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Hat mal jemand einen Restwert?


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Guten Tag!

Mir ist ein Benz in meinen XM gekracht. Hintern an hintern, und ich würde sagen, daß ich gewonnen habe :-)

Morgen kommt der Gutachter der gegnerischen Versicherung. Kann mir jemand sagen, wie hoch der Restwert von dem Wagen wohl noch ist?

XM V6 24V Bj 91 Vollausstattung 166000 km TÜV 11/03

Vielen Dank schon mal

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Hallo Marcus,

weis leider nichts genaues, aber bereite dich mal auf einen Schock vor.

Das wird nicht viel sein!

Je nachdem, wie hoch dein Schaden ist, kann es sein, dass du vielleicht gerade ein Viertel bekommst. Habe vor Jahren selber böse Erfahrungen mit meinen 1.CX machen müssen.

Axel

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Hi!

Der Zeitwert laut DAT ist 974 Euro, der Händlerverkaufspreis laut ADAC 1900 Euro. Schiebedach (Glas) plus 3%. Bezugskilometer laut DAT 218.000 km. Vielleicht gibt es ja Gutachter, die einen besseren Wert errechnen und die Seltenheit eines guten V6 24V kennen...

Greetz

Kugelblitz

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Andreas Schäfer

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird den Restwert, also den Wert des Fahrzeugs NACH dem Unfall, möglichst hoch taxieren, den Zeitwert, also den Wert des Fahrzeugs VOR dem Unfall, dagegen möglichst niedrig.

Wenn du an dem Unfall eindeutig unschuldig bist, würde ich die Sache einem versierten *Fach*-Anwalt für Verkehrsrecht übergeben. Das kann dir viel Ärger ersparen.

Noch ein Tip: nicht sofort ein anderes Fahrzeug auf deinen Namen anmelden.

Besser 12 Tage damit warten, dann bekommst du den vollen Nutzungsausfall gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen!

>>>>R-X

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Hol Dir auf jeden fall ein Gutachten von einem Dir freundlich gesonnen gutachter, der Citroens auch nicht gleich tot schreibt. Bin bei so was mal ziemlich übern tisch gezogen worden.

Gruß

Philip

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Akzeptiere nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung, Du kannst Dir einen aussuchen. Ansonsten gilt: Advocard ist Anwalts Liebling, wenn Du unschuldig bist, geht's auch so, dann zahlt der gegner Deinen Anwalt. Unbedingt einen engagieren !

Bernd

-------------

Y$ 2.5

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Andreas Schäfer
mcglogg postete

Der gegnerische Gutachter kommt morgen früh. Kann ich da was anfechten wenns mir nicht paßt?

Der gegnerische Gutachter wird dein Auto " runterschätzen ".

Das ist sein Job.

Wie Phillip schon schrieb, solltest du auf jeden Fall einen Gutachter deines Vertrauens beauftragen.

Auch diesen, wie auch deinen Anwalt, muss die Versicherung des Unfall-Gegners bezahlen.

Freundliche Grüße!

>>>>R-X

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Mir ist damals einer in meinen AX gefahren und ich bin zu Citroen gefahren und die haben einen anständigen Gutachter gehabt!!!

Die versicherung hat mir meinen Neuen AX Komplett Bezahlt!

Aber mein neuer ist besser! Alus Spoiler Glashubdach und und und!!

Motor und alter genau identisch!!! nur halt die Farbe nicht!!!

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Hallo,

ich hatte an meinem 1990er XM 2,0 Technic mit 110.000 km kürzlich eine tief zerkratzte Stoßstange, weil jemand ganz leicht an das geparkte Fahrzeug gefahren ist.

Neue Stoßstange mit Lackierung, Kotflügel ausgebeult und Teillackiert ---> annähernd Totalschaden, d.h. Reparatur bereits teurer als Zeitwert (ca. € 1000,-) aber noch in der Toleranz von 30 %.

Ich galube nicht, daß Dein XM "gewonnen" hat.

Gernot

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ACCM Dirk Pinschmidt

Ein "guter" Gutachter berücksichtigt bei der Wertermittlung jedes vorhandene Extra. Das sind zum Beispiel teure Elektronik, oder besondere Felgen. Das letzte Gutachten, was ich in Auftrag gegeben habe, liegt jetzt drei Jahre zurück und damals wurde bereits der besonders gute Zustand des betroffenen BX deutlich wertsteigernd berücksichtigt, sowie die vielen vorhandenen Extras, selbst die hinteren Kopfstützen waren dabei.

Aus gutem Grund habe ich den Gutachter beauftragt, mit dem mein freundliches Citroën-Autohaus kooperiert.

Dirk

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HI.

Wer den GUTACHTER BEAUFTRAGT ZAHLT IHN AUCH!!!

Dort aufpassen. Du kannst aber den Gutachter als befangen ablehen (auch nach dem er sein gutachten erstellt hat) wenn er fest von der gegnerischen Fairsicherung angestellt ist. DU hast das RECHT auf einen NEUTRALEN Gutachter.

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ACCM Dirk Pinschmidt

Hi PNCK,

ich habe den Gutachter bezahlt, stimmt, aber das Geld habe ich von der gegnerischen Versicherung zurück bekommen, ob es zwischenzeitlich Änderungen diesbezüglich gegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Dirk

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Hi.

Mit dem Bezahlen.

Die meisten zahlen es auch wenndu den gutachter beauftragst. ABER sie müßen es nicht! Keine änderung. Von je her so, wer einen auftrag erteilt bezahlt dann auch für die erbrachte leistung.

