20. August 201016 J. Hallo, Ich bin neu in dieser Rubrik und es geht um keinen Cit. Mein Alfa 33 (Boxer) (mit normalen Luffi schon ein Brüllschwein), braucht nen Pilz. Ich hab ihn heute mal ohne kurz laufen lassen und... dagegen ist Porsche nix. Die Problematik mit offenen Sportluftfiltern ist mir bekannt. Aber was wenn man den Luffikasten leer lässt und weiter unten am Ansaugschlauch (wo in etwa die Luft angezogen werden SOLL) den Pilz anbringt? Oder wie kann man das sonst noch sinnvoll gestalten. Auf Motorsportveranstaltungen hab ich schon autos gesehen die statt des linken Scheinwerfers einen Pilz rausgewachsen hatten. Aber das kann ich leider nicht machen gruß, Christian
20. August 201016 J. Denke mal das es heftige Verwirbelungen in dem leeren Kasten geben wird und es somit genau das Gegenteil bewirkt ! Beste Grüsse Andre
20. August 201016 J. Ein offener Luftfilter bringt nur was bei direkter Beatmung, also direkte Wege und direkt im Fahrtwind. Deshalb bei Leitungsrennwagen auch im Scheinwerferloch. Bei einem Serienfahrzeug bringt der Pilz nicht viel mehr, als die Nachbarn zu belästigen. Und bei älteren evtl. noch den Motor abmagern - erhöhter Verschleiß.
21. August 201016 J. Offene Luftfilter sind so und so sehr problematisch geworden, mit ABE gibt's gar nix mehr, nur noch selten mit Teilegutachten - und selbst die sind teilweise nicht mehr eintragungsfähig (betrifft viele K&N-Filter)...
21. August 201016 J. Offene Luftfilter sind so und so sehr problematisch geworden, mit ABE gibt's gar nix mehr, nur noch selten mit Teilegutachten - und selbst die sind teilweise nicht mehr eintragungsfähig (betrifft viele K&N-Filter)... Ich glaube das ist den Belgiern wurst.
21. August 201016 J. ...den deutschen Behörden aber nicht. Fährt er mit der Karre hier rüber, wird's problematisch. Leider.
21. August 201016 J. Heißt das ich muß mich erst erkundigen bevor ich ins Ausland fahre ob mein Auto dort auch noch zulassungsfähig ist?
22. August 201016 J. @Daniel, jain. Tatsache ist, daß z.B. ein "Erlöschen der Betriebserlaubnis" in Deutschland früher an die Zulassung gekoppelt war. Jetzt ist der Tatbestand so geändert, daß selbst die rote Nummer nicht mehr davor schützt. Wenn Du also nicht unmittelbar auf dem Weg zur Dekra oder so bist, bekommst Du mit einem "nicht vorschriftsmässigen" Auto Probleme. Selbiges wäre theoretisch auch auf ausländische Pkw anwendbar.
22. August 201016 J. Das stimmt so nicht. Die EU-Staaten erkennen die Zulassungen jeweils gegenseitig untereinander an, egal ob ein Fahrzeug den länderspezifischen Bestimmungen des Gastlandes gemäß ist oder nicht, wenn es eine gültige ausländische Zulassung hat. Die netten Herren in grün werden sich auch garantiert nicht die Finger verbrennen, bei einem Kfz mit nichtdeutscher Zulassung nach irgendwelchen ABE zu fragen oder Teilenummern zu vergleichen. Mehr als den Führerschein und irgendeine länderspezifische Zulassungsbescheinigung braucht man nicht zu zeigen, solange man nicht handtellergroße Pupillen hat, mit 120 durch die Stadt gefahren ist oder wie ein Schnapsladen stinkt.
23. August 201016 J. Die netten Herren in grün werden sich auch garantiert nicht die Finger verbrennen, bei einem Kfz mit nichtdeutscher Zulassung nach irgendwelchen ABE zu fragen oder Teilenummern zu vergleichen. ...was zu diskutieren wäre. BTW stimmt es auch nicht ganz, daß die Zulassungsbedingungen aus anderen Ländern akzeptiert werden - LKW die mit besorniserregendem Zustand in Polen noch brav fahren dürften z.B. fahren hier nach Kontrolle keinen Meter mehr. Fährst Du mit Deinem Pkw nach Großbritannien, darfst Du die Beleuchtung vorne abändern. Nur zwei Beispiele. Bearbeitet (23. August 201016 J. von Benne)
23. August 201016 J. Stichwort GB: es reicht aus, den Abblendlicht-Keil im rechten Scheinwerferglas abzukleben. Generell dürfen Fahrzeuge im Zustand der "Heimatzulassung" hier fahren, wenn es eine Gegenseitigkeitsvereinbarung mit dem betreffenden Land gibt (sind wohl fast alle) UND wenn von dem Fahrzeug im jeweiligen Zustand keine Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeht - und das ist in Tat öfter sehr "diskussionswürdig.
23. August 201016 J. Von Polen ist bekannt, dass sie im Zuge der EU-Harmonisierung in den nächsten Jahren ihre Gesetzgebung auch schrittweise an die EU-Gesetze anpassen müssen. Darüber hinaus ist es auch in Polen illegal, mit z.B. nicht funktionierenden Bremsen oder durchgerostetem Fahrgestell zu fahren. Nur ist man dort (noch?) nicht so hinterher wie hier. Es gibt außerdem ja sehr wohl einen deutlichen Unterschied zwischen "in D nicht zulassungsfähig, aber die allgemeine Sicherheit nicht gefährdend" und "verkehrsunsicher". PS: Bei Selbstbau- und Replica-Roadster-Fahren ist es gang und gebe, sich über eine Briefkastenfirma in GB eine englische Zulassung für ihr Fahrzeug zu besorgen, da sie niemals eine deutsche Zulassung bekommen würde. Bearbeitet (23. August 201016 J. von Lile221) Postskriptum
25. August 201016 J. Back to Topic Also wenn du Frisch Luft haben möchtest, baue dir doch einfach vom original Filterkasten ein Frischluft Rohr irgendwo in den Fahrtwind rein. Filter wechselst du und nimmst dann ein K&N in den org. Kasten. Das reicht meiner meinung erst mal aus.
25. August 201016 J. So habe ich es bei meinem BX auch gemacht. Die frische Luft wird direkt von unten in der Schürze angesaugt und bei höherer Geschwindigkeit noch zusätzlich reingedrückt ! Beste Grüsse Andre
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