15. August 201016 J. Das ist, entschuldigung, mal der größte Unfug überhaupt. Gerade in Deutschland ist das Urheberrecht eines der am besten geschützten Rechte und Gesetze überhaupt. Das Bild selber ist urheberrechtlich geschützt, seit wann denn das Objekt darauf? Wenn jemand den Frankfurter Dom fotografiert, darf er das nicht, weil er nicht Eigentümer desselbigen ist? Nur, wenn er dieses Bild z.B. auf seine Internet-Seite stellt, darf man dieses spezielle Bild nicht kopieren und woanders öffentlich verwenden.
15. August 201016 J. Wenn, dann alles zitieren. Das Recht am eigenen Bild...........wenn ich etwas fotografiere dann ist dies MEIN Bild und ICH habe die Rechte. Ausnahmen gibt es, wie bekannt, z.B. Eiffelturm bei Nacht.....usw. Das Objekt ist natürlich nicht geschützt, wäre ja noch schöner, wenn jeder sein Haus urheberrechtlich schützt......geht ja auch nicht, wer ist schon Urheber seines Hauses.......also, passt schon alles. Man kann aber auch den Urheber des Frankfurter Doms fragen, ob man das fotografieren darf, nur wird man sich da etwas zum blöden machen. Wer nicht möchte, dass sein Haus fotografiert wird, der kann es sich ja schützen lassen, so er es selbst entworfen und gebaut hat............ Thomas Bearbeitet (15. August 201016 J. von tomcam)
15. August 201016 J. Moin... Wenn, dann alles zitieren.Das Recht am eigenen Bild...........wenn ich etwas fotografiere dann ist dies MEIN Bild und ICH habe die Rechte. Beim "Recht am eigenen Bild" geht es meines Wissens nicht um den Schutz des Werkes, sondern vielmehr um den Schutz des Abgebildeten. Also, dass man nicht einfach ungefragt Bilder (Fotos, Zeichnungen, etc.) von irgendwelchen Personen machen darf (§22, KunstUrhG). Abbildungen von Gebäuden darf man, soweit ich weiß, i.d.R. von öffentlichen Plätzen aus machen, aber nicht, wenn man dazu privaten Grund betritt. Also auch nicht vom Nachbargrundstück aus. Markus
15. August 201016 J. Google Earth wurde 2005 erstmals zum Download angeboten, damals hat sich kaum einer an den teilweise hochauflösenden Satellitenbildern gestört. Im Jahr 2007 ist dann Street View erstmals zugänglich geworden, ebenfalls von nur wenig negativer Kritik begleitet. Jetzt wird dieses Programm von Leuten "verteufelt", die teilweise nicht einmal wissen worum es geht. Ich nehme da nur mal meine Eltern als Beispiel: Sie haben überall gelesen, wie gefährlich Stret View ist. Als ich neulich einen Urlaub mit ihnen und für sie geplant habe (Italien-Rundreise) waren sie jedoch begeistert, dass sie die Orte der Hotels u.ä. so nah sehen konnten - und fanden das Ganze, nachdem sie es einmal selber gesehen hatten, gar nicht mehr schlimm und haben sich über die ganze Aufregung gewundert. Aber selbst wenn man alle datenschutzrechtlichen Belange gelten lässt, so wundert mich doch die Beschränkung der Aufregung auf ein einziges Unternehmen und ein einziges Feature, kein Mensch redet von anderen Anbietern. Im Köln-Bonner Raum gibt es schon länger ein Unternehmen, auf dessen Homepage sich sogar komplette Videos à la Street View betrachten lassen (http://www.e-rent.de/) und dessen Dienste von der gleichen Lokalzeitung gelobt wurden, die jetzt scharfe Kontrollmaßnahmen fordert. Auch Bing Maps von Microsoft mit seiner "Vogelperspektive", bei der Gebäude hochauflösend von schräg oben und von vier Seiten betrachtet werden können, kommt nicht bei der aktuellen Diskussion vor. Von daher sehe ich die Diskussion als blinden Aktionismus und die geltungssüchtige Profilierung einiger Politiker, die meinen mit einer solchen "Wohltat" Stimmen fangen zu können - und von anderen Eingriffen ablenken wollen (fernlesbare RFID-Chips in Ausweisen, Datensammelwut, Zensur). Und Herr und Frau Normalbürger fallen auch noch schön drauf rein Großes Kino im Sommerloch, mehr ist das nicht...
