20. September 201015 J. Es soll wohl bis mitte 2011 mit dem Wechselkennzeichen so weit sein!!?? Gestritten wird wohl noch ob dieses Kennzeichen auch Fahrzeugüberschreitend verwendet werden darf (PKW- Wohnmobil- Traktor- Motorrad- Mofa? noch was vergessen?) Ob das aber so kommt, wie sich das die Fahrzeugbesitzer so wünschen, sei mal dahin gestellt. Der Finanzminister fürchtet um Steuereinnahmen, die Versicherungswirtschaft um Zusatzeinnahmen und die Landratsämter können keine Saisonzulassungen mehr bearbeiten. Das bedeutet für viele beteiligten weniger Einnahmen, aber für noch mehr Fahrzeugbesitzer weniger Ausgaben! Wir als Autofahrer sollten allerdings auf das Wechselkennzeichen bestehen, ähnlich wie in Österreich und der Schweiz! Wenn wir es uns als Eigentümer der HRE leisten können weitere 40 Milliarden in den Sand zu setzen, können wir auch auf die paar Millionen Einnahmen aus der KFZ- Steuer verzichten! ODER?? Pleite is Pleite, da spielt die Höhe auch keine Rolle mehr!! Wenn unsere gewählte Regierung an den richtigen Stellen sparen würde dann wäre das HAUSHALTSLOCH nicht so groß und es müssten weniger Schulden für die nächste Generation gamacht werden. O.k. vom Thema abgeschwiffen. Ich würde das Wechselkennzeichen begrüßen!!!!!!!!!!!!! Keine 3 Versicherungen prüfen! keine 3 Steuern zahlen u.s.w. Das steuerlich höchstwertige Fahrzeug sollte zur Berechnung herangezogen werden und auch mit der entsprechenden Versicherung, Haftpflicht/Kasko, bedacht sein. Dann kann ich das Schild auch von einem PKW an ein Mofa schrauben! Wie denkt Ihr darüber? LG.
20. September 201015 J. Wenn man das Fahrzeug, was man z.Z.nicht fährt auf der Straße parken darf, macht es durchaus Sinn. Wenn allerdings das Fahrzeug nur auf einem Privatgründstück stehen darf, macht es für mich keinen Sinn. Dann müßte ich eine Garage anmieten, was dann für mich teurer kommt. Sogesehen profitieren nur Leute von dem Wechselkennzeichen, die ein Eigenheim mit Garage oder einer langen Einfahrt haben. Darum glaub ich nicht, daß der finanzielle Verlust der Versicherungen und Regierung so groß werden wird, wie sie sich es vorstellen, da für die meisten Bürger das Wechselkennzeichen aus wohntechnischen Gründen gar nicht in Frage kommt. Gruß DS Bearbeitet (20. September 201015 J. von EntenDaniel)
20. September 201015 J. Ersteller Wenn man das Fahrzeug, was man z.Z.nicht fährt auf der Straße parken darf, macht es durchaus Sinn. Wenn allerdings das Fahrzeug nur auf einem Privatgründstück stehen darf, macht es für mich keinen Sinn. Dann müßte ich eine Garage anmieten, was dann für mich teurer kommt.Sogesehen profitieren nur Leute von dem Wechselkennzeichen, die ein Eigenheim mit Garage oder einer langen Einfahrt haben. Darum glaub ich nicht, daß der finanzielle Verlust der Versicherungen und Regierung so groß werden wird, wie sie sich es vorstellen, da für die meisten Bürger das Wechselkennzeichen aus wohntechnischen Gründen gar nicht in Frage kommt. Gruß DS Ja, das ist ein Problem. Da ist wieder der Gesetzgeber gefragt. Ich finde die derzeitige Regelung, Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum abstellen, als grenzwertig! Ich habe vor meinem Grundstück eine Einfahrt, darf aber kein Fahrzeug ohne Zulassung abstellen. Das nur weil ein Zaun zur Strasse fehlt. Ist das nicht Schwachsinn??
20. September 201015 J. Her damit! Ist doch sehr reizvoll je nach Lust und Laune mal das eine mal das andere Auto zu bewegen. Bei mir kommt dann bestimmt noch irgendetwas nur so für den Spaß.
