5. Oktober 201015 J. Hallöchen, ich hätte da mal ne Frage zum Verkehrsrecht, vielleicht sind da ja ein paar Experten unter euch: Ein Bekannter ist mit dem Fahrzeug seiner Freundin (Halterin) deutlich zu schnell gefahren (43 km/h zu viel, innerorts) und geblitzt worden. Da die Person auf dem Blitzerfoto eindeutig männlich ist, hat die Halterin keinen Bußgeldbescheid bekommen, sondern eine Zeugenanhörungsbogen. Darin soll sie die Person benennen, die gefahren ist oder, wenn nötig, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Welche Möglichkeit hätte sie denn (natürlich nur rein theoretisch, um ihrem Freund aus der Patsche zu helfen: 1. Zeugnisverweigerungsrecht geht nicht, da nur bei Verheirateten und Verwandten möglich. 2. Sagen sie kann sich nicht erinnern, da sie ihr Auto an alle möglichen Bekannten verleiht und der Herr auf dem Foto nicht eindeutig für sie erkennbar ist? 3. Gar nicht auf das Schreiben reagieren und hoffen, dass die 3 monatige Verjährungsfrist irgendwann vorüber geht? Gruß Lars
5. Oktober 201015 J. ich würde sagen 2.) kenne auch einen der mit seinem eigenen wagen mit +30km/h (anstelle 80 halt 110) auf der autobahn unterwegs war und just in dem moment, als er geblitzt worden ist, zufällig die sonnenblende nach unten geklappt hatte. er ist also auf dem foto nicht zu erkennen. daher hat er einfach gesagt, er wüsste nicht, wer das auf dem foto sein soll. die sache ist nun 3 monate her und es ist somit erfolgreich ausgesessen. allerdings mit +43km/h innerorts ist glaube ich eine andere klasse des vergehens Bearbeitet (5. Oktober 201015 J. von nucepxx)
5. Oktober 201015 J. Wenn ich mich richtig erinnere, dann gilt die "drei Monatsregelung" nur für den Zeitraum zwischen Tatbestand und Benachrichtigung des Halters, wäre hier also schon zu spät. Wenn sie als Halter den Fahrer zum Zeitpunkt des Tatbestandes nicht nennen kann (oder will), wird sie als Halter in die Verantwortung genommen und kann darüber hinaus auch zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet werden. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Bearbeitet (5. Oktober 201015 J. von IRS Belgium) Laptop im Truck verführt zu Schreibfehlern ......
5. Oktober 201015 J. Hallo, selbst wenn Du das alles leugnest bleibt das FOTO!!! Der Halter ist verantwortlich für sein Fahrzeug und muss die Schmiere selbst zahlen! Es sei denn er kann den Fahrer zu dem Zeitpunkt angeben! Aus der Schmiere kann sich nur der Fahrer slbst befreien! Sonst haftest DU!!!! LG.
5. Oktober 201015 J. Hallo, selbst wenn Du das alles leugnest bleibt das FOTO!!! Der Halter ist verantwortlich für sein Fahrzeug und muss die Schmiere selbst zahlen! Es sei denn er kann den Fahrer zu dem Zeitpunkt angeben!Aus der Schmiere kann sich nur der Fahrer slbst befreien! Sonst haftest DU!!!! LG. Das ist, mit Verlaub, absoluter Blödsinn. lg micha
5. Oktober 201015 J. 4. Er soll bluten... mit 100 durch ne Ortschaft. Finde ich auch. Bei 43 zu viel ist die Toleranz ja schon weg. Der Lappen auch erstmal. Und das mit Recht.
5. Oktober 201015 J. Wer mit hundert Sachen innerorts fährt, dem ist selbst in einem Citroenforum nicht mehr zu helfen. Hier werden gerade zwei solcher Helden wegen vorsätzlicher Tötung verknackt. Die hatten das Pech, dass sie nicht rechtzeitig erwischt wurden. So gesehen: sei froh und steh dafür gerade. Sonst nix, Oliver
5. Oktober 201015 J. Hallo, selbst wenn Du das alles leugnest bleibt das FOTO!!! Der Halter ist verantwortlich für sein Fahrzeug und muss die Schmiere selbst zahlen!LG. das stimmt nie im leben. es muss nachgewiesen werden, wer auf dem foto ist.