15. August 201016 J. Ich habe mein Haus wirklich selbst gebaut, bin also quasi Urheber meines Hauses. Ich wohne aber in einer Gegend, wo der Datenkrake bestimmt erst in mehr als 3 Wochen durchkommt. Darf ich denn mein Haus fotografieren ? Wo lasse ich mein Haus gegen unerlaubtes Fotografieren schützen?
15. August 201016 J. @Stefan R. # 14."Das Recht am eigenen Bild ist nicht so stark, wie viele glauben. " Das ist, entschuldigung, mal der größte Unfug überhaupt. Gerade in Deutschland ist das Urheberrecht eines der am besten geschützten Rechte und Gesetze überhaupt. Urheberrechtsverletzungen können mit Strafen bis hin zu Freiheitsstrafe geahndet werden. Das nenne ich nun mal eines der wenigen Gesetze, welches ich mag, verstehe und auch uneingeschränkt verteidige und vertrete. Thomas Kann es sein, daß du mich komplett falsch verstanden hast? Ich meine nicht das Urheberrecht am selbst gemachten Bild. Das ist absolut unbestritten. Ich meine die Möglichkeiten, Aufnahmen, die einen selber oder persönliches Eigentum, wie z.B. Häuser, zeigen, zu verhindern. Da herrscht sehr viel Unwissenheit, wie du in deinem Job bestimmt auch schon öfter erlebt haben wirst. Z.B. es findet ein Konzert statt, das von einem Team des WDR-Rockpalast gefilmt wird. Unter anderem steht auch ein Kameramann auf der Bühne und filmt öfter auch mal das Publikum. Es gibt genug Leute, die der Meinung sind, sie könnten verhindern, daß der Ausschnitt, auf dem sie zu sehen sind, später ausgestrahlt wird. Können sie nicht. Auch nicht mit dem Argument: "Es geht niemanden etwas an, daß ich bei dem Konzert war. Datenschutz." Solange ersichtlich ist, daß es eben um das Publikum in der Gesamtheit geht und nicht um Person XY hat Person XY eben Pech gehabt. Also sollte man sich überlegen, ob man sich auf der Arbeit einen Krankenschein nimmt, um abends zu einem Konzert zu gehen ;-). Ebensowenig hat man die Möglichkeit zu verhindern, daß ein Kamerawagen durch die Strassen fährt und Bilder dieses Strassenzuges veröffentlicht. Auch hier wieder: Solange nur klar ist: Es geht um Musterstrasse 1-25 und nicht um "Das ist das Haus von Herrn Mustermann", dürfen die Aussenfassaden filmen, wie sie wollen.
15. August 201016 J. > Von daher sehe ich die Diskussion als blinden Aktionismus und die > geltungssüchtige Profilierung einiger Politiker, die meinen mit einer solchen > "Wohltat" Stimmen fangen zu können - und von anderen Eingriffen ablenken > wollen (fernlesbare RFID-Chips in Ausweisen, Datensammelwut, Zensur). > Und Herr und Frau Normalbürger fallen auch noch schön drauf rein Das dürfte es gut treffen. > Großes Kino im Sommerloch, mehr ist das nicht... Nicht ganz. Googles StreetView ist erst dann so richtig ins Gerede gekommen als bekannt wurde, daß dabei auch WLAN-Datenströme zumindest stückweise mitgeschnitten wurden. Und das hat wohl kaum einen Nutzen für eine bildhafte Darstellung der Umgebung auf nahezu Augenhöhe.
