ?

Unglaublich das ganze...und dann noch hier im Forum....

Du bist aber auch ein Donkey, er war doch m.W. auf dem CX Treffen, da hätte man ihn stellvertretend zur Rede stellen können.

Naja, ich habe nur "25€" an der deutsch-schweizerischen Grenze zu liegen, aber das Geld hole ich mir zur Not über Russisch Inkasso persönlch ab, die (Versand-)Adresse habe ich ja ;)

Habt ihr gesehen. Es geht auf neue Einkauftour. Gesucht werden diesmal XM... ;)

Na das wär doch was für Jewiberg ;)

Wenn er dann nur die Hälfte bekommt, hat er immer noch mehr als er aktuell maximal will :D

Gruß Detlef

Kann mir mal jemand ne Adresse von Mads per PN schicken?

Würde gerne checken, ob ich die Richtige habe...

Wie hoch ist denn der Betrag den du noch zu bekommen hast ?

je nach dem, wie stur sich der Däne anstellt, zwischen €150,- und €550,-.

Je Sturer, desto mehr entstandene Kosten mache ich geltend.

#69

Gute Einstellung - so handhabe ich das auch ;)

Übrigens versuche ich gerade deine Sig umzusetzen - mit dem Ausatmen klappts schon ganz gut ......... was zur Folge hat, das mich derzeit der Rest der Familie in Ruhe lässt :D

Gruß Detlef

Erstelle ein Konto, um zu kommentieren

Konto

Navigation

Suche

Suche

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.