5. Oktober 201015 J. 4. Er soll bluten... mit 100 durch ne Ortschaft. das stimmt allerdings 100%ig. jeder, der mit 100 sachen durch eine ortschaft zieht, ist eine arschgeige Bearbeitet (5. Oktober 201015 J. von nucepxx)
6. Oktober 201015 J. Hallo Lars, abgesehen davon, daß ich wie meine Vor"redner" kein Verständnis dafür habe, wenn jemand mit solcher Geschwindigkeit durch Ortschaften brettert, sich dann auch noch aus der Verantwortung "verpissen" will und damit auch anderen noch mehr Arbeit verschafft (die Polizei für zusätzliche Ermittlungen, Freundin evtl. für Fahrtenbuch, Forummitglieder mit Antworten...), sollte er auch bedenken, daß, wenn er mit der "Freundin" womöglich zusammenwohnt, evtl. die Polizei mal an der Tür der Nachbarn klingelt und denen das Bild vor die Nase hält. Und wenn die dann sagen "das ist Herr soundso, der wohnt bei Frau xy" reicht das auch aus! Gruß Bernhard
6. Oktober 201015 J. Laßt doch mal die Moralkeule im Schrank, zumindest ohne genaue Ortskenntnis. Es gibt durchaus igO-Strecken, bei denen auch bei einer Überschreitung von 43 km/h keine übermäßige Gefahr ausgeht - z.B. in ländlich Bereichen, die nur de jure als igO gelten, oder gut ausgebaute Stadtschnellstraßen (z.B. B1/B54/B236 in DO, werden auch gerne mit 40+ befahren), oder auch z.B. die Autobahnen in Berlin. igO muß nicht zwingenderweise dichte Bebauung mit hunderten von Schulkindern am Straßenrand sein. Trotzdem denke ich auch, zuerst könnte man sich mal überlegen, einfach die Kröte zu schlucken. 43+ igO kostet hierzulande 223,50€, 4 Treuepunkte und 1 Monat Fußgänger (selbst mit Gefährdung - also z.B. dem defa-Kind in der 30er mit 73 km/h einen Riesenschreck eingejagt - sind's "nur" 263,50€...). Das finde ich erstaunlich günstig - bringe so eine Nummer bei unseren Nachbarn in NL, und Du übereignest dem Staat dein Auto, zusätzlich zu einer Geldstrafe jenseits von 500€. Wenn der Fahrer nicht gerade ein 17-Punkte-Kandidat ist, ist das in meinen Augen durchaus machbar, und den Monat Fahrverbot kann man per Urlaub überbrücken (als Ersttäter kann er den Anfang des FV vier Monate lang schieben, als z.B. in die Weihnachtszeit). Andere Möglichkeiten: - Füße still halten: kann schief gehen, mitunter gibt's dann Besuch von der örtlichen Vertretung des SV blau-silber. - Fahrer nicht benennen: führt bei dieser Höhe mit einiger Sicherheit zu einer Fahrtenbuchauflage. - Ersatzfahrer: ein Dritter gibt sich gegenüber der Behörde als Fahrer aus (Achtung: dieser Dritte muß von sich aus kommen, nicht vom Halter benannt werden - das wäre strafbar!). Er läßt den Bußgeldbescheid gegen sich ergehen und widerspricht diesem mit der Begründung, er sei doch nicht der Fahrer gewesen und ihm sei ein Irrtum unterlaufen. Wenn man dabei den Zeitablauf geschickt austariert, sind am Ende die drei Monate rum und der tatsächliche Fahrer ist aus dem Schneider. Man weiß halt nicht, wie enthusiastisch der Sachbearbeiter auf der anderen Seite ist. Ist habe da schon die volle Bandbreite erlebt: auf der einen Seite jemand, der mit meinem Auto 7 km/h zu schnell in einer 30er (4+ vorwerfbar, ein 15€-Ticket), da haben die tagelang jemanden mit dem Foto der Fahrerin durch die Nachbarschaft geschickt - die Genies hatten mir zuvor eine Betroffenenanhörung geschickt, obwohl ich auch für die klar erkennbar nicht der Fahrer gewesen sein konnte, und die ich auch entsprechend - aber ohne Fahrernennung - beantwortet hatte. Ein anderes Mal war ich in den Kasseler Bergen mit 32+ unterwegs und das Dreibein zu spät gesehen. Die hatten mir (in dem Fall Halter und Fahrer) eine Zeugenanhörung geschickt, die ich nicht beantwortet hatte. Danach ist das Ding, trotz der recht hohen Überschreitung, ohne weitere Nachricht oder sonstige erkennbaren Ermittlungen in die Verjährung gelaufen...
6. Oktober 201015 J. Ersteller Danke Yumpy_Beifahrer, das sind mal ein paar konkrete Aussagen zum Sachverhalt. Mein Kumpel ist sich sehr wohl darüber im Klaren was er gemacht hat und mit Sicherheit nicht stolz darauf. Auch ist er kein notorischer Raser. Trotzdem vielen Dank auch an die unfehlbaren Freizeit-Ullrich-Wickerts für ihre wertvollen moralische Ergüsse. Wer noch nie des Nachts auf einer autobahnartig ausgebauten Straße im Waldgebiet des Stadtrands auf die Tube gedrückt hat, werfe den ersten Stein.
6. Oktober 201015 J. . Wer noch nie des Nachts auf einer autobahnartig ausgebauten Straße im Waldgebiet des Stadtrands auf die Tube gedrückt hat, werfe den ersten Stein. ..ich werfe ein Rudel Wildschweine . . . . in die Diskussion ;-) Gruß, DerDodel
6. Oktober 201015 J. Ersteller Der war gut ;-) Aber ob die Leitplanken durchbrechen? Da bist Du auf der Landstraße (ohne Leitplanken) schlechter dran und dort darfst Du 100 fahren ...
6. Oktober 201015 J. @ rararasputin: na klar, jeder fährt mal ein bissl schneller als erlaubt und manchmal sieht man das gar nicht rechtzeitig...sag mal geht's um einen bekannten - oder bist du das? @jumpy_beifahrer: korrekt! bist garantiert ein anwalt, polizist oder vom ordnungsamt, oder? gut zu wissen, dass sich jemand hier damit so gut auskennt
6. Oktober 201015 J. Danke Yumpy_Beifahrer, das sind mal ein paar konkrete Aussagen zum Sachverhalt.Mein Kumpel ist sich sehr wohl darüber im Klaren was er gemacht hat und mit Sicherheit nicht stolz darauf. Auch ist er kein notorischer Raser. Trotzdem vielen Dank auch an die unfehlbaren Freizeit-Ullrich-Wickerts für ihre wertvollen moralische Ergüsse. Wer noch nie des Nachts auf einer autobahnartig ausgebauten Straße im Waldgebiet des Stadtrands auf die Tube gedrückt hat, werfe den ersten Stein. Hallo Lars, wenn Dein Kumpel alles einsieht, warum übernimmt er nicht einfach die Verantwortung für sein Tun und zahlt, kassiert die Punkte und erspart anderen die Mehrarbeit? Die Polizei, das Ordnungsamt usw. zahlen nämlich alle mit! Und eh ich mich von Dir als "unfehlbarer Freizeit-Ulrich-Wickert" bezeichnen lasse, werfe ich lieber den ersten Stein! Denn 100 auf dem Tacho bei erlaubten 50 hatte ich noch NIE! Nicht mal annähernd... Gruß Bernhard Bearbeitet (6. Oktober 201015 J. von ACCM Bernhard Koglin)
6. Oktober 201015 J. @jumpy_beifahrer: korrekt! bist garantiert ein anwalt, polizist oder vom ordnungsamt, oder? Nichts von alledem, aber ich habe in Jura gut aufgepasst und kenne die richtigen Leute... Für Polizist und Ordnungsamt habe ich die jeweiligen IQ-Tests nicht bestanden, und als Anwalt verdient man zuwenig, da bin ich lieber in die IT gegangen. Denn 100 auf dem Tacho bei erlaubten 50 hatte ich noch NIE! Noch nie auf einer Landstraße hinter der nächstbesten Kurve das Ortseingangsschild grinsen sehen, möglichst noch halb zugewachsen? Bearbeitet (6. Oktober 201015 J. von jumpy_beifahrer)
6. Oktober 201015 J. Noch nie auf einer Landstraße hinter der nächstbesten Kurve das Ortseingangsschild grinsen sehen, möglichst noch halb zugewachsen? Nope, darum werfe ich den ersten Stein. Was machst du denn, wenn hinter dieser unübersichtlichen Kurve Fussgänger/ein Pannenfahrzeug/etc. statt des Ortsschildes steht? Richtig, ein ziemlich dummes Gesicht. Das erspare ich mir und bremse gerne einmal mehr als einmal zu wenig vor solchen Stellen ab. Zurück zum Thema: Selber die Strafe zahlen, und fertig. Bei mir im Freundeskreis würde es nicht mal jemand wagen, das zur Diskussion zu stellen, geschweige denn sich um die Strafe zu drücken. Ciao, Daniel
6. Oktober 201015 J. Ich möchte noch bemerken: Wenn die Freundin den Fahrer nicht benennt und kein Schuldiger gefunden wird werden sie der Freundin ein Fahrtenbuch androhen. Wenn sie dann beim nächsten Verstoß wieder nicht weiß wer gefahren ist muss sie Fahrtenbuch schreiben..... also ein Vergehen hat man frei ...danach wird es schwierig.... und Fahrtenbuch führen ist echt nervig !
6. Oktober 201015 J. Nope, darum werfe ich den ersten Stein. Was machst du denn, wenn hinter dieser unübersichtlichen Kurve Fussgänger/ein Pannenfahrzeug/etc. statt des Ortsschildes steht? Richtig, ein ziemlich dummes Gesicht. Das erspare ich mir und bremse gerne einmal mehr als einmal zu wenig vor solchen Stellen ab.Zurück zum Thema: Selber die Strafe zahlen, und fertig. Bei mir im Freundeskreis würde es nicht mal jemand wagen, das zur Diskussion zu stellen, geschweige denn sich um die Strafe zu drücken. Ciao, Daniel Tja, RaRaRAsputin....da hat der Daniel ziemlich Recht!
6. Oktober 201015 J. Ich möchte noch bemerken: Wenn die Freundin den Fahrer nicht benennt und kein Schuldiger gefunden wird werden sie der Freundin ein Fahrtenbuch androhen.Wenn sie dann beim nächsten Verstoß wieder nicht weiß wer gefahren ist muss sie Fahrtenbuch schreiben..... also ein Vergehen hat man frei ...danach wird es schwierig.... und Fahrtenbuch führen ist echt nervig ! aha, ein activa-fahrer mit auflagen haha, da spricht ja einer aus eigenen erfahrungen
6. Oktober 201015 J. Neee... nur so halb aus eigenen Erfahrungen. Hab mit dem AX, der damals zum Glück noch auf meine Mutter zugelassen war, in B ne rote Ampel überfahren in meinem jugendlichen Leichtsinn! Meine Mutter bekam dann ein Anhörungsbogen und hat da angekreuzt: Keine Ahnung wer gefahren ist. Paar Wochen später kam Post: Verfahren wurde eingestellt weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Und in dem Brief wurde eben auch mit dem Fahrtbuch gedroht. Aber Kumpel von mir musste mal Fahrtenbuch schreiben ... der hat den Wagen dann irgendwann verkauft weil ihm das zu nervig war *fg*
6. Oktober 201015 J. - Ersatzfahrer: ein Dritter gibt sich gegenüber der Behörde als Fahrer aus (Achtung: dieser Dritte muß von sich aus kommen, nicht vom Halter benannt werden - das wäre strafbar!). Er läßt den Bußgeldbescheid gegen sich ergehen und widerspricht diesem mit der Begründung, er sei doch nicht der Fahrer gewesen und ihm sei ein Irrtum unterlaufen. Wenn man dabei den Zeitablauf geschickt austariert, sind am Ende die drei Monate rum und der tatsächliche Fahrer ist aus dem Schneider. Falsch. Verjährung ist nicht mehr, wenn einmal der Anhörungsbogen zugeschickt wurde. Sobald die Behörde tätig geworden ist, gilt diese Frist nicht mehr. Davon ab beträgt sie inzwischen nicht mehr 3, sondern 6 Monate.
6. Oktober 201015 J. Natürlich könnte ein Polizist aus Dresden zufällig über diesen Fred stolpern, eine OW wittern, über die ip den Poster ermitteln... und und und Aber Ulli Wickert kennt sich in diesen Dingen nicht aus, wahrscheinlich wäre es vor Gericht noch nicht einmal zulässig... Wer war dieser Gugel noch?! Sicher haben die den Blitzer zur reinen Abzocke aufgestellt. P.S. *steinwerf
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