15. August 201016 J. Ersteller Ich habe mein Haus wirklich selbst gebaut, bin also quasi Urheber meines Hauses.Ich wohne aber in einer Gegend, wo der Datenkrake bestimmt erst in mehr als 3 Wochen durchkommt. Darf ich denn mein Haus fotografieren ? Wo lasse ich mein Haus gegen unerlaubtes Fotografieren schützen? Ich kenne dein Haus zwar (noch ) nicht, aber aus architektonischer Sicht würde ich erst einmal behaupten, dass die Schöpfungshöhe nicht ausreichend ist für eine Beschränkung der Panoramafreiheit. Und selbst wenn Daniel Libekind dein Haus entworfen hätte, dauerhaft in der Öffentlichkeit exponierte Objekte dürfen von der Öffentlichkeit abgelichtet und verwendet werden. Solange Du so baust, dass dein Eigentum vom öffentlich Raum aus einsehbar ist, hast Du rechtlich nichts zu melden. Wir leben schließlich auch nicht in Transnistrien wo man erstmal einfährt, wenn man den Dorfbahnhof fotografiert. Gestern oder Vorgestern waren ein paar verschreckte Kasseler (Wobei Kassel sicher nicht zu den 20. größten Städten zählt) in der örtlichen Papierverschwendung abgedruckt. Namentlich und mit Photo seierte sie dort auf dem Gehsteig über das Ende der Privatsphäre und das böse Streetview. Wenn diese Dörfler ahnen würden, was da Internet bereits über sie bereit hält in 90 Sekunden... – Der Artikel ist online abrufbar mit Photo und Namen – Telefonnummer und Anschrift dank dasoertliche.de – Sportvereine, Beruf oder Besuche in der Hundeschule dank google – Größe des Gartens und Anzahl der Pkws in der Auffahrt dank google.maps – Aussehen des Hauses in 360°, Größe des Planschbeckens und Farbe der Gardinen dank bing.de Vogelschau Und ich wette mit euch, mindestens jeder zweite hatte ein Payback-Karte und der amerikanische Geheimdienst weiß auf den Cent genau was sie an Rente beziehen...
15. August 201016 J. Ersteller Nicht ganz. Googles StreetView ist erst dann so richtig ins Gerede gekommen als bekannt wurde, daß dabei auch WLAN-Datenströme zumindest stückweise mitgeschnitten wurden. Und das hat wohl kaum einen Nutzen für eine bildhafte Darstellung der Umgebung auf nahezu Augenhöhe. Nein hat es wirklich nicht, aber glaubst Du ernsthaft, die sind die ersten die WLANs scannen?
15. August 201016 J. BTW an alle die darauf hoffen oder fürchten, dass Google demnächst bei euch in der Straße vorbei kommt...vergesst es! Google war schon da! In D sind mittlerweile schon alle Städte und kreisfreien Gemeinden/Städte fotografiert worden. Weitere Kamerafahrten sind zur Zeit nicht geplant.
15. August 201016 J. Nein hat es wirklich nicht, aber glaubst Du ernsthaft, die sind die ersten die WLANs scannen? Macht es das Ganze deshalb besser?
15. August 201016 J. Ersteller Macht es das Ganze deshalb besser? Ja, weil es die Seichtigkeit der Medien reflektiert und beschreibt wie der Fokus der Öffentlichkeit sich vollkommen irrational steuern lässt. Selbst das Fraunhofer-Institut arbeitet seit Jahren an der Erfassung von w-lans um daraus Navigationsrohdaten zu generieren. Google braucht nicht mein w-lan zu scannen um den Namen meiner liebsten Pornoseite herauszufinden, dass wissen die eh schon lange...
