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War heute beim TÜV


accm uko

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ohne Auto natürlich, was habt Ihr denn gedacht? ;-)

Ich wollte mit dem Prüfer so ein paar Eigenheiten, die ein aus Frankreich importierter HY zu bieten hat besprechen. Wir konnten fast ales klären, aber bei einigen Punkten war der TÜV-Mann ratlos, oder hat auf die Schnelle keine Gesetzesgrundlage gefunden.

Und um allen TÜV-Kritikern mal den Wind aus den Segeln zu nehmen: es war nach Feierabend, er hat einen älteren Kollegen zu Rate gezogen, er hat seine Freundin auf später vertröstet und er hat mir geraten, das Forum zu den ungelösten Fragen zu befragen.

Nun also:

1. das hintere Kennzeichen befindet sich in der luftigen Höhe von etwa 2,40 m. Damit hat er ein Problem. Er will es nicht einfach eintragen, sondern er will eine Rechtsgrundlage dafür.

2. Er will für genau dieses hintere Kennzeichen eine Beleuchtung von beiden Seiten, einseitige Beleuchtung von der mittigen Originalleuchte akzeptiert er nicht.

3. Fernlicht braucht eine blaue Kontrollleuchte. Habe ich nicht, die muss nachgerüstet werden sagt er. Das war auch schon mal Thema hier im Forum mit der gleichen Aussage.

Alle anderen Eigenheiten meines Hü, bei denen ich mehr Probleme erwartet hatte, haben sich in Luft aufgelöst.

Es würde mich sehr freuen, wenn Ihr mich mit Tipps, Kopien von Fahrzeugbriefen, Gutachten usw. usw. überschütten könntet.

Viele Grüße und schon mal vielen Dank im Voraus

Hermann,

der nach 3 1/2 Jahren schon an den TÜV-Termin denkt

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sehr lustig...

zu 1.: wurde bei mir anstandslos unter Bemerkungen vermerkt.

- könnte man natürlich auch auf die Tür schrauben (mit viel Herzblut)

zu 2.: Ich hatte beim 1. Tüv überhaupt garkeine Kennzeichenbeleuchtung am HY! Hat auch keiner nach gefragt? Ist irgendwie auch immer noch nicht wieder angebaut... *pfeif*

- Nachrüstung ist bestimmt möglich, gibt sicher von HELA irgendwas das passt.

zu 3.: Auch das ist mir völlig neu, hat ne Ente sowas? oder nen Käfer? Mein HY jedenfalls nicht...

- Auch das kann man natürlich relativ problemlos mit zwei Strippen, nem Vorwiederstand und ner LED lösen. sollte in ner Stunde durch sein. Aber: tut das not??

ich hab hier mal meine Zulassungspapiere hinterlegt:

http://typ-h.de/pages/technische-infos/tuev.php

vieleicht hilft ihm das.

Wild Wild...

habe mit dem HY schon viel erlebt beim tüv, aber das was du da aufzählst ist mir völlig neu.

Gruß

Mario

PS: Danke für die PM, ich warte gerne ein wenig, das Ergebniss zählt :-)

Bearbeitet von dumdidum
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1.

Hat den Prüfer bei mir nicht gekratzt, aber scheint nicht mit den Bestimmungen konform zu sein. (Müllwagen z.b. haben da aber auch ne Sonderregelung)

2.

Kennzeichenbeleuchtung aus dem Motorradversandhandel, Louis z.b. passt da perfekt links und rechts.

3.

Da brauch man eigentlich nicht mal nen vorwiederstand, ich meine für die Kontrolllampe gibs nen Kontakt an dem Wahlhebel des Lichtes. Ich habs zumindest bei mir irgendwie so angeschlossen.

Enten haben das im Übrigen auch, zumindest meine.

Grueße

Marius

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ACCM Gerhard Trosien

1.) Die minimale und maximale Höhe des hinteren Kennzeichens ist in der StVZO festgelegt. Die maximale Höhe wird bereits bei der AK400 überschritten. Regulär importierte AK400 hatten das Kennzeichen auf der Tür.

Es gibt richtig deutsche Lieferwagen, die in Sonderfällen das Kennzeichen über den Hecktüren haben; gelegentlich sieht man mal einen älteres Merzedes-Kastenwagen. Die hatten das oben liegende Kennzeichen gelegentlich sogar bei Hochdach-Versionen. Es geht also. Den Rechtsgrund kann ich leider nicht benennen.

Meiner hat weder Eintrag noch Ausnahmegenehmigung. Letztere habe ich für die vorderen Türen.

2.) Die Behörden haben ein Problem mit Kennzeichen, die in der Mitte auseinandergeschnitten sind. Der Einbau von 2 Leuchten ist kein Problem, ich habe 2, wie sie bei Citroën beispielsweise beim ID-Break verwendet wurden.

3.) Kontrolllampe brauchts nicht, wenn die Schalterstellung wie beim HY eindeutig ist. Das Nachrüsten ist aber kein Problem: das Loch im Armaturenbrett ist da und 2CV-Leuchten sind sowieso serienmäßig im HY verwendet worden.

Blinkerkontrollleuchte brauchts auch nicht, weil der Blinkerschalter Lärm macht.

Vor endlosen Diskussionen mit sturen Prüfern würde ich diese unwesentlichen Nachrüstungen vornehmen. Es geht wirklich einfach: das Blinkrelais hat eine unbelegte Steckerfahne, die ist für die Kontrolllampe. Beim Fernlicht klemmt man hinterm Tacho einen Abzweig an das hierfür zuständige Kabel.