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Andreas Schäfer

Mit dem Bezahlen.

Die meisten zahlen es auch wenndu den gutachter beauftragst. ABER sie müßen es nicht! Keine änderung. Von je her so, wer einen auftrag erteilt bezahlt dann auch für die erbrachte leistung

...

Doch, sie müssen.

Vorausgesetzt natürlich, der Auftraggeber ist nicht der Unfall - Verursacher.

>>>>R-X

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Hi

Ich hatte auch so ein Fall....ein XM 2.0 Bj. 10/90 ca. 140.000 gelaufen, mit Zender-Alu´s, Lederausstattung, Glasschiebedach, viele Neuteile usw. von einem Gutachter geschätz den meine werte Cit.-Werkstatt beauftragte......

Ergebniss: 885.- Euro´s

Es wurden der Restwert ( 250.- ) und die Mehrwertsteuer abgezogen ( das dürfen die seit letztes Jahr August, fragt mich nicht warum...Hab ich bis heute nicht verstanden...)

Hab den Gutachter dann darauf angesprochen das das doch ziemlich wenig sei, und er meinte lakonisch " ja bei mobile.de stehen die halt mit diesen Preisen drin..." tja, wer denn dann kein Internetanschluß hat guckt halt in die Röhre....Ich war/bin ziemlich sauer darüber....

Innerhalb von 10 tagen sollte ich mir einen gleichwertigen XM zulegen, noch sowas.....10 Tage, das heißt 2x Wochenende, bleiben 6 Tagen, davon mußte ich 3 Tage arbeiten, bleiben grad noch 3 Tage um für 885 Euro mir nen gescheiten XM zu besorgen....unglaublich....

Hab mich dann mal bei den Gebrauchtwagenhändler umgesehen und hab da dann die nächste Krise gekriegt.....Opel Kadett, 13 Jahre alt, mit Rost und ziemlich gammelig....... 2600.- Euro´s.....bei anderen Händler sah genauso aus...... Hab damals nur das kalte Kotzen (Sorry) gekriegt......

Und das alles nur weil so ein Mädel bei Rot in die Kreuzung rein ist und ich sie volle Breitseite getroffen hab, sie hat sicher das bessere Geschäft gemacht, denn sie hatte einen nagelneuen Golf als Mietwagen, 3 Stunden vorher geliehen. Da wird sie sicher so 300 Euro Selbstbeteiligung gezahlt haben und die Sache war für sie erledigt, na ja, plus die Sachen mit der Polzei..... Aber ich find´s immer noch ziemlich ungerecht.....Aber so kann das Leben halt sein

ich drück dir jedenfalls alle meine Däumchen das es dir besser ergeht als mir.

Auch ich würde dir raten einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu nehmen.......

Tumbleweed

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Frag erst deine Werkstatt, mit welchem Gutachter sie arbeitet, dann ruf die Gegnerversicherung an, wegen dem Wahlrecht des Gutachters und dann mach mit dem den du rausgesucht hast einen Termin bei deiner Werkstatt, mit dem freundlichen Kfzmeister gemeinsam. Das wirkt sich deutlich positiv aus.

Außerdem haben die Gutachter meist ein Abtretungsformular dabei, mit dem du dem Gutachter die Ansprüche für das Gutachten überträgst; der holt sich sein Geld direkt von der Gegnerischen Versicherung (es sei denn die ist für ihre Zahlungsmoral berüchtigt).

Viel Erfolg

Ebby

der auch ohne Anwalt gut zurechtkam (im Januar ziemlich genau auf diese Art; XM TD12 Break 11/92 240tKm Wiederbeschaffungswert 2500 €, ohne Klima mit Schiebedach)

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ACCM Dirk Pinschmidt

Nur als Hausmarke was mit ein bischen gutem Willen möglich ist:

Mein BX war damals ziemlich genau 10 Jahre alt und hatte 60 TKM gelaufen, ich war und bin fünfter Besitzer (erste beiden Einträge Ford AG Köln), die nachträglich eingebaute Käseluke (Glasdach) wurde wertsteigernd berücksichtigt und die paar vorhandenen Gebrauchsspuren fielen nicht ins Gewicht. Einen genauen Zeitwert konnte ich dem Gutachten nicht entnehmen, lag aber über 3400 DM, die mir damals die gegnerische Versicherung für den entstandenden Schaden (Kotflügel eingedrückt, Streifspur am Reifen, Kratzer an der Stoßstange) ausbezahlte.

Dirk

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ACCM Dirk Pinschmidt postete

Ein "guter" Gutachter berücksichtigt bei der Wertermittlung jedes vorhandene Extra. Das sind zum Beispiel teure Elektronik, oder besondere Felgen.

Dirk

Meione Hifianlage die zu dem Zeitpunkt meines Unfalls ein Halbes Jahr eingebaut war wurde mit 50 DM Bewertet!!!

Super!!! da war ich stink sauer!!!

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Man hat die freie Gutachterwahl; den Schlechtachter von der gegnerischen Versicherung muss man nicht nehmen. Und bezahlen müssen sie deinen gewählten Gutachter auch.

Das mit der MwSt ist so, wenn du den Schaden ganz oder teilweise privat reparierst, dann wird sie dir für alles, wofür du keine Rechnungen vorlegst, abgezogen. Immerhin musst du dann ja auch keine MwSt entrichten, effektiv hast du also keinen Verlust davon. Das hat auch was mit Schwarzarbeitsvermeidung zu tun.

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