15. August 201016 J. Funny hier. Neugierig, wie ich bin, mein Name in Google allgemein gibt nur ZWEI Einträge, mein Mopped bei Bikepics auf Seite 2 und eine Frageim Lederforum auf Seite 3 , wo ich die Türverkleidungen bezogen hab. Also wenn Google nicht mehr zu bieten hat? Schwache Spionageleistung :D:D:D:D Edit : 51.086449,14.456919 Mann, ist Google doof, wenn die mein altes Haus suchen, kommense beim Nachbarn raus Und wer mich besuchen will, bis Ende September : 50.070571,8.496134 Bearbeitet (15. August 201016 J. von BX_LeMans)
15. August 201016 J. @Entenweich, so gesehen ist natürlich das eigene Bild auch etwas abgebildetes, wie ich schon schrieb, Einschränkungen gibt es da wie z.B. Eiffelturm, da hat der Lichtdesigner explitit verboten, Fotos des Turmes öffentlich zugänglich zu machen. Aber sonst ist das eigentlich nachvollziehbar, dass alle der Allgemeinheit zugänglichen Objekte/Kunstwerke auch fotografiert werden und veröffentlicht werden dürfen, wenn, wie schon gesagt, der Fotograf sich auf öffentlichem Raum befindet. @blossom, wenn sich Dien Haus grundsätzlich in Bauform und Funktion von anderen unterscheiden, kannst Du natürlich versuchen, das Haus schützen zu lassen, das ist eben genau wie beim E.T. Ob Du DEIN Haus fotografieren darfst? Diese Frage ist sicher nicht ernst gemeint, oder ? @Stefan R., da habe ich in der Tat etwas falsch verstanden, bzw. Du hast es etwas undurchsichtig formuliert. Das Recht am eigenen Bild, ist dann doch weiterführender. Wenn z.B. Ich personlich auf dem Bild einwandfrei zu erkennen bin, so kann ich natürlich verlangen, dass dies nicht veröffentlicht wird, wenn nötig klagen, mit Erfolg. Das mit den Konzertmitschnitten ist wieder etwas ganz anderes, da ich dies des Öfteren schon mitgemacht habe weis ich genau, dass sich der Besucher mit Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden fühlt, dass er evtl. auf einer Aufnahme zu sehen sein wird. Diese Mittschnitte sind durch den Veranstalter und den Sender absolut abgesichert, da es schon zu erfolgreichen Klagen gegen Sender und Filmurheber gab. Wenn Man Personen erkennbar fotografiert und ungefragt Veröffentlicht, kann man mit Sicherheit viel Ärger bekommen. (Aber nicht dass jetzt alle die ich beim Pfingsttreffen fotografiert habe, mich mit einer Sammelklage in den Ruin treiben...... :-) Thomas
16. August 201016 J. Ach wie praktisch - die Käufer der von Google gekauften, auf Grund des Surf- und Suchverhaltens "personalisierten" Adressen können da gleich nachsehen, ob die Wohngegend und/oder das Haus eine Werbung für bestimmten Müll sinnvoll erscheinen lassen. Ich habe bereits sämtliche Grundstücke und Gebäude auf die ich als Verwalter oder Bewohner Zugriff habe, sperren lassen. Bei Mehrfamilienhäusern reicht es ja, wenn ein Mieter Widerspruch einlegt und die Hütte ist außen vor. Die "Datenkrake" hat bei mir grundsätzlich Hausverbot - alle Google-links im Feuerfuchs sind genauso gesperrt wie die verfolgenden Cookies - unter anderem der auf dieser Seite (Google Analytics)! Bearbeitet (16. August 201016 J. von Xantiaheinz)
16. August 201016 J. Ich habe bereits sämtliche Grundstücke und Gebäude auf die ich als Verwalter oder Bewohner Zugriff habe, sperren lassen. Bei Mehrfamilienhäusern reicht es ja, wenn ein Mieter Widerspruch einlegt und die Hütte ist außen vor. Was exemplarisch zeigt, wie toll "Demokratie" inzwischen in Deutschland funktioniert und wie egoistisch manche Menschen sein können: Vielleicht ist die Mehrheit der Bewohner dafür, dass das von ihr bewohnte Gebäude zu sehen ist, aber ohne Rücksprache und Rücksicht wird der (eventuellen) Minderheit das Recht eingeräumt, Entscheidungen zu treffen. Von daher wäre es viel sinnvoller, wenn in einem Mehrparteienhaus eine Abstimmung durchgeführt würde (natürlich nachdem die Abstimmenden sachlich und neutral informiert wurden und es ggf. eine Diskussion zum Thema gegeben hat!), nach deren Ergebnis gehandelt wird - und dem sich die jeweilige Minderheit zu beugen hat. Denk mal drüber nach, ob dein Verhalten in dem Fall wirklich richtig ist!!!