20. September 201015 J. Ersteller Her damit!Ist doch sehr reizvoll je nach Lust und Laune mal das eine mal das andere Auto zu bewegen. Bei mir kommt dann bestimmt noch irgendetwas nur so für den Spaß. Was denkst DU? Bei mir dann auch!!!!!
20. September 201015 J. Das nur weil ein Zaun zur Strasse fehlt. Ist das nicht Schwachsinn?? Hä? Wem gehört die Einfahrt? Dir oder der Gemeinde? Allein das zählt. Alternativ links und rechts nen Pfosten in den Boden gekloppt und eine Kette vor die Einfahrt, fertig ist die Abgrenzung. Ob man einen Zaun um sein Grundstück zieht oder alle 10m nen Findling hinlegt bzw. nur ne Blumenrabatte, ist Privatsache, da hat die Gemeinde gar nichts zu vermelden. Privatgelände ist Privatgelände. Vor unserer Einfahrt war nie ein Tor oder eine Art Absperrung, da haben auch hin und wieder abgemeldete Fahrzeuge gestanden, hat Keinen interessiert. Hier in der Gegend hats viele Eigentumswohnungen, an der Straße lang quer die zugehörigen Parkplätze im Privatbesitz, da stehen auch viele abgemeldete Autos drauf.
20. September 201015 J. ... und die Landratsämter können keine Saisonzulassungen mehr bearbeiten. Wie bitte? Gibts dann keine Saisonzulassungen mehr? Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
20. September 201015 J. Ersteller Wie bitte?Gibts dann keine Saisonzulassungen mehr? Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Klar gibt es noch Saisonkennzeichen! Du solltest erst alles lesen!!!!
20. September 201015 J. Klar gibt es noch Saisonkennzeichen! Du solltest erst alles lesen!!!! ich glaube schon, dass ich Deinen Post komplett gelesen habe. Wo bitte relativierst Du Deine Aussage?
20. September 201015 J. ...und die Landratsämter können keine Saisonzulassungen mehr bearbeiten.... LG. Verzeihung, aber was in Deinem Text soll man noch lesen, aus dem sich ergibt, dass es Saisonzulassungen künftig weiterhin geben wird? fragt sich und Dich Thomas
20. September 201015 J. Wie denkt Ihr darüber? Ich denke an die Befestigungslöcher.... Sogesehen profitieren nur Leute von dem Wechselkennzeichen, die ein Eigenheim mit Garage oder einer langen Einfahrt haben. Erhöht aber die Chancen von unsere Regierung durchgesetzt zu werden. Nee, ohne Versicherung geht nicht, vielleicht "zubuchbar", duftet nach einer weiteren Plakette an der Windschlupfscheibe, die Parkplakette. Wo bitte relativierst Du Deine Aussage? Bei derartig guter Rechtschreibung, Satzbau und Zeichensetzung kann er unmöglich noch auf den Inhalt achten. (vergl. Sarrazin #1092) _R_
20. September 201015 J. Nach meinem Kenntnisstand ist es bisher nicht mehr als Gerede. Nehmen wir mal an, ich habe 5 Fahrzeuge mit unterschiedlichen TÜV- Prüfterminen - bekomme ich dann die Plaketen an die jeweilige Windschutzscheibe? Wo kommt sie bei Motorrädern etc. hin? Im öffentlichen Raum parken kann ich mir gar nicht vorstellen, da ich bisher nicht einmal zugelassene Wohnanhänger, Anhänger, etc. länger als 3 Tage am selben Platz stehen lassen darf!
20. September 201015 J. Im öffentlichen Raum parken kann ich mir gar nicht vorstellen, da ich bisher nicht einmal zugelassene Wohnanhänger, Anhänger, etc. länger als 3 Tage am selben Platz stehen lassen darf! Google ist nicht immer nur schädlich... ... es sind 2 Wochen.