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1.) Ich war ja auch neulich unlackiert beim TÜV. Da konnte man die Stelle wo das Kennzeichen vorher war noch deutlich sehen. Nämlich auf einer der beiden unteren Türen. Ich habe den Prüfer gebeten, mir das Nummernschild am neuen, originalen Platz unter dem Dach einzutragen. "Brauchn wa nich". Es war ihm sogar lieber dort, weil es kein bewegliches und abnehmbares Teil ist.

Vielleicht hilft der letzte Satz ja... Wobei das Nummernschild ja normalerweise immer an einer Heckklappe hängt und die ja beweglich und abnehmbar ist.

Evtl. ein paar Fotos mitnehmen und ihm zeigen, dass es nun mal so ist beim HY?

2.) Meine Kennzeichenbeleuchtung hinten ist glaub von einem Mini (Chrom, HA!) und stammt von Limora, der direkt bei uns um die Ecke ist. Ist mittig angeordnet und hat den Prüfer nicht gejuckt.

3.) kann ich nichts zu sagen, bei mir leuchtet es bei Fernlicht blau.

Ich würde im Zweifel einen anderen TÜV aufsuchen...

Viel Erfolg =)

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der-blaue-klaus

Hallo,

ich kann Dir nur den guten Rat geben, fahr zum TÜV nach LANDAU in der Pfalz.

Der Prüfer Axel Overbeck ist auf HY spezialisiert und dort kriegt man (fast) alles durch.

Kennzeichen oben ist kein Problem. Auch franz. Anhängerkupplung mit 1.250 Anhängelast habe ich mit Citroen Homologation durchbekommen!

Falls Fragen, wir sind am kommenden WE in Wsthofen mit dem HY.

Oder Mail an mich direkt: reinhard-j.gabriel@gmx.net

Gruß Reinhard

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[quote name=accm uko;4641100

3. Fernlicht braucht eine blaue Kontrollleuchte. Habe ich nicht' date=' die muss nachgerüstet werden sagt er. Das war auch schon mal Thema hier im Forum mit der gleichen Aussage.

Viele Grüße und schon mal vielen Dank im Voraus

Hermann,

der nach 3 1/2 Jahren schon an den TÜV-Termin denkt

Aber für VW wurde mal ne Ausnahme gemacht ! Als die beim Golf

(und anderen Modellen ? ) LEDs als Konteolleuchten einführten gab's

die noch nicht in blau. Als durften die VW's mit ner gelben rumfahren !!!

Vielleicht nützt der Hinweis darauf ja etwas.

mfg Klaus

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ACCM Gerhard Trosien
Aber für VW wurde mal ne Ausnahme gemacht ! Als die beim Golf

(und anderen Modellen ? ) LEDs als Konteolleuchten einführten gab's

die noch nicht in blau. Als durften die VW's mit ner gelben rumfahren !!!...

DAS war der Oberhammer!

"Wenige" Jahre vorher stand die Zulassung der Ente auf der Kippe wegen der Scheinwerferverstellung, die heute VORGESCHRIEBEN ist, danach machten sie Zirkus wegen der die Verkehrssicherheit fördernden oben liegenden Blinker der D-Modelle, aber VW konnte mit absolut überflüssigen, vermeidbaren Regelverstößen kommen - die wurden durchgewunken...

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ich danke Euch für Eure Tipps und Anregungen. Die drei Dinge, die ich in meiner Anfrage genannt habe, stellen mich nicht vor technische oder "materielle" Probleme,sondern ich mag das eigentlich bloß nicht nachrüsten. Na ja, die Fernlichtkontrollleuchte ist seit gestern schon drin. (@ Gerhard: meiner ist ein 67er, da waren die Armaturen zwar auch mit der Ente verwandt, aber eine Fernlichtkontrolllampe kannst Du da nirgends einbauen.

Beim Kennzeichenproblem überlege ich gerade, ob ich es nicht doch auf die linke hintere Tür schrauben soll, dann bleibt das originale draufgemalte französische Nummernschild weiterhin sichtbar.

Und nur um Euch neidisch zu machen: ich habe ein Paar Nummernschildbeleuchtungen von Seima, also für links und rechts, billig beim Oldtimermarkt in Augsburg gewonnen, das kann ich also französisch lösen :-)))

Viele Grüße

Hermann

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DAS war der Oberhammer!

"Wenige" Jahre vorher stand die Zulassung der Ente auf der Kippe wegen der Scheinwerferverstellung, die heute VORGESCHRIEBEN ist, danach machten sie Zirkus wegen der die Verkehrssicherheit fördernden oben liegenden Blinker der D-Modelle, aber VW konnte mit absolut überflüssigen, vermeidbaren Regelverstößen kommen - die wurden durchgewunken...

Ich habe damals einen der ersten Prolos, Entschuldigung, das heißt ja Polo, gefahren. Eigentlich war das ja ein Audi 50 mit einem Sparmotor. Der hatte aber noch eine blaue Fernlichtkontrolllampe. Die Audi-Jungs, die das Auto eigentlich entwickelt haben, ersetzten die LED einfach durch eine Glühlampe in LED-Optik, erst VW schaffte die Ausnahmegenehmigung mit gelber Kontrollleuchte.

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