16. August 201016 J. Ersteller Das wäre eigentlich mal ein nettes Hobby, ähnlich dem Geocaching. Es braucht eine Website die die verpixelten Trutzburgen der Spiesser und Angsthasen verlinkt. Nun kann jeder User dieser Seite sich real dorthin begeben und schön aus dem öffentlichen Raum heraus das Gebäude ablichten und auf dieser Seite online stellen. Für jede enttarnte Fassade gibt es einen Punkt und für Großaufnahmen von Klingelschildern nochmal einen extra. Von diesen Punkten kann man sich dann ein überhebliches Grinsen kaufen...
16. August 201016 J. Was exemplarisch zeigt, wie toll "Demokratie" inzwischen in Deutschland funktioniert und wie egoistisch manche Menschen sein können: Vielleicht ist die Mehrheit der Bewohner dafür, dass das von ihr bewohnte Gebäude zu sehen ist, aber ohne Rücksprache und Rücksicht wird der (eventuellen) Minderheit das Recht eingeräumt, Entscheidungen zu treffen. Von daher wäre es viel sinnvoller, wenn in einem Mehrparteienhaus eine Abstimmung durchgeführt würde (natürlich nachdem die Abstimmenden sachlich und neutral informiert wurden und es ggf. eine Diskussion zum Thema gegeben hat!), nach deren Ergebnis gehandelt wird - und dem sich die jeweilige Minderheit zu beugen hat. Denk mal drüber nach, ob dein Verhalten in dem Fall wirklich richtig ist!!! Darüber kann man diskutieren. Es gibt aber immernoch einen Minderheitenschutz in Deutschland.
16. August 201016 J. Der Minderheitenschutz gilt für nationale und ethnische (und evenuell für religiöse) Minderheiten, nicht jedoch für Meinungsminderheiten. Oder andersrum: Mit deiner Argumentation zum Thema Minderheitenschutz ließe das Ergebnis jeder Abstimmung anfechten (zB einer Bundestagswahl), was natürlich fern der Realität ist. Somit hat der Minderheitenschutz beim Einspruchsverfahren bezüglich Street View keinerlei Relevanz!
16. August 201016 J. Denk mal drüber nach, ob dein Verhalten in dem Fall wirklich richtig ist!!! Mein Verhalten ist immer und grundsätzlich richtig!
16. August 201016 J. Mein Verhalten ist immer und grundsätzlich richtig! Das geht gar nicht. Da habe ich nämlich das Urheberrecht drauf.
16. August 201016 J. Der Minderheitenschutz gilt für nationale und ethnische (und evenuell für religiöse) Minderheiten, nicht jedoch für Meinungsminderheiten. Oder andersrum: Mit deiner Argumentation zum Thema Minderheitenschutz ließe das Ergebnis jeder Abstimmung anfechten (zB einer Bundestagswahl), was natürlich fern der Realität ist. Somit hat der Minderheitenschutz beim Einspruchsverfahren bezüglich Street View keinerlei Relevanz! Es wird aber schon Fälle geben, wo der Einspruch eines Einzelnen alles zu Fall bringen kann. Z.B. beim Baurecht kann schon ein Anlieger alles zu Fall bringen. Und ich denke mal, ein richtiger Rechtsverdreher kann solche Prinzipien auch in Bereiche ausdehnen, wo sie bisher noch nicht galten.
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