20. September 201015 J. Ein fester Bestandteil am Fahrzeug mit fahrzeugspezifischem Plakettenwerk zur Entlastung der Windschutzscheibe und ein umsteckbarer Teil mit der Zulassungsnummer. So hab ich unser Lokalblatt vom Samstag jedenfalls verstanden. mg
20. September 201015 J. Wie muss man sich das vorstellen? Eventuell so. http://www.autobild.de/mmg/mm_bildergalerie_1246015.html
20. September 201015 J. Sollte ja eigentlich Anfang 2011 eingeführt werden. Aber jetzt hat Schäuble Verdacht geschöpft, dass die Eigner alter CXe, die in umgebauten Hühnerställen gelagert werden (die CXe, nicht die Eigner), Unsummen von Stinkerstrafsteuern sparen und das ersparte keineswegs in neue Fahrzeuge sondern in noch mehr Alteisen investieren. So ist das nicht gedacht! Das Wechselkennzeichen wird also nach weiterer Verzögerungstaktik erst Mitte 2012 kommen und selbstverständlich nur für Neuwagen gelten. Was dachtet ihr denn? mg
20. September 201015 J. Google ist nicht immer nur schädlich...... es sind 2 Wochen. 3 Tage war symbolisch gemeint. Wenn kein Kläger da ist, und es handelt sich um eine Seitenstrasse, ist es wohl nicht so ein grosses Problem, auch länger stehen zu lassen. Bearbeitet (20. September 201015 J. von gelöscht[132])
20. September 201015 J. Sollte ja eigentlich Anfang 2011 eingeführt werden. Aber jetzt hat Schäuble Verdacht geschöpft, dass die Eigner alter CXe, die in umgebauten Hühnerställen gelagert werden (die CXe, nicht die Eigner), Unsummen von Stinkerstrafsteuern sparen und das ersparte keineswegs in neue Fahrzeuge sondern in noch mehr Alteisen investieren. So ist das nicht gedacht!Das Wechselkennzeichen wird also nach weiterer Verzögerungstaktik erst Mitte 2012 kommen und selbstverständlich nur für Neuwagen gelten. Was dachtet ihr denn? mg Warum ist die kürzeste Verbindung zwischen 2 Punkten bei Politikern immer 'ne krumme Tour?
20. September 201015 J. Da das Wechselkennzeichen fuer maximal 3 Fahrzeuge gilt (*), CX-Eigner aber mindestens bereits 3 CXe besitzen, muss Schaeuble keine Einnahmeausfaelle fuerchten. Wobei ... ... das natuerlich weitere Fragen aufwirft. Wieviele WKZs darf man denn ueberhaupt besitzen? Wenn man mehrere besitzen darf, kann man sie auch untereinander tauschen? Oder muss man den Halter mitwechseln? Wo darf -- nein -- wo muss man unbenutzte WKZs unter- bzw. anbringen? Muss der An- bzw. Unterbringungsort umfriedet sein? Bis diese Fragen alle geklaert sind, dauert es mindestens noch bis 2014. (*) die 3 behaupte ich einfach mal wider besseres Wissen. Wer es nicht glaubt, braucht nur zu Ende zu lesen, also genau bis: hier!
20. September 201015 J. Oder muss man den Halter mitwechseln? Den Fahrzeughalter? Nee, der darf bleiben. Oder meinst Du den Kennzeichenhalter? Der muss sicher mitgewechselt werden. Es muss ja Umsatzsteuer reinkommen...
20. September 201015 J. Den Fahrzeughalter? Nee, der darf bleiben.Oder meinst Du den Kennzeichenhalter? Der muss sicher mitgewechselt werden. Es muss ja Umsatzsteuer reinkommen... Genau diese Spitzfindigkeiten sind es, die mich zur Ueberzeugung bringen, dass am Wechselkennzeichen noch ein Haken dran ist. Wenn da mal keiner fragt, wozu man noch ein Hakenzeichen braucht.
20. September 201015 J. Da der Herr Schäuble -nach reiflicher Überlegung- doch lieber für alle Fahrzeuge die volle Steuer haben möchte, ist die ganze Geschichte doch jetzt ohnehin schon tot.
20. September 201015 J. Im öffentlichen Raum parken kann ich mir gar nicht vorstellen, da ich bisher nicht einmal zugelassene Wohnanhänger, Anhänger, etc. länger als 3 Tage am selben Platz stehen lassen darf! Anhänger zwei Wochen, KFZ beliebig lange. Gruß Jan
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren